Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Vorbemerkungen. 4
1. Braucht der Mensch Recht ? 6
1.1 Anthropologisch-biologische Argumentation. 6
1.2 Religiöse Argumentation. 8
2. Braucht der Mensch Bestrafung ? 10
2.1 Der freie Wille. 10
2.2 Die Funktionen von Strafe 11
2.3 Bewertung 13
3. Abschließende Zusammenfassung und Stellungnahme 15
Literaturverzeichnis. 17
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Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?
Einleitung und Vorbemerkungen
„Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?“ - Die Idee zu dieser Fragestellung entstand im Rahmen eines Gruppenprojekts zum Thema „Strafvollzug“. Zu Beginn wurde in der Fragestellung noch explizit nach dem Menschenbild im Recht gefragt, allerdings stellte ich nach Bearbeitung der Literatur fest, dass dieser Teil bereits in der Frage, ob der Mensch Recht braucht, integriert ist. Natürlich kann diese Fragestellung das Problem des Menschenbildes nicht in vollständiger Weise ausschöpfen (im Rahmen des „Menschenbild-Diskurses“ stellen sich z.B. zusätzlich Fragen wie nach dem rechtlichen Status von Embryonen und der Abtreibung 1 ), aber weitere Aspekte darüber wären im Rahmen dieser Hausarbeit leider deplaziert und würden uns in der Beantwortung der Fragestellung auch nicht weiterbringen.
In der Fragestellung spielt der Begriff des „Rechts“ eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum Begriff der „Bestrafung“, an den ich eher von der praktischen Seite herangehen werde, möchte ich den Begriff des Rechts eher auf einer allgemeinen und umfassenden Ebene betrachten. Es geht mir dabei also nicht um spezielle Fragestellungen, wie z.B. „Ist das aktuelle Recht adäquat ?“ oder „Ist das heutige Recht besser als das römische Recht ?“, sondern es geht ganz allgemein um die Frage „Braucht der Mensch überhaupt Recht ?“. Entsprechend dieser Vorgehensweise möchte ich den hier erörterten Rechtsbegriff vor allem auf die Begriffe „Regel“ und „Norm“ beziehen und so könnte man die Fragestellung auch wie folgt formulieren: „Braucht der Mensch Regeln und Normen ?“. Ensprechend der Problemstellung, beginnt diese Arbeit im ersten Kapitel mit der Frage „Braucht der Mensch Recht ?“. Dabei betrachte ich dieses Problem auf der einen Seite aus einer anthropologisch-biologischen Sicht und auf der anderen Seite aus einem christlich-religiösen Blickwinkel heraus. Das zweite Kapitel behandelt dann die Frage nach der Strafe. Zu Beginn behandle ich kurz eines der wichtigsten Grundfragen in diesem Zusammenhang: das Problem der
1 Siehe Mayer-Maly, Theo: Rechtsphilosophie, Wien 2001, S. 37 ff
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Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?
Willensfreiheit. Danach werde ich aufzeigen, welche Funktionen die Strafe im „modernen Recht“ erfüllt und zum besseren Verständnis auch die historische Entwicklung mit einbeziehen. Anschließend stelle ich das Problem noch aus meiner persönlichen Einschätzung heraus dar. Zum Abschluß der Arbeit fasse ich dann die Ergebnisse noch einmal zusammen und gebe eine kurze persönliche Stellungnahme ab.
Da diese Hausarbeit in einem gewissen Rahmen bleiben muss, habe ich hier nicht den Anspruch, das Problem der Fragestellung aus allen Blickwinkeln beleuchtet zu haben. Auf Grund der Zeit und des Umfangs ist dies einfach nicht möglich. Das gilt ebenso für die verwendete Literatur. Der Großteil der Argumentation stammt aus den gleichen Quellen. Dennoch kann ich hinzufügen, dass ich persönlich von den gefundenen Antworten überzeugt bin und die folgende Argumentation für stichhaltig halte.
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Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?
1. Braucht der Mensch Recht ?
Die Frage, ob der Mensch Recht braucht, ist wohl hauptsächlich eine Frage der Naturwissenschaft, speziell der Anthropologie. Aus diesem Grund wird die Problemstellung in diesem Kapitel hauptsächlich unter diesem Aspekt betrachtet. Bei meiner Recherche stieß ich allerdings auch auf eine interessante Interpretation, die sich diesem Problem auf christlich-religiöse Weise nähert. Auch diese Argumentation möchte ich hier in konzentrierter Form darlegen.
1.1 Anthropologisch-biologische Argumentation
Die Argumentation in diesem Abschnitt basiert hauptsächlich auf Ausführungen von Manfred Re hbinder aus dem Buch „Einführung in die Rechtswissenschaft“ 1 . Das Recht gehört in den Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen. Es besteht aus Normen, die für das Verhalten von Menschen zueinander gelten. Ohne diese Regeln könnte der Mensch nicht mit anderen Menschen zusammenleben, das Verhalten jedes Einzelnen wäre unberechenbar und somit wäre das Leben des Menschen in der Gruppe nicht möglich. Die katastrophale Konsequenz daraus wäre, dass der Mensch nicht mehr überleben könnte und schließlich aussterben würde. Warum das so ist, werde ich im Folgenden darlegen: Im Gegensatz zum Tier ist der Mensch nur sehr schlecht für das „Überleben des Stärkeren“ ausgerüstet. Er ist nicht für eine bestimmte Umwelt ausgestattet und auch generell nur sehr wenig spezialisiert. Anfänglich war dies wahrscheinlich ein großer Nachteil, aber im Laufe der Zeit hat der Mensch gelernt, diesen Nachteil zu kompensieren, und entwickelte eine starke Anpassungsfähigkeit. In einer unbekannten Umwelt kann ein Tier so gut wie nicht überleben, der Mensch ist allerdings in der Lage, seine Umwelt selbständig umzugestalten. Diese Fähigkeit
1 Rehbinder, Manfred: Einführung in die Rechtswissenschaft. Grundfragen, Grundlagen und
Grundgedanken des Rechts, 8. neubearb. Aufl., Berlin 1995, S.6 ff
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Arbeit zitieren:
Tobias Krieg, 2005, Braucht der Mensch Recht und Bestrafung ?, München, GRIN Verlag GmbH
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