Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Begriffsklärung 1
2.1 Der Leasingbegriff 1
2.1.1 Operate - Leasing 2
2.1.2 Finanzierungsleasing 2
2.2 Vollamortisationsverträge 2
3 Bilanzielle Behandlung des Leasinggegenstandes 3
3.1 Ansatz dem Grunde nach 3
3.1.1 Steuerliche Zurechnung nach den Vorschriften des HGB/EStG 3
3.1.2 Zurechnung nach den Grundsätzen des IAS 4
3.1.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB/EStG und IAS 8
3.2 Bilanzansatz der Höhe nach 9
3.2.1 Nach den Vorschriften des HGB/EStG 9
3.2.2 Nach den Grundsätzen des IAS 10
3.2.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB/EStG und IAS 11
3.3 Bilanzansatz dem Ausweis nach 12
3.3.1 Nach den Vorschriften des HGB/EStG 12
3.3.2 Nach den Grundsätzen des IAS 12
3.3.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB/EStG und IAS 12
4 Bilanzielle Behandlung von Zins und Tilgung als Bestandteile der
Leasingrate 13
4.1 Bilanzierung nach HGB/EStG 13
4.2 Bilanzierung nach IAS 14
4.3 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB/EStG und IAS 14
5 Fazit 15
Anhang :
A1 : Zurechnungsschema für Vollamortisationsverträge bei Mobilien 16
Literaturverzeichnis IV
II
Abkürzungsverzeichnis
AK Anschaffungskosten AV Anlagevermögen BGB Bürgerliches Gesetzbuch ebd. ebenda etc. et cetera EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards insb. insbesondere i.d.R. in der Regel i.V.m. in Verbindung mit LG Leasinggeber LN Leasingnehmer ND Nutzungsdauer o.g. oben genannten u.a. unter anderem u.U. unter Umständen Vgl. Vergleich z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bilanzierung von Vollamortisations-Leasing-Verträgen bei Mobilien, Vgl. Federmann (2000): Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, S.212.
1
1 Einleitung
Ab dem 01.01.2005 gilt für alle kapitalmarktorientierten Muttergesellschaften in der EU die Verpflichtung, ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungs-vorschriften (IAS/IFRS) durchzuführen. 1 Im Folgenden werden die aus HGB, EStG und IAS resultierenden Vorschriften zur Leasingbilanzierung von Mobilien (bewegliche Wirtschaftsgüter) bei Vollamortisationsverträgen vorgestellt und die wesentlichen Unterschiede hervorgehoben. Da die Bilanzierungsvorschriften des HGB nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG maßgeblich für die steuerrechtlichen Vorschriften des EStG sind, werden nachfolgend nur Unterschiede zwischen HGB/EStG und IAS näher betrachtet. Zu Beginn werden grundlegende Begriffe definiert, bevor im Einzelnen auf die bilanzielle Behandlung des Leasinggegenstandes eingegangen wird. Es wird die Frage geklärt, wem der Leasinggegenstand zugerechnet wird und in welcher Höhe und an welcher Stelle dieser in der Bilanz anzusetzen ist. Dabei werden die Bilanzierungsvorschriften des HGB/EStG denen der IAS gegenübergestellt. Im Schwerpunkt dieser Arbeit steht die bilanzielle Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer bzw. zum Leasinggeber. Ziel ist es, die unterschiedlichen Zurechnungskriterien von HGB/EStG und IAS darzustellen. Dabei soll geklärt werden, ob diese Unterschiede zu unterschiedlichen Bilanzansätzen und somit zu veränderten Kenngrößen des Unternehmens führen können.
2 Begriffsklärung
2.1 Der Leasingbegriff
Beim Leasing handelt es sich um die Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes. Dabei überlässt der Leasinggeber (LG) dem Leasingnehmer (LN)
gegen Entgelt den Leasinggegenstand. 2 Da es in der Praxis eine Vielzahl von Leasingmöglichkeiten gibt, ist die bilanzielle Behandlung abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung. Grundlegend ist zwischen kurzfristigem, mietähnlichem Operate -Leasing (operating lease) und dem Finanzierungsleasing (finance lease) zu
unterscheiden. 3
1 Vgl. Federmann (2004): IAS/IFRS stud., S.11f.
2 Vgl. Jokisch / Mayer (2002): Grundlagen finanzwirtschaftlicher Entscheidungen, S. 10f.
3 Vgl. Federmann (2000): Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, S. 213.
2
2.1.1 Operate - Leasing
Operate - Leasingverträge sind im Grunde gleichzusetzen mit normalen Mietverträgen im Sinne des § 535 BGB. Es handelt sich um kurzfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern ohne fest vereinbarte Grundmietzeiten. Unter Einhaltung gewisser Kündigungsfristen können Operate - Leasingverträge i.d.R. jederzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die objektbezogenen Risiken (z.B. Reparaturen,
Wertminderungen aufgrund technischen Fortschritts) trägt der LG. 4
2.1.2 Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen langfristigen Mietvertrag (2-9 Jahre) handelt, bei dem die Grundmietzeit fest vereinbart ist. Während dieser Grundmietzeit, welche i.d.R. aus steuerlichen Gründen zwischen 40 und 90 Prozent der Nutzungsdauer (ND) beträgt, ist der Leasingvertrag weder für den LG noch
für den LN kündbar. Die objektbezogenen Risiken trägt hierbei stets der LN. 5 Hinsichtlich des zu zahlenden Entgelts wird beim Finanzierungsleasing zwischen Teilamortisations- und Vollamortisationsverträgen unterschieden. Im Rahmen dieser Arbeit werden lediglich die Vollamortisationsverträge näher betrachtet, da diese die in
der Praxis übliche Vertragsform für Mobilien darstellen. 6
2.2 Vollamortisationsverträge
Von einem Vollamortisationsvertrag bzw. einer Vollamortisation kann gesprochen werden, wenn die vom LN entrichteten Leasingraten mindestens die Anschaffungs- und Herstellungskosten des LG sowie sämtliche Nebenkosten, einschließlich der Finanzierungskosten, bereits während der vereinbarten Grundmietzeit in voller Höhe
decken. 7
4 Vgl. Kroll (2003): Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, S. 9.
5 Vgl. Kurtz, Michael (2002): Verbuchung von Leasinggeschäften, S.1269.
6 Vgl. ebd. Kroll (2003), S. 9ff.
7 Vgl. Beck’scher Bilanzkommentar (2003): Handels- und Steuerrecht, § 246, Anm. 33.
Arbeit zitieren:
Steffen Kleinschmidt, 2004, Die Behandlung des Vollamortisationsleasings von Mobilien in der Rechnungslegung nach HGB, IAS und EStG, München, GRIN Verlag GmbH
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