Inhaltsverzeichnis
Einleitung S. 2-3
1. Die Irrenreform im 19. Jahrhundert - Ein Überblick 3-4
1.1. Begriffsdefinition: Irre 5-6
1.2. Anstaltspsychiatrie versus Universitätspsychiatrie 6-10
1.3. Hauptformen des Wahnsinns im 19. Jahrhundert S.10-12
1.4. Aufklärung und der veränderte Blick auf den Menschen S.12-18
2. Die administrativ durchgesetzte Entwicklung des
Irrenwesens im 19. Jahrhundert S.18-20
2.1. Das Beispiel Siegburg S.20-24
2.2. Das preußische Einweisungsverfahren S.24-26
Schlu ßbetrachtung S.26-27
Literaturverzeichnis
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Einleitung
In dieser Arbeit werden die Inhalte der Irrenreform in Preußen im 19. Jahrhundert aufgezeigt. Ferner wird danach gefragt, welche gesellschaftlichen Gruppen diesen Reformprozeß in Gang gebracht haben, gegen welche Widerstände und mit welchen Motiven. Außerdem wird der Frage nachgegangen, welche gesellschaftlichen Veränderungen zu einem anderen Umgang mit ‚Irren‘ beigetragen haben.
Während im 18. Jahrhundert letztlich kaum ein Unterschied in der Behandlung und Unterbringung von als irre und wahnsinnig geltenden Personen zu anderen Randgruppen gemacht wurde, änderte sich dieses im 19. Jahrhundert. Diese Veränderungen weisen sowohl auf Wandlungen der Normen und des Menschenbildes der Gesellschaft als auch allgemein auf eine zunehmende gesellschaftliche Komplexität bzw. Differenzierung hin. In der einschlägigen Literatur zu diesem Thema gibt es verschiedene Positionen, die im Widerstreit miteinander liegen. Eine allgemeine Kritik der neueren Forschungen bemängelt den Fokus der älteren, welche die gesamtgesellschaftliche Tragweite reduzierten und nicht kritisch genug an das Thema herangingen. In der Kritik stehen dabei medizinhistorische Ansätze und die Psychiatrie-Geschichtsschreibung. Die sozialgeschichtliche Aufarbeitung dieses Themas betont den gesamtgesellschaftlichen Kontext, aus dem diese Prozesse nicht herauszulösen seien. Diese Perspektive wird durch die Tatsache bestärkt, daß Irrenreformen in dieser Zeit nicht ein spezifisches Phänomen in den deutschen Ländern darstellen, sondern alle ‚westlichen‘ Länder betreffen. (Vgl. Blasius, S. 21ff.) Damit erweist sich das ‚Irrenproblem‘ als Charakteristikum sich industrialisierender Länder - zeitliche Unterschiede in der Durchsetzung ähnlicher Reformen in den angehenden Industriegesellschaften sind somit durch zeitliche Unterschiede im Industrialisierungsprozeß und der damit e inhergehenden gesellschaftlichen Transformation begründet. (Vgl. Blasius, S. 23ff.) Ferner begründet sich durch den gesamtgesellschaftlichen Kontext eine
mentalitätsgeschichtliche Herangehensweise an die Thematik. Die zentrale gesellschaftliche Bedeutung der Irrenfrage - trotz der Marginalität der Anzahl der
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Irren im Vergleich mit den Armen - spiegelt sich auch in der Frage, warum „...die Irrengesetzgebung allen anderen Fürsorgemaßnahmen um fünfzig Jahre vorauslief und sie an Systematizität übertraf?“ ( Bl asius, S. 23)
1. Die ‚Irrenreform‘ im 19. Jahrhundert - Ein Überblick
Das Wort Irrenreform suggeriert einen relativ kleinen Zeitraum, in dem eine Reform die Mißstände in dem Bereich des Irrenwesens zum Positiven veränderte oder dies zumindest intendi erte. Die Irrenreform im 19. Jahrhundert jedoch ist vielmehr ein Prozeß, welcher im Laufe des ersten Drittels des 19. Jahrhunderts zu grundlegenden institutionellen Veränderungen und darüber hinaus zur Herausbildung der modernen Irrenfürsorge geführt hat. (Vgl. Blasius, S. 20) Inhaltlich ging es den reformerischen Kräften um eine zweifache institutionelle Trennung: Erstens sollten Personen, die als ‚heilbare‘ Irre klassifiziert wurden, von den als unheilbar eingestuften Irren getrennt untergebracht werden. Zweitens sollten alle als Irre angesehenen Menschen aus den Gefängnissen und Strafanstalten befreit 1 , d.h. von den gewöhnlichen Kriminellen, Armen, Waisen und Siechen etc. getrennt werden. (Vgl. Herzog, S. 418-419 und S. 438-439) Zu diesem Zweck wurden bestehende Institutionen (z.B. Tollhäuser) neu eingerichtet bzw. umfunktioniert und neue Irrenheilanstalten gebaut. Dieser Reform- und Differenzierungsprozeß war zunächst nicht umfassend im Sinne der realen Durchsetzung der Reforminhalte im gesamten aufkommenden Irrenwesen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die strikte Trennung von Heil- und Pflegeanstalten wieder aufgehoben. Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts ging der Trend von den getrennten zu den relativ verbundenen Heil- und Pflegeanstalten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über. Die zweite Hälfte
1 Nach der Französischen Revolution und mit der aufkommenden Sichtweise von Irresein als
Krankheit wurden die allgemeinen Menschenrechte auch auf die Irren übertragen. „Ausgangspunkt
und Antriebskraft der bürgerlichen Irrenreform bildete das neue Paradigma der Heilbarkeit der
Irren, das dieser Randgruppe damit die allgemeinen Menschenrechte, d.h. das Recht auf
gesellschaftliche Integration, zubilligte.“ (Kaufmann in Dülmen, S. 179) Die Aufklärer forderten für
die Irren die ‚Befreiung von den Ketten‘, was ebenso emphatisch wie auch buchstäblich gemeint
war. (Vgl. Blasius, S. 21) Die erste umfassende Reform des Irrenwesens wurde 1838 in Frankreich
durchgeführt, wodurch nun auch andere Randgruppen ein Recht auf Fürsorge und Pflege erhielten.
Solche Reformen wurden auch in anderen europäischen Ländern durchgeführt. (Vgl. Ackerknecht,
S. 49-50 und Blasius, S. 23ff.)
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des 19. Jahrhunderts war von einem enormen Anstaltsboom und in den 1870er Jahren nach der Reichsgründung von einer Reorganisation des Anstaltswesens geprägt 2 . Der ‚behördliche Zugriff‘ auf das Anstaltswesen verstärkte sich kontinuierlich. Die Verwaltung als Definitions- und Regulierungsmacht hatte sich am Ende des 19. Jahrhunderts fest etabliert und unterwarf das Anstaltswesen erfolgreich den Sicherheitsinteressen des Staates. Hatten A nfang des 19. Jahrhunderts die aufkommenden bürgerlichen Schichten mit der preußischen Verwaltung bzw. den preußischen Reformbeamten durchaus im Sinne der Aufklärung eine Humanisierung angestrebt, so erreichte das Anstaltswesen im letzten Viertel des Jahrhunderts seinen „negativen Kulminationspunkt“ (Kaufmann in Dülmen, S.178). „Die Irrenanstalt als Disziplinierungsmittel war am Ende des 19. Jahrhunderts eine Realität.“ (Blasius, S. 107)
Die gesellschaftlichen Reformkräfte, welche im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts die sogenannte Irrenreform durchsetzten, formierten sich bereits in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, d.h. im Zuge der Propagierung der Ideale der Aufklärung, getragen durch die aufkommenden bürgerlichen Schichten und dem aufgeklärt-absolutistischen preußischen Staatsapparat im umfassenden Prozeß gesellschaftlicher Transformation und beginnender industrieller Revolution. Der anfängliche Optimismus durch den ‚Mythos der Heilbarkeit‘ von Irren wich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einem Pessimismus 3 , welcher den aufklärerischen und humanistischen Anspruch zurückdrängte und das Irrenwesen zur Sozialdisziplinierungs- und Sicherheitsverwahrstätte degradierte. (Vgl. Blasius, S. 22; Ester, S. 373 und Redlich und Freedman, S. 65)
Bevor auf die Geschichte des Anstaltswesens eingegangen wird, wird im folgenden zunächst der Begriff des ‚Irren‘ thematisiert und anschließend auf die Entwicklung der Psychiatrie als Wissenschaft kurz eingegangen.
2 Dieser Anstaltsboom (Vgl. Blasius, S. 16) korrespondiert mit einem Internierungsboom. Zwischen
1880 und 1910 steigen die Anstaltseinweisungen um fast 300%. (Vgl. Blasius, S 81-83 und S. 172)
3 Dieser Pessimismus drückte sich in der Degenerationsthese aus, die in Verbindung mit dem
Darwinismus wirkte und auch den alten Vorstellungen von erblicher Veranlagung zur Kriminalität
eine neue Konjunktur verschaffte. (Vgl. Ackerknecht, S. 52-57) Die Degenerationsthese ging
zurück auf Morel (1809-1873). (Vgl. Redlich und Freedman, S. 71 und Ackerknecht, S. 54f)
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1.1. Begriffsdefinition: Irre
Da s ich diese Arbeit hauptsächlich mit Entwicklungen beschäftigt, welche Menschen betreffen, die von der Gesellschaft als Irre bezeichnet und behandelt wurden, ist es notwendig, eine Definition dieses Begriffes zu finden bzw. sich der Problematik einer Definit ion zu nähern.
Zunächst läßt sich festhalten, daß es bis heute keine universellen Kriterien und Merkmale gibt, wonach ein eindeutiges Urteil darüber gefällt werden kann, wann ein Mensch als irre bzw. geisteskrank zu bezeichnen ist. Eine eindeutige und allgemeingültige Krankheitsdiagnose kann es nach Ackerknecht aufgrund der gesellschaftlichen Bedingtheit auch gar nicht geben. Die Charakterisierung eines Menschen als irre hängt in hohem Maße von kulturellen, gesellschaftlichen und schicht- und klassenspezifi schen Normen ab und ist zudem bzw. gerade deswegen auch zeit- und ortsgebunden. (Vgl. Ackerknecht: Ethnologische Vorbemerkung, S. 1-9)
Aus der sozialen und kulturellen Bedingtheit von Geisteskrankheiten ergibt sich somit, daß Symptome, die eine Geisteskrankheit anzeigen, nicht verabsolutierbare Geltung beanspruchen können und die Rückführung etwaiger Symptome 4 auf biologische Ursachen (bislang) bestenfalls sehr schwierig ist. (Vgl. Ackerknecht, S. 9 u. Herzog, S. 419) Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde in der ‚westlichen‘ Welt und so auch in den deutschen Ländern einerseits Geisteskrankheit als Krankheit akzeptiert. Andererseits wurde die Sozialbedingtheit dieser Krankheiten (an)erkannt. Die Sichtweise von Wahnsinn und Irresein als Krankheit und der damit verbundene Gedanke der Heilbarkeit waren grundlegend für die
Reformbestrebungen seit Anfang des 19. Jahrhunderts.
Die soziale Bedingtheit und die Behandlung von als Irre klassifizierten Menschen lassen ihrerseits Rückschlüsse auf die Normen der betreffenden Gesellschaft und ihren Funktionsweisen zu. Für Ackerknecht hängt die gesellschaftliche
4 Die Relativität von Symptomen zur Diagnose von Geisteskrankheiten erhärtet sich dadurch, dass
bestimmte Verhaltensweisen in den Kategorien der einen Gesellschaft als Krankheitssymptom
gewertet werden können, die in anderen Gesellschaften als ‚normal‘ gelten oder sogar
gesellschaftlich positiv sanktioniert sind.
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Entscheidung darüber, ob jemand geisteskrank ist oder nicht deswegen von nicht objektivierbaren Symptomen ab,
„...sondern davon, ob der Betreffende über ein Minimum von Einordnung (Integration) und Funktionstüchtigkeit in seiner Gesellschaft verfügt, oder, ob die psychischen Veränderungen so weit fortgeschritten sind, daß er einen Fremdkörper in seiner Gesellschaft bildet.“ (Ackerknecht, S. 3) Auch Dirk Blasius hebt hervor:
„Irresein ist nichts Eindeutiges und ein für alle Mal Feststehendes, sondern auch immer das Ergebnis eines Definitionsvorgangs, der auf den zurückweist, der definiert.“ (Blasius, S. 80)
Ein solcher Definitionsprozeß ist ferner nicht fortlaufend linear, sondern unterliegt historischen Veränderungen in der begrifflichen Zusammenfassung von Symptomen zu einem Krankheitsbild. So liegt in der heutigen Zeit der Bewertungsschwerpunkt von Psychosen auf verschiedenen Formen von Schizophrenie (Blasius, S. 80), was von Ackerknecht kritisch als Mode bezeichnet wird. (Vgl. Ackerknecht, S. 6)
Es gibt aber ebenso Kontinuitäten in der psychologischen Begriffsbildung. Emil Kraepelins (1856-1926) Systematisierung von psychischen Krankheiten dient z.B. noch heute als Grundlage des internationales Klassifikationssystems der Weltgesundheitsorganisation (Vgl. Ackerknecht, S. 76 und Häfner, S. 55-57). Die hier angeführten Zitate verweisen auf die Interdependenz von Normalität und Wahnsinn.
1.2. Anstaltspsychiatrie versus Universitätspsychiatrie
Im letzten Unterkapitel wurde bereits mit Kraepelin auf eine Größe in der Psychiatrie hingewiesen. Die Psychiatrie als Wissenschaft begann sich erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu etablieren. Der sogenannten Universitätspsychi atrie ging Anfang des 19. Jahrhunderts die Anstaltspsychiatrie voraus. Letztere hat sich mit den ersten Gründungen von Irrenheilanstalten entwickelt - d.h. aus dem praktischen Umgang mit psychisch Kranken bzw. mit denen, die als solche in besagte Anstalten eingewiesen wurden. Die Universitätspsychiatrie hat sich
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allerdings nicht direkt aus der Anstaltspsychiatrie heraus entwickelt, sondern vielmehr parallel und in Konkurrenz zu den Praktikern in den Anstalten. Der Anstaltspsychiatrie wurde eine Integration ins akademische Medizinwesen verwehrt, was sich auch auf den sozialen Status der Anstaltsärzte auswirkte - die geringe Entlohnung ist Ausdruck dafür. (Vgl. Blasius, S. 59) Die Anstaltsärzte genossen nicht den selben Status und das Ansehen wie die akademisch ausgebildeten Medici. Der große Durchbruch in der Etablierung der Psychiatrie als Wissenschaft und als Teilgebiet der Medizin ist in Deutschland vor allem mit dem Namen Wilhelm Griesinger (zur Person und Bedeutung Griesingers vgl. Ackerknecht, S. 63-72) verbunden. Mit dem von Griesinger geprägten Grundsatz, daß alle Geisteskrankheiten Erkrankungen des Gehirns seien, schuf er u.a. die Grundlagen der heutigen Neuropathologie und der somatischen Ausrichtung der Psychiatrie - eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in die medizinische Wissenschaft. (Vgl. Blasius, S.41-42) Die Etablierung der sogenannten Universitätspsychiatrie ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete indes keine Aufwertung der Anstaltspsychiatrie, sondern - wie weiter oben bereits erwähnt - eine gegenseitige Konkurrenz. Wo die Anstaltspsychiatrie sich an die Universitätspsychiatrie annäherte, bestand diese Annäherung eher in einer Unterordnung und (versuchten) Angliederung der Anstalten an universitäre Institutionen. (Vgl. Ester, S. 359, Kaufmann 176-177 und S. 184) Die gegensätzliche Entwicklung dieser beiden Psychiatriestränge läßt sich daran sehr gut verdeutlichen, daß in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht nur die gesellschaftliche Öffentlichkeit, sondern auch die sich im Etablierungsprozeß befindliche akademische Psychiatrie die Zustände in der Unterbringung von Irren und insbesondere die rauhen Behandlungsmethoden in den Anstalten anprangerten. Während einige Anstalten Griesingers Konzept - was eine kategorische Abkehr von am Körper der Kranken verübten Gewalt und eine am Menschen orientierte Ausrichtung beinhaltete - wieder aufgriffen, wurden seine Leistungen in der Universitätspsychiatrie verdrängt, wo statt dessen Kraepelins ‚deskriptive Psychiatrie‘ domi nierte. Die Universitätspsychiatrie hatte sich somit vom Patienten distanziert. (Vgl. Blasius, S. 94-95 u. 145)
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Arbeit zitieren:
Coskun Tözen, 2002, Die 'Irrenreform' im 19. Jahrhundert in Preußen - Aufklärung und kultureller Wandel des Menschenbildes, München, GRIN Verlag GmbH
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