Inhalt
1. Einleitung 1
2. Rechtliche Grundlagen. 2
2.1. Europarechliche Vorgaben. 2
2.2. Nationale Vorgaben in Deutschland. 2
3. Der ökonomische Aspekt von Frequenzversteigerungen. 4
3.1. Sicherstellung der Effizienz 4
3.2. Versteigerungserlöse. 5
3.3. Zwischenergebnis 6
4. Juristische Betrachtung der Frequenzversteigerungen. 6
4.1. Verfassungsrechtliche Betrachtung der Frequenzversteigerungen. 7
4.1.1. Lizenzierung contra Art. 12 Abs. I i.V.m. 19 Abs. III GG 8
4.1.2. Verfassungskonformität der Versteigerung als Allokationsform. 11
4.2. Versteigerungen im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts. 13
4.2.1. Vereinbarkeit mit primärem Gemeinschaftsrecht 14
4.2.2. Konformität mit sekundärem Gemeinschaftsrecht 16
4.3. Zwischenergebnis 17
5. Alternativen zur Versteigerung nach Vorbild der UMTS-Auktion. 17
6. Fazit 19
Abkürzungsverzeichnis
aao. - an angegebenem Ort ABlEG. - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Abs. - Absatz a.F. - alte Fassung Art. - Artikel BGB - Bürgerliches Gesetzbuch BMPT - Bundesministerium für Post und Telekommunikation (Vorgänger der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) BVerfG - Bundesverfassungsgericht BVerfGE - Bundesverfassungsgerichtsentscheidungssammlung bzw. - beziehungsweise d.h. - das heißt DM - Deutsche Mark Dr. - Doktor EG - Europäische Gemeinschaft EGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EU - Europäische Union EuGH - Europäischer Gerichtshof etc. - et cetera evtl. - eventuell f. - folgend(e) ff. - fortfolgend(e) gem. - gemäß GG - Grundgesetz ggü. - gegenüber HGB - Handelsgesetzbuch i.H.v. - in Höhe von i.S.d. - im Sinne des i.V.m. - in Verbindung mit Mio. - Millionen MMR - Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Nr. - Nummer NVwZ - Neue Zeitung für Verwaltungsrecht o.a. - oben angeführt o.g. - oben genannt(e) Prof. - Professor RegTP - Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RL - Richtlinie S. - Seite s. - siehe Slg. - Sammlung s.o. - siehe oben TKG - Telekommunikationsgesetz u.a. - unter anderem u.U. - unter Umständen UMTS - Universal Mobile Telecommunications System v. - von/vom vgl. - vergleich/e
z.B. - zum Beispiel ZPO - Zivilprozessordnung ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik z.T. - zum Teil
1. Einleitung
„Das Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) wird im nächsten Jahrzehnt die bestehenden digitalen Mobilfunknetze der zweiten Generation zunächst ergänzen und später ablösen.“ 1 Diese und ähnliche Einschätzungen des Telekommunikationsmarktes vor der - zumindest aus fiskalischer Sicht - wohl erfolgreichsten, durch die Bundesrepublik durchgeführten Frequenzversteigerung führten dazu , dass die Presseagenturen am 17.08.2000, 15.51 Uhr das Ende der wohl teuersten Lizenzversteigerung in der Geschichte der Telekommunikation bekannt geben konnten. Nach 2½ Wochen, 173 Versteige-rungsrunden und dem Einsatz von 98.807.200.000 DM ersteigern sechs Bieter jeweils eine „kleine Lizenz“. 2,3
Die für den Mobilfunk der dritten Generation zur Übertragung von Informationen nutzbaren Frequenzbereiche sind im Äther jedoch nur begrenzt vorhanden. Daher müssen Systeme gefunden werden, die eine besonders effiziente Nutzung der vorhandenen (Frequenz-)Ressourcen durch die Lizenznehmer garantieren. Die Aufgabe der Allokation e ntsprechend zur Verfügung stehender Frequenzen bzw. Frequenzbereiche liegt beim Staat, der diese Aufgabe in Deutschland über die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wahrnimmt. Dabei stehen ihm mehrere, gesetzlich verankerte Verteilungsalternativen zur Verfügung, deren im Bereich von Frequenzversteigerungen wichtigste - die Auktion - Inhalt dieser rechtlichen Betrachtung sein wird. Auktionen 4 sind einer von mehreren marktwirtschaftlichen Allokationsmechanismen, die auf der Basis wohldefinierter Regeln eine erfolgreiche und effiziente Verteilung knapper Güter erreichen können. Dabei lassen sich erste Auktionen schon zur Zeit des römischen Reiches finden, das bereits vor über zweitausend Jahren durch die Prätorianergarde ve rsteigert wurde, auch wenn sich der damalige Ersteigerer Didius Julianus nur eine kurze Zeit als Kaiser halten konnte. 5
Im vergangenen Jahrhundert waren Auktionen verstärkt Mittelpunkt rechtlich und ökonomisch wissenschaftlicher Betrachtungen, wobei immer wieder neue A uktionsverfahren entwickelt wurden, um die Effizienz dieser Allokationsform durch geänderte und optimiertere Regeln weiter zu steigern.
1 Heilbock, Jürgen A.; MMR 1999, 23
2 bei der „kleinen Lizenz“ werden dem Lizenznehmer statt drei nur zwei Frequenzblöcke zugeteilt 3 Beese, Dietrich; MMR 2000, V
4 abgeleitet aus dem Lateinischen „augere“ = erhöhen
5 vgl. Felder, Stefan, Frequenzallokation in der Telekommunikation, S. 186
1
Diese Arbeit beschäftigt sich am Beispiel der Versteigerung der UMTS-Frequenzen im Jahre 2000 mit den rechtlichen Voraussetzungen von Auktionen und einigen wesentlichen Konflikten, die aus dem Einsatz dieses Allokationsmechanismus entstehen. Gleichzeitig wird untersucht, welche ökonomischen Effekte durch die Versteigerung von Gütern generiert werden können.
2. Rechtliche Grundlagen
2.1. Europarechtliche Vorgaben
Die Notwendigkeit der Regelung des Telekommunikationsmarktes wurde vom europäischen Gesetzgeber bereits frühzeitig erkannt. Daraus folgend wurden bis dato diverse Richtlinien erlassen, die sich mit den Voraussetzungen für den Zugang zu und den Rahmenbedingungen für diesen Markt beschäftigen. Daneben wollte der Gesetzgeber den Wettbewerb auf dem (europäischen) Markt fördern und so den Verbrauchernutzen maximieren. Hervorzuheben wäre dabei die RL 90/388/EWG, die sich erstmals mit den Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen beschäftigte und mehrfach durch weitere Richtlinien 6 ergänzt wurde und nun durch die RL 2002/20/EG ersetzt wurde. Die Richtlinien sind dabei jeweils auf Art. 95 Abs. I i.V.m. Art. 251 sowie Art. 14 des EG-Vertrages gestützt. Daneben gelten natürlich auch für innereuropäische, die Grenzen der jeweiligen Mitgliedstaaten überschreitende, telekommunikative Dienstleistungen die Bestimmungen des EG-Vertrages, insbesondere der Art. 49 ff. EGV.
2.2. Nationale Vorgaben in Deutschland
Aufgrund des durch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bereits 1994 in das Grundgesetz eingefügten Artikels 87 f Abs. I und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundes in Fragen der angemessenen und ausreichenden flächendeckenden Telekommunikationsversorgung 7 , erließ der Gesetzgeber das TKG 8 (novelliert
6 RL 96/2/EG v. 16.01.1996 und RL 96/19/EG v. 13.03.1996 jeweils zur Änderung der RL 90/388/EWG
7 Art. 87 f Abs. I letzter Halbsatz GG
8 Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996 (BGBl. I S. 1120)
2
Arbeit zitieren:
Daniel Grosman, 2005, Die Versteigerung von UMTS-Lizenzen, München, GRIN Verlag GmbH
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