Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis. IV
1 Einleitung 1
2 Begriffsklärungen 4
2.1 Integration. 4
2.2 Partizipation 7
2.3 Politische Partizipation von Migranten. 8
3 Inklusion, Integration und ethnische Schichtung nach Esser 13
4 Der Stellenwert politischer Partizipation in Integrations- bzw.
Assimilationstheorien 20
4.1 US-amerikanische Integrationstheorien. 21
4.2 Hypothesen zur politischen Partizipation in England und
Frankreich. 25
4.3 Modernisierungstheorien und -differenzen in Bezug auf
Herkunfts - und Aufnahmegesellschaft. 27
4.4 Traditionsbildung 31
5 Politische Orientierungen 36
5.1 Die „Links-Rechts“-Orientierungen. 40
5.2 Demokratieverständnis 41
5.3 Materialistische / postmaterialistische Wertorientierungen. 42
6 Rahmenbedingungen politischer Partizipation junger Türken
und Türkinnen in Deutschland 46
6.1 Aufenthalt und Verbleibabsicht 47
6.2 Bildung und Berufsqualifizierung 49
6.3 Sprachkenntnisse 53
6.4 Wohnsituation und Familiensituation 56
I
6.5 Sozialer Status des Elternhauses. 58
6.6 Herkunftslandbindung. 60
6.7 Rechtliche Rahmenbedingungen. 61
6.8 Faktische politische Partizipationsmöglichkeiten. 64
6.8.1 Ausländerbeiräte 64
6.8.2 Migrantenselbstorganisation. 70
7 Ergebnisse aktueller Studien zu politischer Partizipation und
politischen Orientierungen 75
8 Resümee. 82
9 Literaturverzeichnis. 85
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Emotionale Verbundenheit .......................................... 61
III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 : Rückkehrabsicht und Heimatverbundenheit nach sozio demographischen Merkmalen (Zeilenprozent)* .............. 49 Tabelle 2: Deutsche und ausländische Schulabsolventen nach Schulart 1994, 1997 und 1999 in Prozent....................... 51 Tabelle 3: Die zehn am häufigsten von ausländischen
Tabelle 4: Subjektive Sprachkompetenz (Verstehen) in Deutsch und
Tabelle 5: Wohn- und Familiensituation nach Geschlecht und
er soll sich da völlig heimisch fühlen,
1 Einleitung
Die politischen Debatten in Deutschland richten sich immer wieder auf die gleiche Frage. Ist Deutschland ein Einwanderungsland oder nicht? Diese Debatten entfachen sich vor dem Hintergrund sinkender Bevölkerungszahlen, Green Card, Zuwachs der Rentnerjahrgänge in den Alterspyramiden und der Angst, das wirtschaftliche Niveau aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften zu verlieren. Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland ein
Einwanderungsland ist oder nicht, beantwortet sich angesichts der Tatsache von über 7,3 Millionen gemeldeten Ausländern. Diese Zahl fordert eine angemessene Integration, die unter anderem durch die politische Teilhabe ihren Anfang finden sollte. Angemessene Integrationspolitik hätte spätestens nach dem gescheiterten Rotationsmodell in den 1960er Jahren und allerspätestens nach der Phase der Familienzusammenführung in den 1970er Jahren eingesetzt werden müssen. Integration kann unter dem Aspekt der Verleihung der staatsbürgerlichen Rechte und die damit verbundene politische Partizipation verstanden werden. Demokratische
Partizipationsmöglichkeiten in allen wichtigen Bereichen und Instanzen dürfen nicht wegen der Staatsbürgerschaft eingeschränkt werden. Jedoch sind die meisten jungen Ausländer und Ausländerinnen von der politischen Teilhabe in dieser Gesellschaft ausgeschlossen, obwohl sie in einem demokratischen Land
1
aufwachsen und in der Schule zur Mündigkeit erzogen werden. Ein Blick in die Landtage der Bundesländer und in den Bundestag zeigt uns, wie viele Deutsche mit türkischer Abstammung als Abgeordnete in diesen Gremien tätig sind. Daraus wird ersichtlich, wie die lang herrschende restriktive Ausländerpolitik sich auf die politische Teilhabe und der damit verbundenen Integration von Türken und Türkinnen ausgewirkt hat. In Baden-Württemberg sind knapp 1,3 Millionen Einwohner Ausländer. Die größte ausländische Gruppe stellen die 323.000 Türken dar. Im baden-württembergischen Landtag gibt es keinen einzigen Abgeordneten mit türkischem Hintergrund. 1 In Schleswig-Holstein ergibt sich kein anderes Bild. In diesem Landtag gibt es keine Abgeordneten mit türkischem Hintergrund. In Schleswig-Holstein leben 42.329 Türken. 2 In Saarland taucht eine Abgeordnete mit türkischem Migrationshintergrund auf. Hier ist Ikbal Berber als saarländische SPD-Landtagsabgeordnete vertreten. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, und Bayern gibt es keine Mitglieder des Landtages mit türkischem Hintergrund. Im deutschen Bundestag gibt es zwei Abgeordnete mit türkischem Hintergrund. Diese sind zum einen die SPD-Abgeordnete Lale Akgün und zum anderen die Bündnis 90/die Grünen-Abgeordnete Ekin Deligöz. 3
Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. Im ersten Teil werden die Begriffe Integration, Partizipation und die politische Partizipation von Migranten geklärt. Der Begriff der politischen Partizipation von Migranten geht unter anderem aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hervor, und zeigt welche Rechte ausschließlich den Deutschen vorbehalten sind. Der zweite Teil beschäftigt sich mit verschiedenen Integrations-und
Assimilationstheorien. Die Theorie nach Esser versucht die Begriffe
1 vgl. www.baden-wuerttemberg.de
2 vgl. www.schleswig-holstein.de
2
wie Inklusion und Exklusion auf Integrationsprozesse zu übertragen. Mit einer Analyse der früheren US-amerikanischen
Integrationstheorien soll gezeigt werden, dass die zweite Generation sich, trotz vorhandenen oder gegebenen staatsbürgerlichen Rechten, politisch abgrenzen kann. Weiterhin wird ein Blick auf die politische Partizipation und politischen Orientierungen von Migranten in England und Frankreich gerichtet, um die dort stattfindenden Integrationsentwicklungen zu vergleichen. Abschließend wird in diesem Teil die Theorie Heitmeyers kritisch durchleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Kategorisierungen von politischen Orientierungen. Dieser Teil beinhaltet die Links- und Rechtsorientierungen, das Demokratieverständnis und die
materialistischen und postmaterialistischen Wertorientierungen von türkischen jungen Erwachsenen. Die soziostrukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen politischer Partizipation junger Türken und Türkinnen in Deutschland werden im vierten Teil der Arbeit erläutert. Einige wichtige Ergebnisse aktueller Studien zu politischer Partizipation und politischen Orientierungen werden im fünften Teil zusammengefasst. Schließlich wird im letzten Teil kritisch ein Ausblick auf die Integrationspolitik in Deutschland gegeben.
3 vgl. www.bundestag.de
3
2 Begriffsklärungen
2.1 Integration
Die Vereinigungen von Einzelpersonen bzw. Gruppen zu einem gesellschaftlichen Ganzen unter gegenseitiger Beachtung und Anerkennung kultureller Unterschiede kann als Integration bezeichnet werden.
Integration ist dabei eine Entwicklung, die über Generationen verläuft, und in der eine Reduzierung von Differenzen in den Lebensumständen von Aufnahmegesellschaft und Migranten erfolgt. Nach Beger sind vier Ausmaße des Begriffs Integration zu differenzieren. 4
1) Die strukturelle Integration beschreibt einen Vorgang, in dem Zuwanderer einen Mitgliederstatus in der Aufnahmegesellschaft erhalten, sowohl Zugang zu gesellschaftlichen Stellungen als auch einen Stand auf der Grundlage gleichberechtigter Chancen erreichen. 2) Die kulturelle Integration oder Akkulturation (die Anpassung an ein fremdes Milieu) ist eine weitere Dimension des Begriffs Integration. Die kulturelle Integration impliziert die kognitiv-kulturellen Lern- und Internalisierungsvorgänge der zugewanderten und der einheimischen Bevölkerung. Das Verinnerlichen von Normen und Werten ist ein wichtiger Bestandteil für die Mitarbeit und Partizipation am gesellschaftlichen Leben.
3) Die soziale Integration beinhaltet die gesellschaftliche Mitgliedschaft. Dies bedeutet die Teilnahme und die Beachtung bei sozialen Tätigkeiten und bei Vereinsmitgliedschaften der Aufnahmegesellschaft.
4) Die identifikatorische Integration ist die subjektive Seite des Begriffs Integration. Sie zeigt sich in Prozessen neuer persönlicher Zugehörigkeitsdefinitionen.
4 vgl. Beger 2000, 10
4
In der deutschen Migrationsforschung wurde ein Phasenmodell der Integration von Zugewanderten entwickelt. Nach diesem Modell sind der Erwerb der Sprache und das Lernen der Verhaltensregeln der Aufnahmegesellschaft sowie die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses der erste Schritt im Integrationsprozess. Diese Lern- und Anpassungsentwicklung der Migranten wird Akkomodation genannt. Der zweite Schritt im Integrationsprozess umschließt die Veränderung von Normen, Werten und Einstellungen seitens der Migranten, die sich bis zur Übernahme der Kultur der Mehrheitsgesellschaft erstrecken kann. Die Übernahme fremder Kulturgüter durch Einzelpersonen oder ganze Gruppen wird als Akkulturation bezeichnet. 5
Hansens Zusammenfassung des Integrationsbegriffs ist wie folgt: − Wiederherstellung eines Ganzen, also die Zusammenfügung von
Zusammengehörigem,
− Einheit eines Sozialsystems, die durch definierte Beziehungen der
Einzelelemente hergestellt wird,
− Eingliederung von Einzelnen in eine Gruppe, durch Anpassung an
Wertvorstellungen und Verhaltensnormen, − Zusammenführen verschiedener Gesellschaften zu einer
größeren Einheit,
− Veränderung sozialer Strukturen, so dass abweichende
Lebensentwürfe realisiert werden und eine entsprechende Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht wird. 6
Nach Geenen weist der Begriff Integration in zwei Richtungen. 7 Zum einen beschreibt Integration die Entwicklung und das Ende eines Vorgangs. In dieser Entwicklung verschmelzen die neu hinzukommenden Elemente mit den alten zu einer Ganzheit, sie
5 vgl. Beger 2000, 10-11
6 zitiert nach Hansen 1995, 191
5
unterscheiden sich dann nicht mehr von den alten Elementen. In dieser Variante entspricht der Begriff Integration der Bedeutung des lateinischen „integer“ = unversehrt, ungeschwächt, unangetastet. In der zweiten Bedeutung entspricht der Begriff Integration dem lateinischen „integratio“ = Erneuerung, Vervollständigung, Wiederherstellung. Hierbei bedeutet Integration den
Zusammenschluss zu einer Ganzheit, ohne dass sich die Teilelemente miteinander verschmelzen. Systemfremde Minderheiten werden in das neue System einbezogen und führen somit zum Wandel eines Systems. Beide Wortbedeutungen schaffen Klarheit darüber, „dass Integrationsleistungen dem Grunde nach vom existierenden System, der Mehrheit, in unserem Falle von der deutschen Aufnahmegesellschaft, zu erbringen sind.“ 8
Nach Peuckert ist Integration ein Vorgang, in dem aus Elementen von sozialen Systemen eine Einheit gebildet wird. 9 Ein Vorgang, in dem eine Ganzheit zerfällt oder interne Strukturen eines sozialen Systems aufgelöst werden, wird als Desintegration bezeichnet. Den Begriff der Integration führten im 19. Jahrhundert die Evolutionisten Auguste Comte und Herbert Spencer in die Soziologie ein.
Bei Talcott Parsons’s strukturell-funktionaler Handlungs-
/Systemtheorie gehört Integration zu den Grundbegriffen. Parsons bezeichnet Integration als Systemstabilität. Das bedeutet, dass sich das soziale System im Gleichgewicht befindet, „wenn sich die Handelnden im Einklang mit ihren individuellen Bedürfnissen und mit den Erwartungen ihrer Interaktionspartner verhalten, was die Verinnerlichung gemeinsamer Werte und Normen voraussetzt.“ 10 Mit dem Modell von Parsons kann man besser als andere Modelle
7 vgl. Geenen 2002, 247-248
8 zitiert nach Hinrichs 2003, 12
9 vgl. Peuckert 1992, 138
10 zitiert nach Peuckert 1992, 139
6
statische Gesellschaftsformen analysieren, weil in diesem Integrationsmodell Konflikte und Spannungen als Ausnahmefall betrachtet werden. Dagegen wurden Konfliktmodelle entwickelt, in denen der integrierende Charakter des Konflikts betont wird. Das bedeutet, dass soziale Konflikte unvermeidbar sind und „einen positiven Beitrag für den sozialen Wandel und die
Anpassungsfähigkeit des Systems“ 11 leisten. Für soziale Systeme sind Integration und Desintegration die Endpunkte in einem lückenlosen Zusammenhang, und soziale Kontrollprozesse verhindern, dass die Desintegration mächtiger ist und das Bestehen des Systems gefährdet. In Familie, Nachbarschaft oder im Freundeskreis kann man leichter ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln als in größeren Gruppierungen, sprich
gesamtgesellschaftlich. Hier braucht man einen Mittelpunkt, mit dem sich die Gesellschaft identifizieren kann. In komplexen Industriegesellschaften ergibt sich das „Wir-Gefühl“ über das Nationsgefühl (Flagge, Nationalhymne). Weiterhin wird die Integration durch eine große Übereinstimmung „über die Beziehungen zwischen der Stellung des einzelnen im Produktionsprozeß einerseits und den zugewiesenen Gratifikationen (Geld, Prestige, Macht u. a.) andererseits“ 12 gefördert.
2.2 Partizipation
Der Begriff der Partizipation drückt grundsätzlich die Teilnahme und die Teilgabe an etwas aus. In freiheitlich-demokratischen Gesellschaften ist die Partizipation ein fester Bestandteil dieser existierenden Gesellschaftsform. Partizipation erachtet das Recht eines jeden Menschen, nach seinen Belangen und nach seinem Kapital (materiell wie ideell) an politischen, kulturellen, beruflichen
11 zitiert nach Peuckert 1992, 140
12 zitiert nach Peuckert 1992, 140
7
Einrichtungen und Vereinigungen sowie an Angeboten der Gesellschaft partizipieren zu können und das dafür Notwendige zu lernen. Der Begriff der Partizipation akzeptiert die gesellschaftlichen Verhältnisse so, wie sie sind. Er impliziert nicht grundsätzlich eine gesellschaftskritische Haltung. Dennoch spricht Partizipation dem Einzelnen einer Gesellschaft ein Recht auf Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nach eigenem Interesse und eigenem Vermögen zu. Hierbei ist Veränderung nicht Bestandteil des Begriffs. Demnach hat der Begriff der Partizipation einen konformistischen oder mündigen Charakter. 13
2.3 Politische Partizipation von Migranten
Unter Partizipation ist die Teilhabe des Bürgers eines Landes an Meinungsbildungsentwicklungen und Entscheidungsabläufen, aber auch an politischen Aktivitäten selbst, zu verstehen. 14 Die Partizipation verleiht dem Individuum in einer Demokratie die Mündigkeit, wodurch es Entscheidungen mitbestimmen kann und sich an politischen Prozessen aktiv und passiv beteiligen kann. Nur mit den gleichen Rechten wie die Deutschen kann ein Migrant in Deutschland politisch partizipieren. Diese Rechte wurden den Migranten in Deutschland nie eingeräumt, denn ohne die deutsche Staatsbürgerschaft hat man nicht die gleichen Rechte. Das Grundgesetz bestimmt die deutsche Staatsangehörigkeit folgendermaßen: Art. 116 [Deutsche Staatsangehörigkeit]: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
13 vgl. Eugster / Pineiro / Wallimann 1997, 50-51
14 vgl. Assimenios 1999, 23
8
Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. 15 Seit dem 1. Januar 2000 gibt es in Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. In diesem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wird das Abstammungsprinzip „ius sanguinis“ durch Teile des Territorialprinzips „ius soli“ erweitert. Das heißt, dass ein Kind ausländischer Eltern bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn zumindest ein Elternteil seit acht Jahren über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügt.
Optionspflicht dabei ist, dass sich das Kind im Alter von 18 bis 23 Jahren für die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit entscheiden muss.
Zudem sind im neuen Gesetz die Fristen für die „Anspruchseinbürgerung“ von fünfzehn auf acht Jahre verkürzt worden. 16 Auch Artikel 20 des Grundgesetzes gibt Aufschlüsse über die politische Partizipation der Migranten. Art. 20 [ Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht] (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung
15 vgl. Grundgesetz 1998, 56
16 vgl. Storz 2002, 15
9
ausgeübt. 17
Wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann ist die Frage, wer zu diesem Volk gehört. Am 9. Oktober 1990 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, als über die Einführung des kommunalen Wahlrechts in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg gestritten wurde. So heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: „Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen, gebildet. Damit wird für das Wahlrecht nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt.“ 18
Im Gegensatz zu den Menschenrechten, gelten nicht alle Artikel im Grundgesetz für alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Dazu gehören die so genannten Bürgerrechte, die man genießt, wenn man deutscher Staatsbürger ist.
Zu diesen zählen:
Art. 8 Grundgesetz (GG) [Versammlungsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. 19
Art. 9 Grundgesetz (GG) [Vereinigungsfreiheit, Verbot von Maßnahmen gegen Arbeitskämpfe] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. […] (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu
17 Grundgesetz 1998, 19
18 zitiert nach Assimenios 1999, 23
10
behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 20
Art. 11 Grundgesetz (GG) [Freizügigkeit] (1) Alle Deutschen
genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. 21
Art. 12 Grundgesetz (GG) [Freiheit der Berufswahl] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. 22
Art. 16 Grundgesetz (GG) [Ausbürgerung, Auslieferung] (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 23
Der folgende Artikel des Grundgesetzes reguliert die Gründung demokratischer Parteien in Deutschland. Ausländische politische Vereinigungen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen. Dieses ist im § 2 des Parteiengesetzes geregelt.
Art. 21 Grundgesetz (GG) [Parteien] (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen. 24
§ 2 Parteiengesetz (PartG) Abs. 3: Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn 1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres
19 Grundgesetz 1998, 15
20 Grundgesetz 1998, 15
21 Grundgesetz 1998, 15
22 Grundgesetz 1998, 15
23 Grundgesetz 1998, 18
24 Grundgesetz 1998, 20
11
Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind. 25
Aus dem folgenden Artikel des Grundgesetzes wird ersichtlich, dass Ausländer beispielsweise keinen Beamtenstatus erwerben können, und ihnen trotz gleichen fachlichen Voraussetzungen der Zugang zu jedem öffentlichen Amte versperrt ist.
Art. 33 Grundgesetz (GG) [Staatsbürgerliche Rechte] (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. 26
Das allgemeine Wahlrecht wird im Artikel 38 des Grundgesetzes geregelt.
Art. 38 Grundgesetz (GG) [Wahl] (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. 27
Von dem Wahrecht zu den Europaparlamentswahlen und für die Kommunalwahlen können Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten Gebrauch machen. Dieses Wahlrecht wurde 1992, infolge der Maastrichter Verträge eingeführt. 1994 nahmen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten an den Kommunalwahlen in Deutschland
25 Grundgesetz 1998, 128
26 Grundgesetz 1998, 23
12
teil. Alle anderen Ausländer aus den so genannten Drittstaaten sind davon ausgeschlossen.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 wurde der nächste Schritt für die politische Zugehörigkeit der Migranten getan. Voraussetzung ist natürlich die Wahlberechtigung, die man in Deutschland mit 18 Jahren erlangt. Aber dennoch leben viele Millionen Migranten in einem politisch rechtlosen Status, obwohl sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten. Denn auch sie sind sozial- und steuerabgabenpflichtig. Warum also dürfen sie nicht mitbestimmen, was mit diesen Geldern passiert? Franz hat festgestellt, dass das Wahlrecht für eine Gesellschaft kennzeichnend ist. Er zählt Beispiele aus der Geschichte auf und untermauert noch einmal die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Wahlrechtes. „Ohne die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts hätte der deutsche Arbeiter seine gesellschaftliche Anerkennung nicht gefunden; ohne Wahlrecht wird es für die schweizerische Frauen keine Emanzipation geben. Fest ansässige Ausländer im Zustand politischer Unmündigkeit und Ohnmacht zu belassen, belastet die Demokratie, die nicht teilbar ist zwischen Demokraten und Heloten.“ 28
3 Inklusion, Integration und ethnische Schichtung
nach Esser
Die soziologische Systemtheorie hat die Begriffe der Inklusion und Exklusion eingeführt. Die soziologische Systemtheorie versteht unter Inklusion, die soziale Berücksichtigung von Menschen in gesellschaftlichen Bezügen, vor allem durch die Funktionssysteme einer Gesellschaft. Exklusion bedeutet das Gegenteil, also den Ausschluss bzw. die Nichtberücksichtung von Menschen in
27 Grundgesetz 1998, 25
28 zitiert nach Franz 1981, 105
13
gesellschaftlichen Bezügen. Esser sieht hier Ähnlichkeiten zu dem verwendeten Begriff Integration in der Migrationssoziologie. Er stellt fest, dass in der Migrationssoziologie die Fragen nach Ursache und Entwicklung der sozialen Ungleichheit, speziell die ethnische Schichtung, bei der die Migranten systematisch die unteren Positionen in einer Gesellschaft einnehmen, bestehen und aufgeworfen werden. Esser will mit seiner Arbeit das Verhältnis der Integration von Migranten zu den Entwürfen und Entwicklungsgängen der Assimilation klären und fragen, wie realistisch die Vorstellung von einer multiethnischen Gesellschaft ohne ethnische Schichtung überhaupt ist.
Der bekannte soziologische Systemtheoretiker Luhmann versteht unter Inklusion, dass menschliche Akteure in einer Gesellschaft bestimmte Plätze übernehmen, die als offene Positionen angeboten werden. In diesen Positionen, die das Gesellschaftssystem vorsieht, handeln die Menschen den Erwartungen entsprechend oder ergänzend. Allgemeiner ausgedrückt bedeutet der
systemtheoretische Begriff Inklusion die Platzierung von Akteuren auf Positionen in sozialen Systemen. In der soziologischen Ungleichheitsforschung wird dieser Prozess als Statuseinnahme bezeichnet. Der Akteur nimmt bestimmte Plätze in einer Gesellschaft ein und bestimmt somit z. B. Einkommen und soziale Stellung. 29
Esser geht nun weiter und versucht die Begriffe soziale Differenzierung und soziale Ungleichheit zu klären. Beide Begriffe sind Strukturmerkmale von Gesellschaften. Die soziale
Differenzierung veranschaulicht die Diskrepanz von Gesellschaften in Bezug auf ihre sozialen Systeme, wie zum Beispiel die Systeme der Wirtschaft, der Politik, der Wissenschaft usw., ob sie in der jeweiligen Gesellschaft als selbstständige Einheiten existieren oder nicht. Die soziale Ungleichheit charakterisiert die Unterschiede zwischen den
29 vgl. Esser 1999, 8
14
Arbeit zitieren:
Ilkay Karakas, 2004, Integration junger Türkinnen und Türken in Deutschland unter dem Aspekt politischer Partizipation und Orientierungen, München, GRIN Verlag GmbH
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