Inhalt
1. Einleitung 1
2. Vom Recht der Obrigkeit zu herrschen 3
3. Von der Macht und den Befugnissen der Obrigkeit 6
4. Vom Wesen der Untertanen 9
5. Resümee 11
6. Quellenverzeichnis 12
II
1. Einleitung
Ich werde in dieser Arbeit die zwei bereits genannten Werke auf die teilweise sehr unterschiedlichen Standpunkte, im Bezug auf die entsprechenden Fragen, untersuchen. Diese werden vornehmlich sein: nach welchem Recht, gewissermaßen mit welcher Existenzberechtigung sich die jeweilige Obrigkeit zu behaupten vermag, wie weit sich die Macht der Fürsten erstrecken sollte und auf welche Weise sie mit welcher Rechtfertigung zu gebrauchen ist. Schließlich soll die zentrale Rolle der Untertanen erläutert werden und die jeweiligen Vorstellungen, die die zwei Autoren über den rechten Umgang mit dem Volke und das rechte Handeln des Volkes niederschrieben. Hierbei werde ich in erster Linie verwenden Niccolo Machiavellis „Der Fürst“ ( Machiavelli, Niccolo: Der Fürst / Verlag Philipp Reclam jun. / Hrsg.: Bahner, Werner / Leipzig 1976) sowie Martin Luthers „Von weltlicher Obr igkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ (Luther, Martin : Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei / Der Heliand -Volksmissionarische Hefte Nr.12/13/14 - III. Reihe : Zeugnisse der Väter / Hrsg.: Verlag des Evangelischen Bundes, Berlin W35 / 1934),
„Der Fürst“ erschien 1532 in Italien und „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ 1523 in Deutschland. Da die zwei Titel in ihrem Erscheinen so unmittelbar beieinander liegen, lassen sich gut die entsprechenden Kontraste der jewe iligen Ansichten nachvollziehen. Wo Machiavelli seinen „Fürsten“ so nüchtern und sachlich als möglich formulierte und sich rein auf historische Quellen sowie seine eigenen politischen Erfahr ung und Betrachtungen bezog, da ist Luthers Werk in seiner Gänze durchwirkt von festen religiösen Grundsätzen, welche das Fundament der kompletten Schrift darstellen. Die Frage der Religion, wo sie bei Luther doch Zentrum aller Überlegung ist, bezieht Machiavelli, wenn überhaupt, lediglich unter den gleichen nüchternen Blickpunkten wie auch den Rest des behandelten Stoffes in seine Schrift mit ein, wird teilweise sogar höchst zynisch gegen das Papsttum. Dieser starke Unterschied, im Bezug auf die Betrachtungsart des beinahe identischen Stoffes, i st Hauptgrund für die im Folgenden aufzuzeigenden Unterschiede.
Des Weiteren ist anzumerken, dass beide Werke in ihrer Bestimmung an einen jeweiligen
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Fürsten gerichtet sind. Machiavelli legt seinen „Fürsten“ dem Lorenzo aus der Familie der Medici vor, der zu seiner Zeit Herrscher von Florenz war und von dem Machiavelli hoffte ihn durch sein Buch dazu bewegen zu können ihn in seine Dienste zu nehmen. Luthers Schrift ist an den „Fürsten Johannes, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen“ gerichtet um das Problem des angemessenen Gehorsams gegenüber w eltlicher Obrigkeit und der rechten Regierungsweise eines weltlichen Herrschers zu erörtern.
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2. Vom Recht der Obrigkeit zu herrschen
Ich möchte hier zunächst auf Luther eingehen. Dieser führt zur Rechtfertigung des Machtanspruches der Obrigkeit an: „Röm. 13, (1.2): Ein jegliche Seele sein der Gewalt und Oberkeit untertan; denn es ist kein Gewalt ohn von Gott. Die Gewalt aber, die allenthalben ist, die ist von Gott verordnet. Wer nu der Gewalt widerstehet, der widersteht Gottes Ordnung. Wer aber Gottes Ordnung widersteht, der wird ihm selbst das Verdammnis erlangen.“ (Der Heliand Nr.12 - 1934: 5) und des Weiteren „Item 1. Petr. 2, (13. 14.): Seid untertan allerlei menschlicher Ordnung, es sei dem Könige, als dem Fürnehmsten, oder den Pflegern, als die von ihm gesandt sind zur Rach der Bösen und zu Lob den Frommen. “ (Der Heliand Nr.12- 1934: 5) Er führt hier einen, wie es scheint unumstößlichen Beweiß an, dass alle Obrigkeit von Gottes Gnaden ist. Er tut dies vor dem Hintergrund, dass sich mit Recht die Frage aufwerfen ließe, die sich aus Folgendem ergibt. „Item Paulus Röm. 12, (19.): Meine Liebsten, schützt euch nicht selbst, sondern gebt Raum Gottes Zorn, denn es steht geschrieben: Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr.“ (Der Heliand Nr.12 - 1934: 6). Mit diesem und ähnlichen Bibelzitaten erörtert er die Problemstellung, dass eine Obrigkeit über Christen angezweifelt werden könnte, da sie doch allein dem Herrn Untertanen sind und lebten sie nach christlichen Geboten auch keine weitere Rechtsprechung n ötig hätten, was de facto jeglicher weltlichen Herrschaft die Autorität nähme. Hier greift nun Luther wieder mit einigen belegenden Bibelzitaten ein, die verdeutlichen sollen, dass die Christen, wahre Christen, zwar durchaus weder weltlicher Herrschaft noch Schwertes bedürfe n, es von ihnen aber nur allzu Wenige gibt. D er Großteil aller Menschen bestehe entweder aus Nicht-Christen oder solchen die Christen zu sein vorgeben, aber bei der ersten Gelegenheit gegen die Christenwerte verstoßen würden. Und um eben jene geradezu erdrückende Mehrheit im Zaume zu halten, ist weltliches Sc hwert und Herrschertum bestellt und zwar von Gott selbst auf das es in seinem Namen Recht sprechen und Ordnung halten solle. Der Christ nun gliedert sich aus Nächstenliebe mit ein unter jene Herrschaft um seinem Nächsten zu helfen, alle Gesetze zu befolgen und der
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Arbeit zitieren:
Thomas Marx, 2005, Vergleichende Betrachtung von Niccolo Machiavellis 'Der Fürst' und Martin Luthers 'Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei', München, GRIN Verlag GmbH
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