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1. Einleitung
Der nach dem Bischof Donatus von Casae Nigrae benannte Donatistenstreit, mit dem sich Konstantin der Große nach dem Sieg über Maxentius auseinande rsetzen musste, war eine Variante des in der Kirchengeschichte immer wieder neu ausgefochtenen Grundkonflikts zwischen der rigoristischen Richtung, die eine radikale und kompromisslose Realisierung der christlichen Ideale anstrebte, und der moralisch großzügigen Großkirche, der es vor allem auf die Erfassung einer möglichst hohen Zahl von Gläubigen ankommt. 1
Der Kern der donatistischen Auseinandersetzungen lag in der Ansicht der Donatisten, dass die Heiligkeit der Kirche von der Heiligkeit ihrer Mitglieder abhänge, und dass die Gültigkeit der Sakramente auf der persönlichen Heiligkeit des Priesters beruhe. Sie bestanden daher auf die Wiedertaufe, wenn ein Christ von einem unwürdigen Priester getauft worden war. Nach ihrem Verständnis genügte es auch nicht, dass die Weihe eines Bischofs von einer Person durchgeführt wurde, die qua Amt dazu autorisiert war, sie verlangten von ihr zusätzlich völlige moralische Integrität. Ihre rigoristische Auffassungen standen im Gege nsatz zu der übrigen katholischen Kirche, die die Gültigkeit der Sakramente trotz der Unzulänglichkeit des Spenders anerkannte. 2
2. Die Wurzeln des Konflikts
Die donatistische Kirchenspaltung entzündetet sich an der Frage, ob Felix von Abthugni, der Konsekrator des neuen Bischofs von Karthago, Caecilian, sich während der diocletianischen Verfolgung der „traditio“ schuldig gemacht hatte oder nicht, dass heißt ob er die heilige Schrift dem christenfeindlichen Staat au sgeliefert hatte, oder ob diese Auslieferung in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen erfolgt war. Der traditor galt als ein lapsus, als ein in der Verfolgung G efallener, dessen priesterliche Vollmachten mit der traditio erloschen waren und
1 Vgl. Bleckmann, 1996, S. 71.
2 Vgl. Piepenbrink, 2002, S. 88.
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der deshalb keine priesterliche Funktionen mehr gültig ausüben konnte. 3 Wer in der Verfolgung standhaft blieb, war Bekenner oder im Falle des Todes Märtyrer. Diese Haltung wurde im nordafrikanischen Christentum schon im 3. Jahrhundert durch die „Neigung zur Rigorosität und zur fanatisierenden Martyriumsbereitschaft“ 4 gefördert. Die Reaktion der Christen auf die diokletianische Verfolgung gestaltete sich äußerst unterschiedlich. Während einige Christen mit „krasser Apostasie und oftmals nur unzureichend bemäntelter Schwäche“ 5 auf die Her-ausforderung christlichen Glaubens durch den Staat reagierten, gab es auch so lche, die ihr mit „heroisch ertragenen Martyrium und enthusiastisch übersteigerter Martyriumsbereitschaft“ 6 begegneten.
Nach der Beendigung der Verfolgung lag es bei den - oftmals selbst schwer kompromittierten - Bischöfen, das Vermächtnis der Martyrer und die Schuld, welche Christen aus Feigheit oder falsch verstandener Klugheit auf sich geladen hatten, zu beurteilen. Während sich in einigen Teilen des Römischen Reiches unmittelbar nach der Beendigung der Christenverfolgungen Synoden bildeten, die sich um eine umfassende und allgemein akzeptierte Lösung der Frage nach dem Umgang mit dem Problem der lapsi bemühten, ergab sich in Afrika eine verhängnisvolle Verzögerung. Zwar wurde nach dem Rücktritt der Kaiser Diokletian und Maximian am 1. Mai 305 die Verfolgung faktisch eingestellt, doch erst während der Regierungszeit des Maxentius kam es zu einem offiziellen Ki rchenfrieden. In der Zwischenzeit verzichtete der afrikanische Episkopat auf ein Zusammentreffen der Bischöfe, um in der ungesicherten Lage nicht erneut die Aufmerksamkeit und das Misstrauen des Staates zu erregen. Als es dann im Jahre 308 7 zum Ausgleich zwischen Staat und Kirche unter Maxentius kam, befand sich der Primas Afrikas, Mensurius, der ein entsprechendes Konzil hätte einber ufen müssen, außer Landes und starb wenig später. Die Wahl seines Nachfolgers Caecilian fiel somit in eine Zeit, zu welcher für alle aus der Verfolgung herrü hrenden Probleme in Afrika noch keine Regelung gefunden war.
3 Vgl. Bleckmann, 1996, S. 71 f.
4 Gessel, 1980, S. 4.
5 Kriegbaum, 1986, S. 62.
6 Ebd., S. 63.
7 Zur Diskussion der Frage nach dem genauen Zeitpunkt von Maxentius’ Toleranzedikt vgl. Krie g-
baum, 1986, S. 143-148.
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Dass die Frage, wie man das Versagen einzelner Christen in der Verfolgungszeit zu beurteilen hatte, in Afrika lange offen blieb, trug möglicherweise dazu bei, dass dort die Auslieferung der Heiligen Schrift als eine Sünde von besond erer Schwere, die die Absetzung und Exkommunion der Schuldigen erfordert hä tte, angesehen wurde, während man anderswo die traditio nicht als kirchenrech tlich relevant ansah. 8
Der afrikanische Episkopat sah sich nun einer innerkirchlichen Bewegung gegenüber, an deren Spitze einige Bekenner standen, welche die bischöfliche Autorität in Frage stellten. Da die Bischöfe sich großenteils bemüht hatten, dem durch die Verfolgung in ihren Gemeinden drohenden Schaden durch vorsichtige Kompromisse mit dem Staat vorzubeugen, mussten sich die Opfer der Verfo lgungsmaßnahmen, „die sich nicht selten selbst zum Martyrium gedrängt hatten, nunmehr von ihren Hirten verraten fühlen“. 9
Für eine richtige Bewertung der damaligen kirchlichen Situation, so Krie gbaum, sei es aber wichtig, den durch die traditores hervorgerufenen Skandal nicht über zu bewerten. So müsse es doch zu denken geben, dass sämtliche Kl eriker, die im Ruf der traditio standen, in ihren Ämtern verblieben. „Die Gefolgschaftstreue weiter Schichten im Kirchenvolk war selbst gegenüber den gefall enen Bischöfen offenbar stärker als das Ärgernis, das diese durch ihre traditio manchem gegeben hatten.“ 10 So gab es auch den unter den numidischen Bischöfen, die im Donatistenstreit eine wichtige Rolle spielten, viele traditores. And ererseits kam es aber doch zu einer Konfrontation zwischen Teilen der Hierarchie und Bekennerkreisen, die ebenfalls nicht ohne bischöflic he Rückendeckung blieben. 11
8 Vgl. ebd., S. 63 f.
9 Ebd., S. 69.
10 Ebd., S. 69.
11 Vgl. Grasmück, 1976, S. 18 f.
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2. Das Schisma in Afrika
Als den Teilreichen des Maxentius und Konstantins die Religionsfreiheit zurückgegeben wurde befand sich der afrikanische Primas in Rom und wurde durch die Rebellion des L. Domitius Alexander und die mit ihr verbundene Blockade der Seewege daran gehindert, nach Karthago zurückzukehren, so dass die Leitung der afrikanischen Kirche in den Händen zweier Bischöfe lag. Diese waren der Primas von Numidien, Secundus von Tigisi, der auch die oberste kirchliche Autorität für die mauretanischen Provinzen darstellte, und Felix von Abthugni, der kommissarischer Leiter der Kirche in den Provinzen Africa pr oconsularis, Byzacena und Tripolitania war. Während Felix von Abthugni der Vorwurf der traditio anhaftete, hatte sich Secundus von Tigisi, obwohl selbst nicht völlig frei von dem Verdacht der traditio, an die Spitze der rigorosen Christen gestellt, so dass eine Zusammenarbeit zwischen beiden kaum vorstellbar war. 12 Zwar wollte Secundus dem schwer belasteten Felix keinerlei bischöfliche Gewalt mehr zuerkennen, doch besaß er zunächst noch keinerlei Rechtsgrundlage zu einem Eingreifen in der östlichen Kirchenprovinz, solange mit Mensurius deren Primas noch am Leben war. Es wäre Mensurius wichtigste Aufgabe nach seiner Rückkehr aus Rom gewesen, den neuesten Entwicklungen Rechnung zu tragen und personelle Konsequenzen zu ziehen. 13 Unmittelbar nachdem der Tod des Mensurius (etwa 309) in Afrika bekannt wurde, stellte sich die Frage seiner Nachfolge. Theologische und kirchenpo litische Erwägungen bestimmten das Vorgehen der rigorosen Christen und ihrer Gegner, da der neue Bischof in seiner Eigenschaft als Primas von Afrika auf die Gestaltung der Kirche einen erheblichen Einfluss ausüben konnte. So kamen ihm die Einberufung und Präsidentschaft des für die nächste Zeit zu erwartenden Konzils und ein Mitspracherecht bei künftigen Bischofsweihen zu. 14 Um einer Einmischung des Secundus zuvor zu kommen, setzte die karthagische Gemeinde unverzüglich eine Bischofswahl an, in der unter mehreren Kandidaten der Diakon Caecilian als Sieger hervorging. Daraufhin wandte man sich an die
12 Augustinus Brief Nr. 43, 3 u.10. In: Bardenhewer u. a., 1917, S. 156
13 Vgl. Kriegbaum, 1986, S. 96 f.
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Nachbarbischöfe mit der Bitte, den Gewählten zu konsekrieren. Unter dem Vo rsitz des Felix von Abthugni, „den man in der Africa proconsulairs offensichtlich ... als provisorischen Stellvertreter des Primas betrachtete“ 15 , fand innerhalb kürzester Frist der Weiheakt statt, ohne dass die Numidier Zeit und Gelegenheit gehabt hätten, rechtzeitig ihre vermeintliche Rechte geltend zu machen, indem sie gegen die Wahl Einspruch erhoben und einen Kandidaten ihrer Wahl aufgestellt hätten. Die numidischen Bischöfe begründeten ihren Anspruch auf großen Einfluss damit, dass der Bischof von Karthago als Primas von Afrika, dem alten Brauch gemäß, vom „Senex Numidiae“ geweiht werden müsse. 16 Nachdem die Gegner Caecilians mit dem schnell zustande gekommenen Wahlergebnis und der Weihe Caecilian durch Felix von Abthugni vor vollendete Tatsachen gestellt worden waren, gab es für sie keine dringlichere Aufgabe, als seine Anerkennung durch die Bischöfe Afrikas, aber auch der übrigen Kirchenprovinzen, zu verhindern. Dieses Ziel ließ sich nur dadurch erreichen, dass man umgehend die Rechtmäßigkeit der Bischofserhebung bestritt.
In Karthago formierte sich eine „eigenartige Koalition“ 17 gegen Caecilian, die bei aller Verschiedenheit der Motive und Interessen das gemeinsame Ziel ve r-band, den unwürdigen Bischof abzusetzen. Der Opposition gegen Caecilian gehörten unter anderen Glaubenseiferer, ehemalige traditores, enttäuschte Anwä rter auf das Bischofsamt und Angehörige des numidischen Episkopats an. Als Secundus von Tigisi, einer der Hauptkritiker Caecilians, mit einem zahlreichen bischöflichen Gefolge in Karthago ankam, fand er in den oppositionellen Kreisen begeisterte Aufnahme. Eine besondere Rolle unter den Gegnern Caecilians spie lte eine reiche, frömmelnde Witwe namens Lucilla. Für ihre Angewohnheit, vor dem Empfang der Eucharistie die Reliquie eines angeblichen Märtyrers zu kü ssen, wurde sie einige Jahre zuvor von dem Diakon Caecilian öffentlic h scharf getadelt. 18
Um das Jahr 309/10 versammelte Secundus seine Gefolgschaft von etwa 70 Bischöfen, unter denen sich viele aus Numidien befanden, in einem Privathaus
14 Ebd., S. 97.
15 Ebd., S. 99.
16 Vgl. Grasmück, 1976, S. 24.
17 Kriegbaum, 1986, S. 105.
18 Vgl. Gessel, 1980, S. 4.
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2003, Der Donatistenstreit, München, GRIN Verlag GmbH
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