Gliederung
I Zu Beginn
1. Die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft als unvollkommen
normierte Form
2. Gegenstand und Gang der Untersuchung
II Von der deutschrechtlichen zur neueren
Gesamthandslehre
ein umstrittenes Institut
1. Erste Stimmen pro Rechtssubjektivität
2. Gesellschaft und Gesamthand
III Vom Sondervermögen zum Rechtssubjekt
1. Bisherige Rechtsprechung
a Die GbR als Gesellschafter II Senat des BGH
b Sonstige Beteiligung am Rechtsverkehr andere
Senate
2. Das aktuelle Urteil zur Rechts und Parteifähigkeit
3. Ausgewählte Problemfelder
a Gesellschafterwechsel
aa Innenverhältnis
bb Außenverhältnis
b Haftungsfragen
c Rechtsformwandel
4. Gesetzesverträglichkeit
a Die Gesellschaft im BGB
b Insolvenzordnung
c Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen
5. Zwischenergebnis
6. Abgrenzungsprobleme
IV Schluß
1. Folgeprobleme
a Mangelnde Publizität
aa Grundbucheintragung
bb GbR als Gesellschafterin einer OHG KG
b Erbfähigkeit
2. Ausblick Die GbR auf dem Weg zur juristischen
Person
2
Literaturverzeichnis
Cordes, Albrecht
Die GbR auf dem Weg zur juristischen Person?
In: JZ 1998, S. 545
Edenhofer, Wolfgang
In: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Flume, Werner
- Gesellschaft und Gesamthand
In: ZHR 136, S. 177
- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Band 1/1 die
Personengesellschaft
1. Auflage, Berlin 1977
Grunewald, Barbara
Die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
In: AcP, Band 197, S. 305
Heinrichs, Helmut
in: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Huber, Ulrich:
Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an
Personengesellschaften des HandelsR,
1. Auflage, Heidelberg 1970
Raiser, Thomas
Gesamthand und juristische Person im Lichte des neuen
Umwandlungsrechts
In: AcP, Band 194, S. 495
Schmidt, Karsten
- Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig
In: NJW 2001, S. 993
3
- Gesellschaftsrecht
3. Auflage, Köln 1997
Skibbe, Manfred
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Auflage, München 1986
Sprau, Hartwig
in: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Timm, Wolfram
Die Rechtsfähigkeit der GbR und ihre Haftungsverfassung
In: NJW 1995, S. 3209
Ulmer, Peter
- Die Gesamthandsgesellschaft – ein noch immer unbekanntes
Wesen?
In: AcP, Band 198, S. 113
- Die höchstrichterlich „enträtselte“ Gesellschaft bürgerlichen
Rechts
In: ZIP 2001, S. 585.
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Auflage, München 1986
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Auflage, München 1997
Vollkommer, Max
In: Zöller, ZPO, 22. Auflage, Köln 2001
Wertenbruch, Johannes
Die Markenrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft In: DB 2001, S. 419
Zöllner, Wolfgang
- Rechtssubjektivität von Personengesellschaften
In: Festschrift für Gernhuber, Tübingen 1993
- Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – ein Sachverstands- oder
Kommunikationsproblem?
In: Festschrift für Kraft, Neuwied, Kriftel, 1998
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Literaturverzeichnis
Cordes, Albrecht
Die GbR auf dem Weg zur juristischen Person?
In: JZ 1998, S. 545
Edenhofer, Wolfgang
In: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Flume, Werner
- Gesellschaft und Gesamthand
In: ZHR 136, S. 177
- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Band 1/1 die
Personengesellschaft
1. Auflage, Berlin 1977
Grunewald, Barbara
Die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
In: AcP, Band 197, S. 305
Heinrichs, Helmut
in: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Huber, Ulrich:
Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an
Personengesellschaften des HandelsR,
1. Auflage, Heidelberg 1970
Raiser, Thomas
Gesamthand und juristische Person im Lichte des neuen
Umwandlungsrechts
In: AcP, Band 194, S. 495
Schmidt, Karsten
- Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig
In: NJW 2001, S. 993
- Gesellschaftsrecht
3. Auflage, Köln 1997
Skibbe, Manfred
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Auflage, München 1986
Sprau, Hartwig
in: Palandt, BGB, 59. Auflage, München 2000
Timm, Wolfram
Die Rechtsfähigkeit der GbR und ihre Haftungsverfassung
In: NJW 1995, S. 3209
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Ulmer, Peter
- Die Gesamthandsgesellschaft – ein noch immer unbekanntes
Wesen?
In: AcP, Band 198, S. 113
- Die höchstrichterlich „enträtselte“ Gesellschaft bürgerlichen
Rechts
In: ZIP 2001, S. 585.
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Auflage, München 1986
- In: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Auflage, München 1997
Vollkommer, Max
In: Zöller, ZPO, 22. Auflage, Köln 2001
Wertenbruch, Johannes
Die Markenrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft
In: DB 2001, S. 419
Zöllner, Wolfgang
- Rechtssubjektivität von Personengesellschaften
In: Festschrift für Gernhuber, Tübingen 1993
- Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – ein Sachverstands- oder
Kommunikationsproblem?
In: Festschrift für Kraft, Neuwied, Kriftel, 1998
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I. Zu Beginn
1. Die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft als unvollkommen
normierte Form Die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft 1 , wie sie in §§705 ff BGB 2 als Grundform der Personengesellschaft geregelt ist, überwiegt alle anderen Gesellschaftsformen an praktischer Bedeutung im Wirtschaftsleben. Das liegt zum einen an der Flexibilität dieser Form des Zusammenschlusses, die Ausgestaltungen von der nur als Innengesellschaft bestehenden Ehegatten-GbR über freiberufliche Praxis- und Kanzleigemeinschaften und ARGE bin hin zu höherstufigen, unternehmenstragenden GbR zulässt, zum anderen daran, dass keine Gesellschaftsform 3 so leicht zugänglich ist, d.h. ohne umfangreichen finanziellen oder administrativen Aufwand zu errichten.
Umso schwerer wiegt der Umstand, das grundlegende, nicht nur rechtstheoretische bedeutsame Umstände der GbR weder vom historischen Gesetzgeber, noch von späteren Generationen abschließend geregelt wurden und somit über Jahrzehnte „Dauerbrenner“ der Diskussion und Rechtsfortbildung geblieben sind. Letztlich entsprechen die Regelungen des 16. Titel im 2. Buch des
BGB noch der ursprünglich vorrausgesetzten, rein schuldrechtlichen
Konstruktion der Gesellschaft 4 .
Ursprung dieser Unklarheiten ist der lange und heftig geführte Streit um das Institut der gesellschaftsrechtlichen Gesamthand, das in den europäischen Rechtsordnungen seinesgleichen sucht. Nachdem man von der GbR als reines Schuldverhältnis unter den Gesellschaftern Abstand genommen hatte und ihr in §§ 718, 719 als Vermögensverfassung die Gemeinschaft zur gesamten Hand zugrundelegte, beließen es die Autoren des BGB bei der lakonischen Feststellung, „zu der wissenschaftlichen Streitfrage über das Wesen
1 Im folgenden GbR.
2 Alle folgende Paragraphen, sofern nicht anders gekennzeichnet, sind solche des BGB.
3 Mit Ausnahme des nichtrechtsfähigen Vereins.
4 Flume ZHR 136, S. 178f.
7
der gesamten Hand nicht Stellung nehmen zu sollen 5 “. Aus den unterschiedlic hen Ausgestaltungen und Bestimmungen dieses positiv nicht normierten Instituts ergeben sich die entsprechenden Positionen zu den aktuellen Problemen im Recht der GbR, zur Vermögensverfassung und Rechtsfähigkeit, zur aktiven und passiven Parteifähigkeit, zur Haftungsordnung.
2. Gegenstand und Gang der Untersuchung
Gegenstand der folgenden Arbeit soll die Rechtsfähigkeit der GbR sein; ihre Fähigkeit, selbst, als solche und nicht lediglich ihre Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Zunächst werde ich den grundlegenden Streit um das Institut der Gesamthand darstellen, um dann den Weg der GbR zu einer immer umfangreichen Ausstattung mit Teilaspekten von Rechtssubjektivität nachzuzeichnen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die diesbezüglichen Fortschritte der Rechtsprechung gelegt, die von maßgeblichen Stimmen der Literatur vorangetrieben und unterstützt wurde, bis hin zum durchaus
bahnbrechenden Urteil des BGH vom 29.01. diesen Jahres 6 , das der (Außen-)GbR die Rechts- und Parteifähigkeit zubilligt. Anhand ausgewählter Problemfelder wie dem Gesellschafterwechsel werde ich die jeweils unterschiedlichen Konzeptionen der personen- und vermögensrechtlichen Betrachtung der Gesamthand und insbesondere der GbR darstellen. Dabei wird auch das o,g. Judiz und die ihm zugrundeliegende neue Gesamthandslehre einer kritischen Würdigung, v.a. im Hinblick auf seine Verträglichkeit mit geltendem Recht unterworfen, um abschließend die sich daraus ergebenden Verwerfungen und noch zu klärenden Folgeprobleme aufzuzeigen. Den vorgegebenen Umfang dieser Arbeit würde es sprengen, auf die mit dem Gegenstand eng verbundenen prozessualen und Haftungsfragen einzugehen, diese werden deshalb nur kurz angerissen, zumal sie in anderen Seminarbeiträgen noch Thema sein werden.
5 Prot. II, 429, zit. nach Flume, ZHR 136, S. 177, 178.
6 Az II ZR 331/00; NJW 2001, 1056.
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Oliver Ehrmann, 2002, Die Rechtsfähigkeit der GbR, München, GRIN Verlag GmbH
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Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft
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