Inhaltsverzeichnis:
1. Planung und Errichtung. 3
2. Geschichte der Psychiatrie: 3
3. Die sozialtherapeutische Station:
Aufnahmemodus. 5
Pflegeplanung in der Psychiatrie. 6
Pflegediagnose. 7
Pflegedokumentation in der psychiatrischen Pflege. 8
Stellungnahme zu Multiprofessionalität Dokumentation. 8
Erstgespr äch (Hospitierprotokoll) 9
4. Psychologischer Alltag auf der Station:
T ätigkeiten der Psychologin/ Psychotherapeutin 10
Aufgaben im Rahmen meines Praktikums. 11
Gespr ächsprotokolle. 13
5. Fallbeispiele: 15
6. Reflexion der Praktikumzeit: 17
Anmerkung :
Der Einfachheit halber wurde auf
die „Innen“- Form verzichtet
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Vorgeschichte:
In den 60iger Jahren bekam die Stadt den Auftrag zur Planung eines Schwerpunktkrankenhauses jenseits der Donau.
Neben der Planung von 12 Abteilungen ( Innere Medizin, Chirurgie, Unfallchirurgie für Kinder und Erwachsene, Orthopädie, Urologie, Gynäkologie, HNO, Augenheilkunde, Dermatologie, Neurologie, Kinderheilkunde und Psychiatrie) und einem Pflegeheim war es den Verantwortlichen auch wichtig eine Krankenpflegeschule und ein Personalwohnheim einzurichten. So sollte dem schon damals bestehenden Mangel an Pflegepersonal entgegengewirkt werden.
Das Personalwohnheim wurde Anfang der 80iger Jahre fertiggestellt; Pflegeheim und Krankenhaus konnten erst Mitte der 90iger Jahre in Betrieb genommen werden.
Medizinisches Konzept...
... der hier vorgestellten psychiatrischen Einrichtung war es, erstmals in einem Schwerpunktkrankenhaus eine Aufnahmestation mit der Möglichkeit einer Triage und einer Kurzzeittherapie für Patienten zu konzipieren. Neben der herkömmlichen stationären Versorgung wurde der Intensivbehandlung besonderes Augenmerk geschenkt.
Die Erarbeitung einzelner ärztlicher Zielsetzung erfolgte für die einzelnen spezifischen Abteilungen durch ein Team erfahrener Ärzte ihres Bereichs. Neben der fachlichen Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens wurde durch die Einbeziehung an der Gestaltung und Einrichtung ihres späteren Arbeitsplatzes auch die Motivation der Mitarbeiter gefördert.
Zur psychiatrischen Abteilung:
Die psychiatrische Abteilung gehörte zu jenen Abteilungen, die von Anfang an für das Schwerpunktkrankenhaus geplant waren.
Ihre Einbindung war auch Ausdruck der Psychiatriereform, deren Ziel die Rückführung der Patienten aus zentralen psychiatrischen Institutionen in ihre Heimatregion war. Außerdem sollte die Aufnahme der Psychiatrie in das Schwerpunktkrankenhaus einer umfassenden Versorgung der Patienten dienen.
Im 1. Planungskonzept für die psychiatrische Abteilung waren 180 Betten vorgesehen. Da in der Zwischenzeit jedoch das Kuratorium für psychosoziale Dienste eingerichtet worden war, wurde die Abteilung auf 120 Betten verringert.
Schon während der Regierungszeit von Maria Theresia versuchte man in Österreich „Geisteskranke“ medikamentös zu behandeln. Damals versuchte man den Krankheiten mit Essig oder Moschus zu Leibe zu rücken und untersuchte den Verlauf unterschiedlichster Krankheitsbilder.
Im Zuge der Errichtung des Wiener Allgemeinen Krankenhauses 1784 wurde erstmalig in Europa auch ein eigenes Gebäude für Geisteskranke errichtet unter dem Namen: Tollhaus oder Narrenturm. Dennoch stellte die ärztliche Betreuung und Erarbeitung theoretischer Konzepte der Geisteskrankheiten bis Ende der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts keinen Schwerpunkt der Wiener medizinischen Schule dar. Erst durch
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Ernst von Feuchtersleuten wurde 1843 e rstmals eine Vorlesung zur „ärztlichen Seelenkunde“ abgehalten; er vertrat eine ganzheitliche Auffassung im Sinne der Einheit von Körper und Seele. Etwa zur gleichen Zeit wurde auch ein Leistungsprofil über die „Irrenanstalt“ verfaßt.
Im 19.Jahrhundert gab es eine Bewegung von Medizinern, die hinter jedem Symptom eine anatomisch nachweisbare Ursache zu finden gedachten. Kritiker bemerkten, daß es um die Geistesgestörten wohl schlecht bestellt wäre, wenn man mit der Reform der Pflege und Behandlung erst beginnen wollte, bis Resultate aus der Hirnanatomieforschung vorlägen.
Die pathologisch- anatomische Auffassung der Wiener medizinischen Schule fand in den 40iger Jahren vor allem durch den Kliniker Skoda Eingang in die Psychiatrie und hatte eine entscheidende Bedeutung für die Weiterentwicklung der Psychiatrie- gekoppelt an die Hirnforschung.
Die Dominanz der organisch- biologischen Auffassung der Psychiatrie der Wiener medizinischen Schule erklärt auch die sehr späte und zögerliche Akzeptanz der Psychoanalyse Sigmund Freuds. Ab da gab es zwei Positionen- einerseits Konzentration auf Hirnanatomie, andererseits Konzentration auf Tiefenpsychologie. Heute teilen wir in vier Hauptgruppen: Neurologie, Psychiatrie, Tiefenpsychologie und Kinder-und Jugendpsychiatrie. Nach den Errungenschaften auf dem Gebiet der „Geistesabnormalität“ kam es zu einem massiven Rückschritt während der Zeit des Nationalsozialismus. Am 14.7.1933 wurde im Dt. Reich nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und der bereits im März vollzogenen Übernahme der Regierung durch Adolf Hitler das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen (Nürnberger Gesetz). Durch dieses Gesetz war der Ausgangspunkt für eine Entwicklung festgelegt worden, die einerseits zum zwangsweisen „Gnadentod“ für unheilbar Geisteskranke, andererseits während des Krieges zu den Ausmerzungen für die als minderwertig erklärten „Rassen“ führte. Das ganze Ausmaß der Tragödie der Vernichtungsaktionen wurden erst nach dem Ende des Krieges offenbar. Heute erinnert eine Gedenktafel im Krankenhaus auf der Baumgartner Höhe an die Opfer des Nationalsozialismus und ruft zur Mahnung auf.
Die Geschichte der Psychiatrie ist eine lange und in der Arbeit in diesem Bereich auch zu beachten. Gesetzlich hat sich einiges verändert. Heute sind Einweisungen (ohne Wunsch des Patienten) nur durch Gutachten zweier unabhängiger Ärzte und einem Gerichtsbeschluß zulässig. Die Gedanken und Vorstellungen, die Menschen (Patienten selbst oder ihre Angehörigen) über die Psychiatrie haben sind daher auch sehr unterschiedlich. Während die einen Patienten sichtlich die Tatsache, auf der „Psychiatrie gelandet zu sein“ erst verarbeiten müssen, gibt es Patienten, die schon zum dritten oder vierten Mal auf der Station sind und sich gar keine Gedanken mehr machen. Daneben gibt es Patienten bei denen es scheint, als würden sie die „Auszeit“ genießen. Nach Aussage eines erfahrenen Betreuers auf der Station kommen etwa 60-70% der Patienten mehrmals wieder. Diese Patienten haben freilich keine große Eingewöhnungsphase, bei den anderen ist ihre Unsicherheit jedoch in den ersten Tagen zu beachten.
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Die Station bietet jenen Patienten ein Therapieangebot, die auf Grund einer psychiatrischen Erkrankung oder einer psychosozialen Problematik intensive therapeutische Krisenintervention benötigen oder eine längere Therapie für sich in Anspruch nehmen wollen. Die Behandlung an einer sozialtherapeutischen Station erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. An der Station werden Patienten mit allen psychiatrisch relevanten Diagnosen und Störungen behandelt. Die Behandlung erfolgt auf der Basis eines Gesamtbehandlungsplanes.
Ziel einer sozialtherapeutischen, psychiatrischen Station ist die Rückführung der Patienten in „das Leben da draußen“ (wie es viele Patienten formulieren). Rückführung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Ressourcen der Patienten genau beachtet und ausgenützt werden. Es besteht daher rege Zusammenarbeit zu externen Rehabilitationseinrichtungen wie pro mente, mobile Psychotherapie, Sozial Global, Haus Bettina, den Johannitern, Haus- und Heimservice, PSD, PKH-Institut für Alkoholabhängige, Stiftung Kalksburg etc.. Viele Patienten können auch mit einer gemeinsam erarbeiteten Tages/Wochenstruktur aus dem Spital entlassen werden, z.B.: fixe Psychotherapietermine, Psychiater außerhalb für die medikamentöse Versorgung, neuer Arbeitsplatz oder Vorbereitungsprogramme bzw. Institutionen (ibi oder pro mente) die bei der Arbeitssuche helfen.
Extramurale Einrichtungen bewirken eine Reduktion der stationären Betten und sind ganz im Zeichen der heutigen Auffassung von Rehabilitation und Reintegration von psychisch erkrankten Personen.
Wer wird aufgenommen?
• Patienten, die auf eigenes Verlangen (eigeninitiativ) aufgenommen werden
• Patienten, die mittels eines Schreibens des Amtsarztes zugewiesen werden
• Patienten, die aufgrund akuter Fremd- oder Selbstgefährdung „angehalten werden“= Aufnahme ohne eigens Verlangen. Diese Patienten kommen erst auf eine sogenannte Akutstation. Zwei Fachärzte (Oberarzt und diensthabender Arzt) müssen ein voneinander unabhängiges fachärztliches Zeugnis über die Behandlungsnotwendigkeit und, ob diese gegeben ist, anfertigen. Eine Kopie dieser Zeugnisse wird an das Gericht geleitet, das innerhalb von vier Tagen über den weiteren Verlauf entscheiden muß.
Aufnahmemodus:
→ Anamnese des Patienten und Information für den Patienten (erstes Aufnahmegespräch)
→ Klärung des somatischen und neurologischen Status → Bett/ Zimmer Zuweisung
→ Info über Tagesablauf (individueller Therapieplan): innerhalb von 3-4 Tagen → Info über Medikamentengabe
Bereits vor der Aufnahme wird im check up (Teambesprechung) der neue Patient/neue Patientin angekündigt.
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Arbeit zitieren:
Evelyn Mohr, 2003, Psychiatriepraktikum, München, GRIN Verlag GmbH
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