Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis..................................................................................................................... I
Abk ürzungsverzeichnis. III
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung. 1
1.2 Abgrenzung 1
1.3 Aufbau der Arbeit 2
2 Demokratietheorie. 3
2.1 Konstitutionelle Voraussetzungen. 3
2.1.1 Partizipation 3
2.1.2 Politischer Wettbewerb. 5
2.1.3 Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte 5
2.2 Soziokulturelle Voraussetzungen. 6
2.2.1 Das Standardmodell 6
2.2.2 Bildung 6
2.2.3 Zivilgesellschaft bzw. Sozialkapital. 7
2.3 Demokratie und Religion - das Böckenförde-Paradoxon. 8
3 Die Tibetische Diaspora. 10
3.1 Buddhismus in Tibet 10
3.1.1 Grundlagen des Buddhismus 10
3.1.2 Mahayana 11
3.1.3 Reinkarnierte Lamas - der Dalai Lama. 12
3.1.4 Die vier Schulen und die Bön-Religion 14
3.2 Das politische System der tibetischen Exilregierung 16
3.2.1 Die Exekutive - der Dalai Lama und der Kashag 17
3.2.2 Assembly of Tibetan People’s Deputies - ATPD 18
3.2.3 Die Supreme Justice Commission. 20
3.2.4 Politische Parteien - Opposition 21
3.2.5 Das Staatsorakel - Nechung. 23
3.3 Die Tibeter im Exil 25
3.3.1 Demographie der Exilbevölkerung 25
3.3.2 Religiöser Nationalismus im Exil 28
I
Inhaltsverzeichnis
3.3.3 Die Shugden-Affäre 29
4 Schlussfolgerungen 33
4.1 Demokratie in der Tibetischen Exilregierung 33
4.1.1 Exekutive 33
4.1.2 Legislative 34
4.1.3 Mehrparteiensystem - Opposition 35
4.1.4 Entscheidungsprozesse - Output 35
4.2 Säkularisierung der tibetischen Exilgemeinschaft 36
4.3 Abschliessende Bemerkungen 38
Anhang: Geopolitische Karte Tibets. IV
Literaturverzeichnis. V
Artikelverzeichnis. VIII
Internetverzeichnis. IX
II
Einleitung / Problemstellung und Zielsetzung
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
“Today, the CTA functions as a veritable government, and has all the departments and attributes of a free democratic government.” 1
Als seine Heiligkeit der Dalai Lama 1959 ins indische Exil flüchtete begleiteten ihn eine kleine Zahl von Regierungsmitgliedern. Ihm folgten über die kommenden Jahre über 100'000 Tibeter, welche heute vor allem auf dem indischen Subkontinent in diversen tibetischen Siedlungen verteilt leben. Von Beginn an war es das erklärte Ziel des Dalai Lama das veraltete tibetische Regierungssystem, namentlich eine feudale Theokratie mit ihm als absolutem Herrscher, in eine moderne Demokratie umzuwandeln.
Die obige Aussage gibt den Ausgangspunkt dieser Seminararbeit vor, indem diese Erklärung der tibetischen Exilregierung (CTA) kritisch überprüft werden soll. Da eine Untersuchung einer Demokratie schon vom Ursprung des Worts nicht nur die Regierung sondern vor allem auch das regierte Volk miteinschliesst, wird im Rahmen dieser Arbeit auch die Exilgemeinschaft selbst auf ihren Demokratisierungsgrad hin untersucht. Wie aus dem Titel der Arbeit zu ersehen ist, liegt dabei der Schwerpunkt der Analyse in der fragwürdigen Verbindung von Religion und Politik, welche für die tibetische Geschichte kennzeichnend war und zum Teil bis heute ist. Aus Gründen, welche in Kapitel 2.3 dargelegt werden, gehe ich in dieser Arbeit von der Prämisse aus, dass ein gewisser Grad an Säkularisierung notwendig ist, um von einer echten Demokratie sprechen zu können.
Die zentrale Frage, welche in dieser Arbeit beantwortet werden soll lautet also: Inwiefern kann das heutige politische System der tibetischen Exilregierung und die tibetische Exilgemeinschaft als demokratisch bezeichnet werden und wieweit geht die Säkularisierung der Politik und der Gesellschaft, welche für eine echte Demokratie bis zu einem gewissen Grad notwendig ist?
1.2 Abgrenzung
Die Demokratietheorie soll in dieser Arbeit lediglich den Ra hmen der Analyse bilden. Es geht also nicht um eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Demo-kratietheorien oder einer Wertung derselben. Vielmehr sollen die wichtigsten Elemente einer modernen Demokratie kurz dargestellt werden, damit anschliessend eine Überprüfung der tibetischen Exilregierung (CTA) anhand dieser Kriterien möglich wird. Die CTA soll nicht an einem Ideal gemessen werden, welches für die wenigsten Staaten (wenn überhaupt für einen) erreichbar wäre. Die Auswahl der Kriterien wurde haup tsächlich der Theorie von Robert Dahl und Joseph Schumpeter entnommen, welche zu den meist zitierten Experten bezüglich Studien zur Demokratie gehören. 2
1 The official website of the Central Tibetan Administration (2002), Online im Internet.
2 Vgl. Berg-Schlosser (2004), S. 30.
1
Einleitung / Aufbau der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
Um einen Untersuchungsrahmen zu erstellen soll im ersten Kapitel der Demokratiebegriff dargestellt werden, der für diese Arbeit relevant ist. Dabei werden in einem ersten Schritt die instutionellen Grundlagen dargestellt, welche nach herrschender Lehre für das Bestehen einer Demokratie erforderlich sind. In einem zweiten Schritt gehe ich auf sogenannte sozio-kulturelle Voraussetzungen einer Gesellschaft ein, welche für das Funktionieren einer Demokratie die Grundlage bilden. Im zweiten Kapitel folgt die Analyse der tibetischen Exilgemeinschaft. Da der Buddhismus die zentrale Komponente der tibetischen Kultur darstellt, wird in einem ersten Abschnitt eine kurze Einführung zu diesem Thema gegeben. Ohne ein Verständnis der grundlegenden buddhistischen Prinzipien, Werte und religiösen Symbolen und Figuren, ist eine korrekte Beurteilung der folgenden Abschnitte nicht möglich.
Im zweiten Abschnitt wird ein Einblick in das politische System der Exilregierung mit seinen institutionellen und funktionalen Elementen gegeben. Dabei wird auch dem sogenannten Output eines Regierungssystems Rechnung getragen, welcher auch als Massstab für eine Demokratie benutzt werden kann.
Im letzten Teil des Kapitels gehe ich eingehend auf die tibetische Exilgemeinschaft ein, wobei der Fokus auf den Exiltibetern in Indien, Nepal und Bhutan liegt, welche die überwiegende Mehrheit bilden.
Abschliessend soll im letzten Kapitel versucht werden eine Zusammenfassung der untersuchten Fakten zu geben, um dadurch eine Antwort auf die Eingangs gestellten Fragen geben zu können.
In dieser Arbeit wird an verschiedenen Stellen auf Tibet als geographische Einheit Bezug genommen. Dabei werden hauptsächlich drei Hauptregionen Tibets unterschieden. Ü-Tsang bzw. Zentraltibet bildet den Teil Tibets, welcher heute allgemein als Tibet angesehen wird (die sogenannte Autonome Region Tibet). Die beiden östlichen bzw. nordöstlichen Regionen Kham und Amdo hingegen wurden nach der chinesischen Besetzung in chinesische Provinzen umgewandelt oder bereits bestehenden hinzugefügt. Zum besseren Verständnis dient eine Karte Tibets im Anhang.
2
Demokratietheorie / Konstitutionelle Voraussetzungen
2 DEMOKRATIETHEORIE
„Die Demokratie ist eine Herrschaft im Zeichen säkularisierter, weltlicher Ordnung. In ihr ist das Volk - im Sinn von Demos - letztlich alleinberechtigter Ursprung der Staatsgewalt, nicht der Monarch oder die Kirche, Gott, Götter oder von Gott oder Göttern bestellte Herrscher.“ 3
Diese Definition von Böckenförde kann als Ausgangspunkt für den Demokratiebegriff im Rahmen dieser Arbeit genommen werden. Es soll vor allem der säkulare Gedanke der Demokratie dargestellt werden, ohne dabei aber die anderen wichtigen konstitutionellen Elemente zu vernachlässigen. Die Auswahl der Kriterien für eine Demokratie bezieht sich dabei aber immer auf die speziellen Umstände der tibetischen Exilregierung. Zunächst geht es vor allem um die strukturellen bzw. institutionellen Voraussetzungen, um überhaupt von einer Demokratie sprechen zu können. Für Schumpeter ist Demokratie nicht ein Ideal, welches Freiheit, Gleichheit, Menschenrechte oder andere Leitbilder beinhaltet, sondern eine politische Methode bzw. eine institutionelle Ordnung, um zu Entscheidungen im administrativen und legislativen Bereich zu kommen. 4
Im zweiten Abschnitt soll versucht werden zum Teil vielleicht umstrittene soziokulturelle Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie darzulegen. Die sogenannte Output-Seite der Demokratie, also die konkreten Leistungen und Entscheidungen einer Regierung und ihre Akzeptanz werden in diesem Kapitel nicht untersucht. Bei der Darstellung der CTA (Kapitel 3.2) wird aber diese Komponente kurz behandelt. Im letzten Abschnitt wird die Beziehung zwischen Demokratie und Religion im Rahmen des Böckenförde-Paradoxons untersucht.
2.1 Konstitutionelle Voraussetzungen
Die wichtigsten strukturellen Elemente einer modernen liberalen Demokratie sind: 1) Partizipation, 2) Wettbewerb und 3) Grundlegende bürgerliche und politische Rechte innerhalb eines Rechtsstaats. 5
2.1.1 Partizipation
Untersucht werden soll hier nicht die sogenannte partizipatorische Demokratietheorie, wo es unter anderem um die Ausweitung demokratischer Entscheidungsprozesse auf Bereiche ausserhalb des ursprünglichen politischen Umfelds geht, wie zum Beispiel auf die Wirtschaft. 6 Partizipation in diesem Abschnitt leitet sich direkt vom ursprünglichen Gedanken der Demokratie ab. Als ein aus dem Griechischen stammender Fachausdruck, setzt er sich zusammen aus „demos“ - dem griechischen Wort für Volk - und „kratein“ in der Bedeutung von herrschen oder Macht ausüben. 7 Somit soll die Regelung öffentlicher Angelegenheiten nicht in der Hand einer kleinen Gruppe (Oligarchie bzw. Aristokratie) oder einer einzelnen Person
3 Böckenförde (1987), S. 14.
4 Vgl. Schumpeter (1993), S. 384.
5 Vgl. Berg-Schlosser (2004), S. 30.
6 Vgl. Schmidt (1995), S. 169ff.
7 Vgl. Schmidt (1995), S. 11.
3
Demokratietheorie / Konstitutionelle Voraussetzungen
(Monarchie bzw. Tyrannis) liegen, sondern vielmehr der gesamten Bevölkerung obliegen, dem Volk. Der Partizipationsgrad gilt daher unumstritten als ein Massstab für eine Demokratie.
Doch von einer sogenannten Volksdemokratie mit direkter Regierung durch die Bevölkerung ist in den heutigen modernen Demokratietheorien nicht mehr die Rede. Die Partizipation bezieht sich heute auf die Möglichkeit der regelmässig wiederholten Wahl von Repräsentanten, welche dann an Stelle des Volkes für die gewählte Zeitperiode, die politischen Entscheidungen treffen.
Zudem kann Partizipation auch direkte Volksrechte wie Referenden oder Initiativen beinhalten, wodurch die Bevölkerung auch nach Wahlen noch Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann (plebiszitäre oder direkte Demokratie). Solche direkten Volksrechte sind jedoch weder hinreichende noch notwendige Bedingung für das Bestehen einer Demokratie (insbesondere nicht für den Demokratiebegriff in dieser Arbeit). Auch eine Unterscheidung zwischen parlamentarischer oder präsidentieller Demokratie bildet in dieser Arbeit kein Kriterium bezüglich des Demokratiegrads. Voraussetzung soll hier lediglich der im weiteren Sinne definierte Parlamentarismus sein. Ein Regierungssystem, „in dem das Parlament der Gesetzgeber ist und das Staatsbudget kontrolliert und in dem das Volk oder von ihm gewählte Repräsentanten über Wahl und gegebenenfalls Abwahl der Regierungen entscheidet“ 8 . Essentiell ist lediglich, dass ein grosser Teil der erwachsenen Bevölkerung Staatsbürgerrechte besitzt, welche es ihr ermöglichen sowohl Legislative als auch Exekutive direkt oder indirekt zu wählen bzw. abzuwählen (aktives Wahlrecht) und gleichzeitig auch in ein solches Amt gewählt zu werden (passives Wahlrecht). 9 Wer genau diese Staatsbürgerrechte besitzen muss, um von einer umfassenden Partizipationsmöglichkeit und somit von einer Demokratie reden zu können, soll in dieser Arbeit am Beispiel der modernen westlichen Demokratien gemessen werden. In den meisten westlichen demokratischen Staaten sind Ausländer, Kinder (unter 18) oder geistig Unmündige Personen von diesen Rechten ausgeschlossen. Bis 1971 besassen zum Beispiel auch Frauen in der Schweiz noch kein allgemeines Wahlrecht, was hier aber natürlich nicht als Massstab genommen werden soll. 10
Ein heute selbstverständlicher Teil der Partizipation ist das Stimmengleichgewicht. Damit ist gemeint, dass unabhängig von der Rasse, Geschlecht, Religion oder sonstigen irrelevanten Merkmalen jeder Bürger über dasselbe Stimmengewicht verfügen sollte (z.B. ein Wähler eine Stimme). 11 Dieses Prinzip kann aber durch ein f öderales Element ergänzt werden, indem den politischen Untereinheiten (Kantone, Provinzen etc.) in einer zweiten Kammer unabhängig von ihrer effektiven Bevölkerungszahl das g leiche Stimmrecht zugesprochen wird.
8 Schmidt (2000), S. 309.
9 Vgl. Schmidt (1995), S. 265.
10 Vgl. Schmidt (1995), S. 269.
11 Vgl. Dahl (1989), S. 129, 222f.
4
Demokratietheorie / Konstitutionelle Voraussetzungen
2.1.2 Politischer Wettbewerb
Dieses Kriterium gehört in das Gebiet der modernen Demokratietheorie. Die Idee eines Volkswillens bzw. allgemeinen Willens (volonté générale) nach Rousseau 12 wird heute im besten Fall weitgehend bezweifelt. Neben der Frage, ob ein solcher überhaupt existiert, stellt sich die weit kompliziertere Frage, wie ein solcher ermittelt werden könnte. Zudem bietet das Konzept auch eine hohe Missbrauchsgefahr. 13 Die modernen Konzepte stimmen daher weitgehend darin überein, dass eine weitere Bedingung für eine Demokratie der Wettbewerb um die politische Macht ist. Dieser offene, pluralistische Wettkampf (die Wahlen) sollte durch organisierte Gruppen (Parteien) innerhalb etablierter und allgemein akzeptierter Spielregeln geführt werden. 14
Die wichtigsten Spielregeln werden an dieser Stelle den Kriterien des Freedom House in Washington, D.C. entnommen werden, welches einen Demokratieindex erstellt hat, um eine Schätzung des Standes der politischen Rechte und Bürgerrechte zu ermöglichen. 15
• Sind die gesetzlichen Grundlagen gegeben, dass sich Interessengruppen in Parteien oder anderen politischen Vereinigungen ihrer Wahl organisieren können und gewährleistet das politische System die Wahl und Abwahl dieser Gruppen?
• Gibt es eine signifikante Opposition und eine realistische Chance für diese Opposition im Rahmen des politischen Wettbewerbs die Regierung abzulösen? • Ist die Wahl der Bürger frei von Druck durch das Militär, ausländische Mächte, totalitäre Parteien, religiöse Hierarchien, wirtschaftliche Verbände oder andere einflussreiche Interessengruppen?
2.1.3 Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte
Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht nur die Durchsetzung gesetzlicher Normen, sondern vielmehr die Vorherrschaft des Rechts. Die gleiche Anwendung der Gesetze gegenüber allen Bürgern einschliesslich der Mitglieder der Regierung und Verwaltung oder anderen öffentlichen Institutionen. Gleicher und ungehinderter Zugang zu den Gerichten für alle Bürger. Freiheit der Judikative von politischer Einflussnahme. Und schliesslich der Vorrang der Verfassung, geschützt durch ein Verfassungsgericht. Natürlich umfasst der Begriff der Rechtsstaatlichkeit noch vielmehr als die hier nur rudimentär aufgelisteten Kriterien, doch sollten diese für die vorliegende Arbeit ausreichend sein. 16
Untrennbar mit dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit verbunden sind die verschiedenen politischen Rechte und Bürgerrechte, also die sogenannten Freiheitsrechte.
12 Vgl. Rousseau (2003), S. 2ff.
13 Vgl. Schmidt (1995), S. 73ff.
14 Vgl. Berg-Schlosser (2004), S. 30.
15 Vgl. Freedom House (2004), Online im Internet.
16 Vgl. Morlino (2004), S. 9f.
5
Demokratietheorie / Soziokulturelle Voraussetzungen
Hierzu zählen, Meinungs- und Redefreiheit, Informations- und Pressefreiheit und Vereinigungs-, Versammlungs- sowie Organisationsfreiheit, um nur einige Wenige zu nennen. 17 Insbesondere das Recht zur Kritik an Beamten, der Verwaltung oder dem herrschenden politischen, sozialen und ökonomischen System im Rahmen der Rede- und Pressefreiheit sind gemäss Dahl essentiell. 18 Schliesslich gehört auch die Gewaltenteilung nach allgemeiner Überzeugung zu einem modernen Rechtsstaat. Die genaue Ausgestaltung der Trennung der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) soll an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Auch inwiefern eine Überschneidung der Kompetenzen im Rahmen der horizontalen Kontrolle der Regierung notwendig ist, ist Teil demokratietheoretischer Untersuchungen und nicht Thema dieser Arbeit.
2.2 Soziokulturelle Voraussetzungen
Was für Funktionsvoraussetzungen brauchen Demokratien, damit sie stabil sind und gedeihen können? Von der Vorstellung, dass eine Demokratie nur in kleinen Gemeinwesen möglich sei, haben sich die modernen Demokratietheorien zwar getrennt, doch auc h heute geht die herrschende Lehre von gewissen soziokulturellen Voraussetzungen aus.
2.2.1 Das Standardmodell
Die folgenden Kriterien können gemäss Schmidt als modernisierungstheoretisches Standardmodell bezeichnet werden. Bei Erfüllung dieser Kriterien sei die Wahrscheinlichkeit einer funktionsfähigen Demokratie - im Sinne von Dahl - besonders gross. 19
1) Aufteilung bzw. Neutralisierung staatlicher Exekutivgewalt, vor allem die effektive Kontrolle polizeilicher und militärischer Gewalt,
2) eine ‚MDP-Gesellschaft‘ 20 , d.h. eine moderne, pluralistische Politstruktur, in der die ‚Machtressourcen‘ in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft breit gestreut sind, 3) eine weitgehend säkularisierte Politische Kultur, die offen für Kompromiss und geregelte Konfliktaustragung ist und zugleich nicht durch Autoritätshörigkeit bestimmt wird, und
4) eine der Demokratie förderliche internationale Lage bzw. demokratieverträgliche aussenpolitische Abhängigkeiten.
2.2.2 Bildung
Bildung scheint ein weiterer Schlüsselfaktor bezüglich der Stabilität bzw. Funktionalität einer Demokratie zu sein. Die etablierten westlichen Demokratien weisen eine durchschnittliche Alphabetisierung von 96% auf, wohingegen weniger demokrati-
17 Vgl.Morlino (2004), S. 19.
18 Vgl. Dahl (1989), S. 222f.
19 Schmidt (1995), S. 299f.
20 Dahl (1989), S. 251.
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Kelnor Panglung, 2004, Demokratie ohne Säkularisierung - Eine kritische Analyse der tibetischen Exilgemeinschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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