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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriff der Person in der Bioethik. 4
3. Ralf Seidel - Die unmögliche Person 6
3.1 Aspekte des Personbegriffs 6
3.2 Seidels Personbegriff 7
4. Der Personbegriff von Seidel in der Bioethik und
Behindertenp ädagogik. 9
5. Resümee. 11
Literaturverzeichnis 12
Anmerkung :
Innerhalb dieser Arbeit werden die männliche und weibliche Bezeichnung von
Personengruppen in einem willkürlichen Wechsel benutzt. Dennoch werden sowohl mit
der weiblichen Form die Männer und mit der männlichen Form die Frauen einer
Personengruppe eingeschlossen
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1. Einleitung
Die folgende Arbeit wurde im Rahmen des Seminars „Bioethik und Behinderung“ erstellt. Innerhalb dieses Seminars wurden Fragestellungen zur Ethik und Moral, zur Bioethik und Behindertenpädagogik, zum Personbegriff und danach zum Begriff der Menschenwürde behandelt. Diese Arbeit befasst sich speziell mit dem Begriff der Person von Ralf Seidel, der aus der Psychiatrie hervorgeht. Dieser wird in Bezug zur Bioethik und Behindertenpädagogik gesetzt.
Der Begriff der Person hat spätestens seit den Thesen von Peter Singer (1984) innerhalb der Behindertenpädagogik seine Bedeutung gefunden. Sowohl Singer, als auch von anderen entwickelte Personbegriffe, sprechen Menschen mit Behinderung Menschenrechte ab. Deswegen ist es die Aufgabe der Behindertenpädagogik Antworten und Gegendarstellungen zu den bestehenden Personbegriffen zu entwickeln.
Im ersten Abschnitt wird auf den Begriff der Person in der Bioethik eingegangen. Es wird erklärt, warum die Diskussion um den Personbegriff zu Bereich der Bioethik gehört. Danach folgt eine Zusammenfassung des Textes „Die unmögliche Person -Zum Begriff der Person in der Psychiatrie“ von Ralf Seidel. Weiterhin wird Seidels Personbegriff erläutert. Im Anschluss folgt eine Betrachtung dieses Personbegriffs aus sonderpädagogischer Sicht. Es wird hinterfragt, ob er die Anforderungen eines Personbegriffs aus behindertenpädagogischer Sicht erfüllen kann.
2. Begriff der Person in der Bioethik
Die philosophische Ethik wird in zwei große Disziplinen aufgeteilt: die Allgemeine Ethik und die Angewandte Ethik. Die Bioethik gehört, neben fünf anderen Bereichen, z.B. Sozialehtik, zur Angewandten Ethik. Sie unterteilt sich in Ökologieethik, Medizinethik (einschließlich Psychologische Ethik) und Tierethik.
Dederich zitiert in seinem Text „Bioethik und Behinderung - Eine Einleitung“ Höffe, der sagt, dass Bioethik sich mit „sittlichen Fragen von Geburt, Leben und Tod, insbesondere im Hinblick auf neuere Entwicklungen und Möglichkeiten der biologischmedizinischen Forschung und Therapie“ befasst. „Sie untersucht u.a. die sittliche Problematik von Abtreibung, Sterilisation und Geburtenregelung, (Gen-) Manipulation, Sterbehilfe/Euthanasie und Humanexperimenten, auch den Tierschutz“ (vgl. Dederich, 2003, S.9). Zu diesen Fragen gehören:
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• Werden werdende Eltern durch Gentechnologie und Pränataldiagnostik zu einem gesunden Kind verpflichtet?
• Ab wann hat menschliches Leben das Recht auf alle Menschenrechte? • Wird Präimplantationsdiagnostik zur Pflicht?
Diese Fragen können im Bereich der Biomedizin, die sich mit Stammzellenforschung, Klonen, Gentechnologie befasst, mit der dort vertretenen „Ethik des Heilens“ nicht ausreichend beantwortet werden. Auch die Bereiche Biopolitik und Bio - Technik können für sich diese Fragen nicht hinreichend klären. Deshalb fordert Dederich, dass die Fragestellungen der Bioethik in einem weiteren Kontext betrachtet werden sollen, der gesellschaftliche, kulturelle und philosophische Aspekte beinhaltet. Hierzu gehört auch die Frage, warum krank sein und behindert sein negativ bewertet wird. Und welche Prozesse zu diesen Vorstellungen geführt haben. Zu diesen Prozessen gehört die Diskussion um den Begriff der Person, der in der folgenden Arbeit behandelt wird. Allgemein teilt der Begriff „Person“, in diesem Kontext, mit, welchen menschlichen Lebewesen welche Menschenrechte zuerkannt werden. Hierzu gehören die Fragen: • Ab wann lebt ein Embryo?
• Darf in bestimmten Situationen Sterbehilfe geleistet werden? Wenn ja, wann? • Dürfen Experimente an Menschen, die nicht selber einwilligen können, durchgeführt werden?
Dies sind aber auch Fragen, mit denen sich die Bioethik befasst. Deshalb muss sich dieser Teilbereich der Ethik mit der Diskussion um den Personbegriff befassen. Die Komplexität dieser Diskussion wird in dem Text „Der Personbegriff in der Behindertenpädagogik“ von Bleidick deutlich. Er versucht, die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen in fünf Kategorien einzuteilen: Der empirischpsychologische Personbegriff, der leibphänomenologische, der relationalkommunikative, der normativ - theologische und der normativ - gattungsspezifische Personbegriff. Er spricht dem gattungsspezifische n Begriff die größte Bedeutung zu, wobei die anderen Vorläufer für diesen sind. Jedoch bemängelt er, dass auch bei dem gattungsspezifischen Begriff eine Vielzahl von Interpretationen möglich ist. In dieser Arbeit wird auf eine weitere Ansicht eingegangen: die von Ralf Seidel, der sie in seinem Artikel „Die unmögliche Person - Zum Begriff der Person in der Psychiatrie“ vorstellt.
Arbeit zitieren:
Isabelle Lindekamp, 2004, Die unmögliche Person - Zum Begriff der Person in der Psychiatrie, München, GRIN Verlag GmbH
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