Inhaltsverzeichnis
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Abk ürzungen 3
1. Einleitung 4
2. Funktionsverbgefüge als sprachliche Struktur 5
2.1 Eigenschaften von Funktionsverbgefügen 5
2.2 Morphologische Typen von Funktionsverbgefügen 7
2.3 Funktionsverbgefüge mit Präpositionalgruppe 8
3. Funktionsverbgefüge in der Satzstruktur 10
4. Subklassen der Funktionsverbgefüge 12
5. Kriterien zur Ermittlung von Funktionsverbgefügen 13
5.1 Einschränkungen der Kriterien 15
6. Semantische Leistungen der Funktionsverbgefüge 18
7. Zusammenfassung 20
8. Literaturangaben 22
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Abkürzungen
FV Funktionsverb FVG Funktionsverbgefüge N Nomen NGr Nominalgruppe Pr Präposition PrGr Präpositionalgruppe S Satz V Verb VV Vollverb
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1. Einleitung
Es gibt im Deutschen bestimmte syntaktische Konstruktionen, die in anderen Sprachen oft keine direkte Entsprechung finden und die hinsichtlich ihrer Bedeutung unterschiedlich bewertet werden. Besonders interessant ist die Gruppe der Funktionsverbgefüge. Sprach- und Stilkritiker beurteilten sie bereits in der Vergangenheit häufig negativ, weil sie angeblich zu Verumständlichungen des Ausdrucks und zu einem unangemessenen Nominalstil führen.
Die Sprachwissenschaft beschäftigt sich erst seit den 1960er Jahren mit den Funktionsverbgefügen und schloss dabei die bis dahin vorherrschenden Werturteile aus. Der Begriff „Funktionsverb“ wurde von Peter von Polenz für Verben geprägt, die „nur noch für rein formale Funktionen des Satzbaus“ (Polenz 1963: 11) verwendet werden.
Wir haben uns im Seminar „Syntax“ anhand von Eisenbergs „Grundriß der deutschen Grammatik“ mit Funktionsverbgefügen beschäftigt, wobei mir bewusst wurde, dass über diese sprachliche Struktur sehr verschiedene Meinungen herrschen. Dies gilt insbesondere für ihre Integration in die Satzstruktur und für ihren semantischen Wert, d.h. die spezifische sprachliche Leistung von Funktionsverbgefügen. Ich möchte versuchen, unterschiedliche Positionen darzustellen und außerdem eine Reihe von relativ weit anerkannten Merkmalen dieser syntaktischen Konstruktion herauszustellen. Des Weiteren werde ich die verschiedenen Formen beschreiben, die mehr oder weniger häufig unter den Begriff „Funktionsverbgefüge“ gefasst werden.
Neben dem „Grundriß der deutschen Grammatik. Band 2: Der Satz“ von Peter Eisenberg beziehe ich in meine Arbeit vor allem Schriften von Gerhard Helbig und Peter von Polenz zu diesem Thema ein. Darüber hinaus werden die Duden-Grammatik, die „Grammatik der deutschen Sprache“ von Walter Jung und die „Deutsche Grammatik“ für den Ausländerunterricht von Helbig/ Buscha zugrunde gelegt.
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2. Funktionsverbgefüge als sprachliche Struktur
Funktionsverbgefüge bestehen aus einem Verb mit lokaler oder direktionaler Grundbedeutung, das jedoch in einer abgeleiteten Bedeutung verwendet wird, und aus einem nominalen Teil. Der verbale Teil verliert in dieser Konstruktion seine ursprüngliche lexikalische Bedeutung und seinen Vollverb-Status. Er wird zum „Funktionsverb“. Der nominale Teil ist in der Regel ein Verbalabstraktum (oder Adjektivabstraktum), ein Nomen actionis. (1) Er bringt Peter eine Tasse Tee. (2) Er bringt die Maschine in Gang.
In Beispiel (1) tritt bringen als Vollverb auf, da es eine direktionale Bedeutung besitzt: Die Tasse Tee gelangt durch eine Ortsveränderung zu Peter. Im zweiten Beispiel ist diese Bedeutung verlorengegangen: Die Frage Wohin bringt er die Maschine? könnte mit in Gang nicht sinnvoll beantwortet werden. Hier besteht offensichtlich eine enge Bindung zwischen Funktionsverb und Präpositionalgruppe, d.h. sie stellen eine semantische Einheit dar und werden daher häufig als mehrteiliges Prädikat analysiert. Diese Aufgabe kann von bringen als Vollverb allein, nicht jedoch als Funktionsverb wahrgenommen werden.
2. 1 Eigenschaften vo n Funktionsverbgefügen
Es gibt eine Reihe von Eigenschaften, die Funktionsverbgefügen zugeschrieben werden. Die folgenden gelten als weithin anerkannt und wenig umstritten: Das Funktionsverb und das Verbal- bzw. Adjektivabstraktum bilden eine semant ische Einheit, d.h. beide können nicht getrennt voneinander in dieser Form vo rkommen.
Zwischen FVG und entsprechendem Vollverb bzw. Adjektiv (und Kopulaverb) herrscht weitgehende Synonymie, d.h. sie können ohne wesentliche Bedeutungsänderung ausgetauscht werden.
(3) Sein Artikel kam zum Abdruck. → Sein Artikel wurde abgedruckt. (4) Susanne geriet in Aufregung. → Susanne wurde aufgeregt.
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Die Hauptbedeutung des Funktionsverbgefüges liegt im nominalen Teil und nicht im Funktionsverb.
Das FV kann in anderen Kontexten in der Regel auch als Vollverb auftreten. Als Funktionsverb hat es jedoch „seinen semantischen Gehalt weitgehend reduziert“ und „vor allem seinen begrifflichen Gehalt eingebüßt“ (Helbig 1979: 274). Siehe Beispiele (1) und (2).
Das Verbal- oder Adjektivabstraktum enthält den spezifischen semantischen Gehalt des Funktionsverbgefüges, der bei einer Substitution vom jeweiligen Basisverb bzw. -adjektiv ausgedrückt wird.
Auch Präpositionen im FVG sind weitgehend desemantisiert. Sie haben „eine kasusartige Funktion“ (Helbig 1979: 274).
Neben diesen Merkmalen gibt es noch weitere Eigenschaften, die Funktionsverbgefügen zugeschrieben werden, die jedoch nicht weitläufig anerkannt sind. Es wird verschieden bewertet, wie weit die Desemantisierung der Funktionsverben geht. Sie erfüllen morphologisch-syntaktische Aufgaben als Träger der verbalen Kategorien Person, Numerus, Tempus, Genus und Modus. Darüber hinaus besitzt das FV auch noch eine sehr allgemeine semantische Funktion, indem es die Merkmale durativ, inchoativ und kausativ ausdrückt. (5) Er steht unter Beobachtung. (6) Das Thema kommt zur Sprache. (7) Susanne bringt das Thema zur Sprache.
Bei (5) wird durch stehen ein Zustand bzw. dessen Andauern beschrieben und somit eine durative Bedeutung ausgedrückt. In (6) wird durch kommen ein Zu-standsbeginn angezeigt, daher liegt eine inchoative Bedeutung vor. Beispiel (7) führt einen Verursacher ein, der zusammen mit bringen eine kausative Bedeutung anzeigt. Anhand dieser Merkmale wird erkennbar, dass die Funktionsverbgefüge nicht immer mit den jeweiligen Vollverben oder Adjektiven ohne Bedeutungsve rschiebung ausgetauscht werden können. Daher ist es unangemessen, sie nur unter stilistischen Gesichtspunkten zu betrachten und gegenüber den Vollverben abzuwerten.
Funktionsverbgefüge müssen von Phraseologismen (z.B. ins Gras beißen) abgegrenzt werden. Bei beiden handelt es sich um „lexikalische Elemente, die eine semantische Einheit bilden“ (Helbig 1979: 275). Im Gegensatz zu den Funktionsverbgefügen ist jedoch bei Phraseologismen die Bedeutung nur im Ganzen erfass-
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Arbeit zitieren:
Yvonne Luther, 2000, Aspekte der Beschreibung von Funktionsverbgefügen, München, GRIN Verlag GmbH
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