Zu: Paul Johann Anselm Feuerbach - "Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts"


Seminararbeit, 2001

29 Seiten, Note: 15 Punkte


Leseprobe


GLIEDERUNG

1. Teil: Über Leben und Philosophie des Paul Johann Anselm von Feuerbach
I. Kurzbiographie
II. Allgemeine Darstellung der Philosophie P.J.A. Feuerbachs

2. Teil: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts
I. Aufbau und Systematik des Lehrbuchs, 11. Auflage
1.) Philosophischer oder allgemeiner Teil des peinlichen Rechts
a.) Lehre vom psychologischen Zwang
b.) Höchste Prinzipien des Strafrechts
c.) Feuerbachs Theorie der strafrechtlichen Schuld
2.) Positiver oder besonderer Teil des peinlichen Rechts
3.) Pragmatischer Teil des peinlichen Rechts
II. Zielrichtung des Lehrbuchs Feuerbachs
III. Die posthumen Auflagen des feuerbachschen Lehrbuchs – exemplarischer Vergleich anhand der von C.J.A. Mittermaier herausgegebenen 14. Auflage
1.) Über die Person C.J.A. Mittermaiers
2.) Die Bearbeitung des Lehrbuchs durch Mittermaier im Vergleich zu Feuerbachs Ausgaben

3. Teil: Bedeutung der Person P.J.A. Feuerbachs und seines Werkes
I. Zeitgenössische Betrachtungen
II. Resümee

LITERATURVERZEICHNIS

Enzensberger, Hans Magnus (Hrsg.): Anselm von Feuerbach, Merkwürdige Verbrechen, 1. Aufl., Frankfurt a. Main 1993 (zit.: H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.)

Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, Nachdr. der 11. Aufl., Giessen 1832 – Goldbach 1997 (zit.: Lehrbuch, 11. Aufl., §, S.)

Fleckenstein, Martin: Die Todesstrafe im Werk Carl Josef Mittermaiers, 1. Aufl., Frankfurt a. Main 1992 (zit.: M. Fleckenstein, Todesstrafe, S.)

Haney, Gerhard (Hrsg.): Naturrecht und positives Recht, 1. Aufl., Freiburg u.a. 1993 (zit.: G. Haney, Naturrecht, S.)

Kipper, Eberhard: Johann Paul Anselm Feuerbach, Sein Leben als Denker, Gesetzgeber und Richter, 2. Aufl., Köln u.a. 1989 (zit.: E. Kipper, PJA Feuerbach, S.)

Küper, Wilfried: Paul Johann Anselm Feuerbach als Zeitgenosse, GA 1993, 131, 147

Landsberg, Ernst: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, 18. Band, 3. Abteilung, 2. Halbband, 1. Aufl., München 1910 (Fortsetzung der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft von Rudolf Strintzing) (zit.: E. Landsberg, Geschichte der dt. Rechtswissenschaft, S.)

Lüderssen, Klaus (Hrsg.): P.J.A. Feuerbach – C.J.A. Mittermaier: Theorie der Erfahrung in der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, 1. Aufl., Frankfurt a. Main 1968 (zit.: K. Lüderssen, Theorie der Erfahrung, S.)

Lüderssen, Klaus: Karl Joseph Anton Mittermaier und der Empirismus in der Strafrechtswissenschaft, JuS 1967, 444, 448

Mittermaier, C.J.A.(Hrsg.): Paul Johann Anselm von Feuerbach, Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, 14. Aufl., Giessen 1847 (zit.: Lehrbuch, 14. Aufl., §, S.)

Radbruch, Gustav: Drei Strafrechtslehrbücher des 19. Jahrhunderts, in: Festschrift für Ernst Heinrich Rosenfeld, S.7 - 28, Berlin 1949 (zit.: G. Radbruch, Drei Strafrechtslehrbücher, S.)

Radbruch, Gustav: Feuerbach-Gedenkrede, aus: Recht und Staat, 1. Aufl., Tübingen 1952 (zit.: G. Radbruch, Gedenkrede, S.)

Schmidt, Eberhard: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Aufl., Göttingen 1965 (zit.: E. Schmidt, Geschichte der dt. Strafrechtspflege, S.)

Spendel, Günther: Paul Johann Anselm Feuerbach, NJW 1958, 815, 817

Wolf, Erik: Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte, 4. Aufl., Tübingen 1963 (zit.: E. Wolf, Rechtsdenker, S.)

1. Teil: Über Leben und Philosophie des Paul Johann Anselm von Feuerbach

Das Leben des Paul Johann Anselm von Feuerbach war eines der Extreme: Gelebt in einer Phase des Aufbruchs, geprägt von der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der politischen und philosophischen Strömungen seiner Zeit und von jenen Spannungen fast zerrissen, erstreckte sich der Bereich seines Wirkens von der Philosophie, mit der er seine wissenschaftliche Laufbahn begann und der bis zuletzt seine Liebe galt[1], bis zur Jurisprudenz, in der er nicht nur als „Denker, Gesetzgeber und Richter“[2] wahrlich Großes leistete, sondern auch an den Grundlagen der Kriminalpsychologie forschte und mit großem literarischen Talent seine Ergebnisse festhielt, so daß sie uns noch heute sowohl inhaltlich, als auch stilistisch wertvolle Dokumente sind.

I. Kurzbiographie

Es war der 14. November 1775, als Paul Johann Anselm Feuerbach als vorehelicher Sohn eines angehenden Rechtsanwalts und der Enkelin eines seinerzeit bekannten Juristen, des Rechtshistorikers Salomo Brunquell, in dem kleinen Dorf Hainichen bei Jena geboren wurde.

Nach der Niederlassung seines Vaters in Frankfurt am Main verbrachte der junge Feuerbach dort, unter dem „strengen Regiment seines selbstherrlichen Vaters“[3], die ersten siebzehn Jahre seines Lebens, bis er 1792, infolge eines schwerwiegenden Streits, sich mit diesem überwarf und zu seinem Großvater nach Jena floh.

Dort begann er, leidenschaftlich und voll ungestümen Temperaments[4], das Studium der Philosophie, in welchem er, dank seiner „außergewöhnlichen Einfühlungskraft und Umsetzungsfähigkeit“ und aufgrund seines rastlosen Arbeitseifers[5], bereits zwei Jahre später die Doktorwürde erhielt.

Schon während dieser Zeit wurden einige philosophische Aufsätze in Zeitungen sowie erste Bücher Feuerbachs veröffentlicht.

Als er jedoch seine zukünftige Frau und spätere Mutter seiner acht Kinder, Wilhelmine Tröster, kennenlernt und diese ein Kind von ihm erwartet, sieht er sich gezwungen, 1796 aus pekuniären Gründen von der brotlosen Kunst der „geliebten Philosophie hinüber zur abstoßenden Jurisprudenz“ zu wechseln, der er sich zunächst nur mit äußerstem Widerwillen zuwendet[6]. Er fügte sich in sein Schicksal, da „er wußte, daß er sie liebgewinnen müsse“, und begann bald, seine „Zwangs-, Not- und Brotwissenschaft“[7] durch Schriften zu bereichern, die ihm schnell den Ruhm und die Anerkennung zu bereiten begannen, die für ihn das höchste äußere Glück bedeuteten: Der „Mitwelt nützlich zu sein“ und zu einer Größe emporzuwachsen, die einen bleibenden Platz in der Nachwelt hat[8].

Die rasche Anpassung und sein Sichfügen in die geänderte Situation sind typisch für Charakter und Einstellung Feuerbachs: Zum einen für seinen Eifer, sein Pflichtbewußtsein und seinen „gewaltigen Tätigkeitstrieb“[9], dem auch das Wechseln des Faches keinen Abbruch tun konnte, zum anderen aber auch Zeugnis seiner Leidenschaft, mit der er sich nun der Rechtswissenschaft und ihrer Problematik zuwandte. Sein großer Tatendrang warf jedoch auch schon in diesen jungen Jahren Schatten über ihn; denn sein unendliches Verlangen nach Ruhm und Anerkennung, seine nahezu unerfüllbaren an sich gestellten Forderungen und sein meist unbefriedigter Ehrgeiz, stürzten ihn häufig in schwere Depressionen[10].

Trotz erster wissenschaftlicher Erfolge sind die nächsten Jahre seiner Tätigkeit in Jena, in denen er, nach seiner juristischen Promotion 1799, seine erste – unbesoldete – Lehrtätigkeit an der Universität Jena aufnimmt und zahlreiche Schriften anfertigt, so u.a. die seiner Philosophie und Rechtsauffassung zugrundeliegenden Werke des Anti-Hobbes[11], der Untersuchung über den Hochverrath[12], der Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven Peinlichen Rechts (1799) oder auch sein Lehrbuch des peinlichen Rechts[13], nicht nur von schwerer geistiger Arbeit, sondern auch von äußerer Not bestimmt[14].

So greift er bereitwillig zu, als er 1801 einen Ruf von der Universität Kiel als ordentlicher, besoldeter Professor erhält und dort u.a. erstmals einen Lehrstuhl für Strafrecht innehat. Ob aufgrund einer gewissen Wesensnähe zur Philosophie oder der vom Strafrecht als „Spiegel der Seele des Volkes“[15] ausgehenden Faszination – dieses wurde das Hauptgebiet seines Wirkens.

In Kiel verlebte er nicht nur zwei seiner glücklichsten Jahre, sondern stellte mit seiner Kritik des Kleinschrodtschen Entwurfs zu einem bayrischen Strafgesetzbuch (1804), die nicht nur seine Strafrechtstheorie und Rechtsauffassung konkretisierte, sondern auch durch die klaren Deliktsformulierungen und der konsequenten Verfolgung der Rechtsstaatsidee einen „Wendepunkt in der Geschichte des Strafrechts“ bedeutete[16], entscheidende Weichen für seine Karriere: 1804 nimmt er, als erster „Ausländer“ und Protestant, seine Lehrtätigkeit an der bayrischen Universität Landshut auf und erhält einen Auftrag zur Ausarbeitung eines bayrischen Strafgesetzbuches, durch welches er, als eine seiner größten Leistungen, seinen Traum von bleibendem Ruhm verwirklichen konnte und in die Geschichte der Rechtswissenschaft einging[17].

Die Freude an dieser, ihn an sich befriedigenden und seiner Denkweise entgegenkommenden Arbeit, wurde jedoch seitens seiner Kollegen, die „einer Gesellschaft von Teufeln glichen“[18] und deren schlimmster ein intriganter und eifersüchtiger Professor namens Gönner war[19], in solch unerträglichem Maße getrübt, daß Feuerbach schließlich von Landshut floh und Ende 1805 ins Justizministerium nach München berufen wurde, wo er sich die nächsten acht Jahre fast ganz der Gesetzgebungsarbeit widmete. Auch während dieser Zeit fertigte er einige juristische Schriftstücke an, so bspw. die ersten Auflagen seiner Merkwürdigen Criminal-Rechtsfälle (1808/1811), die sowohl als Sammlung kriminalpsychologisch interessanter Fälle Bedeutung erlangte, als auch durch diese die breite Masse faszinierende Thematik zahlreiche Leser fand und somit Feuerbachs Werk „in die schöne Literatur hineinragen ließ“[20]. Sein Abschied vom juristischen Lehramt blieb allerdings endgültig.

Dennoch blieb Feuerbach auch in München, am Hof des ihm lange Zeit wohlgesonnenen Königs Maximilian Josef (1813 erfolgte die Eintragung Feuerbachs in die Adelsmatrikel), nicht von Intrigen gegen seine Person und Feindschaft aufgrund seiner Ansichten und der Tatsache, daß er Protestant und „ein Fremder“ in Bayern war, verschont. Er litt hierunter bis „zur Menschenfeindschaft“[21], woran nicht zuletzt der zur Gesetzgebungsarbeit hinzugezogene ehemalige Landshuter „Kollege“ Gönner Schuld trug.

Aufgrund der Hetze seitens seiner Berater – besonders die des Ministers Montgelas – , aber auch wegen Feuerbachs leidenschaftlichem Eintreten gegen die Herrschaft und Unterdrückung Napoleons, wandte sich die Gunst des Königs schließlich von ihm ab: 1814 wurde er an das Appellationsgericht nach Bamberg strafversetzt.

Zwar war Feuerbach schon zuvor, seit seiner Jenenser Zeit, ab und an als Mitglied von Spruchkollegien u.ä. tätig gewesen; hier jedoch begann, als zweiter Präsident des Gerichts, seine eigentliche Karriere als Richter.

Die Jahre, die er in Bamberg, als der vorletzten Station seines Lebens, verbrachte, sollten „die unglücklichsten in Feuerbachs Leben werden“[22], waren sie doch geprägt von persönlichen Verstrickungen, gesellschaftlicher Zurückgezogenheit und beruflicher Unausgefülltheit. Zwar war es ihm, da dieses Gericht u.a. die entscheidende Stelle für Strafsachen darstellte, möglich, seine kriminologischen Erfahrungen zu erweitern, was sich vor allem in einer Fortsetzung seines Münchner Werkes der Merkwürdigen Criminal-Rechtsfälle[23] niederschlug, jedoch hatte er abermals unter einem „unleidlichen Vorgesetzten“[24] zu leiden. Der Zwist mit diesem zwang ihn zur Einschränkung seiner Tätigkeiten, die in ihm, als stets äußerst aktiven Menschen, schließlich das „Gefühl des geistigen Todes“[25] hervorriefen, Empfindungen, die sich durch die Kälte der Bamberger Gesellschaft nur noch verstärkten[26].

Während dieser Zeit hatte Feuerbach ein intimes Verhältnis zu Nannette Brunner, der Frau eines guten Bekannten, die er bereits in München kennengelernt hatte und die ihm einen Sohn gebar. Wegen „der Leidenschaft zu dieser geistreichen wie gefühlvollen Frau“[27], zu der er sich, ganz nach Vorbild seiner nahezu schwärmerisch verehrten und bewunderten Freunde, Elisa von der Recke und ihrem Freund, denen er sich als „Seelenverbündeter“ fühlte sowie im Strome des romantischen Zeitalters[28], als geistiger Partnerin[29] hingezogen fühlte, trennte er sich bis zum Tod derselben (1821) von seiner Frau und (bis auf drei seiner Söhne) von seiner Familie.

Noch in späteren Jahren gab es Bestrebungen, den kritischen und unbequemen Feuerbach aus Bayern zu entfernen, was 1816 mit der Ernennung zum Generallandeskommissär des an Österreich abzutretenden Salzachkreises versucht wurde, jedoch am heftigen Protest Feuerbachs scheiterte, so daß dieser schließlich 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts in Ansbach ernannt wurde. Hier verbrachte er die letzten 16 Jahre seines Lebens.

Herausragendste Begebenheit dieser Zeit, in der er neben seiner richterlichen Tätigkeit auch weiterhin wissenschaftlich arbeitete, so u.a. an der strafprozeßrechtlichen Schrift Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege (1821), war Feuerbachs Begegnung mit Kaspar Hauser 1828, dessen merkwürdiges Schicksal von starker Anziehungskraft für Feuerbach war. Seine Studie über Kaspar Hauser [30] verhalf ihm zu europäischer Berühmtheit bis in unsere heutige Zeit[31].

Feuerbachs gesundheitlicher Zustand, von Natur bereits recht labil[32] (was diesen, neben einigen Bildungsreisen auch immer wieder zu Kuraufenthalten veranlaßt hatte[33] ), hatte sich, namentlich wegen der großen Sorgen, die er sich in den letzten Jahren um seine Söhne machen mußte, aber auch aufgrund seines an Ärger und Schwierigkeiten zahlreichen Lebens, ständig verschlechtert: Er erlitt drei Schlaganfälle. Infolge des dritten, der ihn bei einem Besuch bei seiner Schwester Rebekka in Frankfurt am Main ereilte, starb Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach am 29. Mai 1833 im Alter von 58 Jahren.

II. Allgemeine Darstellung der Philosophie P.J.A. Feuerbachs

Als der siebzehnjährige Feuerbach 1792 nach Jena kam, so war es „Jenas große Zeit“[34], lebten und wirkten dort doch so berühmte Köpfe wie Schiller, Schelling, Schlegel und Fichte, zeitweilig auch Goethe und andere mehr, die die kleine Universitätsstadt zur „Hauptstadt der Philosophie“[35] machten und dieser zu einem geistigen Höhepunkt nicht wieder erreichten Ausmaßes verhalfen.

Von diesem Umfeld begeistert und angeregt und unter dem Einfluß der unterschiedlichen politischen und philosophischen Strömungen dieses im Wandel begriffenen Zeitalters – der Aufklärung, des Positivismus, der Romantik, des Idealismus, u.a. – , waren es, neben Rousseau und Montesquieu, besonders die Lehren Kants, die den jungen Philosophiestudenten, als Schüler des Philosophen und Kantianers Reinhold, prägten und grundlegend auf seine spätere Rechtstheorie wirkten[36].

Feuerbach aber nahm die Lehren Kants nicht lediglich auf, um sie, als ein bloßer „Konsequenzenzieher“[37] aufzubereiten, sondern verinnerlichte und vervollständigte diese und führte sie weiter, ohne dabei seine geistige Selbständigkeit aufzugeben:

Kant, der die Vernunft, als größte Kraft des Menschen, und dieser zu folgen als „sittliche Pflicht“ (kategorischer Imperativ) ansah, als eine moralische Pflicht jedes einzelnen, der nur aus „vernünftiger“ – autonomer – Selbstbindung an das Recht „Freiheit“ erlangen könne[38], wollte somit das Recht, im Sinne von Gesetzen, direkt aus der Moral, dem Sittengesetz, ableiten. Recht war somit lediglich „selbständige Erscheinung der praktischen Vernunft“, die sich der „Moralität, als dem Endzweck der Welt“, unterzuordnen habe[39].

Dem konnte Feuerbach nicht uneingeschränkt zustimmen:

Zwar stellte auch für diesen das moralische Handeln, und somit die Entfaltung der sittlichen Persönlichkeit, Sinn und Zweck menschlichen Daseins überhaupt dar[40], da die freie Entfaltung der sittlichen Persönlichkeit nur dort funktionieren kann, wo nicht ein befehlender Rechtszwang den Menschen zu moralischem Handeln veranlaßt, sondern die autonome sittliche Vernunft[41]. Recht schafft somit nur die äußere Möglichkeit, den Raum, sich, ohne Eingriffe anderer, sittlich verhalten zu können. So wird schließlich auch der Staat einzig als Institution zum Schutz dieser Rechte definiert[42].

Trotzdem hat für Feuerbach das Recht mit der Moral nicht mehr gemeinsam als ihrer beider Quelle: die Vernunft[43]. Aus dieser könnten niemals unmittelbar Rechte abgeleitet werden – so wie Kant dies vertrat (s.o.) – da, als Zwangsrechte, nur positive, d.h. äußerliche Gesetze den freien Menschen einschränken dürften[44].

Feuerbach führte somit eine scharfe begriffliche Trennung von Recht und Moral durch45. Sie bildet das Fundament der feuerbachschen Strafrechtstheorie und u.a. Grundlage seiner Lehre vom psychologischen Zwang.

[...]


[1] vgl.: H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen - Selbstdarstellung, S.384 f.

[2] So sowohl aus dem Titel der Feuerbach – Biographie E. Kippers, als auch der Feuerbach-Skizze G. Haneys, in: Naturrecht, S.284ff..

[3] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.384-386.

[4] Vgl.: E. Wolf, Rechtsdenker, S.545f.; E. Kipper, PJA Feuerbach, S.15.

[5] E. Wolf, Rechtsdenker, S.546.

[6] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.384 f.; E. Landsberg, Geschichte der dt. Rechtswissenschaft, S.112.

[7] E. Landsberg, Geschichte der dt. Rechtswissenschaft, S. 112.

[8] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S. 399 ff..

[9] E. Landsberg, Geschichte der dt. Rechtswissenschaft, S. 112f..

[10] G. Radbruch, Feuerbach-Gedenkrede, S.12; H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S. 379, 380, 399ff.;E. Wolf, Rechtsdenker, S. 546.

[11] vollständ. Titel: Anti-Hobbes oder Über die Grenzen der höchsten Gewalt und das Zwangsrecht der Bürger gegen den Oberherrn, 1798.

[12] vollständ. Titel: Philosophisch-juridische Untersuchung über das Verbrechen des Hochverraths, 1798.

[13] vollständ. Titel: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden peinlichen Rechts, 1801.

[14] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.20f..

[15] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.16 f(Erklärungsversuch der vom Strafrecht ausgehenden Anziehungskraft des in Temperament und Denkweise Feuerbach verwandten Rudolf v. Jherings).

[16] G. Spendel, NJW 1958, 815f..

[17] E. Landsberg, Geschichte der dt. Rechtswissenschaft, S. 128.

[18] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.51;H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.387.

[19] G. Radbruch, Gedenkrede, S. 15.

[20] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.148f..

[21] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.391.

[22] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.72.

[23] Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen (1828, Bd.I)

[24] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.394.

[25] E. Kipper, PJA Feuerbach, S. 75.

[26] H.M. Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.394.

[27] ders., S. 397.

[28] E. Kipper. PJA Feuerbach, S. 77.

[29] H.M Enzensberger, Merkwürdige Verbrechen – Selbstdarstellung, S.394.

[30] vollständ. Titel: Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben eines Menschen, 1832.

[31] E. Kipper, PJA Feuerbach, S.168-170.

[32] E. Wolf, Rechtsdenker, S.547.

[33] vgl.: E. Kipper, PJA Feuerbach, S. 159ff..

[34] G. Radbruch, Gedenkrede, S.14.; G. Spendel, NJW 1958, 815.

[35] G. Haney, Naturrecht, S.294.

[36] G. Haney, Naturrecht, S.289f.; E. Wolf, Rechtsdenker, S.545; E. Kipper, PJA Feuerbach, S.19f..

[37] G. Haney, Naturrecht, S.296.

[38] E. Schmidt, Geschichte der dt. Strafrechtspflege, S.229f..

[39] E. Wolf, Rechtsdenker, S.549.

[40] E. Schmidt, Geschichte der dt. Strafrechtspflege, S.235.

[41] ebenda.

[42] ebenda.

[43] ebenda.

[44] G. Haney, Naturrecht, S.302.

[45] G. Haney, Naturrecht, S. 286; E. Schmidt, Geschichte der dt. Strafrechtspflege, S. 234; G. Radbruch, Gedenkrede, S.9; E. Wolf, Rechtsdenker, S.549.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Zu: Paul Johann Anselm Feuerbach - "Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts"
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Rechtswissenschaft)
Veranstaltung
Seminar
Note
15 Punkte
Autor
Jahr
2001
Seiten
29
Katalognummer
V4471
ISBN (eBook)
9783638127653
ISBN (Buch)
9783638686631
Dateigröße
630 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Paul, Johann, Anselm, Feuerbach, Lehrbuch, Deutschland, Rechts, Seminar
Arbeit zitieren
Danila Drischmann (Autor:in), 2001, Zu: Paul Johann Anselm Feuerbach - "Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4471

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