Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
1. EINLEITUNG 3
2. DAS OSMANISCHE REICH UND DIE CHRISTEN 3
2.1. DER FALL KONSTANTINOPELS 3
2.2. EXPANSION DES REICHES 4
2.3. CHRISTEN UNTER DER HERRSCHAFT DES SULTANS 4
2.3.1. Status Rechte und Pflichten der Schutzbefohlenen
im Osmanischen Reich 4
2.3.2. Das Millet-System 6
2.3.3. Knabenlese und Janitscharen 6
2.4. WEITERE BETRACHTUNGEN 7
3. DER VATIKAN UND DER ISLAM 8
3.1. DER ISLAM AUS DER PERSPEKTIVE ROMS 8
3.2. DIE ZEIT DER RENAISSANCE-PÄPSTE 9
3.3. KOLLISIONEN DER GLAUBENSGEMEINSCHAFTEN 10
3.3.1. Zu den Begriffen 10
3.3.2. Die frühen Kreuzzüge 11
3.4. DIE PÄPSTE UND DIE VERTEIDIGUNG DES CHRISTLICHEN
GLAUBENS 12
3.4.1. Nikolaus V 12
3.4.2. Calixtus III 12
3.4.3. Pius II 13
3.4.4. Paul II 14
3.4.5. Die sogenannte Türkenfrage und das Papsttum
zwischen 1471 und 1600 14
4. EINE WEITERE POSITION: MARTIN LUTHER UND
DER ISLAM 15
5. FAZIT 16
LITERATURVERZEICHNIS 17
2
1. Einleitung
Die oftmals schwierigen Beziehungen zwischen Islam und Christenheit sind zu großen Anteilen geprägt durch die Betrachtung der nationalen Geschichtsschreibungen der vom Osmanischen Reich besetzten Staaten und der Geschichte der Kreuzzüge. Für eine Beurteilung vieler historischer Entwicklungen in diesem Zusammenhang ist eine nähere Untersuchung des Verhältnisses der Kirche zum Osmanischen Reich lohnend, zumal diese verbunden werden kann mit der Frage nach den Gründen für so manche Vorgehensweisen oder Passivitäten.
Die vorliegende Hausarbeit soll dazu dienen, anhand ausgewählter Positionen die Entwicklung des Verhältnisses der Kirche und des osmanischen Reiches im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit näher zu beleuchten. Dazu soll einleitend anhand vo n Faktoren wie dem Millet-System und der Institution der "Knabenlese" das Leben der Christen unter osmanischer Herrschaft skizziert werden und im zweiten Teil durch die detaillierte Betrachtung päpstlicher Aktivitäten näher auf die Einstellung Roms selbst zum Islam bzw. dem Reich des Sultans eingegangen werden. Im letzten Teil wird schließlich unter dem Blickwinkel der beginnenden Reformation kurz Luthers Standpunkt dargestellt. Schließlich soll ein Fazit gezogen werden, das die zuvor angestellten Beobachtungen knapp zusammenfasst und das Verhältnis zwischen der Kirche und dem Reich des Sultans im untersuchten Zeitraum zu beurteilen versucht.
2. Das Osmanische Reich und die Christen
Das Osmanische Reich hatte es über die Zeit der zweiten Hälfte des 14. und der ersten Hälfte des
15. Jahrhunderts verstanden, eine ausgiebige und erfolgreiche Politik militärisch durchgesetzter
territorialer Expansion zu betreiben. Machtvakuen in den südosteuropäischen Staaten begünstigten den Vorstoß der osmanischen Invasoren auf den europäischen Kontinent. Bis zur Jahrhundertwende nahmen die osmanischen Heere Makedonien 1 , das schwer verteidigte Serbien 2 sowie die beiden bulgarischen Restreiche ein 3 und unterwarfen so innerhalb weniger Jahrzehnte die christlichen Völker des Balkanraumes.
Mit der andauernden Ausweitung des Osmanenreiches verfiel die Macht der alten christlich- orthodoxen Großmacht, des byzantinischen Reiches.
1 Sieg der Osmanen in der Schlacht an der Maritza am 26.09.1371
2 Sieg der Osmanen bei der Schlacht auf dem Amselfeld am 28. Juni 1389 über ein gemischtes Heer aus serbischen, kroatischen, albanischen, bosnischen, walachischen und bulgarischen Heeresverbänden unter der Führung des serbischen Fürsten Lazar I.
3 Tarnowo 1393 und Widin 1396
3
Anfang des 15. Jahrhunderts rüstete Murad II. zum Aufmarsch gegen die christlich-orthodoxe oströmische Kaiserstadt. 1430 wurde Thessaloniki besetzt, von Ungarn aus geführte Entlastungsangriffe und ein rasch mobilisiertes Kreuzfahrerheer unter Wladislaw III. von Polen vermochten es nicht, die christliche Verteidigungsfront langfristig zu stärken. 1444 bei Warna 1448 auf dem Amselfeld unterlag der ungarische Feldherr János Hunyadi den vorrückenden Osmanen. 4 Im Frühjahr 1453 isolierte Sultan Mehmed II. Konstantinopel mit einer gewaltigen Belagerungsarmee. Unter Einsatz westlicher Waffentechnologie und für die damalige Zeit moderner Pulvergeschütze gelang es den osmanischen Angreifern, den Mauerring zu durchbrechen und die Stadt am 29. Mai 1453 zu erstürmen. Kaiser Konstantin XI. kam im Straßenkampf um. 5 Damit war Konstantinopel gefallen, die Stadt, die Kaiser Konstantin etwa um 330 n. Chr. Geb. am Bosporus gegründet hatte und die Jahrhunderte lang lateinisches, griechisches und christliches Kulturgut vereint hatte. 6 Für die christlich-orthodoxe Welt hinterließ der Fall der Bosporus- Metropole eine tiefe Lücke, hatte sie doch nun ihr kirchliches und politisches Zentrum verloren.
2.2. Expansion des Reiches
Sultan Mehmed II., der sich mit der Einnahme Konstantinopels den Beinamen „Fatih“ (=„Der Eroberer“) verdient hatte, führte erfolgreich sein Eroberungswerk in den Räumen der Ägäis und Adria fort, er unterwarf in den folgenden Jahrzehnten die Gebiete des heutigen Griechenlands, des Donauraumes und die weite Teile der Balkanhalbinsel.
Unter Sultan Süleyman dem Prächtigen (1520 – 1566) erreichte das Osmanische Reich den Zenit seiner Macht und territorialen Ausdehnung. 1529 standen erstmals osmanische Truppen vor dem habsburgischen Wien. 7
2.3. Christen unter der Herrschaft des Sultans
2.3.1. Status, Rechte und Pflichten der „Schutzbefohlenen“ im Osmanischen Reich
Das Schicksal der christlichen Bevölkerung unter osmanischer Herrschaft, sei es in Konstantinopel oder den annektierten Balkanterritorien, wird sehr unterschiedlich dargelegt und interpretiert. Während nationale Geschichtsschreibungen der ehemals besetzten Nationen oftmals dazu tendieren, die Zeiten der osmanischen Eroberungen als Perioden der grausamen Unterdrückung und
4 MATUZ, Josef, Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, 3., unveränderte Auflage, Darmstadt 1994, S. 49 ff.
5 BRISSAUD, Alain, Islam und Christentum. Gemeinsamkeit und Konfrontation gestern und heute, Düsseldorf 2002, S. 244 ff.
6 BRISSAUD, Alain, Islam und Christentum, S. 241 7 MATUZ, Josef, Das Osmanische Reich, S. 57 ff.
4
Ausbeutung zu portraitieren, zeigen genauere Betrachtungen, dass dieses Bild nicht so einseitig gezeichnet werden darf.
So war Mohammed, der Prophet des Islam, den Christen und auch den Juden gegenüber zu Beginn unvoreingenommen, waren sie doch für ihn Besitzer einer Heiligen Schrift, sprich "Leute des Buches", also ebenfalls Empfänger einer göttlichen Offenbarung, und er sah sich in der prophe tischen Tradition solch religiös-traditioneller Figuren wie Abraham, Moses und Jesus. 8 Darum gestand der islamische Glauben bei freiwilliger Unterwerfung freie Ausübung der Religion sowie den vollständigen Schutz von Leben und Eigentum durch die osmanische Obrigkeit zu. Dafür hatte jeder Gläubige eine Kopfsteuer zu entrichten. Dies war Teil der Pflichten der "Schutzbefohlenen", die das islamische Rechtssystem wie viele andere Traditionen regelt: Ausgegangen wird vom klassischen Bild einer einheitlichen muslimischen Gesellschaft, welche ihr Verhältnis zu den in ihr lebenden Minderheiten vertraglich regelt. Dementsprechend waren nur Muslime vollwertige Mitbürger des osmanischen Staatengebildes, "Andersgläubige", v.a. also Christen und Juden, wurden in ihrem Status als "dhimmî", also "Schutzbefohlene", geduldet. Diese hatten eben gewisse Kopfsteuern sowie zusätzliche Abgaben wie Eigentumssteuern oder Abgaben zur Heeresunterhaltung zu leisten. Zudem waren sie aufgefordert, Muslimen in der Öffentlichkeit mit angemessenem Respekt und Ehrerbietung zu begegnen. Sie durften ferner keine Waffen tragen und in der Regel an keinerlei Regierungsgeschäften teilnehmen. Zudem sollten sie durch ihre Kleidung von den Muslimen zu unterscheiden sein. Kirchenneubauten waren generell untersagt, ebenso war die offene Ausübung ihrer Religion auf die kirchlichen Innenräume beschränkt. 9 Trotz dieser anfangs umfassend wirkenden Einschränkungen war das Leben der Bevölkerung mit anderem Bekenntnis als dem Koran im Reich der Hohen Pforte nicht durch Unterdrückung und ausschließlich Beschränkungen charakterisiert. So durften die Schutzbefohlenen, wie bereits angesprochen, ihre Religion in ihren religiösen Räumlichkeiten (sprich: vorwiegend Kirchen und Synagogen) uneingeschränkt vollziehen, und bei allgemeiner Gültigkeit des islamischen Rechts existierte dennoch eine gewisse Verwaltungs- und Rechtssprechungsautonomie (dazu mehr im Folgenden). Zwangsbekehrungen zum Islam waren nicht die Regel und traten selten auf (mit Ausnahme der "Knabenlese, siehe 2.3.3).
Generell kann festgestellt werden, dass sich das Regime des Sultans durch maßvolle und an die regionalen und kulturellen Gegebenheiten angepasste Machtausübung auszeichnete und bewusst lokale Gewohnheiten als Chancen nutzte. 10
8 HAGEMANN, Ludwig, Christentum contra Islam: eine Geschichte gescheiterter Beziehungen, Darmstadt 1999, S. 22 9 vgl. hierzu HAGEMANN, Ludwig, Christentum contra Islam, S. 9 f., sowie BRISSAUD, Alain, Islam und Christentum, S. 37 ff.] 10 vgl. hierzu HAGEMANN, Ludwig, Christentum contra Islam, S. 10 f., sowie BRISSAUD, Alain, Islam und Christentum, S. 37 ff.
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Roman Möhlmann, 2003, Die Kirche und das osmanische Reich im 15. und 16. Jahrhundert, Munich, GRIN Publishing GmbH
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