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Gliederung
I. Einleitung
Was ist „Europa“?
Zur Frage der europäischen Identität und zur historischen Entwicklung einer kulturellen und
wirtschaftlichen Abgrenzung
II. Hautteil
1. Die Türkei und die EU
Vom „Ankara Agreement“ (1963) bis zur Entscheidung über die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen (2004)
2. Die wirtschaftliche Entwicklung
Vom Ende des Osmanischen Reiches bis zur Gegenwart
III. Schluss
Der aktuelle Stand der Debatte um den EU-Beitritt
IV. Literatur
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I. Einleitung
Was ist „Europa“?
Zur Frage der europäischen Identität und zur historischen Entwicklung einer kulturellen und
wirtschaftlichen Abgrenzung
„Europa“ beschreibt den westliche n Teil der eurasischen Landmasse; man könnte es auch als ein „Endland Asiens“ bezeichnen 1 . Es umfasst mit ca. 10 Mio. Quadratkilometern ungefähr ein Fünftel von ganz „Eurasien“, und ist mit rund 740 Mio. Einwohnern nach Asien der bevölkerungsreichste Kontinent der Erde. Aufgrund von geschichtlichen, wirtschaftlichen und auch kulturellen Gründen erscheint es jedoch gerechtfertigt, Europa als selbstständigen Erdteil aufzufassen. Die Grenzen dieses dreieckförmigen „Endlandes“, erweitert um diverse Insel und Halbinseln (Skandinavien, Iberien, Apennin, Kleinasien u .a.) lassen sich im Norden, Westen und Süden durch das Nordpolarmeer, den Atlantik und das Mittelmeer relativ eindeutig fest legen; anders sieht es jedoch im Osten aus, an der „Nahtstelle“ zum asiatischen Kontinent. Hier werden im Allgemeinen der Gebirgszug des Ural und - nach Süden anschließend - der Fluss Ural sowie das Schwarze Meer, der Kaukasus und das Kaspische Meer als Grenze zwischen Europa und Asien betrachtet. Diese Eingrenzung aufgrund von geographischen Gegebenheiten bringt allerdings einige Probleme mit sich:
• Die Begrenzung ist höchst ungenau, so beispielsweise im Bereich zwischen dem Kaspischen und dem Schwarzen Meer: Brockhaus gibt hier als Grenze die sogenannte „Manytschniederung“ vom Kaspischen zum Asowschen Meer an 2 , MS Encarta dagegen die Kammlinie des Kaukasusgebirges 3 . Diese beiden Linien liegen jedoch ca. 250 km voneinander entfernt!
• Diese geographische Grenzziehung entspricht nicht den politischen Grenzen; so werden insbesondere Russland und die Türkei, aber auch kleinere Staaten wie Georgien und Aserbaidschan hiervon „durchteilt“.
• Diese Grenzen sind weder aus historischer noch aus wirtschaftlicher oder kultureller Sicht zu rechtfertigen 4 . Das bedeutete aber, dass die anfängliche Begründung für die
1 Vgl. „Brockhaus Enzyklopädie“, Stichwort „Europa“, Wiesbaden 1968, S. 763ff.
2 Ebd.
3 Vgl. Microsoft Encarta 1999 Enzyklopädie (CD-ROM), Stichwort “Europa”, oder unter:
www.encarta.msn.com/de/
4 Für Wolf-Dieter Hütteroth und Volker Höhfeld gehört die Türkei auch aus kulturgeographischer Sicht zu
Europa: „Die südlich und östlich anschließenden Länder sind zwar in ihren Kernräumen nicht weniger
dicht…besiedelt, aber ihre Kernräume sind kleiner, zersplitterter (Iran, Arabien) oder auf schmale Säume
beschränkt (Levante, Maghreb, Ägypten). Ausgedehnte Wüsten, Steppen und schwach besiedelte große
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Betrachtung des „westlichen Endes“ des eurasischen Kontinents als „eigener“ Kontinent sich in der Frage der Abgrenzung zu Asien in keinster Weise wiederspiegeln würde.
Hieraus folgt, dass sich bei dem Versuch der Abgrenzung Europas nach Osten und Südosten im Sinne einer „recta linea“ 5 zwangsläufig Probleme ergeben müssen. Zumindest dann, wenn man den Begriff der „Grenze“ 6 in diesem Sinne auffasst, und nicht im ursprünglichen Sinne, nämlich als ‚Randgebiet’ oder ‚Grenzraum’ im Sinne der fränkischen „marca“ 7 oder des römischen „limes“ 8 .
Auch über den Ursprung der Bezeichnung „Europa“ gibt es unterschiedliche Ansichten. Vermutlich stammt der Begriff entweder von der griechischen Mythengestalt „Europe“ (Tochter des phönizischen Königs Agenor) oder er kommt vom semitisch-phönizischen Wort „ereb“ 9 .
Die verstärkte Bezeichnung des westlichen Teils Asiens als „Europa“ setzte tatsächlich erst nach dem Fall von Konstantinopel an die Türken ein (1453). Nachdem das alte „Ostrom“ von den Kriegern des Sultan Mehmet II. erobert worden war, wurde es für die christliche Identität immer wichtiger, sich vom „islamischen Osten“ nicht nur kulturell, sondern auch geographisch abzugrenzen. Der Begriff „Europa“ fand zunehmend Verwendung als Synonym für „Christenheit“ und wurde sowohl sprachlich als auch inhaltlich ausgeformt. Die berühmtesten Protagonisten der neuen Bezeichnung für das „westliche Asien“ waren Papst Pius II. (1405-1464), der als einer der ersten das Adjektiv „europeus“ verwandte, und der holländische Wegbereiter der Reformation und laut EU-Historiographie „erste Europäer“ Erasmus von Rotterdam (1466-1536), der 1526 die christlichen Könige und Kaiser der „Völker Europas“ zum vereinigten Vorgehen gegen die Türken aufrief. 1566 erschien in
Gebirge trennen dort die einzelnen Lebensräume in einer Weise, die es in Europa nicht gibt. In diesem
kulturgeographischen Sinn gehört die Türkei eindeutig zu Europa.“ Zit. nach Hütteroth/Höhfeld, S. 21.
5 „gedachte, schnurgerade Linie“ (aus dem Lateinischen)
6 Das Wort stammt ab vom slawischen „graniza“ und ist im 12. und 13. Jhd. erstmals durch Verträge des
Deutschen Ordens mit polnischen Fürsten ins Deutsche gekommen. Die Benutzung der Verbform
„begrenytzen“ lässt sich erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1316 nachweisen. Vgl. Krämer, S. 13f.
7 „margo“ - Rand, Einfassung (lat.)
8 „limes“ - Weg, Straße (lat.)
9 „ereb“ - dunkel, düster (Bezeichnung für das Abendland)
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Florenz erstmalig eine Veröffentlichung unter dem Titel „Geschichte Europas“ 10 . Der über Jahrhunderte andauernde Krieg gegen das 1683 sogar vor Wien stehende Osmanische Reich und die parallel dazu stattfindende Entdeckung und Eroberung einer „Neuen Welt“ im „Fernen Westen“ hinter dem Atlantik durch die katholischen Könige Spaniens hatten zur Folge, das der Begriff „Europa“ in diesen Jahrhunderten immer stärker mit „dem Westen“ zusammenfiel. Der Atlantik wurde schon als „neues Mittelmeer“ angesehen und Amerika wurde zu „Europas westlichster Grenze“! Dazu kam im Rahmen der Aufklärung im 18. Jahrhundert das Konzept der „europäisch-christlichen Zivilisation“, die eine vermeintliche europäische Überlegenheit sowie auch eine Abgrenzung von andersartigen „Barbaren“ mit sich brachte. Im 19. Jahrhundert suchte und fand man in Europa weitere Argumente für diese Ideologie. So wurde z. B. der griechische Freiheitskampf gegen die Türken gleichgesetzt mit dem Kampf griechischer Stadtstaaten gegen die Perser im 5. Jahrhundert vor Christus und als Kampf für Freiheit und Demokratie gedeutet.
In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts fanden sich dann im Angesicht einer erneuten „Gefahr aus dem Osten“ 11 die europäisch-katholischen Politiker Konrad Adenauer, Alcide de Gaspari und Robert Schuman zusammen und begründeten in Rom 12 das Projekt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Tatsache, dass neben fünf überwiegend katholischen Ländern auch die protestantischen Niederlande zu den Gründerstaaten der EWG zählten, wird von Raimund Krämer wie folgt erklärt: „Die holländischen Kalvinisten wurden ob ihrer Geschäftstüchtigkeit geduldet.“ 13
Durch mittlerweile fünf Erweiterungsrunden wurde diese ursprüngliche
„Sechsergemeinschaft“ zu einer mittlerweile 25 Länder umfassenden „Europäischen Union“, die ein neuartiges politisches und wirtschaftliches Gemeinwesen darstellt, welches nach Ansicht von Raimund Krämer „in der Geschichte bisher keine Vorläufer hatte“ 14 . Und nach wie vor übt diese „Union“ eine offenbar unvergleichliche Anziehungskraft auf nahezu alle Staaten in ihrem Umfeld aus. So lagen zum Zeitpunkt der Erweiterungsrunde vom Mai 2004 weitere Beitrittsgesuche vor, die bereits nach Ablauf von drei weiteren Jahren realisiert
10 Vgl. Krämer, S. 56.
11 Diesmal in Form der Sowjetunion.
12 Offensichtlich handelt es sich bei der Wahl dieses Ortes nicht um einen Zufall; Rom ist immerhin das Zentrum
der katholischen Glaubenswelt.
13 Zit. n. Krämer, S. 57
14 Ebd., S. 94.
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werden sollen 15 . Jedoch kann diese Attraktivität auch zum Problem werden, nämlich dann, wenn die sozialen und wirtschaftlichen Differenzen in diesem Raum immer größer werden, gleichzeitig jedoch die Möglichkeiten diese auszugleichen immer geringer.
II. Hauptteil
1. Die Türkei und die EU
Vom „Ankara Agreement“ bis zur Entscheidung über die Aufnahme von Beitritts-verhandlungen
Schon September 1959, also bereits rund zwei Jahre nach der Unterzeichnung der „Römischen Verträgen“ zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgeme inschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), stellte die Türkei ihren ersten Beitrittsantrag. Die damalige Reaktion der EWG war, den Türken, die zu den Gründungsmitgliedern des 1949 ins Leben gerufenen Europarates 16 gehören, zunächst den Abschluss eines „Assoziierungsabkommens“ 17 anzubieten. Dieser Vorschlag wurde, wie ein Jahr zuvor schon im Falle von Griechenland, am 12. September 1963 in Form des sogenannten „Ankara Agreement“ umgesetzt. In diesem Vertrag wurde eine dreistufige Übergangszeit vereinbart, an deren Ende zunächst eine Zollunion und später die Vollmitgliedschaft in der EWG/EU stehen sollten. In der Zwischenzeit sollten seitens der EWG entsprechende „Heranführungshilfen“ gezahlt werden, die Investitionshilfen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft vorsahen. Im Rahmen dieses Abkommens sind in den Jahren von 1963 bis 1970 beispielsweise Anleihen in Höhe von 175 Millionen ECU geflossen, gleichzeitig stieg der Anteil der türkischen Importe aus den sechs Ländern der EWG von 29 auf 42 Prozent 18 . Zum Vergleich hier ein Zitat aus dem „Strategiepapier“ der Europäischen Kommission (EK) vom Oktober 2003: „Im April 2003 haben das EP, der Rat und die EK sich darauf geeinigt, …die Finanzhilfe (für die Türkei, Erg. des Verf.) für den Zeitraum 2004-2006 auf insgesamt 1.050 Millionen EUR …aufzustocken. Besondere Beachtung gilt dabei der
15 Hierbei handelt es sich um Bulgarien, Kroatien und Rumänien, die aller Voraussicht nach im Jahr 2007
beitreten werden. Neben der Türkei hört man mittlerweile auch aus der Ukraine von einem gesteigerten
Interesse an einem Beitritt.
16 Dort ist auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angesiedelt
17 Dieser Begriff beschreibt die Teilnahme an einem Bündnis ohne formales Mitglied zu sein. Es handelte sich
um ein formales, bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Türkei, welches handelsrelevante Fragen,
einen politischen Dialog, die Annäherung von Rechtsvorschriften und weitere Kooperationsbereiche wie
Industrie, Verkehr und Zoll betraf.
18 Vgl. Auswärtiges Amt der Republik Türkei, „Relations between Turkey and the E.U.“
Arbeit zitieren:
M.A. Frank Oelmüller, 2005, Die Debatte um den EU-Beitritt der Türkei, München, GRIN Verlag GmbH
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