INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung 3
2 Zugänge zur Zivilgesellschaft 5
2.1 Sozial-anthropologischer Zugang 5
2.2 Sozial-ethischer Zugang 7
2.3 Sozial-historischer Zugang 9
3 Das Verständnis der Zivilgesellschaft 12
3.1 Begriff 12
3.2 Bedingungen stabiler Demokratie 14
3.2.1 Einheit 15
3.2.2 Partizipation 16
3.2.3 Gegenseitiger Respekt 17
3.2.4 Geeignete Wirtschaftsform 17
3.3 Kritik 18
4 Zusammenfassung 20
Literaturverzeichnis
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1 EINLEITUNG
Charles TAYLOR wurde 1931 in Kanada geboren, wo er heute als Professor für Philosophie an der McGill University in Montreal tätig ist. Er zählt zu den einflussreichsten Vertretern der liberalismus- und kapitalismuskritischen Strömung des Kommunitarismus (obgleich gesagt werden muss, dass sich TAYLOR selbst nicht gern einordnen lassen will) und setzt sich für eine starke Bürgergemeinschaft ein.
Der Kommunitarismus betont die Abhängigkeit des Individuums von der Gesellschaft und kritisiert den individuumszentrierten-, auf Nutzenmaximierung basierenden liberalen Ansatz und sieht die liberale Tradition westlicher Demokratien als mitverantwortlich dafür, dass sich repräsentative Demokratien heute in einer allseits wahrgenommenen Krise befinden, was sich in Politikverdrossenheit und fehlendem bürgerschaftlichen Engagement niederschlägt. Eine Liberalismus-Kommunitarismus- Debatte währt bereits Jahrzehnte und hatte sich an der Rawls`schen Gerechtigkeitstheorie entzündet. Infolgedessen wurden eine Vielzahl von Schriften veröffentlicht, die sich gegen die vorherrschende liberalistische Prämisse der modernen Zeit wandten. Obgleich in diesen Texten verschiedene Standpunkte verdeutlicht werden, wurden sie dem entstandenen „Gegenbegriff“ zum Liberalismus - dem Kommunitarismus - zugeordnet.
Häufig wird von den Autoren die Stärkung der Zivilgesellschaft als Notwendigkeit zur Verbesserung für die Probleme heutiger Demokratien gesehen, da sie als wichtiger Reproduzent funktionierender Demokratie gilt.
Aus diesem Grund beschäftigt sich auch Charles TAYLOR mit ihr und ihrer Ausgestaltung. Grundsätzlich stellt er zunächst voran, dass einzig die Demokratie als Staatsform, normatives Ideal ist, welches die liberalen Ideen von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit vertritt und in der Praxis eine Alternative zu autoritären Regime darstellt (vgl. TAYLOR 2002, S. 11). Daher muss versucht werden, diese, mit den ihr innewohnenden Werten, zu schützen, zu erhalten und zu stabilisieren. Eine funktionierende, politisch aktive Zivilgesellschaft ist dafür zentrales Element.
In dieser Hausarbeit soll ein Versuch unternommen werden, TAYLORs Sichtweise der Zivilgesellschaft darzulegen. Es erscheint daher zunächst sinnvoll, bei den Zugängen zur Zivilgesellschaft, die Ursula NOTHELLE-WILDFEUER als sozial-anthropologischen-,
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sozial-ethischen- und sozial- historischen Ansatz herauskristallisiert, zu beginnen (vgl. NOTHELLE-WILDFEUER 1999. S. 128 ff.).
Diese Zugangsweisen bilden die Grundlage für das im Anschluss daran beschriebene Verständnis d es Zivilgesellschaftsbegriffs. Beides baut aufeinander auf und gehört zusammen. Zum Abschluss werden eher zur allgemeinen Verdeutlichung einige an kommunitaristischen Ansichten wahrgenommene Kritikpunkte kurz dargestellt. Insgesamt wird es natürlich nicht möglich sein, die Positionen erschöpfend zu beleuchten. Grundsätzlich sind die einzelnen Punkte miteinander verwoben und können nicht strikt getrennt voneinander verstanden werden. Vielmehr soll versucht werden, ein Bild der Ansichten TAYLORs zur Zivilgesellschaft zu geben und gleichzeitig darzustellen, mit welchen Grundlage n er zu diesen Auffassungen kommt.
Gleichsam soll es hier auch nicht Aufgabe sein, eine allgemeingültige Definition von Zivilgesellschaft zu entwerfen. Darüber existieren eigene vielschichtige
Auseinandersetzungen, zumal dieser Begriff heute in nahezu jeder politischen Debatte hörbar ist und sogar mitunter zum inflationär gebrauchten Modewort degradiert wird, was natürlich andererseits auch die zunehmende Wichtigkeit dieses Konzeptes verdeutlicht. Grundkonsens besteht häufig in der Annahme, dass es sich bei Zivilgesellschaft um einen Gegenpol zum Staat handelt und die Bürger, Träger von Tugenden sind. Ferner wird sie, gemäß SCHADE, als autonom, emanzipatorisch, integrativ, verständnisorientiert und plural charakterisiert. Es ist weiterhin Tatsache, dass Zivilgesellschaft vorrangig in Bezug auf demokratische Systeme diskutiert wird und sich erst im Zusammenhang mit anderen Begriffen, z.B. Bürgerengagement, Gemeinwohl, Gemeinsinn und Sozialkapital konkretisiert (vgl. SCHADE 2002, S. 3ff.).
Dies soll jedoch als kurze einführende Bemerkung genügen, da TAYLORs Verständnis Thema der Ausarbeitung ist.
Es gilt allgemein noch anzumerken, dass die Begriffe Zivilgesellschaft, civil society und Bürgergesellschaft simultan verwendet werden, obgleich sich diesbezüglich eine eigene Debatte über verschiedene Verwendungsweisen herausgebildet hat. Dies wäre jedoch wiederum ein eigenes Thema.
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2 ZUGÄNGE ZUR ZIVILGESELLSCHAFT
2.1 SOZIAL-ANTHROPOLOGISCHER ZUGANG
In diesem Zugang steht TAYLORs soziale Konzeption des Menschen im Mittelpunkt. Der Mensch ist demnach durch die Gesellschaft und deren Wertegefüge, in welche er hineingeboren wird, bestimmt. In ihren Handlungen beziehen sich die Individuen auf die gesellschaftlich vorgeprägten Werte, die als kollektiv geteilte moralische Grundlage aller gelten, zurück.
Handlungen sind also in einem übergeordneten Werterahmen der Gesellschaft eingeordnet, „der jeweils vorgängig festlegt, was dem Subjekt sich überhaupt zur Entscheidung aufdrängt (HONNETH 1999, S. 235).“
Die Gesellschaft geht dem Individuum voraus. Sie prägt den Einzelnen und kann daher nicht lediglich als ein Zusammenschluss nutzenmaximierender Individuen begriffen werden, sondern ist selbst konstitutives Gut.
TAYLOR kritisiert auf dieser Grundlage den neuzeitlichen Individualismus, den von ihm so bezeichneten Atomismus. Dieser beschreibe die Doktrinen, die von den Theorien des Sozialvertrags ausgingen und sich in darauf folgenden Konzeptionen fortsetzten. Das vorherrschende Menschenbild moderner westlicher Gesellschaften sei atomistisch geprägt und lässt sich auf das politische Erbe Locke`s zurückführen. Im Gegensatz zu der von den Vertragstheorien implizierten instrumentellen Nutzung der Gesellschaft, betont TAYLOR hingegen, dass gesellschaftliche Zugehörigkeit nicht lediglich potentielle Option der Menschen ist, sondern diese ihre charakteristisch menschlichen Fähigkeiten nur in ihr entwickeln können: „um tatsächlich ein moralisch handelnder Mensch im vollen Sinne des Wortes zu werden oder ein voll verantwortliches, autonomes Wesen, ist das Leben in der Gesellschaft eine conditio sine qua non (NOTHELLE-WILDFEUER 1999, S. 134).“ Die Gesellschaft bestimmt als kollektive Identität die personale Identität. Die „Vorherrschaft“ der atomistischen Sichtweise gründet sich, so TAYLOR, auf die Behauptung des Primats der Rechte, d ie für die Menschen seit der Aufklärung von unbestreitbarer Stärke seien. Aus TAYLORs Perspektive führt dies zu dem Defizit, „daß sie einem Prinzip der Zugehörigkeit oder Verpflichtung einen ebensolchen Status absprechen würden (NOTHELLE-WILDFEUER 1999, S.132).
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Rechte und ihre Entstehung jedoch, setzen einen sozialen Zusammenhang, d er sie erst ermöglicht, voraus, da einer für sich allein zunächst keine Rechte hat. Dies bedeutet wiederum, dass Rechte aus einer sie begünstigenden Gesellschaftsform hervorgegangen sein müssen, und dass, im Umkehrschluss, eine Überbetonung individueller Rechte gegenüber der Gesellschaft, in deren Zerstörung münden könne, was gleichzeitig die Möglichkeit, Rechte zu haben, mit zerstören würde.
„Das individualistische Denken neigt jedoch dazu, sich über diese Bedingungen systematisch zu täuschen, sie zu übersehen und zu verdrängen. Dadurch entsteht die Gefahr, daß die atomistische Doktrin, die heute in den meisten westlichen Gesellschaften schon zum "common sense" gehört, ihre eigenen sozialen Voraussetzungen gefährdet und untergräbt (REESE-SCHÄFER 1994, S. 29 f.).“
Dem Recht ist also „ ein begrifflicher Hintergrund wesentlich, eine Vorstellung vom moralischen Wert bestimmter Eigenschaften und Fähigkeiten, ohne die es keinen Sinn machte, dieses Recht zu behaupten (TAYLOR 1995, S. 84).
Das soziale Umfeld des Menschen nennt TAYLOR Zivilisation und als die in ihr wirkende Kraft versteht er die Kultur. Um die heute als maßgeblich empfundenen Rechte begründen und aufrecht erhalten zu können, bedurfte es eines bestimmten Kulturtypus, der dies ermöglichte. Das freie Individuum des Westens kann also nur sein, was es ist, aufgrund seiner Gesellschaft und Zivilisation, die es hervorgebracht hat und erhält (vgl. REESE-SCHÄFER 1994, S. 33).
"Der entscheidende Punkt ist: Da das freie Individuum seine Identität allein in einer Gesellschaft und Kultur einer bestimmten Art aufrechterhalten kann, muß es sich kümmern um die Gestalt dieser Gesellschaft und Kultur als Ganze (TAYLOR 1988, S. 207).“ TAYLOR leitet daraus eine Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft ab. Dies impliziert die Forderung nach aktiver Teilhabe an der Politik und die Notwendigkeit einer funktionierenden Zivilgesellschaft, in der starkes bürgerschaftliches Engagement gefördert und praktiziert wird, um auf diese Weise das demokratische Gemeinwesen aufrecht zu erhalten.
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Arbeit zitieren:
Doreen Kubek, 2005, Die Zivilgesellschaft bei Charles Taylor. Zugang und Verständnis, München, GRIN Verlag GmbH
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