INHALT
1. EINLEITUNG 3
2. GESCHICHTSBEGRIFF WESEN 4
3. DIE EREIGNISSE - RES GESTAE 6
3.1 REKONSTRUKTION DER VERGANGENHEIT.............................................................7
3.2 QUELLEN 9
4. DIE HISTORISCHE DARSTELLUNG - MEMORIA RERUM
GESTARUM UND HISTORIA RERUM GESTARUM 11
4.1 DIE NARRATIVE STRUKTUR DER GESCHICHTE 11
4.2 HISTORISCHES ERZÄHLEN 13
4.3 GESCHICHTE UND IMAGINATION...........................................................................14
5. SAGEN UND LEGENDEN UM RUDOLF VON HABSBURG 16
5.1 RUDOLF VON HABSBURG 16
5.2 DIE LEGENDE VOM FROMMEN HERRSCHER 17
5.2.1 Geschichtsschreibung im Mittelalter 18
5.2.2 Herkommen Überlieferung und Umdeutung 20
6. FOLGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON GESCHICHTE IM
UNTERRICHT 25
7. LITERATUR 27
7.1. ZUR THEORIE 27
7.2 ZU RUDOLF VON HABSBURG 28
8. ANHANG 30
8.1 DIE SAGE 30
8.2 SCHILLERS GEDICHT (1803) 31
1. EINLEITUNG
In der fünften Klasse finden Schüler in der Regel das neue Fach Geschichte auf ihrem Stunden- plan. Obwohl sie sich nur wage vorstellen können, was sie dort erwarten wird und der Begriff zu der Annahme führen könnte, sie würden dort Geschichten erzählt bekommen, sind sie doch schon lange vor dem Geschichtsunterricht mit Geschichte in Berührung gekommen.
In ihrer Lebenswelt stoßen sie auf historische Quellen in Form von Bildern, Denkmälern, Schriftstücken und mündlichen Erzählungen oder auf historische Darstellungen. 1 Ob Sachbü- cher, Comics, historische Kinderbücher oder Jugendromane, auf die eine oder andere Art kommen Kinder mit der Vergangenheit in Berührung. In diesem Zusammenhang können sie in einem Sagenbuch auch auf eine der Sagen um Rudolf von Habsburg stoßen.
Schon vor dem Geschichtsunterricht hat sich auf Grund dieser lebensweltlichen Erfahrungen ein gewisses Geschichtsbild in den Kindern gebildet. Der Lehrer steht hier vor dem Problem, dass sich dieses Bild hauptsächlich auf der Grundlage belletristischer Literatur aufgebaut hat. Leider ist ein Schriftsteller aber kein Historiker, obwohl zwischen beiden gewisse Parallelen bestehen.
Ziel des Geschichtsunterrichts ist es Geschichtsbewusstsein auszubilden. Ein wichtiger Be- standteil ist dabei das Wirklichkeitsbewusstsein, dass uns zwischen real und fiktiv unterschei- den lässt. Die Kinder müssen lernen, dass eine historische Darstellung die Vergangenheit nicht 1:1 wiedergeben kann, dass Unterschiede zwischen Schriftstellern und Historikern bestehen. Dazu ist es notwendig ihnen die Spezifik der Geschichte darzulegen, um sie so zu befähigen Richtiges von Falschem zu trennen und ihr eigenes Geschichtsbild auszuprägen. Auf dem Weg dahin müssen sie lernen, wie historische Fakten entstehen, wie man mit Quellen und Darstellungen umgeht und welchen historischen Aussagewert auch Mythen und Legenden noch haben können.
Beispielhaft soll das am Beispiel der Sage Die Frömmigkeit Rudolfs von Habsburg geschehen. Sa- gen eignen sich besonders gut für beide Schritte. Man kann den Kern der Sage erforschen und sich gleichzeitig über das Geschichtsdenken und die historische Praxis vergangener Zeiten klar werden.
Zu Beginn soll versucht werden den Geschichtsbegriff für den Historiker einzugrenzen und seinen Arbeitsgegenstand zu beleuchten. Vor allem die Spezifik der historischen Darstellung soll uns hier beschäftigen und am praktischen Beispiel der Sage erläutert werden.
1
Darstellungen können im Bildungs-, Traditions- und Erlebnisbereich vorkommen.
3
2. GESCHICHTSBEGRIFF / WESEN
Vor aller Arbeit eines Wissenschaftlers steht die Aufgabe seinen Forschungsbereich abzugren- zen und zu definieren. Auch der Historiker muss bestimmen, was er unter Geschichte versteht und welches Ziel er mit seiner Geschichtsschreibung verfolgt. Die erste Frage lautet also: Was ist Geschichte?
Als Vater der Geschichtsschreibung wird im Allgemeinen Herodot gesehen. Das von ihm be- nutzte Wort historein (historie) bezeichnet sowohl das Forschen als auch das Wissen und das Berichten darüber und umfasst thematisch vergangenes Geschehen ebenso wie geographische und ethnographische Zusammenhänge. In der römischen Geschichtsschreibung bezeichnet historia sowohl das Geschehen als auch seine Darstellung, was das abendländische Geschichts- denken bis heute prägt. 2
Im Mittelalter bedeutet das sich daraus bildende Lehnwort Historie Erzählung und Aufzeich- nung weltgeschichtlicher Begebenheiten. Hinzu tritt aber bald die Benutzung des deutschen Wortes Geschichte. 3
Abgeleitet von althochdeutsch scehan = geschehen, meint das Wort gisciht, geschiht (als Singular Neutrum; dann Plural: die geschihte, daraus Femininbildung) ursprünglich Ereignis, Begebenheit, auch Tat, Werk. 4
In einem aktuellen Wörterbuch 5 werden zum Stichwort Geschichte fünf Bedeutungen ange- geben. Neben der umgangssprachlich unangenehmen Sache oder Angelegenheit steht die mündliche oder schriftliche, in einen logischen Handlungsablauf gebrachte Schilderung eines tatsächlichen oder erdachten Geschehens, Ereignisses, im Sinne einer Erzählung. In der Form einer Erzählung, die auf wahren Ereignissen beruht ist wohl der Ursprung der Geschichts- schreibung zu suchen. Der Begriff wurde lange Zeit in der Pluralform verwendet und lässt ei- ne Geschichtsauffassung erkennen, die sich von der Summierung von Einzelgeschichten her bestimmte. 6 Im 18. Jahrhundert wurde dieser Begriff Geschichten von einer begrifflichen Neu- schöpfung durch den Kollektivsingular Geschichte abgelöst. 7
Ursprünglich unterschied man zwischen Geschichte als objektivem Geschehen und Historie als Erzählung und Darstellung vergangenen Geschehens. Die Begriffe wurden austauschbar
2
BOSHOF, Egon: Geschichte: Was ist Geschichte? In: Brockhaus-Computerenzyklopädie 2002.
3
FÜRNROHR, Walter: Ansätze einer problemorientierten Geschichtsdidaktik. Eine Einführung. Bamberg 1978, S. 7.
4 BOSHOF.
5 DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch. 3. völlig neu überarb. Aufl. Mannheim u.a. 1996. 6 BOSHOF.
7 ROHLFES, Joachim: Geschichte und ihre Didaktik. 2. überarb. Aufl., Göttingen 1997. S. 28.
4
und seit Ende des 18. Jahrhunderts umfasst der Begriff Geschichte Geschehen, dessen Darstel- lung und die sich damit befassende Wissenschaft. HEGEL fasst folgende Definition zusam- men: „Geschichte vereinigt in unserer Sprache die objektive sowohl und subjektive Seite und bedeutet ebenso wohl die historiam rerum gestarum als die res gestas selbst, die eigentliche unter- schiedene Geschichtserzählung als das Geschehen, die Taten und Begebenheiten selbst“ (Die Vernunft in der Geschichte, 5 1955, 164). 8 Wir haben es beim Begriff Geschichte somit mit ei- nem Doppelbegriff zu tun, der sowohl das Ereignis als auch die Kunde vom Ereignis meint.
5
3. DIE EREIGNISSE - RES GESTAE
Im weiteren Sinn ist Geschichte der zeitliche Ablauf allen Geschehens in Natur und Gesell- schaft. Im engeren Sinn meint Geschichte den Gesamtkomplex menschlicher Praxis in der Vergangenheit in allen Bereichen und all ihren Veränderungen im Fluss der Zeit, das heißt den Entwicklungsprozess der menschlichen Gesellschaft als Ganzes oder ihrer Individuen, ihrer ökonomischen, politischen, ideologischen, sozialen und kulturellen Ausformung, also das poli- tisch-soziale Beziehungsgeflecht zwischen den Menschen in all seinen zeitlichen Bezügen. 9
Die Verschmelzung eines Vorher und Nachher macht aus aneinandergereihten Begebenheiten eine Sinneinheit ein Ereignis. 10 Der Historiker versucht diese Ereignisse aufzuspüren, um so die Vergangenheit ins Bewusstsein zurück zu rufen. Doch in diesem Stützen auf Ereignisse er- geben sich erste Schwierigkeiten aus deren Besonderheiten heraus. Der Begriff Ereignis findet vor allem unter dem Einfluss verschiedener Dichter bei den Historikern Verwendung, da man davon ausging, die Arbeit beider sei verwandt.
Für Ranke waren Ereignisse Wirkungszusammenhänge und somit „Vorgänge, die neue leitende Tendenzen und damit neue Epochen einleiten oder beenden.“ 11
Für heutige Historiker hat sich das Blatt gewendet und sie stellen das historische Ereignis nicht mehr in den Mittelpunkt. Sie haben seine Gebundenheit an die Zeit und menschliches Handeln erkannt. Ein Ereignis ist ein einmaliges Geschehen, das nicht wiederholbar ist, zu dem es keinen Sinnesbezug mehr gibt, keinen direkten Gegenstandskontakt. Auch wenn wir heute den Dreißigjährigen Krieg, die Französische Revolution usw. als Ereignisse betrachten, haben wir damit nicht annähernd die Bandbreite des tatsächlich zu diesem Zeitpunkt Gesche- henen erfasst. „Damit Ereignisse überhaupt einen Horizont möglicher Bedeutung erhalten und später immer neu beleuchtet werden können, muß zuvor ein Zusammenwirken der Zeit- genossen stattgefunden haben, zwischen denen, die ein (potentielles) Ereignis vollbringen, und denen, die es erleben und nachher vielleicht aufschreiben“. 12 Um Ereignisse rekonstruieren zu können sind wir also auf Überlieferung angewiesen. Dabei muss man bedenken, dass die Men- schen nicht versuchen eine große Zukunft zu gestalten und überlegen, was zu tun ist, dass man auch hundert Jahre später noch von ihnen spricht. Im Gegenteil, sie versuchen zu leben, Notsituationen zu meistern und das Beste aus ihrer Situation zu machen. Dabei erleben sie vieles. Einiges wird ihnen unvergesslich oder bedeutungsvoll erscheinen, so dass es den nach-
9
Brockhaus-Computerenzyklopädie 2002.
10 KOSELLECK, Reinhart: Ereignis und Struktur. In: KOSELLECK, Reinhart; STEMPEL, Wolf-Dieter (Hrsg.): Geschichte – Ereignis und Erzählung. München 1973. S.561.
11 BORST, Arno: Das historische >Ereignis<. In: KOSELLECK, Reinhart; STEMPEL, Wolf-Dieter (Hrsg.): Ge- schichte – E reignis und Erzählung. München 1973. S. 537.
12 BORST, S. 538f.
6
folgenden Generationen durch die Überlieferung zugänglich gemacht werden soll, sei es durch die mündliche Erzählung oder schriftliche Aufzeichnungen. Ob den Historikern der heutigen Zeit die gleichen Dinge wichtig gewesen wären weiß man nicht. Sie müssen sich mit den Spu- ren der Vergangenheit zufrieden geben, aus denen sie Ereignisse, Tatbestände und Gescheh- nisse rekonstruieren können und somit Fakten schaffen.
Wenn ihre Aussagen mit Fakten korrespondieren, die objektiv sind, sind sie wahr. 13 In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was ist ein Faktum. Aus dem Lateinischen mit der Be- deutung das, was getan ist, behaftet, meint Faktum ein zeitlich und räumlich begrenztes Ereignis. Fakten konstatiert man oder stellt man fest. In Bezug auf ein Ereignis kann es daher unter- schiedliche Fakten geben. Die Fakten machen eine wahre Aussage wahr. Die Existenz von Fakten ist eine Bedingung für das Sprechen über Wahrheit. 14 Fakten sind Dinge, die sich in der Vergangenheit ereignet und dort Spuren hinterlassen haben, die die Historiker dazu be- nutzen können, die Fakten in der Gegenwart zu rekonstruieren. Vergangene Ereignisse wer- den zu historischen Fakten, wenn Historiker sie als solche a kzeptieren. Sie werden erst durch Theorie und Interpretation konstituiert. 15 Auch wenn Evans der Meinung ist, Fakten existier- ten unabhängig von den Historikern 16 , sollte man mit dieser Ansicht kritisch umgehen. Fakten schlummern zwar in den historischen Quellen aber sie sind an sich stumm. 17 Erst der Histori- ker bringt sie in seiner Darstellung zum Reden, d.h. er wählt die Quellen und daraus die Fa k- ten aus, die er für wichtig erachtet und macht sie so einer breiteren Masse zugänglich. Sie blei- ben alles in allem aber nur ein Baustein der historischen Darstellung. 18
3.1 Rekonstruktion der Vergangenheit
Die Feststellung von Fakten über die Vergangenheit wird von den meisten Historikern als eine ihrer wichtigsten Aufgaben betrachtet. Schon Ranke sieht es als Aufgabe des Historikers zu zeigen, wie es eigentlich gewesen ist. 19 Dass dieses nur schwer bzw. gar nicht möglich ist, zeigt schon der vorangegangene Versuch den Begriff Geschichte einzugrenzen und zu definieren. Es ist deutlich geworden, dass historisches Geschehen von Anfang an einem Interpretations- problem begegnet. Der Augenzeuge hat dieses Problem genauso, wie der Historiker, der des-
13
LORENZ, Chris: Konstruktion der Vergangenheit. Eine Einführung in die Geschichtstheorie. Köln, Weimar, Wien 1997, S. 49.
14 LORENZ, S. 18-22.
15 EVANS, Richard .: Fakten und Fiktionen. Über die Grundlagen historischer Erkenntnis. Frankfurt, New York 1998, S. 78f.
16 EVANS, S. 79.
17 LORENZ, S.131.
18 LORENZ, S. 137.
19 LORENZ S. 17.
7
sen Bericht als Quelle nutzt und seine gewonnenen Fakten ordnend und erklärend in einer Darstellung zusammenfassen will. 20
Der Gegenstand der Geschichte, das vergangene Geschehen, ist nicht sinnlich wahrnehmbar und kann nicht im Experiment überprüft werden. „Die Vergangenheit ist tot, vom Lauf der Zeit überholt“ 21 , lebt aber gleichzeitig in Relikten, Spuren und Erinnerungen. Diese Lebendig- keit wird uns aber erst bewusst, wenn wir von der Vergangenheit Notiz nehmen. 22 Die Aufga- be des Historikers besteht genau in diesem lebendig halten. Er ist darauf angewiesen vergan- genes Geschehen zu rekonstruieren. Die Vergangenheit existiert nicht unabhängig von den Vorstellungen oder Darstellungen des Menschen von ihr. 23 Die Geschichte ist also nicht ob- jektiv vorgegeben. Sie existiert nicht unabhängig vom Historiker. Erst er erzeugt über seine Fragestellung, seine Quellenauswahl und Forschung die Fakten der Geschichte. Dabei ist das Resultat, die historische Darstellung immer standortverhaftet und subjektiv. Die Vergangen- heit bedarf der Interpretation, um ihren Gegenstand zu ermitteln. Das kann nur in Form einer Konstruktion erfolgen, aus Materialien, die vor allem im Bewusstsein verhaftet sind. Dabei kann von niemandem mit Sicherheit die Richtigkeit oder Verfehltheit der Konstruktion darge- stellt werden. 24
Das sie aber nicht vollkommen willkürlich ist, sondern im Diskurs der Wissenschaft diskutier- bar und nachvollziehbar bleibt, muss sich der Historiker bei seiner Arbeit an bestimmte Re- geln halten: Er muss die fachwissenschaftliche Matrix befolgen, vernünftige Sinnkriterien a n- setzen und anständige Orientierungsbedürfnisse bedienen. Die Konstruktion bleibt a ber trotzdem ein perspektivisches Produkt. 25
Objektivitätsstandards werden vor allem von zwei Richtungen diktiert: zum einen durch die historische Zunft, die durch Kritik und Diskurs über die Einhaltung der fachlichen Qualitäts- maßstäbe wacht und jeden, der ernst genommen werden will, dazu anhält, seine Aussagen ent- sprechend der gültigen Forschungsparadigma zu untermauern. Zum zweiten sichern die histo- rischen Quellen die empirische Triftigkeit. 26
21 ROHLFES, S. 59.
22 Ebenda.
23 LORENZ, S. 39.
24 ROHLFES, S. 59.
25 FÜRNROHR, S. 9. und ROHLFES, S. 60-65, hier vor allem zu Objektivitätsstandards. 26 ROHLFES, S. 64.
8
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Katja Böttche, 2003, Die Spezifik der historischen Darstellung - Untersucht am Beispiel der Legenden um Rudolf von Habsburg, Munich, GRIN Publishing GmbH
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