Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Parental Alienation Syndrome (PAS) -
grundlegender theoretischer Hintergrund 7
2.1 Was ist PAS? - Bedeutung und Definition 7
2.2 Begriffserläuterung. 10
2.3 Bisherige Entwicklung und Kenntnisstand 11
3 Klassifikation 14
4 Epidemiologie 15
5 Symptomatik 16
5.1 Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagne. 16
5.2 Absurde Rationalisierungen 17
5.3 Das Fehlen von Ambivalenz 17
5.4 Reflexartiges Parteiergreifen für den entfremdenden Elternteil. 18
5.5 Ausweitung der feindseligen Haltung auf die Familienangehörigen, Freunde
und Bekannten des abgelehnten Elternteils 18
5.6 Das Phänomen der „eigenen Meinung“ 18
5.7 Fehlen von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem
entfremdeten Elternteil 19
5.8 „Geborgte“ Szenarien. 19
6 Ätiologie und Psychodynamik. 20
6.1 Psychodynamik der programmierenden Eltern 20
6.2 Psychodynamik der betroffenen Kinder 25
7 Differentialdiagnose 28
7.1 Umgangsverweigerung als Flucht aus der Unerträglichkeit des
Loyalit ätskonflikts 28
7.2 Ernstzunehmende Gründe der Kinder. 29
7.3 Entwicklungsabhängige Trennungs- und Verlassenheitsängste 30
7.4 Entwicklungsbedingte Präferenzen der Geschlechter. 30
7.5 Tatsächliche Gefährdung durch Misshandlung oder sexuellen Missbrauch. 31
7.6 Differentialdiagnose der drei Ausprägungsformen von PAS 31
8 Die Relevanz der Beziehung des Kindes zu beiden Eltern 33
8.1 Auswirkungen der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) 33
8.2 Warum sind beide Eltern für eine gesunde Entwicklung des Kindes wichtig? 35
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9 Maßnahmen und Interventionen. 40
9.1 Prävention 41
9.2 Psychotherapeutische Interventionen 42
9.3 Rechtliche Maßnahmen 44
9.4 Handlungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer. 47
10 Schlussbemerkung/ Ausblick 48
11 Bibliographie 49
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1. Einleitung
Trennung und Scheidung sind im heutigen Zeitalter in den westlichen Nationen zu einem verbreiteten, wenn nicht sogar Massenphänomen geworden; die Tendenz ist steigend. Waren es in Deutschland um 1990 herum bereits 120 000 Scheidungen, ist die Zahl 1997 auf 190 000 gestiegen (Bäuerle/ Moll-Strobel, 2001, S. 5) und erreicht gegenwärtig Höchststände von über 200 000 gerichtlichen Ehescheidungen pro Jahr (Kötting, 2001, S. 2). Diese Zahlen schließen noch nicht die Trennung nichtehelicher, jedoch eheähnlicher Lebensgemeinschaften mit ein. Die Auflösung einer Partnerschaft zielt in jedem Fall darauf ab, die nicht funktionierende, häufig konfliktreiche Beziehung zwischen den Partnern für immer zu beenden und neue, positive Möglichkeiten im Leben der eigenen Person zu eröffnen.
Bedeutende Probleme ergeben allerdings sich, wenn aus den
Lebensgemeinschaften, ob mit Trauschein oder ohne, gemeinsame Kinder entstanden sind - 1997 wurden über 150 000 Scheidungskinder registriert (Bäuerle/ Moll-Strobel, 2001, S. 5). Entgegen vereinzelten Postulaten, scheidungs- bzw. trennungsbedingte Lebensveränderungen als positive Herausforderungen, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu betrachten (vgl. Kötting, 2001, z. B. S.2, S.62), besteht unter den Theoretikern und Praktikern der psychologischen Fachwelt Konsens darüber, dass sowohl kurzfristig als auch auf längere Sicht mit zum Teil schwerwiegenden Konsequenzen im Hinblick auf die kindliche Psyche und Gefühlswelt sowie die daraus resultierenden Verhaltensweisen zu rechnen ist (Bäuerle/ Moll-Strobel, 2001; Kötting, 2001; Lehmkuhl/ Lehmkuhl, 1997; Jaede et al., 1996; LBS-Initiative Junge Familie, 1996; Sluka, 1996; Beal/ Hochman, 1992; Napp-Peters, 1988).
In der Tat geben Bäuerle und Moll-Strobel (2001, S. 6) eine Scheidung der Eltern an zweiter Stelle einer Stress-Skala für Kinder an, direkt nach dem Tod eines Elternteils. Demnach sind Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen einer enormen Belastung ausgesetzt, die in ihrem Ausmaß lediglich dem tödlichen Verlust eines Elternteils nahe kommt. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass der Tod ein ungewolltes, Mitleid und Unterstützung evozierendes Ereignis ist, wohingegen sich hinter einer Trennung oder Scheidung nicht nur eine Intention (Beal/ Hochman, 1992), sondern ein langer, von Streit und Konflikten begleiteter Prozess mit
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verschiedenen Stadien und Phasen verbirgt (vgl. Jaede et al., 1996, S. 10-12), welcher unter Umständen nicht nur den Weggang eines Elternteils, sondern eines ganzen Teils der Familie im weiteren Sinne (Großeltern, Verwandte des Nichtsorgeberechtigten) mit sich bringt. Doch ist der Auszug eines Elternteils - meist des Vaters - hinsichtlich seiner Beziehung zum Kind nicht von vornherein von der gleichen Endgültigkeit geprägt wie der Verlust im Falle eines Todes.
Wenn Eltern es schaffen, die Organisation und Gewährleistung des Kontakts des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil als eine Hauptanforderung in der Nachscheidungsphase zu bewältigen (Jaede et al., 1996, S. 12), geben sie dem Kind in Form von emotionaler Stabilität und Sicherheit eine elementare Basis für die Verarbeitung und Bewältigung der Trennungs- oder Scheidungserfahrung (Fthenakis, 1996, S.102). Die für Kinder ohnehin große und belastende Veränderung der Welt nach einer elterlichen Trennung erfüllt sie mit Angst und Verunsicherung bezüglich Fragen wie: Wird der Sorgeberechtigte sie nun ebenfalls verlassen wie der andere Elternteil? Wer kümmert sich dann um sie? Sind sie schuld an der Scheidung? Hat der getrennt lebende Elternteil sie nicht mehr lieb? usw. Scheidung bedeutet für Kinder meist das Ende ihrer Kindheit. Sie empfinden nicht wie häufig ihre Eltern Erleichterung durch ein Nachlassen der Konflikte, sondern vielmehr ein Gefühl der Bedrohung, da sie das verlieren, was die Basis für ihre Entwicklung bildet, nämlich die vertraute, geordnete Struktur der Familie (vgl. Petersen/ Reinert, 2001). Der Zerfall familialer Beziehungen können auch eine Ursache für gesellschaftliche Desintegrationserscheinungen sein wie z.B. Jugendgewalt, Sucht und Drogenabhängigkeit, Leistungsstörungen oder psychische und psychosomatische Langzeitfolgen.
Trotz gelegentlicher oppositioneller Meinungen ist man sich heute weitgehend darüber einig, dass der Erfolg einer Bewältigung der trennungsbedingten Belastungen bei Kindern und Jugendlichen von einer guten, dauerhaften Beziehung zu beiden Eltern, Vater und Mutter, abhängt (vgl. Kötting, 2001, S. 49; Moll-Strobel, 2001, S. 108-112; von Boch-Ghalau, 2001, S.42-45; Kodjoe in Jugend und Familie, Heft 1/8/1997; Braun, 1997, S. 64; Fthenakis, S.102; Beal/ Hochman, 1992, S. 57; Goldstein, 1989, S. 27f.; Napp-Peters, 1988, S. 43). Allerdings sollte realistischerweise berücksichtigt werden, dass in der Nachscheidungsphase selten
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die Verwirklichung einer von Fthenakis geforderten „ausgeglichene[n] weitere[n] Präsenz beider Eltern im Leben der Kinder“ (Fthenakis, 1996, S. 102) erreicht wird, da der nichtsorgeberechtigte Elternteil vom ‚Alltagsvater’ oder der ‚Alltagsmutter’ zum ‚Besucher’ bzw. ‚Besuchtem’ wird, der mit dem Kind häufig lediglich in Wochenend-, Feiertags- und Feriensituationen in Kontakt tritt. Der primäre Einfluss sowie das Miterleben der kindlichen Entwicklung im Alltagsgeschehen bleibt dem betreuenden Elternteil vorbehalten (Beal/Hochman, 1992, S. 76ff.).
Nicht immer schaffen es Eltern jedoch, die Beziehung des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil weiterhin, auch wenn unter modifizierten Bedingungen, aufrechtzuerhalten. Die Organisation des Kontakts ist oftmals mit neuen Anforderungen verbunden, durch welche sie sich überfordert fühlen. Nichtbetreuende Elternteile kämpfen häufig mit Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind, und beide Eltern befürchten, die Liebe und Zuneigung des Kindes an den anderen zu ‚verlieren’. So versuchen zum einen manche Sorgeberechtigte, den Umgang mit allen Mitteln zu verhindern bzw. vereiteln und in der eigenen Beziehung zum Kind eine gewisse Exklusivität herzustellen, zum anderen resignieren viele getrenntlebende Väter oder Mütter bald nach der Scheidung, ziehen sich zurück und brechen den Kontakt von sich aus ab (Fthenakis, 1996; Wohlgemuth, 1994, S. 23f.; Beal/Hochman, 1992, S. 76-79). Versuche, auf gerichtlichem Wege eine Umgangsregelung zu finden, scheitern nicht selten an der Besuchsverweigerung der Kindes, welche ihrerseits unterschiedlich Gründe haben kann (Kodjoe, Vortrag vom Nov. 1998, online).
Einer solcher Gründe ist die Entfremdung des Kindes vom nichtsorgeberechtigten Elternteil, 1985 erstmals von Richard A. Gardner, klinischem Professor für Kinderpsychiatrie und Psychoanalytiker an der Columbia Universität in New York, untersucht und unter der Bezeichnung Parental Alienation Syndrome (PAS) als eigenständige psychische Störung beim Kind infolge von Trennungs- und Scheidungserfahrungen definiert (Gardner, 1999, world wide web (www)). Die vorliegende Arbeit untersucht das in Deutschland noch immer wenig bekannte Phänomen PAS bezüglich seiner allgemeinen Bedeutung und bisherigen Kenntnisstands, seiner Klassifikation, Epidemiologie und Symptomatik, seiner ätiologischen und differentialdiagnostischen Gesichtspunkte sowie im Hinblick auf
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Interventionsmöglichkeiten. Des weiteren wird das Augenmerk auf die Hypothese gerichtet, dass eine intakte Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen für seine gesunde Entwicklung fundamental ist.
2. Parental Alienation Syndrome (PAS) -grundlegender theoretischer Hintergrund
2.1 Was ist PAS? - Bedeutung und Definition
Unter PAS versteht man die Entfremdung eines Kindes vom getrennt lebenden Elternteil, die sich in einer unbegründeten, zum Teil aggressiven Ablehnung dieses Elternteils sowie einer gleichzeitigen Hinwendung zum betreuenden Elternteil äußert. Die Freiburger Diplompsychologin und Mediatorin Ursula Kodjoe, Mitautorin der ersten deutschen Veröffentlichung über PAS, beschreibt das Phänomen folgendermaßen:
PAS bedeutet die kompromisslose Zuwendung eines Kindes zu einem - dem guten, geliebten - Elternteil und die ebenso kompromisslose Abwendung vom anderendem bösen, gehassten - Elternteil und tritt auf im Kontext von Sorgerechts- und Umgangskonflikten der Eltern. (Kodjoe, 2001, S. 27)
Gardner selbst schlägt diese Definition vor:
The parental alienation syndrome (PAS) is a disorder that arises primarily in the context of child-custody disputes. Its primary manifestation is the child’s campaign of denigration against a parent, a campaign that has no justification. It results from the combination of a programming (brainwashing) parent’s indoctrinations and the child’s own contributions to the vilification of the target parent. (Gardner, 1999, www)
Diese Beschreibung beinhaltet eine zusätzliche relevante Aussage, nämlich dass die Verunglimpfung (denigration) bzw. Verleumdung (vilification) des betroffenen Elternteils nicht allein aufgrund des manipulierenden Einflusses des sorgeberechtigten Elterteils ein Kind (programming indoctrinations) zustande kommt, sondern vielmehr im Zusammenspiel (combination) mit den Beiträgen des Kindes in Form
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seiner eigenen Verwirklichung der Ablehnungshaltung, die es vom betreuenden Elternteil unreflektiert übernommen hat.
Ursula Kodjoe erweitert in diesem Zusammenhang ihre Definition und nennt drei Faktoren, die zusammen PAS bewirken (Kodjoe, 2001, S. 27f., vgl. auch Boch-Ghalau, 2001, S.46 f.):
1. Die Manipulation der Kinder durch den sorgeberechtigten Elternteil: Bereits während eines hoch konflikthaften Trennungs- und Scheidungsprozesses, insbesondere aber in der Nachscheidungsphase, beginnt der betreuende Elternteil, teils auf offene, teils auf verdeckte Weise, bewusst oder unbewusst die Kinder zu programmieren im Sinne einer negativen Beeinflussung - Richard A. Gardner spricht auch von ‚Gehirnwäsche’ (‚brainwashing’, Gardner, 1999, www) - hinsichtlich ihrer der Beziehung zum nicht betreuenden Elternteil. Auf dem Wege einer Indoktrination seiner persönlichen Ablehnungshaltung gegenüber dem anderen Elternteil versucht der Sorgeberechtigte, die Zuneigung und Liebe der Kinder zum getrennt lebenden Elterteil zu zerstören, den Kontakt vollständig zu unterbinden und somit die Zuwendung der Kinder ganz für sich selbst zu gewinnen.
2. Eigene Geschichten und Szenarien der Kinder:
Die Kinder übernehmen nicht nur die Abwertungen, die ungerechtfertigten Negativdarstellungen und die ablehnenden Gefühle des programmierenden gegenüber dem außerhalb lebendem Elternteil übernehmen, sie entwickeln in ihrer Fantasie häufig zusätzliche eigene Geschichten und Szenarien über Ereignisse, die nachweislich völlig anders oder überhaupt nicht stattgefunden haben und eine noch stärkere Realitätsverzerrung aufweisen als die Darstellungen des manipulierenden Elternteils.
3. Weitere, äußere Lebensbedingungen:
Äußere Bedingungen der Lebenssituation, der finanziellen Lage, ein Wegzug aus der Gegend, mangelnde soziale Unterstützung, zusätzliche Manipulation durch oft verbündete Angehörige und Freunde des Sorgeberechtigten sowie die Mitwirkung von Familienrichtern, Rechtsanwälten, Gutachter, Sozialarbeitern und anderen scheidungsbegleitenden Professionen, die den subjektiven Sichtweise des
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betreuenden Elternteils unreflektiert übernehmen, verstärken die Entfremdung der Kinder vom Nichtsorgeberechtigten und festigen ihr indoktriniertes Feindbild von Letzterem.
An dieser Stelle mag es bedeutsam sein, auf eine kleine, jedoch nicht unwesentliche Unstimmigkeit zwischen Gardners Äußerungen und Kodjoes Auslegungen hinzuweisen. Kodjoe spricht von einer „teils bewusste[n], teils unbewusste[n] Manipulation“ seitens des betreuenden Elterteils (Kodjoe, 2001, S. 27). Gardner dagegen betont nachdrücklich, dass hinter solch einem Verhalten eine bewusste Absicht (intention) steckt, nämlich die, die Beziehung der Kinder zum anderen Elternteil zu zerstören. PAS ist somit nicht Ergebnis eines ‚lediglich’ fahrlässigen Verhaltens (negligence) des Sorgeberechtigten. Dieser ist sich durchaus der Amoralität und der negativen Auswirkungen seines Handelns auf die Kinder ebenso wie auf den ehemaligen Partner bewusst: „It is important to note the word intentional. If the emotional distress was the result of negligence, the ruling does not apply. [...] It is clear that PAS indoctrinations are intentional, even though such alienating parents may profess otherwise.“ (Gardner, 2000, www).
Die Ursache für die Abweichung von Kodjoes Ausführung von der Gardners ist nicht eindeutig identifizierbar. Sie könnte von einer Missinterpretation Kodjoes bezüglich Gardners Beschreibung des PAS herrühren, sie könnte sich jedoch ebenso gut um zwei tatsächlich unterschiedliche Meinungen handeln. Eine dritte denkbare Möglichkeit wäre eine Diskrepanz zwischen der Aktualität beider Standpunkte: Ursula Kodjoe hat sich mit PAS intensiv um das Jahr 1998 herum auseinandergesetzt und ihre erste Veröffentlichung als Grundlage für weitere Publikationen über das Thema verwendet. Gardners oben angegebene Stellungnahme stammt aus einem Zusatz zu seinen Publikationen vom März 2000 (Gardner, March 2000 Addendum, www). Möglicherweise hat Gardner in seinen ersten Ausführungen zu PAS 1985 noch von bewusster wie unbewusster Manipulation gesprochen und Frau Kodjoe den neuen Zusatz entweder nicht gelesen oder den Unterschied zu ihrer Beschreibung nicht bemerkt (Näheres dazu konnte allerdings nicht gefunden werden).
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In der Brockhaus-Enzyklopädie (Vorauslexikon, 1986) findet man den Begriff Entfremdung unter anderem definiert als eine „absichtslose, oft unbewusste Lockerung des Zusammengehörigkeitsgefühls“. Auf den ersten Blick scheint dies die Aussage Kodjoes zu bestätigen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich erstens diese Definition nicht eher auf den Betroffenen, den Entfremdeten selbst statt auf den Entfremdenden bezieht und zweitens, ob sie so allgemein gehalten und aus dem Jahre 1986 überhaupt auf die Psychologie und ihre heutigen Erkenntnisse noch anwendbar ist. Es würde sich anbieten, dies in einer wissenschaftlichen Untersuchung zu klären.
Die obige Anmerkung erschien der Autorin der vorliegenden Arbeit relevant, da der Unterschied, ob elterliche Programmierung bei PAS auch unbewusst und dadurch möglicherweise ungewollt stattfinden kann, erhebliche Auswirkungen auf therapeutische und juristische Maßnahmen - auch im Hinblick auf den manipulierenden Elternteil - im Zusammenhang mit Umgangskonflikten mit sich bringt (vgl. Gardner, 2000, www; Fthenakis, 1996, S. 118). Darüber hinaus hat dies einen Einfluss auf andere Autoren, welche Kodjoes Gedanken in ihre eigenen Ausführungen einbauen (z.B. von Boch-Ghalau, 2001). Doch soll in diesem Aufsatz nicht ein Vergleich von Schriften und Äußerungen zu PAS der beiden erwähnten Psychologen im Vordergrund stehen.
2.2 Begriffserläuterung
Die deutsche Übersetzung des von Gardner geprägten englischen Begriffes Parental Alienation Syndrome bedeutet wörtlich Elterliches Entfremdungs-Syndrom. Allerdings ist diese Bezeichnung missverständlich, da der Betroffene die Eltern selbst sein könnten. Es geht jedoch bei PAS nicht um die Symptomatik von entfremdeten Eltern sondern von Kindern in Bezug auf einen Elternteil. Gleichermaßen zweideutig ist der Begriff Eltern-Feindbild-Syndrom (vgl. Kötting, 2001, S. 49; von Boch-Ghalau, 2001, S. 45): Auch er berücksichtigt nicht das Kind und lässt fälschlicherweise eher auf Merkmale einer Verfeindung von Eltern schließen (vgl. Kodjoe/ Koeppel, 1998, www). Daher wird häufiger die Übersetzung Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom (von Boch-Ghalau, 2001, S. 45) bzw. Induzierte Elter-Kind-Entfremdung verwendet (Kodjoe/ Koeppel, 1998, www). Kodjoe und Koeppel schlagen ebenfalls die
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Bezeichnung Reaktive Eltern-Ablehnung vor, welche aber wie die beiden oben erstgenannten ebenfalls missinterpretiert werden könnte.
Des weiteren beinhaltet der Begriff alienation - Entfremdung auch andere Konnotationen wie Entfernung, Distanzierung, Abneigung, Abweisung,
Zurückweisung sowie den Prozess des Fremdwerdens an sich. Das mag die Vielzahl der bisherigen Übersetzungsversuche bzw. die Schwierigkeit beim Finden einer adäquaten Übersetzung erklären.
Die Verwendung des Begriffes Syndrom als Beschreibung eines Komplexes von Einzelsymptomen ist zwar umstritten, jedoch ist der englische Name PAS inzwischen international gebräuchlich geworden. Gegenwärtige Diskussionen drehen sich eher um Inhalte, Hintergründe und die Bedeutung von PAS als um die Begrifflichkeit. Dennoch warnt der Rechtsanwalt Peter Koeppel, Co-Autor der ersten deutschen Veröffentlichung über PAS in der Zeitschrift Der Amtsvormund (vgl. Kodjoe/ Koeppel, 1998, www), davor, die Abkürzung PAS ohne genaue Kenntnis ihres Inhalts zu gebrauchen, um eine Verselbständigung und Inflationierung des Begriffs zu vermeiden. Bereits jetzt, nur wenige Jahre nach der ersten Publikation, sei in der Rechtsprechung die Abkürzung PAS vielerorts verpönt, während unmittelbar nach dem Artikel vom Januar 1998 im Amtsvormund „mehrere Gerichte daraus zitierten und ebenfalls von PAS sprachen [...]“ (Koeppel, 2001, S. 65).
2.3 Bisherige Entwicklung und Kenntnisstand
Obwohl Fälle, bei denen ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind zu entfremden und den Kontakt zu vereiteln versucht, auftreten, seit es Trennung und Scheidung gibt, galt das Phänomen bis in die 1980er hinein lediglich als eine Begleiterscheinung desselben, deren Ausmaße und Konsequenzen man sich kaum bewusst war. Der Psychologe Richard A. Gardner beschäftigte sich eingehender mit dem Problem und führte es 1985 unter dem Begriff PAS als eigenständige Störung von Kindern im Kontext von Scheidungs- und Umgangskonflikten in die öffentliche Diskussion, zunächst nur in den USA, ein. Als Standardwerk für PAS gilt Gardners The Parental Alienation Syndrome - A Guide for Mental Health and Legal Professionals (1992). Inzwischen findet sich in der amerikanischen Fachliteratur eine Fülle von Büchern und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zur Thematik PAS.
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Arbeit zitieren:
Katja Krenicky-Albert, 2003, PAS: Parental Alienation Syndrome - oder die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil nach Trennung oder Scheidung, München, GRIN Verlag GmbH
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