Inhalt
Inhalt______________________________________ III
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
1 Einleitung 1
2 Die Gewerbesteuer 1
3 Vereinbarkeit der Gewerbesteuer mit den
Anforderungen an eine Gemeindesteuer 3
3.1 Anforderungen an kommunale Steuern 3
3.2 Kritische Würdigung der Gewerbesteuer und des
deutschen kommunalen Steuersystems 4
4 Reformmodelle 7
4.1 Überblick über bestehende Reformkonzepte 7
4.2 Kommunale Zuschlagsteuer oder
Wertsch öpfungsteuer als mögliche Alternativen für
die Gewerbesteuer 8
4.2.1 Kommunale Wertschöpfungsteuer 8
4.2.2 Das BDI/VCI-Modell 9
5 Kritische Analyse der Vorschläge und Fazit 10
Anhang V
Literaturverzeichnis X
Eidesstattliche Erklärung XIII
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium der Finanzen EStG Einkommensteuergesetz GewStG Gewerbesteuergesetz GG Grundgesetz SVR Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung VCI Verband der Chemischen Industrie e. V.
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufkommensschwankungen der Gewerbesteuer im Zeitverlauf ............... V Abbildung 2: Aufkommensentwicklung der Gewerbesteuer im Vergleich zum BIP......... VI Abbildung 3: Konjunkturreagibilität von Körperschaft- und Gewerbesteuer .......... VII Abbildung 4: Konjunkturreagibilität von Einkommen- und Gewerbesteuer ............ VIII Abbildung 5: Schwankungen von Gewerbesteueraufkommen und Volkseinkommen im Zeitverlauf............................... IX
V
1 Einleitung
Seit Jahrzehnten besteht Einigkeit zwischen den verschiedensten Interessensgruppen darüber, dass es im Allgemeinen einer grundlegenden Reform der Gemeindefinanzen und im Speziellen einer Re-form der Gewerbesteuer bedarf. Sie gilt als steuersystematisch schlechte Steuer und führt aus verschiedenen Gründen zu einer Verschärfung der finanziellen Not der Gemeinden, welche seit langem zu verzeichnen ist. 1 Im Kontext der Notwendigkeit einer Reform der Kommunalfinanzen beschäftigt sich diese A rbeit mit Alternativen zur Gewerbesteuer. Dazu wird in Kapitel 2 die Funktionsweise und Ausgestaltung der Gewerbesteuer dargestellt. Kapitel 3 befasst sich mit den Anforderungen an kommunale Steuern und einer kritischen Würdigung der Gewerbesteuer. Kapitel 4 gibt zunächst einen Überblick über mögliche Reformkonzepte und stellt dann die Konzepte Wertschöpfungsteuer und Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer vor. Den A bschluss der Arbeit bildet Kapitel 5, in dem die beiden Konzepte einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
2 Die Gewerbesteuer
Rechtsgrundlage der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz. Sie wird durch die Gemeinden als Gemeindesteuer erhoben. 2 Ihr unterliegt jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb, der im Sinne des Einkommensteuergesetzes als gewerbliches Un- 1 Vgl.dazu z.B. Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-
Stiftung (Hrsg.) (1995), S. 1f; Maiterth, R.(2004), S. 1;
Maiterth, R. (2003), S. 546; Donges, J. B. (2003), S. 344.;
Kronberger K reis (2003), S. 8.; Hey, J. (2003), S.332;
BDI/VCI (2001) (Hrsg.), S.5. u. S. 12f.
2 Vgl. §1 GewStG.
1
ternehmen zu verstehen ist. 3 Als Besteuerungs-grundlage ist durch §6 GewStG der Gewerbeertrag festgelegt, welcher auf Basis des Gewinns des Gewerbebetriebes unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. 4 Zur Berechnung der Gewerbesteuerschuld wir zunächst der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert, woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Dieser wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuerschuld zu erhalten. 5 Im Rahmen der Einkommenbzw. Körperschaftsteuer kann diese als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. 6 Zusätzlich wird bei der Berechnung der Gewerbesteuer nach der Art der Unternehmen unterschieden. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von zurzeit 24.500 Euro gewährt. Danach findet die Steuermesszahl gestaffelte Anwendung und erhöht sich in Schritten von zwölftausend Euro um jeweils 1% bis auf 5%. Bei allen anderen Unternehmen wird die Steuermesszahl von 5% von Beginn an, ohne Staffelung und Gewährung eines Freibetrages, angewandt. 7 Eine weitere Ermäßigung für natürliche Personen und Personenunternehmen stellt die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer dar. Danach kann das 1,8 fache des Gewebesteuer-
3 Vgl.§2 Abs. 1 GewStG, §15 EStG. Nicht der Gewerbesteuer
unterliegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§13
EStG) und aus selbständiger Arbeit (§18 EStG)
4 Die Ermittlung des Gewerbeertrages ist in § 7 GewStG in
Verbindung mit §8 GewStG (Hinzzurechnungen) und §9 GewStG
(Kürzungen) geregelt. Die Gewerbesteuer umfasste ursprüng-lich noch das Gewerbekapital sowie die Lohnsumme. Durch die
Abschaffung der Lohnsummensteuer 1980 und der Gewerbekapi-
talsteuer 1998 wurde die kommunale Unternehmensbesteuerung
auf ihre heutige Form der Gewebeertragsbesteuerung redu-
ziert (Vgl. Huber, B. (2003), S. 7)
5 Vgl. §11 GewStG in Verbindung mit §16 GewStG.
6 Vgl. Huber, B. (2003), S. 8.
7 Vgl. §11 Abs. 1 und 2 GewStG.
2
messbetrages bei der Einkommensteuer angerechnet werden. 8
Die Gewerbesteuer wird, wie in Kapitel 1 angesprochen, vielfach kritisiert und gilt als eine schlechte Gemeindesteuer. Um dieses Urteil zu belegen und zur Erarbeitung besserer Alternativen, erscheint es zunächst sinnvoll, die Ziele und An-forderungen an kommunale Steuern zu betrachten.
3 Vereinbarkeit der Gewerbesteuer mit den Anfor-
derungen an eine Gemeindesteuer
3.1 Anforderungen an kommunale Steuern
Art. 28 Abs. 2 GG gibt den Kommunen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, welches die finanzielle Selbstverwaltung umfasst. Dazu wird explizit das Hebesatzrecht als den Gemeinden zustehende wirtschaftsbezogene Steuerquelle genannt. Neben dieser verfassungsrechtlich verankerten gibt es weitere Anforderungen an eine gute Gemeindesteuer, welche sich in den folgenden Thesen zusammenfassen lassen, die in ähnlicher Form vielfach in der finanzwissenschaftlichen Literatur zu finden sind: 9
- Die Steuer sollte fühlbar für die Steuerpflichtigen sein.
- Die Streuung des Aufkommens pro Kopf sollte möglichst gleichmäßig über die Gemeinden hinweg verteilt sein, wobei größere Kommunen ein angemessen höheres pro K opfaufkommen haben dürfen.
- Das Steueraufkommen soll möglichst wenig konjunkturreagibel sein, um den Kommunen eine möglichst sichere Planungsbasis zu gewähren.
8 Vgl. §35 Abs. 1 EStG.
9 Zu ausführlichen Erläuterungen dieser Thesen s. z.B. Bei-
rat beim BMF (1982), S. 3f u. S. 29 ff; Peffekoven, R.
(2004), S. 147f; Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-
Stiftung (Hrsg.) (1995), S. 21f; Kronberger Kreis (2003),
S. 6.; Donges, J. B. (2003), S. 345; Bertelsmann Stiftung
(2003), S. 11f.
3
Arbeit zitieren:
Johannes Krick, 2005, Alternativen zur Gewerbesteuer, München, GRIN Verlag GmbH
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