1. Einleitung
Die Erweiterung der Eu um 10 neue Mitglieder wirft berechtigterweise eine Vielzahl von Fragen auf, die zum größten Teil schon lange vor dem Beitritt in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Nicht immer finden sich zufriedenstellende und abschließende Antworten; insbesondere die Frage nach der Handlungsfähigkeit der erweiterten EU bleibt (noch) unbeantwortet. In den beigetretenen Staaten, wie auch den ihnen angrenzenden „alteingesessenen“ EU-Staaten stellt sich vor allem die Frage der Wirkung des Beitritts auf die wirtschaftliche Situation. Hier lassen sich neben Aufbruchstimmung und Beitrittseuphorie auch Stimmungen feststellen die der Marktvergrößerung der EU nach Osten äußerst kritisch gegenüberstehen. Angst vor Lohn- und Auftragsdumping auf der einen Skeptizismus vor Eurokratie und Bevormundung auf der anderen Seite. Angesichts so vieler offener Fragen lohnt sich nach meiner Ansicht ein Blick zurück in die Geschichte. Welche Schlussfolgerungen können eventuell aus den Erfahrungen der vergangenen Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft gezogen werden? Wie wird das Gesicht der EU der 25, ab 2007 der 27 und schon i n der nächsten Dekade das der 30 aussehen? Welche unmittelbaren Entwicklungen schließen sich an einen derart weitreichende Erweiterung an?
Diese Arbeit soll sich im Besonderen mit den Beitritten der drei Mittelmeerstaaten befassen, da der Anschluss Griechenlands 1981 und Spaniens und Portugals 1986 an die EG am ehesten Vergleiche zur jetzt geschaffenen Situation zulassen. Nichtsdestoweniger ist zunächst nötig zu prüfen inwieweit ein Vergleich möglich ist. Weiterhin soll ein Ausblick gegeben werden, wie sich die EU in den nächsten Jahren unter dem Aspekt der Erweiterung entwickeln wird.
2. Ausgangslage: Vergleich der Situationen vor dem
Beitritt
Eine Vielzahl von Faktoren deuten auf ein Übergewicht der Gemeinsamkeiten hin. Der offensichtlichste Vergleichspunkt ist die geographische Lage der Beitrittstaaten. Die EU erweiterte sich in den 80er Jahren wie auch 2004 „nach außen“, und erweiterte somit massiv ihren Einzugsbereich. Zudem fanden beide Male die Beitritte in sonst ungewöhnlicher geographischer Ausweitung statt (von Gibraltar bis Kreta;
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von Gdansk bis Valetta). Mit dem Beitritt Griechenlands, Portugals und Spaniens erhöhte sich die Mitgliederanzahl der Eu um ein Drittel, die Fläche aber um fast 50%. Bei der Osterweiterung vergrößert sich die Anzahl der EU Mitglieder um genau zwei Drittel, die Fläche der EU erweitert sich hingegen nur um 23%, wobei der Bevölkerungszuwachs beide Male bei etwa einem Fünftel lag. (vgl. Weidenfeld 2004:68) Dies deutet schon auf einen wesentlichen Unterschied der beiden Erweiterungen hin: Die Osterweiterung wirkt kompakter, stellt aber dennoch einen größeren Schritt dar, da sie zunächst die Anzahl der Vetospieler im System der Europäischen Union massiv vergrößert. Die politische, wie auch die wirtschaftliche Ausgangslage der beitretenden Staaten ist dagegen weitgehend identisch: Spanien, Portugal und Griechenland hatten bei der Abgabe ihres Beitrittsgesuches allesamt eine mehr oder minder andauernde autoritäre Herrschaft hinter sich. Die Überwindung derselben (der Rücktritt der Militärregierung 1973 in Griechenland, der Sturz Caetanos in der Nelkenrevolution 1974 in Portugal und der Tod Francos 1975 in Spanien) machte den Beginn der Verhandlungen mit der EU erst möglich. Entfernt damit zu vergleichen ist die Situation der osteuropäischen Staaten nach dem Fall des Eisernen Vorhanges. (vgl. Kinder/Hilgemann 1998: 567) Vergleichbar ist vor allem die sehr kurze Phase der Demokratisierung und der Rechtstaatlichkeit in denen sich die Staaten befanden und befinden. Einher gingen damit gewisse Maßnahmen und Leistungen der Marktöffnung die noch zu erbringen waren (Privatisierung von staatlicher Produktion, Deregulierung im Wettbewerb). Augenfällig ist hier, dass die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU in beiden Fällen die Demokratisierungsanstrengungen verstärkte und durch diese unterstützt wurden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ähneln sich in Teilen ebenfalls. Die Beitrittskandidaten waren bzw. sind vorwiegend landwirtschaftlich orientiert und traten bzw. treten damit in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Entwicklungszweigen in der bestehenden Gemeinschaft. Der Rückstand des durchschnittlichen BIP der Beitrittsländer pro Kopf zur EU lag bzw. liegt bei etwa 45%. Ebenso wie 1986 wird heute insbesondere durch den Beitritt Polens mit einer massiven Umleitung von Fördergeldern speziell im Agrarsektor gerechnet.
Zu diesen Gemeinsamkeiten in der historischen Ausgangslage gesellt sich allerdings ein womöglich entscheidender Unterschied. Aufgrund der Institutionalisierungswelle der Europäischen Union, müssen die 10 neuen Mitglieder weitaus höhere bürokratische Hürden überwinden als dies bei bisherigen Erweiterungen der Fall
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war. So müssen etwa 14 000 Rechtsanpassungen der nationalen Rechtsprechung an EU-Recht vorgenommen werden. (vgl. Brüggemann/Kämpfe 2000: 213)
3. Auswirkungen der Süderweiterung
Entwicklungen bis zum Beitritt
Am 12. Juni 1975 richtete Griechenland seinen Beitrittsantrag an die EU, 1977 zogen am 28. März Portugal und vier Monate später, am 28. Juli Spanien nach. (vgl. Schrader 1994: 145) Ebenso wie gegenwärtig bei der Osterweiterung kamen Beobachter bei der Beurteilung der erbrachten Leistungen der Mittelmeerstaaten vor dem eigentlichen Beitritt zur EG zu einem differenzierten Ergebnis. So wie heute die wirtschaftliche A ufholjagd Sloweniens und der baltischen Staaten gelobt wird (insbesondere in der Errichtung einer marktwirtschaftlichen Ordnung), so werden auf der anderen Seite noch ausstehende Reformen in Polen im Bereich der Privatisierung und Unternehmensrestrukturierung angemahnt. (vgl.
Brüggemann/Kämpfe 2000: 213) Genau diese Reformen wurden bis zum Beitritt Griechenlands und Portugals ebenfalls nur unzureichend umgesetzt. In Griechenland schaffte man es bis 1981 nicht den enormen Staatseinfluss in die Wirtschaft zurückzudrängen; 1981 zeichnete sich nach dem Wahlsieg der sozialistischen PASOK unmittelbar vor dem Beitritt eher noch eine Verstärkung staatlicher Tätigkeit im Wirtschaftssektor ab. Die Gesetze von 1977 mit denen Griechenland auf das Wettbewerbsprinzip umschwenken wollte, blieben weitgehend ohne praktische Auswirkungen. In Portugal waren ähnliche Entwicklungen feststellbar. Ab 1976 forcierten die neu an die Macht gewählten Sozialisten einen Kurs hin zu einem staatstragenden Sozialismus. Erst ab 1982 mit einer umfassenden Verfassungsreform wich man von diesem Kurs ab und löste so den Widerspruch zwischen Marktöffnung im Rahmen des Beitritts und Verstaatlichung von Produktionszweigen. In Spanien bewegte man sich wesentlich zielgerichteter auf die für den Beitritt notwendigen Reformen zu. Man unternahm Anstrengungen die Folgen der unter Franco vollzogenen Importsubstitutionsindustrialisierungspolitik einzudämmen, indem man eine Privatisierung der staatlichen Betriebe voranbrachte. Die Beseitigung von Zollhemmnissen, und die damit verbundene außenwirtschaftliche Öffnung für Direktinvestitionen gelang am ehesten in Portugal und Spanien, wenngleich bis zum
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Arbeit zitieren:
Erik Pester, 2004, Die Osterweiterung 2004. Rückschlüsse aus den Süderweiterungen, München, GRIN Verlag GmbH
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