Inhaltsverzeichnis 1
Einleitung 2
1. Die päpstlich-fränkischen Beziehungen bis 822 3
1.1 Regierungsantritt und Reform 3
1.2 Das Ludovicianum 3
1.3 Das Ende der anianeschen Ära 4
2. Die Entwicklung Italiens bis 822 5
2.1 Der Verfall der italienischen Verhältnisse 5
2.2 Der pannonische Krieg 5
3. Lothars Stellung nach seiner Entsendung 6
4. Lothars Italienaufenthalt 822/823 8
5. Romreise und Kaiserkrönung 9
6. Stadtrömische Wirren und kaiserliche Reaktion 10
7. Constitutio Romana 11
8. Lothars Italienaufenthalt 824/825 13
Zusammenfassung 15
Literaturverzeichnis 17
Einleitung
Als im November 824 die Constitutio Romana von Lothar I. erlassen wurde, hatten sich die Zeichen der Zeit für das Papsttum wieder geändert, die Befürchtungen der Anfangsjahre von Ludwigs des Frommen Kaiserzeit bewahrheiteten sich nicht. Nach zehn chaotischen Jahren, in denen Rom mit inneren Wirren und der Papst mit dem Verfall seiner geistlichen Autorität zu kämpfen hatte, ging das römische Papsttum gestärkt aus seiner Krise hervor. Damals schaffte es die römische Doktrin sich, mit bis dahin nicht gekannter Geltungskraft, in der lateinischen Christenheit durchzusetzen. Möglich wurde dies durch die Konsolidierungs- und Stabilisierungspolitik, die die fränkischen Herrscher im Regnum Italiae und im römischen Dukat verfolgten, deren Höhepunkt - zumindest in Rom - die Constitutio Romana darstellte.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedingungen und die Ereignisse, die der Constitutio Romana den Weg bereiteten, zu rekonstruieren. Neben der Betrachtung der Verhältnisse im Regnum Italiae sollen dabei im besonderen zwei ältere Vorurteile der Forschung erneut überprüft werden: die aus der späteren Geschichte abgeleiteten Annahmen eines Dualismus, zum einen zwischen Ludwig und Lothar, zum anderen zwischen Kaiser und Papst. Die Aspekte der Rekonstruktion im Folgenden sind:
1. Die römischen Vorgänge im neunten Jahrhundert, ihre Ursachen sowie ihre Analogie zu den Vorgängen im Regnum Italiae und dem gesamten Reich. Besondere Berücksichtigung soll hierbei dem Dokument der Constitutio Romana und den daraus gezogenen Rückschlüssen auf die römischen Verhältnisse zukommen.
2. Lothars Stellung nach seiner Erhebung zum Mitkaiser durch die Ordinatio Imperii, insbesondere im Verhältnis zu seinem Vater und während seiner Tätigkeit in Italien.
3. Die kaiserlich-päpstlichen Beziehungen in der Zeit Ludwigs des Frommen, wobei auch Einfluss und Auswirkungen der fränkischen Kirchenreform sowie die Tätigkeiten von Ludwigs Beraterstab berücksichtigt werden sollen.
Um den zahlreichen Überschneidungen und Interdependenzen der verschiedenen Themenfelder gerecht zu werden habe ich eine weitgehend chronologische Darstellung gewählt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt mehr auf der Neuordnung bereits vorhandener Forschungsmeinungen und weniger auf der Neuinterpretation des vorhandenen Quellenbestands der letztlich schon zur Genüge bearbeitet wurde. Darüber hinaus fehlen mir die Mittel und Kompetenzen um eine angemessene Textkritik an den Quellen durchzuführen.
2
1. Die päpstlich-fränkischen Beziehungen bis 822
1.1 Regierungsantritt und Reform
Die politische Linie, die Ludwig verfolgte, dürfte nicht unwesentlich von seinem Beraterstab geprägt worden sein. So verwundert es nicht, dass Ludwigs Kirchenpolitik bis in die 820er von einer „westgotischen Distanz“ 1 zur römischen Kirche geprägt war, wenn man bedenkt, dass wichtige Berater Ludwigs des Frommen, wie Benedikt von Aniane und Agobard von Lyon, Vorbehalte gegenüber dem Papsttum hatten, während ein Berater wie Adalhard, der das Vertrauen des Papstes genoss, seinen Einfluss verlor 2 . Man gestand der römischen Kirche als erstem Bischofssitz des Reiches zwar weiterhin ihre Rechte zu, doch ihr geistiger Führungsanspruch als letztentscheidende geistliche Instanz wurde angefochten 3 . Ihren Ausdruck fand diese Position in der weitgehenden Nichtbeachtung des Papsttums bei der Entwicklung der Kirchenreform der Renovatio Regni Francorum, einhergehend mit der Entwicklung einer eigenen Liturgie im Frankenreich 4 . Zutage tritt diese Linie auch in dem Umstand, dass Ludwig weder ein Romreise unternahm, noch eigenständige Beziehungen zum apostolischen Stuhl aufnahm 5 . Auch die römischen Querelen des Jahres 815 veranlassten Ludwig nicht zu einer besonderen Einflussnahme in Rom; die Untersuchungen zu den Hinrichtungen durch Leo III. delegierte er an Bernhard, seinen Neffen und Unterkönig im Königreich Italien. 6 Dies kann jedoch nicht als Beleg für Ludwigs Desinteresse am römischen Dukat gewertet werden, vielmehr ist die Delegation dieser Aufgabe ein Zeichen der Herrschaftsstruktur des Karolingerreichs und Bernhards Rolle darin als Mittlergewalt.
1.2 Das Ludovicianum
Ebenso ist es im Jahr 816 die Initiative von Leos III. Nachfolger, Stephan IV., die zum einen Ludwigs und Irmingards Krönung in der Kathedrale von Reims und zum anderen dem Abschluss des Ludovicianums vorausgeht, wenn es auch den Anschein hat, als wäre auch Ludwig an einer Klärung des gegenseitigen Verhältnisses interessiert gewesen 7 . Falls Stephan IV. ins Frankenreich kam um den päpstlichen Einfluss auf die Kirchenreform zu wahren, so wurde er bereits mit vollendeten Tatsachen konfrontiert 8 . Da Stephan jedoch in dem Bewusstsein abreiste, alle seine Vorschläge verwirklicht zu haben 9 , ist Frieds Vermutung nicht nachvollziehbar. Aufschluss über Stephans Beweggründe mag dessen spezifische Situation geben: Er kam durch den ersten Papstwechsel seit Erneuerung des weströmischen Kaisertums ins Amt. Zudem war diese Erneuerung das Werk eines Papstes der gegnerischen
1 Fried, Johannes: Ludwig der Fromme, das Papsttum und die fränkische Kirche, in: Peter GODMAN / Roger
COLLINS (Hrsg.): Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), Oxford
1990, S.239
2 vgl. Fried, S.240
3 vgl. Fried, S.235
4 vgl. Fried S.238 f.; Boshof, Egon: Ludwig der Fromme, Darmstadt 1996, S.135
5 vgl. Fried, S.235
6 vgl. Boshof, Egon: Ludwig der Fromme, S.135 f.
7 vgl. Noble, Thomas F.X.: The Republic of St. Peter. The Birth of the Papal State, 680 - 825, Philadelphia 1984,
S.303; Boshof: Ludwig d.Fr., S.136 f.
8 vgl. Fried, S.247
9 vgl. Boshof: Ludwig d.Fr., S.137; Hahn, Adelheid: Das Hludowicianum. Die Urkunde Ludwigs d. Fr. für die
römische Kirche von 817, in: Archiv für Diplomatik Bd. 21, Köln-Wien 1975, S.24
3
Partei in Rom 10 . Stephan IV. konnte sich also der Zustimmung des Kaisers keineswegs sicher sein, waren doch erst im Vorjahr die Hinrichtungen seiner Parteigänger durch Leo III. von der kaiserlichen Autorität zwar kritisiert aber nicht geahndet worden. So stellt die Krönung von 816, auch wenn sie keinen konstitutiven Charakter hatte, eine Wiederherstellung der päpstlich-fränkischen Beziehungen dar, auf deren Basis nun eine detaillierte Fixierung des gegenseitiges Verhältnisses vorgenommen werden konnte. Dass sein Ziel dabei nicht die Bewahrung der Autonomie vom fränkischen Reich war, sondern die Stärkung des Papsttums in seiner innerrömischen Stellung, und damit natürlich die Stärkung seiner eigenen Position, zeigt auch die Freilassung von Leos Gegnern durch den Kaiser 11 . Zwar mag die Erneuerung des Verteidigungs- und Schutzversprechens für den autonomen Status Roms sprechen 12 , doch die Intention Stephans IV. muss dabei wohl die Sicherung der kaiserlichen Unterstützung im Falle einer Erhebung gegen seine Herrschaft gewesen sein, genauso wie sie Leo III. im Vorjahr durch Winigis von Spoleto in der Campagna erfuhr 13 . Außerdem ließ Stephan die Römer nach seiner Erhebung einen Treueid auf den Kaiser schwören, was mit einem Autonomiebestreben schwerlich in Einklang zu bringen wäre. Insofern erfüllte der zumindest immunitätsähnliche Status, den das Ludovicianum dem Papst gewährte, Stephans IV. Erwartungen, besonders da das Prinzip freien Papstwahl seiner momentan in Rom dominierenden Partei entgegenkam und das amicitia - Bündnis dem Papsttum, und damit für die nähere Zukunft seiner Partei, die kaiserliche Unterstützung zusicherte. Die Bedeutung der kaiserlichen Unterstützung zeigte sich nach Stephans IV. Tod im Folgejahr in den sofortigen Bemühungen seines Nachfolgers Paschalis I. um eine Bestätigung des Ludovicianums und der damit verbundenen Privilegien. 14 Wenn man der Constitutio Romana unterstellt, dass sie das fränkische Schutzversprechen gegen innere Feinde richtet, so ist dies im Ludovicianum bereits vorgefasst.
1.3 Das Ende der anianeschen Ära
Trotz der neuen Verbindung zwischen den Päpsten und Ludwig betrachtete dieser es nicht als notwendig, die Beziehung zu Rom zu intensivieren. Der einzige Kontaktpunkt zwischen Papst und Frankenherrscher in den Jahren 818 bis 821 blieb ein Schreiben Paschalis I. von 818, in dem er den Kaiser an das Schenkungsversprechen und Kirchenschutz erinnert. 15 Bis zum Tod des Benedikt von Aniane am 11.2.821 bleibt dies allerdings die einzige Fühlungnahme zwischen beiden Seiten. Von diesem Zeitpunkt an scheint eine grundlegende Veränderung gegenüber dem Papsttum eingetreten zu sein. So sind päpstliche Gesandtschaften auf den Reichstagen in Nimwegen und Diedenhofen im Mai und im Oktober 821 vertreten und bei der Bestätigung der Ordinatio Imperii durch die Großen zugegen. 16 Ob dies nun geschah, um die Zustimmung des Papstes zur Nachfolgeordnung zu erhalten, oder ob es sich da-
10 vgl.Noble, S.302
11 vgl. Boshof: Ludwig d.Fr., S.137
12 vgl. Noble, S.300
13 vgl. Boshof: Ludwig d.Fr.,S.136
14 vgl. Fried, S.248; Hahn, S.130-135
15 vgl. Fried, S.255
16 vgl. Boshof, S.161
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bei um eine Aussöhnung des Kaisers mit Anhängern Bernhards handelte, sei dahingestellt 17 , dass dieser schlagartige Wandel mit dem Tod Benedikts eintrat, offenbart allerdings dessen immensen Einfluss auf die fränkische Kirchenpolitik im Allgemeinen und die Beziehung zum Papsttum im besonderen. Wohlgemerkt waren die weltlichen Kompetenzen der Päpste durch den kirchenpolitischen Kurswechsel kaum spürbar betroffen; der Kurswechsel der fränkischen Politik bestand insofern darin, dem Papsttum den geistlichen Primat sukzessive wieder zuzugestehen.
2. Die Entwicklung Italiens bis 822
2.1 Der Verfall der italienischen Verhältnisse
Von 781 bis 813 wurde Italien als das regnum langobardorum von Karls Sohn Pippin als Unterkönig regiert. Nach Tod seines Sohns übertrug Karl der Große Herrschaft und Titel des italischen Reiches an seinen Enkel Bernhard und hinterließ dessen Herrschaft in Italien seinem Nachfolger Ludwig als Auflage und Vermächtnis. 18 Trotz der Weisungsgebundenheit und Loyalität Ludwig gegenüber war Bernhard scheinbar nicht in der Lage in den vier Jahren seines Regiments effektive politische Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Wenn es auch nicht weiter verwunderlich ist, dass Ludwigs Reformprogramm, soweit überhaupt schon beschlossen, noch nicht nach Italien vorgedrungen war, so sind sicherlich auch die Unerfahrenheit und Unselbstständigkeit Bernhards sowie die Abhängigkeit von seinen Beratern am politischen Leerlauf dieser Phase in Italien schuld. 19 Dieser Abhängigkeit von seinen Ratgebern wird im allgemeinen auch Bernhards missglückte Revolte infolge der Ordinatio Imperii zugeschrieben. 20 Die postwendende und heftige Reaktion auf diesen Aufstand nutzte Ludwig um sich etwaiger dynastischer Widersacher zu entledigen. Wenn auch Bernhards Tod infolge seiner Blendung weder vorhersehbar noch von Ludwig gewollt war, wurde Italien doch seines Königs beraubt und für die nächsten Jahre nur durch kaiserliche Gesandte regiert. 21 Diese königslose Phase führte unweigerlich zu einer weiteren Lockerung des herrscherlichen Regiments und ermöglichte eine weitere Ausprägung der selbstständigen und eigennützigen Politik des Adels. 22
2.2 Der pannonische Krieg
Angesichts der schon zu diesem Zeitpunkt gravierenden Missstände im italischen Regnum wird man schon vor Lothars Entsendung auf dem Reichstag in Attigny 822 mit dem Gedanken gespielt haben einen ständigen Repräsentanten des Herrscherhauses dort zu installieren. Durchaus beachtenswert ist hier die von Jarnut geäußerte Vermutung, dass Lothar bereits 820 im Regnum aktiv war und aufgrund
17 vgl. Ward, Elizabeth: Caesars Wife. The Career of the Empress Judith, 819-829, in: Peter Godman / Roger
Collins (Hrsg.): Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), Oxford 1990,
S.209
18 vgl. Jarnut, Jörg: Ludwig der Fromme, Lothar I. und das Regnum Italiae, in: Peter Godman / Roger Collins
(Hrsg.): Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), Oxford 1990, S.349
19 vgl. Fischer, Joachim: Königtum, Adel und Kirche im Königreich Italien (774-875), Bonn 1965, S.19
20 vgl. Boshof: Ludwig d.Fr., S.143 f.
21 vgl. Jarnut, S.350
22 vgl. Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962). Zum Ver-
ständnis der fränkischen Königsherrschaft in Italien, Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Bd.
VIII, Freiburg 1960, S.52
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Thomas Nachreiner, 2004, Fränkische Stabilisierungspolitik in Rom und Italien 822-825, München, GRIN Verlag GmbH
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