1
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 2
2 Begriffsbestimmung. 3
2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz. 3
2.2 De-Regulierung und Flexibilisierung 4
3 De-Regulierung der allgemeinen Kündigungsschutzregeln. 5
3.1 Argumente für die allgemeinen Kündigungsschutzregeln. 5
3.2 Kritik an den allgemeinen Kündigungsschutzregeln. 7
3.3 Allgemeine Kündigungsschutzregeln im internationalen Vergleich. 8
3.3.1 Deutschland 9
3.3.2 Frankreich. 10
3.3.3 Großbritannien 11
3.3.4 Empirische Untersuchung und Arbeitsmarktauswirkungen. 12
Fazit 16
Literatur - und Quellenverzeichnis 18
2
1 Einleitung
Bereits seit der 80-er Jahre wird das allgemeine Kündigungsschutzrecht in den meisten mitteleuropäischen Ländern als eine mögliche Ursache für die mangelnde Arbeitsmarktflexibilität und die andauernde Massenarbeitslosigkeit betrachtet. 1 Der Grund für die heftige Kritik an dem Kündigungsschutzrecht liegt dabei im Wesentlichen an den restriktiven arbeitsrechtlichen Regeln. Die öffentliche Debatte um die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in Europa hat in den letzten Jahren erneut die weitgehende Deregulierung des Kündigungsschutzes im Mittelpunkt gestellt. 2
Ziel dieser Arbeit ist die Wirkungen des staatlich regulierten Kündigungsschutzes zu untersuchen. Dabei wird unter anderem auf die Fragestellung eingegangen, wie sich der gesetzliche Kündigungsschutz auf die Arbeitslosigkeit auswirkt.
Nachdem im zweiten Kapitel die Begriffe allgemeiner Kündigungsschutz, De-Regulierung und Flexibilisierung definiert und erläutert werden, beschäftigt sich Kapitel 3 mit den Effekten des allgemeinen Kündigungsschutzes und dessen Deregulierung. In den Kapiteln 3.1 und 3.2 werden Argumente für und gegen die allgemeinen Kündigungsschutzregeln herangezogen. Hierbei wird auf einige theoretische und ökonomische Aspekte des allgemeinen Kündigungsschutzes eingegangen.
Kapitel 3.3 gibt zunächst einen Überblick über die allgemeinen Kündigungsschutzregeln sowie einige ihrer Reformen innerhalb den letzten 20 Jahren in den Ländern Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Anschließend wird ihre Regulierungsdichte im internationalen Vergleich empirisch untersucht, um schließlich auf die
Beschäftigungsauswirkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes einzugehen.
1 Vgl. Walwei, U., 2000, S. 101; Buchner, H., 2003, S. 1510.
2 Vgl. Walwei, U., 2000, S. 101; Hardes, H.D., 1993, S. 78.
3
2 Begriffsbestimmung
2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz
Die meisten Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften verfügen über einen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, der die Modalitäten über Entlassungen regelt bzw. die beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen versucht. In den einzelnen Vorschriften unterscheiden sich die verschiedenen nationalen Kündigungsschutzsysteme in hohem Maße. 3 Ihre Normen variieren in der Regel im Hinblick auf Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen, Beschäftigungsgruppe (Arbeiter oder Angestellte), Alter, Betriebszugehörigkeit und Zahl der Freisetzungen (Massenkündigung oder Einzelkündigung). 4
Nichtsdestotrotz fordern die meisten europäischen Rechtsysteme in großer Übereinstimmung, dass die Arbeitgeber die Entlassungen durch sachliche Gründe rechtfertigen. 5 Dabei werden folgende gesetzliche Kündigungsgründe unterschieden:
§ Verhaltensbedingte Kündigungen: Sie entstehen vor allem wegen pflichtwidrigem Fehlverhalten von Arbeitnehmern (z.B. Unpünktlichkeit, mangelnde Arbeitsleistung).
§ Personenbedingte Kündigungen: Sie liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. gesundheitlich bedingte häufige oder lange Abwesenheit, mangelnde Eignung, mangelnde Anpassungsfähigkeit).
§ Betriebsbedingte Kündigungen: Sie sind allgemein wegen wirtschaftlichen Gründen der Unternehmen (z.B. nachfrage- oder rationalisierungsbedingter Arbeitsmangel) möglich. 6
Die Arbeitsmarktakteure haben die Möglichkeit über die gesetzlichen Regelungen hinaus, weitere privatwirtschaftliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen zu treffen. 7 Somit kann der staatliche Kündigungsschutz auch als eine „(...) übervertragliche Regulierung der individuellen Arbeitsbeziehungen betrachtet werden.“ 8
3 Vgl. Küchle, H., 1990, S. 407.
4 Vgl. Jahn, E.J.: Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002, S. 27.
5 Vgl. Hardes, H.D., 1993, S. 91.
6 Vgl. Büchtemann, Ch.F., 1990, S. 346.
7 Vgl. Jahn, E.J.: Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002, S. 27.
8 Hardes, H.D., 1993, S. 78.
4
Grundsätzlich dürfen die Kündigungsschutzvorschriften nicht mit einer absoluten Unkündbarkeit gleichgesetzt werden. 9 Ziel der Rechtssprechung ist es vielmehr notwendige Kündigungen zu ermöglichen und vor willkürlicher Entlassungen zu schützen. 10
2.2 De-Regulierung und Flexibilisierung
Wenn vom allgemeinen Kündigungsschutz die Rede ist, gerät man immer öfter auf die politischen Schlagwörter Regulierung bzw. Deregulierung. Die Deregulierungskommission 11 definiert Regulierung als „(...) jede staatliche oder staatlich sanktionierte Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten, der Verfügungsrechte des Menschen. Sie betrifft dessen Verfügen über sich selbst, über Sachen und über Rechte, sei es in tatsächlicher, sei es in rechtsgeschäftlicher, insbesondere vertraglicher Art.“ 12
Die Deregulierung wird dementsprechend als „(...) Bündel von Eingriffen und Maßnahmen des Staates, welche die ordnungspolitische Flankierung unternehmerischer
Flexibilisierungsbemühungen abgeben“ 13 verstanden. Deregulierungsmaßnahmen haben zum Ziel die bisher gültigen, sozialstaatlichen Regeln durch einen Abbau von „Ineffizienzen“ deutlich einzuschränken sowie die Rechte bestimmter Beteiligten zu begrenzen. 14
Somit soll die Deregulierung eine Situation bewirken, bei der die Selbstbestimmung und die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmarktakteure erhöht wird und dadurch die Arbeitsnachfrage stimuliert wird. 15 Dabei sollen rechtliche Regeln abgeschafft werden, bei denen vermutet wird, dass sie die Flexibilität und die Dynamik des Arbeitsmarktes erschweren. 16
Was das Konzept der Flexibilisierung angeht, so wird damit die bessere Anpassung des „Faktors Arbeit“ an die betrieblichen Bedürfnisse gemeint. 17 Die Flexibilisierungsbemühungen gehen in den meisten Industriegesellschaften vor allem von den Unternehmen und ihren Verbänden aus. 18
9 Vgl. Walwei, U., 2000, S. 104; Walwei, U., 2002, S. 9.
10 Vgl. Pfarr, H./Ullmann, K., 2003, S. 208; Jahn, E.J.: Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002, S. 28.
11 ist eine unabhängige Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen
12 Walwei, U., 2000, S. 102.
13 Keller, B./Seifert, H., 1997, S. 522.
14 Vgl. Keller, B., 1990, S. 367; Rogowski, R./Schmid, G., 1997, S. 571.
15 Vgl. Walwei, U., 1996, S. 220.
16 Vgl. Rogowski, R./Schmid, G., 1997, S. 571.
17 Vgl. Däubler, W., 1988, S. 450.
18 Vgl. Keller, B., 1990, S. 367.
5
Im Vordergrund der Flexibilisierungspolitik durch Deregulierung steht die Reform des nationalen Arbeitsrechts. 19 Eine Arbeitsmarktflexibilität ist insoweit erforderlich, damit Arbeitskräfte und Unternehmen auf sich ändernde unternehmensinterne und -externe Bedingungen schnell reagieren können, indem sie bestehende Arbeitsverhältnisse uneingeschränkt auflösen bzw. neue aufnehmen können. 20
3 De-Regulierung der allgemeinen Kündigungsschutzregeln
3.1 Argumente für die allgemeinen Kündigungsschutzregeln
Bei der ökonomischen Analyse des Kündigungsschutzes stößt man auf die Kontroverse zwischen der Notwendigkeit zur ökonomischen Effizienz und dem Erfordernis nach sozialer Gerechtigkeit. 21
In der Fachliteratur gibt es eine Reihe von Argumenten, die für und gegen einen staatlich regulierten Kündigungsschutz sprechen. 22 Die Befürworter nennen bei ihrer Argumentation für die Notwendigkeit von allgemeinen Kündigungsschutzregeln insbesondere folgende ökonomische und sozialpolitische Aspekte:
Der Kündigungsschutz schafft einen Ausgleich in den individuellen Arbeits- §
beziehungen, die nach dem vertragstheoretischen Ansatz durch asymmetrische Machtpotentiale zu Lasten des Arbeitnehmers gekennzeichnet sind. Eine Möglichkeit dieses Machtgefälles zu reduzieren und somit die willkürlichen Kündigungen einzuschränken, bieten die Regeln des allgemeinen Kündigungsschutzes an. Dabei führen sie im Wesentlichen zur Steigerung der Effizienz und der Stabilität der individuellen Arbeitsbeziehungen. 23
Der allgemeine Kündigungsschutz ermöglicht eine Amortisation der für die §
Arbeitsverhältnisse typischen Fixkosten. Die Beschäftigungsfixkosten umfassen die Such-, Einstellungs-, Qualifizierungskosten sowie die potentiellen Kündigungskosten und variieren mit der Anzahl der Beschäftigten. Die Besonderheit der Beschäftigungsfixkosten ist darin zu sehen, dass eine Amortisation der betrieblichen Arbeitskraftinvestitionen an die Dauer der Beschäftigungsbeziehungen gebunden
19 Vgl. Rogowski, R./Schmid, G., 1997, S. 571.
20 Vgl. Buttler, F./Walwei, U., 1990, S. 387.
21 Vgl. Walwei, U., 1996, S. 224f.; Jahn, E.J.: Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002, S. 104.
22 Siehe hierfür mehr in: Jahn, E.J.: Zur ökonomischen Theorie des Kündigungsschutzes, 2002.
Arbeit zitieren:
Daniela Kandrova, 2003, Staatliche Regulation: Allgemeine Kündigungsschutzregeln, München, GRIN Verlag GmbH
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