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DECKBLATT FEHLER TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.
1. EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG. 3
2. RECHT UND ÖFFENTLICHKEIT. 6
2.1 GRUNDVORAUSSETZUNGEN FÜR LEGITIMITÄT. 6
2.2 WIE IST EUROPÄISCHES RECHT LEGITIMIERT? 8
2.3 WIRKT EUROPÄISCHES RECHT LEGITIMIEREND? 10
2.4 ASPEKTE EUROPÄISCHER ÖFFENTLICHKEIT 13
3. SCHLUSSBETRACHTUNG 16
4. LITERATURVERZEICHNIS 19
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1. Einleitung und Fragestellung
„Funktional gesehen ist der westeuropäische Nationalstaat überholt. Das mag man bedauern oder begrüßen, mag es akzeptieren oder übersehen, mag es herbeiwünschen oder bestreiten - all dies ändert nichts an dem nachweisbaren Kompetenzverlust.“ 1 Dies schrieb Ernst-Otto Czempiel 1987 noch vor dem Hintergrund des Ost-West-Konflikts. Phänomene wie Globalisierung und Denationalisierung traten derzeit noch nicht so in Erscheinung wie sie es heute tun. Die Transformation der bestehenden Staatlichkeit ist
notwendig, da schon jetzt wesentliche Teile der Staatsaufgaben nicht mehr vom Nationalstaat bewältigt werden können. Die EU hat den Nationalstaat in lebenswichtigen Bereichen bei der Gestaltung der Politik abgelöst, bzw. könnten die
Nationalstaaten ohne die bereits bestehenden europäischen Verflechtungen und Vergemeinschaftungen sich z.B. in der internationalen wirtschaftlichen Konkurrenz nicht behaupten. 2 Die Vertretung der europäischen Wirtschaft nach außen durch den EU-Kommissar für Außenhandel ist unverzichtbar geworden. „Ein Zerfall der EG, eine Re-Nationalisierung der
Außenwirtschaft, würde das Ende des Wohlstands in Europa bedeuten.“ 3
Nach Ende der großen Konfrontation im kalten Krieg treten andere Entwicklungen in den Blickpunkt. Globalisierung und Denationalisierung üben Druck auf das politische System Europas aus. Überlagerte bis Ende der 80er Jahre die Bedrohung durch den Warschauer Pakt noch teilweise die strukturellen Defizite der europäischen Integration, so treten diese heute noch stärker zu Tage.
1 Ernst-Otto Czempiel: Die Zukunft des Nationalstaates, in: Beyme, Czempiel, Kielmannsegg, Schmoock
(Hrsg.): Politikwissenschaft, Eine Grundlegung, Band III: Außenpolitik und Internationale Politik, Stuttgart
1987, S. 256
2 Vgl. Ebd., S. 246 ff.
3 Ebd., S. 256
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Die europäische Integration scheint nun an einen Scheideweg gelangt zu sein. Ihre immer weiterreichenden Kompetenzen sind mit dem erreichten Grad an demokratischer Legitimation kaum noch in Einklang zu bringen. Gleichzeitig fehlt es der Europäischen Union an einigen Stellen an Effizienz und vor allem an der immer notwendiger gewordenen Transparenz. Transparenz insbesondere bezüglich der Entscheidungsprozesse, da ansonsten das Zustandekommen der europäischen Regelungen kaum noch nachzuvollziehen ist. Da diese Regelungen
mittlerweile sehr tief in die Mitgliedsstaaten hineinreichen, erscheint dies hier besonders geboten. Ein Scheideweg ist es in zweierlei Hinsicht. Erstens muss entschieden werden ob, vor dem Hintergrund der geschilderten Voraussetzungen, eine weitere Integration „zur Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ 4 stattfinden soll. Wenn es eine weitere Integration geben soll, muss zweitens darüber nachgedacht werden, wie diese aussehen soll und wie sie legitimiert wird.
Die bestehenden Verträge zur Europäischen Union und die daraus resultierenden supranationalen Institutionen weisen ein
Demokratiedefizit auf, diesem muss in irgendeiner Form begegnet werden, will man die herrschende Lage verbessern oder die Integration erhöhen.
Der Nationalstaat wirkt derzeit noch als eine Pufferzone zwischen der europäischen Ebene und dem Bürger, indem er europäisches Recht umsetzt und gleichzeitig dem Bürger für die in Brüssel getroffenen Entscheidungen verantwortlich ist. Der EU-Mitgliedsstaat ist Teil eines Mehrebenensystems geworden, für das er genuin nicht konzipiert ist. 5 Deshalb gerät er im Zeichen von Denationalisierung und Globalisierung selbst unter Veränderungsdruck. Dies erfordert wiederum eine kritische
4 Artikel A, Abs. 2 EU-Vertrag, in: Thomas Läufer (Hrsg.): Europäische Union - Europäische Gemeinschaft,
Die Vertragstexte von Maastricht, Bonn 1998, S. 19
5 Vgl. Michael Zürn, Dieter Wolf: Europarecht und internationale Regime: Zu den Merkmalen von Recht
jenseits des Nationalstaates, in: Wolfgang Heyde, Thomas Schaber (Hrsg.): Demokratisches Regieren in
Europa?, Baden-Baden 2000, S. 40
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Betrachtung der Position des Staates im System, sowie des Systems selber.
Europäisches Recht ist mittlerweile ein integraler Bestandteil der europäischen und auch der nationalstaatlichen Politik geworden und wird dort zu den unterschiedlichsten Zwecken gebraucht, mal zur Harmonisierung mal zur Rechtfertigung der eigenen Regierung.
Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Arbeit die Fragen behandelt werden: Inwieweit kann europäisches Recht ein integrierender und legitimierender Faktor sein und welche Rolle spielt dabei eine „europäische Öffentlichkeit“? Dazu werden im ersten Abschnitt kurz einige Voraussetzungen für Legitimität geschildert, sowie die entstehenden Probleme beim Übertragen der nationalstaatlichen Formen auf die transnationale Ebene.
Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der existierenden Legitimation europäischen Rechts als Ausgangspunkt für den dritten Abschnitt. Dieser befasst sich dann mit der Frage nach der
legitimierenden und integrierenden Wirkung von europäischem Recht.
Im vierten Abschnitt werden dann die dabei zu berücksichtigen Aspekte europäischer Öffentlichkeit behandelt. Im Schlussteil soll das Thema kritisch reflektiert werden und die gewonnenen Erkenntnisse mit aktuellen Ereignissen in Bezug gesetzt werden.
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2. Recht und Öffentlichkeit
2.1 Grundvoraussetzungen für Legitimität
Bei der Betrachtung des Regierens im europäischen Kontext kommt es aufgrund der tiefen Verwurzelung der Nationalstaaten zu Problemen. „Das [...] ‚Grundübel‘ besteht in der gängigen Praxis, auf nationalstaatlicher Ebene entwickelte und geprägte Begriffe wie Gesetzgebung, Parlament, Regierung, ja selbst Demokratie (als unverzichtbarer Legitimationsgrundsatz
schlechthin) all zu kühn, wenn nicht gar leichtfertig, auf die Ebene der Europäischen Union [...] zu übertragen.“ 6 Es wird klar, dass für den europäischen Integrationsprozess neue Legitimationsansätze gefunden werden müssen. Die Europäische Union stellt ein Gebilde sui generis dar. Daher kann man die vom Nationalstaat vorgeformten Voraussetzungen, insbesondere der parlamentarischen Demokratie, nicht problemlos benutzen. Folglich erscheint es sinnvoll zunächst kurz allgemeine legitimatorische Grundsätze zu betrachten, um ein Verständnis der Problemlage zu ermöglichen. Für die demokratische Legitimation einer wie auch immer gearteten herrschaftlichen Organisation wird eine Gesellschaft von Menschen benötigt. Diese Gesellschaft legitimiert durch ihre freie Zustimmung die herrschaftliche Organisationsform. Im Falle des parlamentarisch verfassten Nationalstaates ist dies das Volk, von ihm geht gemäß des Volkssouveränitätsprinzips alle Gewalt aus. Notwendige
Voraussetzung für die Konstitution eines legitimierenden Demos ist eine kollektive Identität. 7
Eine kollektive Identität setzt, insbesondere in Bezug auf Europa, verschiedene Arten von Homogenität voraus. Diese Arten von Homogenität umfassen, Lebensverhältnisse, Wertordnungen, Kulturen, sowie Verhaltensmuster-und Maximen der
6 Winfried Steffani: Das Demo kratie -Dilemma der Europäischen Union, in: Winfried Steffani, Uwe Thaysen
(Hrsg.): Demokratie in Europa: Zur Rolle der Parlamente, Opladen 1995, S. 37
7 Vgl. Klaus Eder: Konstitutionsbedingungen einer transnationalen Gesellschaft in Europa, in: Wolfgang Heyde,
Thomas Schaber (Hrsg.): Demokratisches Regieren in Europa?, Baden-Baden 2000, S. 96
Arbeit zitieren:
Carsten Freitag, 2002, Regieren im Mehrebenensystem Europas, München, GRIN Verlag GmbH
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