Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS............................................................................. 1
1. EINLEITUNG 2
2. DIE HISTORISCHE ENTS TEHUNG UND ENTWICKLUNG DER
HEUTIGEN SCHWEIZ 3
2.1. DER LANGE WEG ZUM FESTEN BUND 3
2.2. REFORMATION UND NEUTRALITÄT ÄUßERE BEEINFLUSSUNG UND
INNERE UNEINIGKEIT 4
2.3. DIE FORM DES BUNDESSTAATS DIE SCHWEIZ NACH 1848 5
3. REGIONALE VIELFALT 7
3.1. ÜBERBLICK 7
3.2. DIE LANDESSPRACHEN 7
3.3. DEMOGRAPHISCHE UNTERSCHIEDE 8
3.4. VERWALTUNG UND AUSBILDUNG 8
3.5. KONFESSIONELLE UND KULTURELLE ZUSAMMENGEHÖRIGKEITEN 9
3.6. SONSTIGE UNTERSCHIEDE 10
4. AUFGETEILT : KOMPETENZEN VON ZENTRALSTAAT UND
GLIEDSTAATEN 11
4.1. GRUNDSÄTZLICHES 11
4.2. AKTEURE 11
4.3. KOMPETENZABGRENZUNG 12
4.4. AUSBLICK 13
5. VERTRETUNG UND MITSPRACHE DER GLIEDSTAATEN AUF
BUNDESEBENE 14
5.1. EXKURS ÜBER DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ 14
5.2. DER NATIONALRAT 14
5.3. DER STÄNDERAT 14
5.4. DER BUNDESRAT 15
5.5. DIREKTE DEMOKRATIE ALS POLITISCHER FAKTOR 16
5.6. BEWERTUNG: DIE Q UALITÄT DER MITSPRACHE 17
6. BEDEUTUNG VON PARTEIEN UND VERBÄNDEN 18
6.1. DAS SCHWEIZERISCHE PARTEIENSYSTEM 18
6.2. VERBÄNDE IN DER SCHWEIZ 19
6.3. SCHWÄCHE UND STÄRKE 19
7. EXKURS ÜBER DIE FINANZVERFASSUNG DER SCHWEIZ 20
8. FAZIT UND AUSBLICK 21
LITERATURVERZEICHNIS 22
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 22
1
1. Einleitung
Von etwa 30 Staaten auf der Welt mit föderativen Systemen ist die Schweiz einer der kleinsten, aber vielleicht auch komplexesten. Der schweizerische Föderalismus ist geprägt durch das historische Zusammenwachsen selbständiger Staaten; daraus entwickelte sich ein äußerst komplexes und vielschichtiges System voller interner Verflechtungen auf den unterschiedlichsten Ebenen.
Im Folgenden soll nun einem umfassenden, ausführlichen Blick auf die schweizer Geschichte, welcher die Einzigartigkeit und Besonderheiten der Verhältnisse und Entwicklungen präsentieren soll, und einem Überblick der wesentlichen regionalen Unterschiede, eine Untersuchung des föderalistischen Systems der Schweiz folgen, mit genauer Betrachtung der Kompetenzverteilungen und Mitspracherechte, um zu einer abschließenden Beurteilung über die Funktionalität des schweizer Föderalismus zu kommen. Dazu sollen neben der einschlägigen Fachliteratur v.a. aktuelle Quellen aus dem Internet genutzt werden.
2
2. Die historische Entstehung und Entwicklung der heutigen Schweiz
2.1. Der lange Weg zum festen Bund
Nach ihrer Einwanderung um 100 v. Chr. zwischen Jura und Alpen wurden die keltisch- helvetischen Stämme von Cäsar unterworfen und als verschiedene Provinzen dem Römischen Reich angegliedert (Rätien/ Gallien; dies ist der Ursprung der rätoromanischen, italienischen und französischen Sprachenvielfalt der heutigen Schweiz). Ab dem 5. Jh. n. Chr. ließen sich Alemannen und Burgunder im Gebiet der heutigen Schweiz nieder. Der in dieser Zeit noch fränkische Teil im Westen fiel um 900 dem Königreich Burgund zu, während die restlichen Gebiete zu Teilen des Heiligen Römischen Reiches wurden. Als nach 1000 Burgund an den römischen König fiel, war ein erstes loses Band um die meisten Gebiete der heutigen Schweiz geknüpft, allerdings immer noch getrennt durch zahlreiche geistliche wie weltliche Herrschaftsbereiche (u.a. Herzogtümer, Bistümer und Klöster). Im 13. Jh. wurde die Vorherrschaft im Süden und Westen von den Grafen von Savoyen, im Norden und Osten durch die Habsburger geprägt.
In der zweiten Hälfte des 13. Jh. verlieh Kaiser Friedrich II. den Tälern Uri und Schwyz eine bei den Habsburgern noch umstrittene Reichsunmittelbarkeit; 1291 schlossen diese beiden Täler sowie das Gebiet Unterwalden als die drei „Urkantone“ (auch „Waldstätte“ genannt) einen „Ewigen Bund“ (der schweizerische Gründungsmythos, u.a. geprägt durch die Wilhelm- Tell-Saga, geht auf diese Ära zurück). Nach militärischen Siegen über österreichische Ritter traten im 14. Jh. Luzern, Zürich, Zug, Glarus und Bern dem sog. „Bund der drei Kantone (=Orte)“ bei, um schließlich die „Eidgenossenschaft der acht alten Orte“ mit der Gesamtbezeichnung „Schwyz“ zu bilden. Nach Sicherung ihrer Unabhängigkeit durch mehrere Siege über die Habsburger im Laufe des 14. Jh. ging der Bund in die Offensive und eroberte im 15. Jh. u.a. Aargau und Thurgau von den Habsburgern, während man im Westen erfolgreich französische Übergriffe abwehren konnte. Durch weitere Siege in den Burgunderkriegen (1474 – 77) gelangte die Eidgenossenschaft zu internationalem Ansehen (auf die damalige Nachfrage nach fähigen Söldnern geht auch der Begriff der „Schweizergarde“ zurück) . Ferner schlossen sich 1481 Freiburg und Solothurn dem Bund an. Die Ablehnung der Reichsreformpläne unter Maximilian I. führte zum „Schwabenkrieg“ von 1499, dessen Ergebnis im Zuge des Friedens von Basel die Loslösung der Schweiz vom Heiligen Römische n Reich war. In der nun folgenden Zeit des 16. Jh. traten Basel, Schaffhausen und Appenzell der wachsenden Eidgenossenschaft bei, die 1512-16 im Kampf um Mailand gegen Frankreich ins Feld zog und nach einer Niederlage das Tessin gewinnen konnte. Danach begann die Politik der Neutralität.
3
2.2. Reformation und Neutralität – Äußere Beeinflussung und innere Uneinigkeit
Die Reformation, eingeführt u.a. von Calvin und Zwingli, fand Einfluss in den städtischen Regionen, während die Urkantone katholisch blieben, und wurde durch kriegerische Auseinandersetzungen in der deutschen Schweiz faktisch zum Stillstand gebracht, während v.a. Genf kalvinistisch geprägt blieb. Es entstand eine reformierte Kirche; in der Zeit der Gegenreformation ließen sich auch Jesuiten in der Schweiz nieder. Der völkerrechtlichen Loslösung vom Heiligen Römischen Reich durch den Westfälischen Frieden (1648) folgte ein gesamt- eidgenössischer Bürgerkrieg („Villmerger Kriege“ 1656 und 1712) mit dem Ergebnis, dass die politische Vorherrschaft von den katholischen Urkantonen auf die reformierten Kantone Bern und Zürich überging. Den Kern der alten Eidgenossenschaft bildeten die „Dreizehn alten Orte“, eine Konföderation selbstständiger Kantone, der Verbündete (zugewandte Orte) angeschlossen waren. Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden auf der „Tagsatzung“ durch instruierte Gesandte behandelt. Eine einheitliche Außenpolitik war kaum möglich; daraus ergab sich eine Politik der Neutralität (1674 deklariert). Die Verfassungen der Stadtkantone wurden im 16./17. Jahrhundert zünftisch-aristokratisch. Unselbständig waren einige von Landvogten verwaltete Landgebiete der Stadtkantone.
Gerufen von Anhängern der revolutionären Ideen, griff Frankreich 1798 mit dem Ziel der Bildung einer „Helvetischen Republik“ als demokratischen Einheitsstaat ( dies implementierte eine Reduzierung der Kantone auf bloße Verwaltungsbezirke) in die schweizerischen Verhältnisse ein. Die Umsetzung der Ziele gelang, eine der Widerstand der Innerschweiz wurde gebrochen und eine Verfassung ( die von P. Ochs ausgearbeitete „Helvetik“) wurde deklariert; verbunden war die gesamte Aktion mit territorialen Verlusten für die Schweiz (u.a. Genf und Basel). Nach dem Ausbruch eines allgemeinen Aufstandes gegen die Regierung 1802 in Bern war es 1803 Napoléon Bonaparte, der durch die sog. „Mediationsakte“ und eine neue Verfassung den alten Staatenbund der Kantone wiederherstellte. Auch einige ehemalige „Untertanengebiete“ (wie z.B. St. Gallen) wurden nun zu neuen Kantonen. Nach den Befreiungskriegen wurde zwar wieder eine aristokratische Regierungsform eingeführt, unangetastet blieb die Unabhängigkeit der „Untertanenländer“. Im Zuge der beiden Pariser Frieden und des Wiener Kongresses erhielt die Schweiz die an Frankreich gefallen Gebiete zurück, ferner wurde international die immerwährende Neutralität der Schweiz anerkannt. Der schweizerische „Bundesvertrag“ vom 7.8.1815 errichtete nur einen lockeren Staatenbund der Kantone. Bis zur Mitte des 19. Jh. begann sich der Liberalismus immer mehr gegen die aristokratischen Tendenzen durchzusetzen; der katholische Widerstand gegen diese Entwicklung wurde bis 1847 gebrochen („Restauration“ und „Regeneration“).
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2.3. Die Form des Bundesstaats – Die Schweiz nach 1848
Die neue Verfassung vom 12.9.1848 machte die Schweiz zu einem Bundesstaat und Bern zur Bundesstadt; als oberste Regierung setzte sie den von beiden Kammern (Nationalrat und Ständerat) gewählten siebenköpfigen Bundesrat ein (kein Präsidialregime). Post, Münze, Maß, Gewicht und Zoll wurden zentralisiert. Die Freisinnig-Demokratische Partei, die den entschiedenen Liberalismus vertrat, beherrschte lange Zeit Nationalrat und Bundesrat. Eine revidierte Bundesverfassung vom 29.5.1874 stärkte die Bundesgewalt und baute die demokratischen Einrichtungen aus; auch in den einzelnen Kantonen wurden nach und nach demokratische Strukturen eingeführt (Volksbegehren, Volksentscheid, zum Teil Trennung von Kirche und Staat). Der »Kulturkampf« gegen die katholische Kirche fand in erster Linie auf kantonaler Ebene statt (v.a. Bern und Genf). Im Ersten Weltkrieg bemühte sich die Schweiz um völlige Neutralität; engagierte sich aber auf humanitärem Gebiet. Durch ihren Rohstoffmangel geriet sie wirtschaftlich unter Druck der Entente. Der von der Sozialdemokratie getragene „Landesstreik “ im November 1918 scheiterte am Widerstand des Bürger- und Bauerntums, führte aber zu sozialen Neuerungen. Durch die Einführung der Verhältniswahl zum Nationalrat (Oktober 1918) verlor die FDP die absolute Mehrheit; es kam zum Gegensatz zwischen »Bürgerblock« und Sozialdemokratie. Der Versailler Vertrag von 1919 erkannte die Neutralität der Schweiz an. 1920 trat diese dann dem Völkerbund (Sitz in Genf) bei; doch auch dem Völkerbund gegenüber vertrat sie den Grundsatz unbedingter Neutralität. Im Zweiten Weltkrieg belasteten ab 1940 v.a. die Probleme der Asylgewährung (nicht selten Abweisung von rassisch Verfolgten des NS-Regimes aus Deutschland) die Politik. Nach 1995 geriet das kompromissbereite Verhalten der Schweiz in die internationale Diskussion, besonders die getätigten Gold- und Devisengeschäfte mit dem nationalsozialistischen Deutschland, die auch der eigenen Existenzsicherung dienten (Raubgold), und führte sozusagen zu einer Art schweizer Identitätskrise. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete sich im Bundesrat 1959/60 die beständige Regierungskoalition aus FDP, KCVP (seit 1970: CVP), SPS und BGB (seit 1971: SVP); der Begriff der „Konkordanzdemokratie“ wird geprägt). Mit der Errichtung des Kantons Jura (24.9.1978) wurde eine jahrzehntelange Auseinandersetzung entschärft. 1981 stimmte die Bevölkerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu. 1989 scheiterte eine Initiative zur Abschaffung der schweizerischen Armee. Außenpolitisch beteiligte sich die Schweiz nach 1945 in Fortsetzung ihrer Neutralitätspolitik ferner (ohne sich im Ost-West-Konflikt auf eine ideologische Neutralität festzulegen) an den internationalen Hilfswerken und trat den kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Sonderorganisationen der UNO bei. 1960 war sie Gründungsmitglied der EFTA. 1963
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Arbeit zitieren:
Roman Möhlmann, 2002, Föderalismus in der Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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