Inhaltsverzeichnis
1. Neutralitätspolitik oder Kollaboration avant la lettre
2. Fortgesetzte Regierungskollaboration
3. Reaktionen in konservativ-bürgerlichen Kreisen
4. Die Nederlandse Unie
5. Reaktionen der Parteien
6. Kleinere faschistische Parteien vor 1941
6.1 Die Nationaal Front
6.2. Die Nationaal-Socialistische Arbeiderspartijen
6.3 Die Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland
6.3.1 Die Entwicklung der Partei bis zum Mai 1940
6.3.2 Die Rolle der NSB während der ersten Phase der Besatzung
6.3.3 Die veränderte Rolle der NSB während der zweiten Phase der Besatzung
6.3.4 Die NSB während der letzten Phase der Besatzung
Bibliographie
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1. Neutralitätspolitik oder Kollaboration avant la lettre
In der Nacht vom neunten auf den zehnten Mai 1940 nahm der „unerwartete“ Krieg Deutschlands gegen die Niederlande seinen Anfang. „Unerwartet“- so behaupten die damals führenden Köpfe in Politik und Militär der Niederlande. Doch diese Entschuldigung für die zu jener Zeit versäumten Vorsichtsmaßnahmen läßt der niederländische Professor L. Mok nicht gelten. In seinem Buch „collaboratie: personen en patronen“ vertritt er die Auffassung, daß aufgrund der offensichtlich äußerst aggressiven Art des nationalsozialistischen Regimes, welche sich zuletzt im Überfall auf Dänemark und Norwegen im April 1940 bestätigt hatte, mit einem Einfall auch in die Niederlande gerechnet werden mußte. Trotzdem wich die Regierung nicht von ihrer Neutralitätspolitik ab, blieb selbst nach Curchills Aufruf zu „united action“ im Januar 1940 „standhaft“. Statt dessen vertraute sie dem deutschen Außenminister Ribbentrop, der in einer Erklärung „die niederländische Neutralität garantierte.“ 1 Selbst als der niederländische Militärattaché in Berlin genauere Angaben bezüglich des Datums des zu erwartenden Einfalls machen konnte, und die Gefahr eines Überfalls durch die Deutschen auch vom Vatikan bestätigt wurde, wurden keine beziehungsweise kaum notwendige Maßnahmen getroffen. Prof. L. Mok stellt aufgrund dieser Tatsachen die Frage, ob die damaligen Minister „wirklich so naiv“ waren oder „den wirklichen Charakter des Nationalsozialismus nicht erkennen wollten?“ 2 Rückte für sie aufgrund der Begeisterung über die wirtschaftlichen Erfolge in Deutschland der aggressive Charakter und somit die Bedrohung in den Hintergrund? Denn von Unkenntnis über die Schattenseiten des nationalsozialistischen Regimes kann keine Rede sein, fand doch eine „freudige Zusammenarbeit (...) zwischen der deutschen Sicherheitspolizei und der niederländischen Polizei in Bezug auf die Flüchtlinge aus Deutschland (...) schon seit Jahren statt.“ 3 Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden sowohl linksgesinnte als auch jüdische Flüchtlinge nach Deutschland zurückdeportiert. Selbst in der Nacht vom neunten auf den zehnten Mai, auf welche Militärattaché Sas den deutschen Einfall datiert hatte, herrschte im „Allgemeinen Hauptquartier der niederländischen Armee eine gleichgültige Stimmung.“ 4 Die verantwortlichen Offiziere verließen dieses sogar. Auch von Seiten des Oberbefehlshabers der niederländischen Armee, General H.G. Winkelman, wurde es versäumt, die in Anbetracht der bedrohlichen Lage notwendigen Instruktionen zu geben. Aufgrund solcher Vorkommnisse scheint es nicht verwunderlich, daß General Winkelmann bereits am 14. Mai „den schwersten Beschluß seines Lebens fassen mußte: den Beschluß zu kapitulieren.“ 5
1 Prof. L. Mok, collaboratie: personen en patronenen, S. 13, Muiderberg, 1990
2 ebenda, S. 14
3 ebenda, S. 19
4 ebenda, S. 25
5 Dr. L. de Jong, De Bezetting, S. 52, Amsterdam, 1966
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2. Fortgesetzte Regierungskollaboration
Schon vor der Kapitulation „ihrer“ Armee waren Königin Wilhelmina und die niederländische Regierung (Abb. 1) nach London geflohen, nachdem sie zuvor die Zivilgewalt formell General Winkelman übertragen hatten. Da diesem allerdings kein eigener Verwaltungsapparat zur Verfügung stand, lag „die tatsächliche Macht in der Hand des Kollegiums des Secretarissen-Generaals, also bei den amtlichen Führungskräften des Regierungsapparates.“ 6 Per Führerdekret ging dann am 18. Mai 1940 die oberste Regierungsgewalt im zivilen Bereich, sowohl exekutiv als auch legislativ, auf Dr. Arthur SeyssInquart über (Abb. 2). Diese Maßnahme, mit der der Besatzer die „tatsächliche Souveränität an sich zog“ 7 , verstieß gegen die Haager Friedenskonvention von 1907. Der neuernannte „Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete“, Dr. Seyss-Inquart, ein österreichischer Rechtsanwalt, welcher schon im Jahre 1938 für Deutschland den „Anschluß“ Österreichs geregelt hatte, trat „sein Amt in feierlicher Form am 25. Mai“ 8 an. Die ihm von Adolf Hitler gestellte politische Aufgabe bestand darin, „die zum Zweck der Erhaltung der niederländischen Gebietsteile in Indien selbständig zu haltenden Niederlande (...) wirtschaftlich so eng als möglich an das Reich zu binden.“ 9 Seyss-Inquart ging zu Beginn davon aus, daß diesem Ziel am einfachsten entsprochen werden kann, indem dafür gesorgt wird, daß das niederländische Volk sich auf die „blutbedingte Gemeinschaft“ 10 mit den Deutschen zurückbesinnt und sich selbst nazifiziert. Diese Überzeugung geht laut dem niederländischen Historiker de Jong aus der Aussage Seyss-Inquarts: „Wir wollen dieses Land und seine Bevölkerung weder imperialistisch in die Enge treiben, noch diesem Land und seiner Bevölkerung unsere politische Überzeugung aufdrängen“ 11 hervor. Unter dieser Zielsetzung ist die „behutsame Taktik der Besatzungsmacht während der ersten Monate“ 12 zu betrachten, wovon zunächst der Aufbau der Verwaltung in den besetzten Gebieten Zeugnis ablegt. Da die „öffentliche Verwaltung fast auf ganzer Linie intakt geblieben und in den Ministerien (...) die Beamtenschaft einschließlich der Generalsekretäre (...) auf ihren Posten geblieben“ 13 waren, beschränkte sich der Reichskommissar auf die Einsetzung von vier Generalkommissaren (Abb. 3). Doch welche Aufgabe sollte zukünftig dem Secretarissen-Generaal, also dem Gremium der Generalsekretäre, zufallen, vor allem, nachdem Seyss-Inquart am 22. Juni 1940 per Verordnung veranlaßt hatte, daß die Tätigkeit des Parlaments sowie des Staatsrates „bis auf weiteres ruht“ 14 ?
6 Prof. L. Mok, collaboratie: personen en patronenen, S. 23, Muiderberg, 1990
7 ebenda, S. 24
8 Dr. Max. Freiherr du Prel und Willi Janke (Hrsg), Die Niederlande im Umbruch der Zeiten, S. 83, Würzburg, 1941
9 Gerhard Hirschfeld, Bezetting en collaboratie, S. 51, Haarlem, 1991
10 Dr. Max. Freiherr du Prel und Willi Janke (Hrsg), Die Niederlande im Umbruch der Zeiten, S. 83, Würzburg, 1941
11 Dr. L. de Jong, De Bezetting, S. 66, Amsterdam, 1966
12 Gerhard Hirschfeld, Bezetting en collaboratie, S. 52, Haarlem, 1991
13 Dr. Max. Freiherr du Prel und Willi Janke (Hrsg), Die Niederlande im Umbruch der Zeiten, S. 42, Würzburg, 1941
14 ebenda, S. 43
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Die Tatsache, daß die Mitglieder des Secretarissen-Generaals ihre Ämter nicht niederlegten, läßt sich damit begründen, daß sie den „Anweisungen“, die der Ministerrat schon 1937 für den Fall einer möglichen Besatzung aufgestellt hatte, Folge leisteten. In diesen „Anweisungen“ lautete es: „Sie (die Beamten) (...) sollen im Interesse der Bevölkerung danach streben, daß die Verwaltung auch unter veränderten Umständen so gut als möglich dabei bleibt, ihre Aufgabe zu erfüllen.“ 15 „Eine administrative Zusammenarbeit (...) war also schon vor dem Kriege ins Auge gefaßt und vorbereitet“ 16 worden. Wie allerdings ersichtlich ist, gaben jene „Anweisungen der Regierung (...) über die Modalitäten einer Kollaboration mit dem Feind“ 17 kaum konkrete und praxisbezogene Hilfestellung. Die Generalsekretäre waren folglich in der Bemessung des erforderlichen Entgegenkommens, daß sie der deutschen Besatzungsmacht gegenüber ohne Zweifel zu leisten hatten, weitgehend auf ihre persönlichen Einschätzungen angewiesen. Daß sie jedoch oftmals das tatsächlich erforderliche Maß an Zugeständnissen überschritten, soll im folgenden gezeigt werden.
Das Gremium, welches ansich ja keine gesetzlich legitimierte Institution darstellte, setzte sich aus den für ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich verantwortlichen Beamten zusammen. Diese „tadellosen Herren“ 18 , die sich bis zu diesem Zeitpunkt lediglich mit „internen ministerialen Verwaltungs- und Personalsachen" 19 beschäftigt hatten, betraute der Reichskommissar, der von allen Generalsekretären, die „im Amt bleiben wolle(n) (...) loyale Kollaboration“ 20 erwartete, am 29. Mai 1940 mit beschränkter gesetzgebender Gewalt und machte sie ihm gegenüber verantwortlich. Diese gesetzgebenden Befugnisse weitete er schon am 29. Juni 1940 ansehnlich aus. Die Früchte dieser Zugeständnisse von deutscher Seite ließen nicht lange auf sich warten: Der ersten Verordnung Seyss-Inquarts, welche sogar gegen die Haager Friedenskonvention verstieß, stimmte der Secretarissen-Generaal nach nur kurzem Zögern zu, „ungeachtet seiner starken Position gegenüber Seyss-Inquart, der immerhin nicht ohne sie konnte.“ 21 In jener Verordnung verlangte der Reichskommissar, „daß alle niederländischen Richter, Beamte und Lehrkräfte ihre strikte Loyalität gegenüber der deutschen Macht, dem deutschen Reich und der deutschen Kriegsmacht beeiden müssen.“ 22 Auf die wohl folgenreichsten Kollaborationshandlungen der Generalsekretäre, welche sich nun endlich in der Lage sahen, „eine Anzahl eigener politischer Vorstellungen zu verwirklichen, ohne durch parlamentarische Streitigkeiten behindert zu werden“ 23 , soll im folgenden anhand des Werkes Bezetting en Collaboratie von Gerhard Hirschfeld näher eingegangen werden:
15 Dr. L. de Jong, De Bezetting, S. 66, Amsterdam, 1966
16 Werner Rings, Leben mit dem Feind, S. 112, München, ohne Jahresangabe
17 ebenda, S. 113
18 Prof. L. Mok, collaboratie: personen en patronenen, S. 23, Muiderberg, 1990
19 Gerhard Hirschfeld, Bezetting en collaboratie, S. 112, Haarlem, 1991
20 Werner Rings, Leben mit dem Feind, S. 114, München, ohne Jahresangabe
21 Prof. L. Mok, collaboratie: personen en patronenen, S. 24, Muiderberg, 1990
22 ebenda, S. 24
23 Gerhard Hirschfeld, Bezetting en collaboratie, S. 115, Haarlem, 1991
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I. Die Entlassung jüdischer Beamter
Ende August 1940 forderte Generalkommissar Wimmer den Secretarissen-Generaal auf, zu veranlassen, daß keine jüdischen Niederländer mehr verbeamtet, und keine jüdischen Beamten mehr befördert werden sollten. Diesem Anliegen wurde dann mit der sogenannten „Ariererklärung“ entsprochen. Per Rundschreiben, datiert auf den 4. und 5. Oktober 1940, wurden alle Beamten und das gesamte in der Verwaltung tätige Personal angewiesen, jene Erklärung zu unterzeichnen und damit die Garantie einer nicht-jüdischen Abstammung zu erbringen. Falls dieser Unterzeichnung etwas entgegenstand, mußten sowohl die Namen der Eltern und Großeltern genannt, als auch Angaben über die finanzielle Situation gemacht werden.
Einen Tag nach der Versendung der Rundschreiben an die betroffenen Institutionen forderten die Deutschen die Entlassung aller Beamter jüdischer Abstammung. Auch dieser Forderung wurde ohne den eigentlich zu erwartenden Widerstand nachgekommen: Am 21. November 1940 erfolgte die Suspendierung aller jüdischer Beamter und des gesamten Verwaltungspersonals jüdischer Abstammung. Am 21. und 22. Februar 1941 wurden sie entlassen. „Seyss-Inquart war angenehm überrascht über die Fügsamkeit des Secretarissen-Generaals. Er zeigte seine Erkenntlichkeit durch eine kräftige Erhöhung ihrer Gehälter: von 8.000 auf 14.000 Gulden pro Jahr: das ehemalige Ministergehalt.“ 24
II. Die Aufrufe gegen Sabotageakte
Zumindest im Jahre 1941 stellten Sabotageakte von Seiten des illegalen Widerstandes lediglich eine Randerscheinung in der Geschichte der Niederlande während der Besatzung dar. Trotzdem forderte der „Generalkommissar für das Sicherheitswesen und Höhere SS- und Polizeiführer in den Niederlanden“ Rauter den Secretarissen-Generaal auf, durch eine öffentliche Verurteilung diesen Vorkommnissen entgegenzutreten. Gefordert - befolgt. „Am 28. Oktober 1941 lasen die niederländischen Bürger in allen Zeitungen und auf tausenden offiziellen Plakatwänden eine durch Frederiks, Hirschfeld und Schrieke unterzeichnete Proklamation.“ 25 Diese enthielt die Aufforderung an alle Bürger, beim Kampf gegen die Taten „unbesonnener und krimineller Elemente“ 26 , welche durch ihre Sabotageakte dem Interesse der niederländischen Bevölkerung schaden würden, zu helfen.
Die nach Kriegsende eingerichtete Parlamentarische Enquêtekommission bezeichnete „die Anti-Sabotageerklärung des Secretarissen-Generaals als „ernsthaften Fehler“ und einen Beweis für die Tatsache, daß diese obersten Beamten ihrer Amtserfüllung nicht ausreichend nachgekommen waren.“ 27
24 Prof. L. Mok, collaboratie: personen en patronenen, S. 25Muiderberg, 1990
25 Gerhard Hirschfeld, Bezetting en collaboratie, S. 125, Haarlem, 1991
26 ebenda, S. 125
27 ebenda, S. 126
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Arbeit zitieren:
Angela Schaaf, 2005, Die politische Kollaboration der niederländischen Bevölkerung während der Besatzungszeit, München, GRIN Verlag GmbH
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