Gliederung:
1. Einleitung
2. Entwicklungsverlauf des Krieges
3. Reaktionen der internationalen Gemeinschaft - Beiträge zur Konfliktregulierung
3.1. Diskussion um eine Militärintervention
3.1.1. Begriffsdefinition
3.1.2. militärische Gewaltanwendung
3.2. Wirtschaftssanktionen
3.2.1. Begriffsdefinition
3.2.2. Die Wirkung von Wirtschaftssanktionen
3.3. Verhandlung/Vermittlung
3.3.1. Verhandlungslösungen
3.3.2. „Carrots-and-sticks"
3.3.3. Der „reife Moment“ zum Frieden
4. Friedensschluss - das Friedensabkommen von Dayton
5. Schlussbemerkung/Fazit
6. Bibliographie
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„Für Joshua und Kilian“
1. Einleitung
Der Krieg in Bosnien-Herzegowina währte vom 6. April 1992 bis zum 12. Oktober 1995. Annähernd 260.000 Menschen verloren in diesem Konflikt ihr Leben; ungefähr zwei Drittel der Bevölkerung wurden aus ihren Wohnungen vertrieben. Gleichzeitig kam es zu Menschenrechtsverletzungen gewaltigen Ausmaßes, einschließlich Internierungslagern, Folterungen, Vergewaltigungen und Kastrationen. (vgl. Kaldor 1999, S. 52) Der Bosnienkrieg hat gleichzeitig wie kein anderer Konflikt in der jüngsten Zeit das Bewusstsein einer weltweiten Öffentlichkeit geprägt. Der Krieg löste heftige Bemühungen der internationalen Gemeinschaft aus. Viele internationale Organisationen und Nicht-Regierungs-Organisationen unternahmen humanitäre Anstrengungen, um die Not der Bevölkerung zu lindern. Schließlich war der Konflikt durch eine weit reichende Medienaufmerksamkeit ständig präsent.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten scheinen die internationale Gemeinschaft aber auch viele nicht-staatliche Akteure wie etwa Bürger- und Menschenrechtsbewegungen nicht mehr bereit zu sein, solchen Konflikten untätig zuzuschauen. Der Krieg in Bosnien-Herzegowina verdeutlichte die neue Situation. So will sich die internationale Gemeinschaft offensichtlich verstärkt in Konflikte einmischen und zur deren Beilegung beitragen. Im hier diskutierten Beispiel des Konfliktes in Bosnien-Herzegowina, fühlten sich schon zu Beginn des gewaltsamen Zerfalls des Vielvölkerstaates Jugoslawiens in der ersten Hälfte des Jahres 1991 zahlreiche internationale Akteure zur Krisenintervention animiert. Im Zuge der Konflikteskalation wurden schließlich immer mehr staatliche und nichtstaatliche Organisationen als externe Akteure involviert.
Es stellt sich nun die Frage, und dieser soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden, ob denn die Reaktionen der internationale Gemeinschaft tatsächlich geeignet waren, den Konflikt in Bosnien-Herzegowina beizulegen bzw. ob externe Akteure überhaupt zur Regulierung von Konflikten wie in Bosnien-Herzegowina beitragen können. Wenn ja, welche Instrumente stehen ihnen zur Verfügung? Welche Rahmenbedingungen bestimmen ihren Erfolg, und wann wird ein Konflikt lösungsreif?
Im ersten Teil der Arbeit werden die wesentlichen Entwicklungsverläufe des Konfliktes dargestellt. Im Folgenden sollen die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft und ihre Beiträge zur Konfliktregulierung vorgestellt werden, einschließlich des Friedensabkommens von Dayton.
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Schließlich wird in der Schlussbemerkung ein Fazit gezogen, in dem neben der Beantwortung der Ausgangsfrage dieser Arbeit, auch die möglichen Schlussfolgerungen, die sich aus dem Thema und den Fragestellungen ergeben, überprüft werden sollen.
2. Entwicklungsverlauf des Krieges
Bereits in den Jahren 1990/1991 begannen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft Bosnien-Herzegowinas in seine ethnischen Bestandteile zu zerfallen.
Als im Dezember 1990 die ersten freien Wahlen stattfanden bildeten die muslimischen SDA, der kroatischen HDZ-BiH und der serbischen SDS eine Regierungskoalition. (vgl. Calic 1996, S. 85) Die Koalition zerfiel jedoch schon im Oktober 1991 als muslimische und kroatische Abgeordnete gegen den Willen der Serben einen Beschluß über die Unabhängigkeit Bosniens fassen wollten. Die Serben gründeten daraufhin ein Gegenparlament, das sich für den Verbleib der serbischen Siedlungsgebiete in Jugoslawien aussprach. „Am 9. Januar 1992 rief es die Serbische Republik Bosnien-Herzegowina aus, die sich am 7. April 1992 für unabhängig erklärte.“ (Calic in Krumwiede/Waldmann 1998, S. 218) Ähnlich wie die Serben wollte auch der nationalistisch orientierte Flügel der bosnischen Kroaten, die von Kroaten besiedelten Teile Bosniens mit dem Mutterland Kroatien zusammenschließen. Lediglich auf Seiten der Muslime war unumstritten das Bosnien in seinen bestehenden Grenzen als Staat erhalten bleiben müsse. Anfang März wurde eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Bosniens durchgeführt. „Bei einer Wahlbeteiligung von 64 % der Wahlberechtigten sprachen sich beim Referendum am 29. Februar und 1. März rund 98 % für die Unabhängigkeit und Souveränität ihrer Republik aus.“ (Calic in Krumwiede/Waldmann 1998, S. 219) Die Serben boykottierten die Abstimmung, da sie bereits im November 1991 ein Plebiszit über den Verbleib der serbischen Siedlungsgebiete in Jugoslawien abgehalten hatten. „Mehr als 1,1 Millionen Wahlberechtigte (rund 99 %) hatten damals mit Ja gestimmt.“ (Calic in Krumwiede/Waldmann 1998, S. 219) Im April 1992 wurde Bosnien von der EG als unabhängiger Staat anerkannt. Kurz vor der internationalen Anerkennung brachen heftige Kämpfe aus.
Die Nord- und Ostgrenze kamen unter serbische Kontrolle, während das Kernland von muslimischen und kroatischen Truppen beherrscht wurde. Bis Juli 1992 kontrollierten die Serben bereits 70 % des bosnischen Territoriums. (vgl. Calic in Krumwiede/Waldmann 1998, S. 219)
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In den serbisch beanspruchten Gebieten wurde die nicht serbische Bevölkerung vertrieben. Jedoch arbeiteten auch die Kroaten seit April 1992 am Aufbau eines ethnisch definierten Para-Staates.
Seit Ausbruch des Krieges kämpften muslimische und kroatische Kräfte gemeinsam gegen die von der Jugoslawischen Armee unterstützten Serben. Allerdings löste sich im Juli 1992 die Militärallianz auf, nachdem die Kroaten den Kroaten-Staat „Herceg Bosna“ ausgerufen hatten. Anfang 1993 brach der sogenannte zweite Krieg zwischen den ehemaligen Verbündeten offen aus, als kroatisches Militär versuchte mehrheitlich von Muslimen besiedelte Gebiete außerhalb der kroatischen Stammländer zu erobern. Erst Anfang 1994 konnte dieser Konflikt durch internationale Vermittlung beigelegt werden. Kroaten und Muslime wurden auf ein gemeinsames Staatswesen, die Föderation Bosnien-Herzegowina verpflichtet. (vgl. Calic in Krumwiede/Waldmann 1998, S. 220) Eine neuerliche Militärallianz, Waffenlieferungen aus dem Ausland und das Eingreifen der NATO führten im Sommer 1995 schließlich zu erheblichen territorialen Verlusten der Serben. Parallel zu dieser Entwicklung nahmen die USA eine neue Rolle ein. (vgl. Pkt. 3.3.3. dieser Arbeit)
In dieser Situation schien der Weg frei für eine Beendigung des Konfliktes. Mit dem Friedensschluß von Dayton am 21.11.1995 wurde Bosnien-Herzegowina schließlich in seinen Vorkriegsgrenzen als Staat erhalten, der jedoch in zwei Teilgebiete: einem muslimisch-kroatischen und einem serbischen Teil zerlegt wurde.
3. Reaktionen der internationalen Gemeinschaft - Beiträge zur Konfliktregulierung Der Krieg in Bosnien-Herzegowina hat wie kein anderer das Nachdenken über die Fortentwicklung von Kriegsprävention, Konfliktmanagment und Friedensbildung angeregt. Eine verzerrte Wahrnehmung, verspätete Reaktionen und inkonsequentes Auftreten gehörten zu den folgenreichsten Fehlern und Versäumnissen beim Management der jugoslawischen Krise. So waren „…die internationalen Reaktionen bestenfalls verworren und manchmal dumm, im schlimmsten Fall verantwortlich für den weiteren Kriegsverlauf.“ (Kaldor 1999, S. 53)
Gleichzeitig erschweren jedoch gerade ethno-nationalistische Konflikte wie in Bosnien-Herzegowina jede Art von Intervention Dritter massiv.
Marie-Janine Calic stellt in ihrem Aufsatz: „Probleme Dritter Parteien bei der Regulierung von Bürgerkriegen: Der Fall Bosnien-Herzegowina“ drei wesentliche Problemlagen im bosnischen Fall besonders heraus.
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Arbeit zitieren:
Hardy Lux, 2002, Der Krieg in Bosnien-Herzegowina und die Reaktion der internationalen Gemeinschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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