INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt Seite 2
1. Einleitung Seite 3
2. Familie im Wandel Seite 3
2.1. Die deutsche Familiengeschichte bis zur Gründung der DDR Seite 4
2.2 Veränderungen im Familienzyklus Seite 5
3. Die sozialistische Familie in der DDR Seite 6
3.1. Das Konzept der sozialistischen Familie Seite 6
3.2. Charakteristika und Funktionen der sozialistischen Familie Seite 7
4. Familienpolitik in der DDR Seite 8
4.1. Leitbild und Ziele der Familienpolitik Seite 9
4.2. Familienpolitische Maßnahmen von 1945 1965 Seite 10
4.3. Familienpolitik ab 1965 Seite 11
4.3.1. Die Einführung des Familiengesetzbuches Seite 12
4.3.2. Weitere Änderungen und Maßnahmen Seite 13
5. Fazit Seite 14
6. Literaturverzeichnis Seite 16
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1.Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll ein Überblick der Familie in der Deutschen Demokratischen Republik, von ihrer Gründung im Jahr 1949 bis zu ihrem Zusammenbruch 1989, geben. Beleuchtet werden sollen Form, Struktur und Funktion der sozialistischen Familie, und die mit familienpolitischen Maßnahmen einhergehenden Veränderungen des Familienbildes in
40 Jahren DDR Geschichte.
Ausgehend von dem Wandel der Familie zur Zeit der Industrialisierung, wird das Leitbild der Familie im Sozialismus näher beleuchtet. Durch die in der DDR eingeleiteten sozial- und bevölkerungspolitischen Maßnahmen entstand eine Familienpolitik, deren Wirksamkeit und Relevanz für den Familienalltag und den sozialistischen Staat gezeigt werden soll. Auf Grund der mir vorliegenden Zeit- und Umfangsbegrenzung kann diese Arbeit nur einen Einblick in die Thematik gewähren.
2. Familie im Wandel
Der Begriff „Familie“ weist ein großes Definitionsspektrum auf, welches auf die verschiedenen möglichen Herangehensweisen an den Begriff zurückzuführen ist. Die Definition der Familie im rechtlichen Kontext unterscheidet sich so, zu der aus soziologischer, biologischer, pädagogischer oder psycholo gischer Sicht.
Nach Böhm heißt es im pädagogischen Wörterbuch: „ Familie ist die überall verbreitete, staatlich legalisierte und gesellschaftlich geschützte (in Deutschland gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes) normale Form des geregelten Zusammenlebens der Generationen und Geschlechter. In der Regel ist die Familie durch die Institution Ehe begründet. Sie steht als die lebensgeschichtlich bedeutendste soziale Primärgruppe mit hoher Emotionalität und Intimität der Beziehungen an der Nahtstelle zwischen Individuum und Gesellschaft. Die Familie bietet affektive Zuwendung und sensorische Anregung und macht den Heranwachsenden gesellschaftsfähig. Sie wird oft gleichgesetzt mit Verwandtschaft.“ (Böhm, 2000, S.168) Dies soll im pädagogischen Kontext dieser Arbeit als Leitdefinition gelten.
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2.1. Die deutsche Familiengeschichte bis zur Gründung der DDR
Im Folgenden soll ein kurzer Abriss über die Geschichte der Familie in Deutschland Aufschluss darüber geben, in welcher Situation sich die Institution Familie bei der Gründung der beiden deutschen Nachkriegsstaaten befand.
Schon in der Vormoderne gab es zahlreiche Formen des familiären Zusammenlebens. Die damals vorherrschende Form ist die des „ganzen Hauses“. Diese Art des Zusammenlebens bildete eine Einheit aus ge meinsamer Produktionsstätte, Haushalt, Familienleben und Wohnstätte. So zählten alle im Haus wohnenden und arbeitenden Personen zur Familie, d.h. sowohl Verwandte, als auch Nichtverwandte - Knechte, Mägde und andere Bedienstete. Das „ganze Haus“ galt als eine eher gefühlsarme zwischenmenschliche Beziehung, deren ökonomischer Nutzen im Vordergrund stand. So waren die Mitgift bei der Heirat und die Anzahl der Kinder des Ehepartners, die als Arbeitskräfte gebraucht wurden, eine der ausschlaggebenden Gründe für die Entscheidung zu einem gemeinsamen Leben.
Mitte des 19. Jahrhunderts, mit zunehmender Industrialisierung, Urbanisierung und der Abnahme der Säuglingssterblichkeit kam es zu einem Wandel des familiären Zusammenlebens und damit zu einem Bedeutungsverlust für das „ganze Haus“ als soziale Lebensform. Durch die Auslagerung der Arbeit aus der Familie und die damit verbundene Ausgliederung der Angestellten aus dem Haus, spricht man von der Privatisierung der Familie zu dieser Zeit. Die Liebe wird zum zentralem Motiv der Ehe und diese zu einer Intimgemeinschaft. Die Familie verlor mit der Industrialisierung ihre Funktion als Arbeits- und Wohngemeinschaft, und es entstand ein bürgerliches Bild von Familie, welches durch die Herausbildung von Geschlechtsrollenstereotypen gekennzeichnet war. Während der Mann einer Erwerbstätigkeit nachging und damit die Rolle des Ernährers übernahm, waren die Aufgaben der Frau im Haushalt und in der Erziehung der Kinder zu finden. Aus der Vielköpfigen – Drei – Generationen – Familie wird eine Zwei – Generationen – Familie. Diese Entwicklung war stark abhängig, welcher sozialen Schicht, Konfession, Wohnregion oder auch Berufsstatus das Familienoberhaupt angehörte. So war es zu Beginn nur dem Bürgertum möglich, ihre Familien zu „privatisieren“ und es dauerte bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinein, dass sich das Bild der Kernfamilie, in den dann schon beiden deutschen Staaten vollständig etabliert hatte. Festzuhalten ist, dass die Grundfunktionen der Familie, die Reproduktion der Gesellschaft und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen auch über Grenzen hinweg gleich bleibend waren.
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2.2. Veränderungen im Familienzyklus
Mit den beschriebenen Veränderungen der Familie in Größe und Struktur, folgten Mitte des letzten Jahrhunderts Veränderungen im Familienzyklus. Die Tendenz zur Ein – oder Zwei – Kind – Familie hatte zur Folge, das es im Zusammenleben zu einer höheren Konzentration der Ehegattengemeinschaft und im Zuge eines sinkenden Heiratsalters der Kinder und der steigenden Lebenserwartung, zu einer Verlängerung der nachelterlichen Phase kam. Diese Veränderungen brachten neben neuen Aufgaben, wie zum Beispiel die, aus dem Anstieg der Lebenserwartung resultierende Betreuung und Altenpflege der 3. oder auch 4. Generation, auch Probleme für das Familienleben mit sich. In der westlichen Familienforschung ist mit sinkender Kinderzahl die ausschließliche Konzentrierung der Frau auf den familiären Bereich, wie Erziehung und Haushalt, als negativ bewertet worden. „Wenn nämlich die Ehe frau ausschließlich und lebenslang innerhäusige Funktionen im familiären Bereich wahrnimmt, birgt das unter anderem die Gefahr der Isolation der Familie gegenüber außerfamilialen Kontakten und gesellschaftlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.“ (Hille, 1985 S.24) Weiter sprach man von einer sogenannten innerfamiliären „Überorganisation“. Stärkere Individualisierung, Intimisierung und Emotionalisierung waren durch die schon angesprochene Verringerung der Personenzahl im gemeinsamen Haushalt, zu neuen Kriterien des Zusammenlebens geworden und die Ehe erhielt eine neue Bedeutung. Sexualität, Zuneigung und Partnerschaft sind die tragenden Elemente der Ehe, vor allem in der Nachelterlichenphase geworden. Steigende Ansprüche und emotional geprägte Ansprüche führten zu der schon benannten „Überorganisation“. Meist wurde dies durch die Ehefrau und Mutter ausgelöst oder praktiziert. Durch ständige Präsenz und Kontrolle der einzelnen Familienmitglieder, durch langes, intimes Zusammenleben auf relativ engem Raum kam es zu negativen Auswirkungen für das Zusammenleben der Ehepartner, und mit den Kindern. Bei denen es zu einer späten Verselbstständigung als Folge kommen konnte.
An dieser Stelle möchte ich den ersten Unterschied zwischen beiden deutschen Staaten in ihrer Familienentwicklung festhalten. Während man in der Bundesrepublik von dem Problem der „Überorganisation“ zu dieser Zeit spricht, werden in der DDR Stimmen laut, die von der Gefahr einer „Desorganisation“ der Familie sprechen. Dort wurde die Rolle der Frau im Gegensatz zur BRD von langjähriger Berufstätigkeit und starker außerfamiliären Einbindung geprägt. Die schon erwähnten Geschlechtsrollenstereotype wurden insofern beibehalten, das der Mann weiterhin die Rolle des Ernährers bzw. Versorgers beibehielt und die Rolle der
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Arbeit zitieren:
Daniela Braune, 2005, Die Familie in der DDR, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
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Die Situation berufstätiger Mütter in der DDR
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