Erklärung 2
Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbständig angefertigt habe. Es wurden nur die in der Arbeit ausdrücklich benannten Quellen und Hilfsmittel benutzt. Wörtlich oder sinngemäß übernommenes Gedankengut habe ich als solches kenntlich gemacht.
Ort, Datum Unterschrift
Kurzfassung 3
Kurzfassung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik der Wasserversorgung in Entwicklungsländern und inwieweit die Privatisierung der städtischen
Wasserversorgung in Ländern der Dritten Welt positive oder negative Auswirkungen hat. Dazu wird zuerst das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen dargestellt, das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt und fördert. Anschließend wird der Begriff Entwicklungsländer erläutert, die unterschiedlichen Einteilungsgruppen beschrieben sowie die Problemfelder der Länder aufgezeigt. Der Themenbereich Wasser wird durch verschiedene Aspekte wie etwa Wasserverbrauch, Wasserkonzerne und dem Menschenrecht auf Wasser durchleuchtet. Außerdem werden Privatisierungsbeispiele für die Wasserversorgung in Städten der Dritten Welt aufgeführt und abschließend auf die positiven und negativen Folgen der städtischen Wasserversorgung in Entwicklungsländern eingegangen.
Schlagwörter: Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, Wasserversorgung, Entwicklungsländer, Privatisierung, Wasser, GATS
Abstract
The topic of the present study is the water supply in developing countries and whether the privatisation of urban water supply in developing countries leads to positive or negative effects. For that purpose the General Agreement on Trade in Services is first represented, which determinates and promotes the border crossing trade in services. Afterwards the term developing countries is explained, the different groups of classification are described and the problems of the countries are shown. The issue of water is investigated by different aspects like water consumption, water companies and the right of water. Besides, examples for privatisation of water supply in cities of developing countries are shown and finally the positive and negative consequences of urban water supply in developing countries are to be looked at.
Keywords: General Agreement on Trade in Services, water supply, developing coun- tries, privatisation, water, GATS
Inhaltsverzeichnis 4
Inhaltsverzeichnis
Erkl ärung 2
Kurzfassung. 3
Abstract. 3
Inhaltsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis. 6
Tabellenverzeichnis 6
Abk ürzungsverzeichnis 7
1 Einleitung 9
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen
(GATS) 11
2.1 Allgemeiner Überblick über das GATS 11
2.2 Aufbau und Struktur des GATS 12
2.3 Vom GATT-Abkommen bis hin zum GATS 19
2.4 Bedeutung des Dienstleistungshandels. 21
3 Entwicklungsländer. 22
3.1 Entwicklungsländer - Definition und Begriffsproblematik 22
3.1.1 Definition der Bezeichnung Entwicklungsländer. 22
3.1.2 Begriffsproblematik der Bezeichnung Entwicklungsländer. 24
3.2 Unterschiedliche Einteilungen. 26
3.2.1 Einteilung gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. 27
3.2.2 Einteilung gemäß der Vereinten Nationen 29
3.2.3 Einteilung gemäß der Weltbank 31
3.3 Probleme von Entwicklungsländern. 34
3.3.1 Probleme im soziokulturellen Bereich 34
3.3.2 Ökologische Probleme. 35
3.3.3 Demographische Probleme. 36
3.3.4 Politische Probleme 38
3.3.5 Ökonomische Probleme. 38
4 Wasser 43
4.1 Grundlagen und Informationen zu Wasser 43
Inhaltsverzeichnis 5
4.1.1 Allgemeine Daten zu Wasser 43
4.1.2 Zugang zu Wasser 44
4.1.3 Wasserverbrauch 47
4.2 Internationale Wasserkonzerne 50
4.3 Millenniumsentwicklungsziele. 52
4.4 Das Recht auf Wasser als Menschenrecht. 54
4.5 Probleme aufgrund von Wasserarmut 56
4.6 Flaschenwasser 59
5 Fallbeispiele für die Privatisierung der Wasserversorgung in
Entwicklungsl ändern 62
5.1 Privatisierung der Wasserversorgung in Buenos Aires, Jakarta und
Cochabamba 62
5.1.1 Privatisierung der Wasserversorgung in Buenos Aires 62
5.1.2 Privatisierung der Wasserversorgung in Jakarta 63
5.1.3 Privatisierung der Wasserversorgung in Cochabamba. 65
5.2 Privatisierung der Wasserversorgung in Manila 66
6 Auswirkungen des GATS-Abkommen auf die Wasserversorgung in
Entwicklungsl ändern 72
6.1 Was spricht für die Privatisierung der Wasserversorgung? 72
6.1.1 Auswahl von verschiedenen Privatisierungsmodellen 72
6.1.2 Mangelhaft arbeitende öffentliche Wasserversorger. 74
6.1.3 Erfüllung von Grundvoraussetzungen 76
6.1.4 Einsatz von finanziellen Mitteln. 78
6.2 Was spricht gegen die Privatisierung der Wasserversorgung? 79
6.2.1 Wegfall von Arbeitsplätzen 80
6.2.2 Beeinträchtigung der Wasserqualität. 81
6.2.3 Anstieg der Wasserpreise 82
6.2.4 Kein Zugang zu Wasser für arme Bevölkerungsschichten. 84
6.2.5 Wasserverluste und Wasserverbrauch 85
6.2.6 Probleme bei Vertragsverhandlungen und Schwierigkeiten mit
Regulierungsbeh örden 87
6.2.7 Privatisierungsdruck der Kreditgeber. 89
6.2.8 Einsatz von privaten Geldern - Zusagen und Umfang? 90
6.2.9 Unterschiedliche Zielsetzung von Privaten und Öffentlichen. 92
7 Zusammenfassung und Fazit. 94
Literaturverzeichnis 99
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: WTO-Länder, von denen die EU die Trinkwasserliberalisierung
fordert.
Abbildung 2: DAC-Liste
Abbildung 3: Small Island Developing States, Least Developed Countries,
Landlocked Developing Countries
Abbildung 4: Wasservorkommen auf der Erde
Abbildung 5: Anteil der Bevölkerung ohne Wasserversorgung
Abbildung 6: Millenniums-Entwicklungsziel 7 - Zugang zu Wasser.
Abbildung 7: Kindersterblichkeit
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Typologie internationaler Dienstleistungstransaktionen
Tabelle 2: Low Income Countries
Tabelle 3: Wasserverbrauch im Haushalt in Prozent.
Tabelle 4: Privatisierungsmodelle der Wasserversorgung
Abkürzungsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis
APQLI Augmented Physical Quality of Life Index BIP Bruttoinlandsprodukt BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit u. Entwicklung BNE Bruttonationaleinkommen DAC Development Assistance Committee EU Europäische Union EVI Economic Vulnerability Index GATS General Agreement on Trade in Services GATT General Agreement on Tariffs and Trade GTZ Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ICSID International Centre for the Settlement of Investment Disputes IWF Internationale Währungsfonds LDC Least Developed Countries LIFDC Low Income Food Deficit Countries LIC Low Income Countries LLDC Landlocked Developing Countries LMC Lower Middle Income Countries MIC Middle Income Countries MWSS Metropolitan Waterworks and Sewerage Systems NRDC Natural Resources Defense Council NRO Nichtregierungsorganisation OA Official Assistance ODA Official Development Assistance OECD Organization for Economic Cooperation and Development PPP Public Private Partnership PSP Private Sector Participation
Abkürzungsverzeichnis 8
RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke SIDS Small Island Developing States UMC Upper Middle Income Countries UN United Nations UNEP United Nations Environment Programme UNICEF United Nations Children’s Fund WHO World Health Organization WTO World Trade Organization
1 Einleitung 9
1 Einleitung
In den Medien erfährt das Thema der Privatisierung im Wassersektor nicht die entsprechende Aufmerksamkeit, die einer Angelegenheit von dieser Bedeutung eigentlich zukommen sollte. Dies sieht man beispielsweise im direkten Vergleich mit anderen Privatisierungen im öffentlichen Dienstleistungssektor, wie etwa Telekommunikation und Stromversorgung, worüber in den Medien viel mehr berichtet wird. Belegt wird die These durch die zwei Institutionen Project Censored und die Initiative Nachrichtenaufklärung, die beide darauf verweisen, dass die langsam aber stetig voranschreitende Privatisierung der Wasserversorgung von großer Wichtigkeit ist, auch wenn es sich in der Berichterstattung der Medien nicht niederschlägt. Von der amerikanischen Einrichtung Project Censored wurde im Jahr 2000 in diesem Zusammenhang die Wasserprivatisierung als bedeutendstes Thema benannt. 1
In Deutschland stellt die Initiative Nachrichtenaufklärung einmal im Jahr ein Klassement mit Nachrichten und Themen auf, denen nicht genügend Aufmerksamkeit zuteil geworden ist, obwohl sie eine genauere Betrachtung hätten erfahren sollen. Im Jahr 2001 wählte die Jury aus Studenten, Wissenschaftlern und Journalisten unter 100 Vorschlägen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung auf den ersten Platz. Da sich die Privatisierungsmaßnahmen in der Wasserwirtschaft über einen längeren Zeitraum erstrecken und ein schleichender Prozess die Folge ist, wird die Thematik höchstens in knappen Artikeln abgehandelt, aber die große Schlagzeile sowie der gründlich recherchierte Blick auf das Thema ist nicht gegeben. 2
Auch wenn es für die breite Öffentlichkeit zu diesem Themenbereich keine ausführlichen Berichterstattungen gibt, wird die Auseinandersetzung mit der Globalisierung im Allgemeinen und der Privatisierung der Wasserversorgung im Speziellen von Nichtre-gierungsorganisationen und Globalisierungskritikern immer wieder gesucht und dadurch auch im Gespräch gehalten. Welchen Stellenwert das Thema Wasser zukünftig einnehmen kann, wird durch die Prognose von Ismail Serageldin, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Weltbank, aus dem Jahre 1995 belegt: „Wenn es in den Kriegen dieses Jahrhunderts um Öl ginge, so wird es in den Kriegen des nächsten Jahrhunderts um Wasser gehen.“ 3
1 vgl. Stadler, L.: Das Wasser-Monopoly, S. 7 f
2 vgl. Initiative Nachrichtenaufklärung: 2001: Monopolisierung der Trinkwasserversorgung -
http://www.nachrichtenaufklaerung.de/
3 Shiva, V.: Der Kampf um das blaue Gold, S. 13
1 Einleitung 10
Und in der Tat gibt es schon jetzt Konflikte zwischen Ländern, in denen Wasser eine entscheidende Rolle spielt. So sorgt in Asien der Mekong zu Verstimmungen zwischen Kambodscha, Laos, Thailand und Vietnam. In Afrika führt der Okawango zu Mißtönen zwischen Namibia, Angola und Botswana und beim Nil ist es vor allem Ägypten, Äthiopien und der Sudan. Im Nahen Osten löst der Euphrat und Tigris Konflikte zwischen dem Irak, Syrien sowie der Türkei aus und auf dem amerikanischen Kontinent betrifft der Rio Grande die Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko. 4 Inwieweit sich wasserbedingte Konflikte einmal zu Wasserkriegen entwickeln werden, kann nur die Zukunft zeigen. Da jedoch eine Verknappung der Wasservorräte weltweit zu verzeichnen ist, muss mit einer Zunahme von Problemfeldern gerechnet werden, die einen Bezug zum Wasser haben. Erschwerend kommt zudem der Anstieg der Weltbevölkerung hinzu. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welchen Einfluss und Stellenwert die Privatisierung der Wasserversorgung dabei einnimmt. Wird es durch den Privatsektor eine Kehrtwende in der globalen Wasserkrise geben oder bewirkt das Mitmischen von privaten Unternehmen eine Verschärfung der schon vorhandenen Probleme? Tragen Wasserprivatisierungen zu einer Förderung oder Entschärfung der Konflikte bei? Im Zusammenhang mit den Privatisierungen im Wassersektor ist das General Agreement on Trade in Services (GATS) von Bedeutung, welches die Entfaltungsmöglichkeiten von privaten Unternehmen in Ländern der Dritten Welt stark erweitert und begünstigt.
In dieser Arbeit stehen Privatisierungsmaßnahmen in der Wasserwirtschaft von Entwicklungsländern im zentralen Blickfeld. Berücksichtigt wird hierbei nur die Rolle der städtischen Wasserversorgung in Ländern der Dritten Welt und nicht die Wasserversorgung in ländlichen Gebieten. Einerseits beschäftigt sich die Literatur vorwiegend mit der Wasserversorgung in den Städten der Entwicklungsländer und zum anderen sind die privaten Unternehmen hinsichtlich der Wasserversorgung auch hauptsächlich in den Städten aktiv. Ebenfalls nicht Bestandteil dieser Arbeit ist die städtische Abwasserent-sorgung in den Entwicklungsländern.
4 siehe Petrella, R.: Wasser für alle, S. 62
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 11
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
2.1 Allgemeiner Überblick über das GATS
Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen stellt ein von mehreren Seiten ausgehendes und staatenverbindendes Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO) dar, das den über Grenzen hinausgehenden Handel mit Dienstleistungen organisiert und eine weitere Liberalisierung beabsichtigt. 5 Das General Agreement on Trade in Services ist somit das erste international vereinbarte Vertragswerk mit gesetzmäßig einzufordernden Bestimmungen, die für den Handel mit Dienstleistungen abgeschlossen wurde. Im Zuge der Uruguay-Runde (1986 - 1993) stand es auf der Agenda und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. 6 In den Jahren danach gab es weitere Verhandlungsrunden, die gegenwärtig noch laufen. Die Ziele des GATS sehen wie folgt aus:
• “creating a credible and reliable system of international trade rules; • ensuring fair and equitable treatment of all participants (principle of nondiscrimination);
• stimulating economic activity through guaranteed policy bindings; • and promoting trade and development through progressive liberalization.” 7 Dabei zeigt sich, dass bei den Dienstleistungen die gleichen Ziele verfolgt werden, wie durch das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) beim Warenhandel schon vorgegeben wurden.
Die Dienstleistungen werden in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, zu denen unter anderem die Bereiche Medizin, Finanzen, Umwelt, Tourismus, Kultur, Bildung, Trans-port, Vertrieb, Bau und Unternehmen gehören. Die internationalen Dienstleistungstransaktionen können auf vier verschiedenen Arten erfolgen: Zum einen durch die grenzüberschreitende Lieferung, zum Zweiten durch den Konsum von Dienstleistungen
5 vgl. General Agreement on Trade in Services. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/GATS
6 vgl. Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 305 f
7 WTO: The General Agreement on Trade in Services (GATS): objectives, coverage, and disciplines -
http://www.wto.org/english/tratop_e/serv_e/gatsqa_e.htm#13
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 12
im Ausland, zum Dritten durch die kommerzielle Präsenz im Ausland und zum Vierten durch die zeitweise Arbeitsmigration. 8
2.2 Aufbau und Struktur des GATS
Die Klassifikation der Dienstleistungen erfolgte durch die Einteilung in 12 Sektoren. Hierbei kommt es wiederum zu einer Untergliederung in 155 Subsektoren. Dies geschah, weil keine allgemein gültige Definition vorhanden war, die eine Grenzlinie zwischen Dienstleistungen und Gütern gezogen hätte. Als Grundlage diente hierbei die Zentrale Produktklassifikation der Vereinten Nationen. 9 Das GATS nimmt die unterschiedlichsten Dienstleistungsbereiche auf und die Einordnung der Dienstleitungen erfolgt in die folgenden Bereiche:
„1. Unternehmerische und Berufsbezogene Dienstleistungen
2. Kommunikationsdienstleistungen
8 vgl. Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 404 ff
9 vgl. Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 12
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 13
E. Andere
3. Bau- und Montagedienstleistungen
A. Allgemeine Bauausführung für Gebäude (Hochbau)
B. Allgemeine Bauausführung für Tiefbau
C. Installation und Montage-Arbeiten
D. Baufertigstellung
E. Andere
4. Vertriebsdienstleistungen
A. (Provisions-)Vertreter
B. Großhandel
C. Einzelhandel
D. Franchising
E. Andere
5. Bildungsleistungen
A. Kindergarten/Grundschule
B. Schulbildung
C. Berufs-/Universitätsausbildung
D. Erwachsenenbildung
E. Andere Bildungseinrichtungen
6. Umweltdienstleitungen
A. Abwasserbeseitigung / Kanalisation
B. (Sperr-)Müllabfuhr
C. Sanitäre Einrichtungen / Hygiene
D. Andere
7. Finanzdienstleistungen
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 14
A. Alle Versicherungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen z.B.
Lebens -, Unfall-, Krankenvers., Rückvers., Versicherungsvertrieb/-
vertreter
B. Bank- und Finanzdienstleistungen (außer Versicherung) z.B. Einla-
gen /Kreditgeschäft, Geldhandel, Derivate, Investmentbanking, Fonds-
/Anlagemanagement, Datenverarbeitung und Beratung für Finanzdienst-
leistungen
C. Andere
8. Medizinische und soziale Dienstleitungen (andere als die freiberuflichen
Dienstleistungen )
A. Krankenhausdienstleistungen
B. Sonstige Gesundheitsdienstleistungen
C. Soziale Dienstleistungen
D. Andere
9. Tourismus und Reisedienstleistungen
A. Hotels und Restaurants (incl. Catering)
B. Reiseagenturen und Reiseveranstalter
C. Fremdenführer/Reisebegleitung
D. Andere
10. Erholung, Kultur und Sport (andere als audiovisuelle Dienstleistungen)
A. Unterhaltungsdienstleistungen (inkl. Theater, Live Bands und Zirkus)
B. Nachrichtenagenturen
C. Büchereien, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen
D. Sport und andere Erholungsdienstleistungen
E. Andere
11. Transportdienstleistungen
A. Seeschifffahrt z.B. Fracht, Personen, Reparatur und Instandsetzung, Un-
terst ützungsdienste für die Seeschifffahrt
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 15
12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen“ 10
Wenn man sich die Struktur des GATS genauer anschaut, kann man drei Bestandteile erkennen, die sich voneinander unterscheiden. Diese drei Elemente sind die Rahmenregelung, die Listen und die Anhänge. Die Rahmenregelung bestimmt „den normativen Rahmen zur Liberalisierung des internationalen Dienstleistungsverkehrs und die Ver-fahrensvorschriften für die dazu durchzuführenden multilateralen Verhandlungen.“ 11 Die von den Mitgliedsstaaten erarbeiteten Listen behandeln Ausnahmen zum Meistbe-günstigungsgrundsatz und bestehende Zugeständnisse bei der Liberalisierung in speziellen Sektoren der Dienstleistungen. Der dritte Bestandteil ergibt sich durch die Anhänge. Dabei geht es um natürliche Personen bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs und um Anlagen für die Luftverkehrs-, Finanz-, Seeverkehrs- und Telekommunikationsdienstleistungen, die Veränderungen und zukünftige Verhandlungen festlegen. 12 Eine weitere Unterteilung kann in sechs unterschiedliche Teile zuzüglich der Anhänge erfolgen. Dabei bestimmt der erste Teil die Reichweite und Definition, der zweite Teil die Allgemeinen Verpflichtungen und Disziplinen, der dritte Teil die spezifischen Verpflichtungen, der vierte Teil die fortschreitende Liberalisierung, der fünfte Teil die institutionellen Regeln und der sechste Teil die Schlussbestimmungen. Die einzelnen Teile weisen eine weitere Unterteilung in Artikel auf, die wie folgt aussehen:
10 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 13 f
11 Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 86
12 vgl. Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 86
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 16
„Teil I: Reichweite und Definition
Artikel I Reichweite und Definition Teil II: Allgemeine Verpflichtungen und Disziplinen Artikel II Meistbegünstigung Artikel III Transparenz
Artikel III Veröffentlichung vertraulicher Informationen Artikel IV Verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer Artikel V Regionale wirtschaftliche Integration Artikel V Abkommen über die Integration von Arbeitsmärkten Artikel VI Nationale Regulierung Artikel VII Anerkennung
Artikel VIII Monopole und alleinige Dienstleistungsanbieter Artikel IX Geschäftspraktiken/Industriestrukturen Artikel X Maßnahmen in Notsituationen Artikel XI Internationaler Zahlungsverkehr Artikel XII Maßnahmen bei Zahlungsbilanzungleichgewichten Artikel XIII Öffentliche Auftragsvergabe Artikel XIV Generelle Ausnahmen Artikel XIV (militärische) Sicherheitsausnahmen Artikel XV Subventionen Teil III: Spezifische Verpflichtungen Artikel XVI Marktzugang Artikel XVII Inländerbehandlung Artikel XVII Zusätzliche Verpflichtungen Teil IV: Fortschreitende Liberalisierung Artikel XIX Verhandlungen über Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XX Listen der Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XXI Änderungen der Liberalisierungsverpflichtungen Teil V: Institutionelle Regeln Artikel XXII Beratungen
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 17
Artikel XXIII Streitbeilegungsverfahren und Durchsetzung
Artikel XXIV Ausschuss für Dienstleistungshandel Artikel XXV Technische Kooperation
Artikel XXVI Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen Teil VI: Schlussbestimmungen Artikel XXVII Verweigerung von Handelsvorteilen Artikel XXVIII Definition Artikel XXIX Anhänge Anhänge:
Anhang für Artikel II Ausnahmen (Meistbegünstigung) Anhang über die Wanderung natürlicher Personen als Dienstleistungsanbieter Anhang über Luftverkehrsdienstleistungen Anhang über Finanzdienstleistungen Zweiter Anhang über Finanzdienstleistungen Anhang über die Verhandlungen der Seeverkehrsdienstleistungen Anhang über Telekommunikationsdienstleistungen Anhang über die Verhandlung zur Telekommunikationsinfrastruktur“ 13
Im Artikel 1 des Vertragstextes ist der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmung definiert. Es gibt dahingehend eine Unterscheidung, in welcher Form die GATS betreffenden Dienstleistungen erbracht werden. Dabei werden vier verschiedene Arten unterschieden:
1. die grenzüberschreitende Lieferung, 2. der Konsum von Dienstleistungen im Ausland, 3. die kommerzielle Präsenz im Ausland, 4. die zeitweise Migration von Dienstleistungserbringern. 14 Welche grundlegende Unterschiede sich zwischen den einzelnen Erbringungsarten ergeben und welche Beispiele es für die Dienstleistungen in den einzelnen Bereichen gibt, können der folgenden Tabelle entnommen werden.
13 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 17
14 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 12
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 18
Tabelle 1: Typologie internationaler Dienstleistungstransaktionen 15
Weitere wichtige Punkte des Vertragstextes sind Meistbegünstigung, Transparenz, Marktzugang und Inländerbehandlung.
Das GATS geht im ersten Abschnitt des Artikels II auf die Meistbegünstigung ein. Darin wird folgendes definiert:
“With respect to any measure covered by this Agreement, each Member shall accord immediately and unconditionally to services and service suppliers of any other Member treatment no less favourable than that it accords to like services and service suppliers of any other country.” 16 Somit legt das Prinzip der Meistbegünstigung fest, dass Vergünstigungen für ein Land zwangsläufig auch für die anderen Länder gelten müssen. Diese Vorgehensweise betrachtet man als eine grundlegende Ausdehnung der globalen Liberalisierung der Handelsbeziehungen. Es sind aber einige allgemein gültige Ausnahmen der Meistbegünstigung vorgesehen ebenso wie länderspezifische Meistbegünstigungsausnahmen. 17 Die Transparenz wird im Artikel III behandelt. Das fehlende Vorhandensein von Auskünften über rechtliche Rahmenbedingungen bildet essentielle Barrieren beim weltweiten Handel mit Dienstleistungen. Dienstleistungsanbieter sind oftmals nicht über die
15 Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 406
16 WTO: General Agreement on Trade in Services - http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26-
gats_01_e.htm
17 vgl. Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 16
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 19
Rechtsgrundlagen auf dem ausländischen Markt informiert und dies kann zu einer Benachteiligung dieser Anbieter führen. 18
Daher wird in Artikel III die Veröffentlichung oder anderweitige Zugänglichmachung aller Gesetze, Verordnungen und internationaler Übereinkünfte festgeschrieben, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. Der Rat für Dienstleistungshandel muss regelmäßig über Gesetze, Vorschriften und Richtlinien informiert werden, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. Ebenso kann jedes Mitglied dem Rat für Dienstleis-tungshandel Handlungen anderer Nationen mitteilen, die eine negative Auswirkung auf den Dienstleistungshandel haben. Auch müssen Auskunftsstellen eingerichtet werden, die je nach Bedarf für andere Länder Informationen bereitstellen. Vertrauliche Informationen sind jedoch ausgenommen und können geheimgehalten werden. 19 Der Artikel XVI befasst sich mit dem Marktzugang und im Artikel XVII wird auf die Inländerbehandlung eingegangen.
2.3 Vom GATT-Abkommen bis hin zum GATS
Das General Agreement on Trade in Services geht auf das GATT zurück, das 1948 in Kraft trat. Es ist ein Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, wobei als Zielsetzung die Förderung des Freihandels angesehen wurde. Der Schwerpunkt der GATT-Besprechungen lag darin, den Warenhandel zu liberalisieren. Dies sollte insbesondere durch eine Verringerung von Zöllen und Abgaben erreicht werden. 20 Mit der Zeit übernahm das GATT die Aufgabe einer multilateralen Grundstruktur für den globalen Warenaustausch. Zum GATT gab es bis ins Jahr 1994 acht Verhandlungs-runden, wobei es zu einer Senkung der Zölle kam und Hemmnisse für den Handel zurückgefahren wurden. In der Uruguay-Runde, die von 1986 bis 1994 lief, wurden auch die Themenschwerpunkte Dienstleistungen sowie Patente und Urheberrechte in die Verhandlungen mit einbezogen. Das Resultat der Uruguay-Runde war das Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte (TRIPs), das GATS und die Schaffung der Welthandelsorganisation WTO. 21
Nach ausgiebigen Beratungen wurde das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen als Ergebnis der Uruguay-Runde von den Mitgliedsländern im Dezember 1993 beschlossen. Zur Unterzeichnung des Vertrages, der einen Umfang von
18 vgl. Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 110
19 vgl. WTO: General Agreement on Trade in Services - http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26-
gats_01_e.htm
20 vgl. Kürschner-Pelkmann, K. (2003a): Hintergründe zum Abkommen über die Liberalisierung des
Dienstleistungsbereichs, S. 2 - http://www.menschenrecht-wasser.de/downloads/3_4_hintergrund-
gats.pdf
21 vgl. General Agreement on Trade in Services. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/GATS
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 20
22.000 Seiten vorweisen kann, kam es bei der in Marrakesch stattfindenden Regierungskonferenz am 15. April 1994. Wirksam wurde das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen am 1. Januar 1995. 22
Im Vertragstext ist eine fortschreitende Liberalisierung dokumentiert. Daher waren weitere Verhandlungen vorgesehen und die neue GATS-Runde startete im Jahr 2000, also genau fünf Jahre, nachdem der Vertrag wirksam wurde. Laut Zeitplan der WTO sollte diese 2005 erfolgreich beendet werden, jedoch nach dem Misslingen der WTO-Ministerkonferenz in Cancún im September 2003 ist diese Zielvorgabe wohl nicht einzuhalten. 23
Abbildung 1: WTO-Länder, von denen die EU die Trinkwasserliberalisierung fordert 24
Die Trinkwasserversorgung war ursprünglich in der Uruguay-Runde nicht enthalten. In der neuen GATS-Runde wurde das Ansinnen der Europäische Union (EU) eingebracht, die bisherige Einteilung der Umweltdienstleistungen zu erweitern und neben der Ab-wasserentsorgung auch die Trinkwasserversorgung in die Klassifikation des GATS ein-zuordnen. Im Zuge der Verhandlungen stellte die EU an 72 Länder Forderungen zur Liberalisierung der Wasserversorgung. Bei diesen Staaten handelte es sich überwiegend um Länder der Dritten Welt. 25 Anfang 2005 kamen die EU-Forderungen etwas abgeän-
22 vgl.Fritz, T. (2003a): Die letzte Grenze, S. 22
23 vgl. Fritz, T.: Der Griff nach dem Wasser, S. 2
24 Fritz, T.: Der Griff nach dem Wasser, S. 9
25 vgl. Vollmer, S.: Die globale Wasserkrise und das GATS, S. 7 ff
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 21
dert noch einmal auf die Tagesordnung, indem den Entwicklungsländern geringfügige Zugeständnisse gemacht wurden, die Kernforderungen jedoch beibehalten wurden. 26
2.4 Bedeutung des Dienstleistungshandels
Der Dienstleistungshandel hat in den vergangenen Jahren einen immer größeren Stellenwert eingenommen. 1994 wurde erstmalig die 1000 Mrd. US-Dollar Schranke erreicht und mittlerweile macht der Handel mit Dienstleistungen zirka 30 Prozent des Wa-renhandels aus. Im Jahre 1999 ereichte der weltweite Handel mit Dienstleistungen einen Betrag von 1340 Mrd. US-Dollar. 27 Wenn man den Verlauf des globalen Handels zwischen den Jahren 1980 und 1999 betrachtet, weist der Dienstleistungshandel mit 6,9 Prozent Steigerung eine größere Zunahme als der Warenhandel mit 5,6 Prozent auf. 28 Im Jahre 2001 betrug der Anteil der Entwicklungsländer am Dienstleistungshandel 23,23 Prozent, die am wenigsten entwickelten Länder waren mit nur 0,4 Prozent am Handel mit Dienstleistungen beteiligt. 29
Das General Agreement on Trade in Services ist die Antwort auf die steigende Geltung von Dienstleistungen im weltweiten gesamtwirtschaftlichen Prozess. Eine Begründung für die steigende Gewichtung der Dienstleitungen im weltweiten Wirtschaftsprozess sind die deutlich zurückgegangenen Kosten für Transport und Kommunikation. Dies führt dazu, dass zahlreiche Dienstleistungen grenzüberschreitend billig vorhanden sind. Hinzu kommt der Einfluss von Dienstleistungen auf die Herstellung von Gütern. Dies führt dazu, dass eine globale Arbeitsteilung im Bereich des Dienstleistungssektors sich auch durch eine preisdrückende Auswirkung auf die Fertigung von Gütern bemerkbar macht. 30
26 vgl. Revidierte EU-Forderungen zum Dienstleistungshandel. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 21,
26.1.2005, S. 13
27 vgl. Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 306
28 vgl. BMWA: Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen - GATS -
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/aussenwirtschaft-und-
europa,did=9390,render=renderPrint.html
29 vgl. Drescher, Rolf: Das Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS) mit Blick auf Entwicklungslän-
dern, S. 30
30 vgl. Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 406
Arbeit zitieren:
Wolfgang Krumm, 2005, GATS und die Wasserversorgung in Entwicklungsländern, München, GRIN Verlag GmbH
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