INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
1. Einführung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung der Untersuchung 1
1.3 Definition der wichtigsten Begriffe 1
2. Grundlagen 3
2.1 Arten von Unternehmenszusammenschlüssen 3
2.2 Erwerbsmethode 3
3. Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation. 4
3.1 Prozess der Kaufpreisallokation 4
3.2 Erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses 5
3.2.1 Ansatz identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden 5
3.2.1.1 Materielle Vermögenswerte. 5
3.2.1.2 Immaterieller Vermögenswerte 6
3.2.1.3 Schulden 6
3.2.1.4 Eventualschulden. 7
3.2.2 Bewertung identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden. 8
3.2.2.1 Neubewertungsmethode 8
3.2.2.2 Materielle Vermögenswerte. 9
3.2.2.3 Immaterielle Vermögenswerte. 10
3.2.2.4 Schulden 10
3.2.2.5 Eventualschulden. 11
3.2.2.6 Bewertung auf Basis vorläufiger Werte 11
3.2.3 Behandlung eines verbleibenden Unterschiedsbetrages 11
3.3 Folgebilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses. 12
3.3.1 Materielle Vermögenswerte. 12
3.3.2 Immaterielle Vermögenswerte. 13
3.3.3 Schulden 13
3.3.4 Eventualschulden. 14
3.3.5 Korrekturen von Bewertungen auf Basis vorläufiger Informationen. 14
III
3.4 Auflösung eines Unternehmenszusammenschlusses 14
3.5 Sonderfälle 14
3.5.1 Umgekehrter Unternehmenserwerb 14
3.5.2 Sukzessiver Unternehmenszusammenschluss 15
4. Fallbeispiel. 15
5. Schlussbetrachtung 15
ANHANG VI
QUELLENVERZEICHNIS. X
IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abschn. Abschnitt BB Betriebs-Berater BBK Buchführung, Bilanz, Kostenrechnung DStR Deutsches Steuerrecht EFRAG European Financial Reporting Advisory Group EU Europäische Union Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IDW Institut deutscher Wirtschaftsprüfer IFRS Internatio nal Financial Reporting Standards IFRS 3.BC IFRS 3 Basis for Conclusions IFRS 3.IE IFRS 3 Illustrative Examples IFRS 3.IN IFRS 3 Introduction IFRS.F IFRS Framework KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung PWC PriceWaterhouseCoopers Rz. Randziffer StuB Steuern & Bilanzen UM Unternehmensbewertung & Management WPg Die Wirtschaftsprüfung
V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 2-1: Arten von Unternehmenszusammenschlüssen und die bilanziellen Auswirkungen, S. VI
Abbildung 3-1: Kaufpreisallokation, S. VI
Abbildung 3-2: Ansatz und Bewertung erworbener Vermögenswerte und Schulden nach IFRS 3, S. VII
VI
1. Einführung
1.1 Problemstellung
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am 31.03.2004 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 3. Die erste Phase des Business Combinations-Projektes ist damit abgeschlossen. Der International Financial Reporting Standard (IFRS) 3 weist grundlegende Änderungen der bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) auf. Wichtige Neuerungen gegenüber dem bisher geltenden International Accounting Standard (IAS) 22 gab es u.a. im Bezug auf die Bilanzierungsmethode sowie den Ansatz und die Bewertung von erworbenen Vermö genswerten und Schulden. 1 Die European Financial Reporting Ad visory Group (EFRAG) empfahl der EU-Kommission den IFRS 3 im Rahmen des Endorsement-Verfahrens anzuerkennen. 2 Am 31.12.2004 übernimmt diese den IFRS 3 mit der Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2236/2004 im EU-Amtsblatt. 3 Von der verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS für kapitalmarktorientierte Konzerne in der EU ab 2005 bzw. 2007 sind nach einer Studie von PriceWaterhouseCoopers (PWC) 789 deutsche Unternehmen betroffen. 4 Im Hinblick auf die künftige Anwendung des IFRS 3, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, wie identifizierbare Vermögenswerte und Schulden im Ra hmen eines Unternehmenszusammenschlusses bilanziell zu beha ndeln sind.
1.2 Zielsetzung der Untersuchung
Das IASB hat sich nach IFRS 3.IN 6 zwei zentrale Ziele gesetzt. 5 Einerseits soll die Qualität der Rechnungslegung verbessert und andererseits internationale Konvergenz herbeigeführt werden. 6 Vor die sem Hintergrund geht die Arbeit auf die bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 ein. Es werden insbesondere die allgemeinen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Erst-und Folgebilanzierung sowie der Auflösung eines Zusammenschlusses dargestellt. Neuerungen werden kritisch untersucht. Ein Fallbeispiel zur praktischen Anwendung rundet die Arbeit ab.
1.3 Definition der wichtigsten Begriffe
Ein Vermögenswert (Asset) ist nach IFRS.F 49a im Rahmenkonzept (Framework) definiert als „resource controlled by the entity as a result of past events and from which future economic
1 Vgl. Oser, P./ Bischof, S.: Bilanzierung, S. 18.
2 Vgl. Enevoldsen, S.: Adoption, S. 3.
3 Vgl. Bahrmann, C.: EU -Amtsblatt, S. 1.
4 Vgl. PWC (Hrsg.): IAS/IFRS, S. 5f..
5 Die Abkürzungen der Bestandteile des IFRS 3 und IFRS.F sind im Abkürzungsverzeichnis erklärt. Die Zahl gibt
die jeweils zitierte Randziffer an.
6 Vgl. IASB (Hrsg.): IFRSs, S. 258.
1
benefits are expected to flow to the entity“. 7 Die Verfügungsmacht über eine Ressource wird i.d.R. bei zivilrechtlichem Eigentum angenommen. Im Zweifelsfall geht nach IFRS.F 51 das wirtschaftliche Eigentum vor. 8 Nach IFRS.F 58 sind Vermögenswerte Ergebnis vergangener Geschäftsvorfälle oder anderer Ereignisse der Vergangenheit. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften können Vermögenswerte auf Basis zukunftsgerichteter Aktivitäten entstehen. Nach IFRS.F 53 verkörpert der künftige wirtschaftliche Nutzen das Potenzial zum Zufluss von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Beispiele für die Realisie rung dieses Nutzens sind in IFRS.F 55 aufgeführt. 9
Das IASB bezeichnet in IFRS.F 49b eine Schuld (Liability) als „a present obligation of the entity arising from past events, the settle ment of which i s expected to result in an outflow from the entity of resources embodying economic benefits“. 10 Verpflichtung wird in IFRS.F 60 als eine Pflicht oder Verantwortung angesehen, in bestimmter Weise zu handeln oder eine Leistung zu erbringen. Hierbei kann es sich um eine rechtliche, faktische oder wirtschaftliche Verpflichtung handeln. Diese müssen als Außen- oder Drittverpflichtungen ausgestaltet sein. Eine Ausnahme besteht unter gewissen Voraussetzungen für Restrukturierungsrückstellungen. Die Verpflichtung ist auf eine vergange ne Transaktion oder ein anderes vergangenes Ereignis zurückzuführen. Bei Pflichterfüllung entsteht mit Abfluss von Ressourcen ein wirtschaftlicher Nutzen. An die beiden letzten Kriterien sind dieselben Anforderungen wie an die des Vermögenswertes zu stellen. 11 Ist ein Begriff in einem Standard nicht definiert, ist nach IAS 1.22b die Definition aus dem Frame-work heranzuziehen. 12 Die Begriffe Asset und Liability sind in IFRS 3 nicht näher erläutert. 13
Nach der Begriffsdefinition in IFRS 3.Anhang A gilt als Unternehmenszusammenschluss „die Zusammenführung von getrennten Unternehmen oder Geschäftsbetrieben zu einem berichtenden Unternehmen“. 14 Der IFRS 3 gilt grundsätzlich für alle Unternehmenszusammenschlüsse. IFRS 3.3 listet vier Ausnahmen auf. 15 Diese sind Joint Ventures, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Unternehmenszusammenschlüsse per Vertrag sowie Zusammenschlüsse, die unter der einheitlichen Leitung eines übergeordneten Unternehmens stehen. 16
7 IASB (Hrsg.): IFRSs, S. 33.
8 Soweit kein anderer Hinweis gegeben wird, entsprechen einzelne Vorschriften der IAS/IFRS und Ergänzungen des
IASB der Fassungen in IASB (Hrsg.): IFRSs.
9 Vgl. Kirsch, H.: Internationale Rechnungslegung, S. 30f..
10 IASB (Hrsg.): IFRSs, S. 33.
11 Vgl. Kirsch, H.: Internationale Rechnungslegung, S. 32f..
12 Vgl. IASB (Hrsg.): IFRSs, S. 662.
13 Vgl. KPMG (Hrsg.): IFRS, S. 73 - 81.
14 EU-Kommission (Hrsg.): Verordnung Nr. 2236/2004, S. 21.
15 Regelungen des IFRS 3 entsprechen der Fassung in EU-Kommission (Hrsg.): Verordnung Nr. 2236/2004.
16 Vgl. Zülch, H.: StuB 2004, S. 562.
2
Arbeit zitieren:
Andreas Penzkofer, 2005, Bilanzielle Behandlung identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3, München, GRIN Verlag GmbH
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