Inhaltsangabe
1. Einführung 3
1.1. Die Serie „Das Jugendgericht“ 3
1.2. Die Akteure 3
1.3. Die Unterschiede zu anderen
Gerichtsshows 4
2. Hypothese 4
3. Hinweise auf das spätere Urteil 5
3.1. Die Anmoderation 5
3.2. Das Profil der Angeklagten 8
3.3. Das Profil der anderen Schuldigen 10
4. Schlussfolgerungen 12
2
Unschuldige und Schuldige vor Gericht
1. Einführung
1.1. Die Serie „Das Jugendgericht“
„Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre). Laut eigener Aussage des Senders RTL sieht sich die Serie als Möglichkeit, „einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht“ zu gewinnen. Schon aber die Präsenz des Publikums im Saal macht dieses Ziel unmöglich, da die gerichtlichen Strafverhandlungen von Minderjährigen von der Öffentlichkeit ausgeschlossen sind. Vor dem Jugendgericht werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Es geht selten um Bagatelldelikte, der Schwerpunkt der Show liegt eben in der Dramaturgie und in der Aufdeckung der Geschickte, die hinter der Tat steckt. Die Serie läuft montags bis freitags um 16 Uhr auf dem privaten Sender RTL. Um die Zuschauer zum Dranbleiben zu überreden, fängt die Serie direkt, ohne Werbeunterbrechung oder dem 30-Sekunden-bleiben-Sie-dran-Spot nach dem „Familiengericht", also schon um 5 vor, an. Die 5-vor-Taktik hatte sich auch bei anderen privaten Sendern, wie dem Hit-Radio FFH in Bad Vilbel, die die Nachrichten nicht bei voller Stunde, sondern um 5 vor senden, ausgezahlt. So wird die Werbezeit der anderen Sender durch die Einführung in ein neues Programm getoppt und dem Zielpublikum fällt es schwerer umzuschalten, wenn fünf Minuten voll Spannung schon abgelaufen sind.
In der 44-minütigen Sendung werden maximal zwei Fälle verhandelt, mittlerweile hat sich das Format mit einem Fall etabliert, der durch die Verzwickung der Hintergrundgeschichte mehr Spannung und mehr Drama erzeugen kann.
1.2. Die Akteure
Die Produzenten dieser Sendungen bedienen sich bei der Besetzung der Wechseldarsteller Laienschauspieler, allerdings sind die Repräsentanten der Justiz echte Juristen, d.h. Richter, Anwälte, im Bemühen der Sendung mehr Authentizität zu verleihen.
3
Die 25 Jahre Erfahrung als Jugendrichterin garantieren Dr. Ruth Herz „eine glaubwürdige Rechtssprechung. Sie führt die Verhandlungen objektiv, souverän und einfühlsam. Sie deckt die Geschichte hinter der Tat auf und versucht, mit ihren Urteilen den Jugendlichen eine Chance zu geben." Die Aussage des Senders RTL kann man nur teilweise zustimmen, denn nach dem Urteilsspruch gibt es keine anderen Einblicke in den Werdegang der Verurteilten: über Resozialisierung, Reintegrierung in die Gesellschaft, Zukunftsaussichten oder sogar die Einlegung einer Revision vor einer höheren Instanz ist leider nie die Rede. Zwar begründen im Urteilsspruch schwere Lebensumstände eine mildere Strafe, dennoch endet die Geschichte abrupt mit der Verkündung des Urteils und dem Hinweis, alle Fälle seien frei erfunden.
Der Staatsanwalt Dirk Küchmeister „vertritt auch in den neuen Folgen die Anklage. Er konfrontiert die Jugendlichen mit unangenehmen Tatsachen und bohrenden Fragen, um ihre Schuld zu beweisen.“
1.3. Die Unterschiede zu anderen Gerichtsshows
„Das Jugendgericht“ verhandelt ausschließlich Strafsachen, im Gegensatz zu Familienauseinandersetzungen, die während des „Familiengerichts“ gelöst werden. Zum Zeitpunkt der Tat waren die Verdächtigen alle Jugendliche; alle anderen Sendungen decken Straftaten von Erwachsenen auf („Das Strafgericht“ - RTL, „Richterin Barbara Salesch“, „Richter Alexander Hold“ - SAT1).
Schauplatz, also Bühne der juristischen Inszenierung i st nicht nur der Gerichtssaal, sondern häufig auch der Flur oder sogar die Toilette. „Das Jugendgericht“ ist die einzige Sendung, wo im Vorspann spätere Szenen aus dem Verfahren mit eingebaut sind.
2. Hypothese
Es wird untersucht, ob es Hinweise und Anhaltspunkte für den späteren Ausgang des Verfahrens, also vor dem Erscheinen des Tricksters oder dem Verplappern des Angeklagten, gibt. Es wird versucht, anhand des Vorspanns, der soziodemografischen, der psychologischen Merkmale der Angeklagten und deren V erhalten während des Prozesses die Schuld oder Unschuld im Voraus zu bestimmen.
Weiterhin wurde nicht nur das Verhalten der Angeklagten analysiert, sonder auch das der anderen Schuldigen, die sich im Laufe der Gerichtsshow als schuldig entpuppt haben, um zu sehen, ob dieselben Muster und Modelle auch auf sie übertragen werden können.
4
Arbeit zitieren:
Anca Klein, 2005, Gerichtsshows. Unschuldige und Schuldige vor Gericht., München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Gerichtsshow - ein neues Erfolgsformat im deutschen Fernsehen
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Seminararbeit, 19 Seiten
Die Gerichtsshow als Subgenre des Reality TV
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Seminararbeit, 34 Seiten
Die Regelungen der EG im Rundfunkrecht
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Geschlechterrollen - Zur Lage von Mann und Frau
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Hausarbeit, 17 Seiten
Anca Klein hat den Text Gerichtsshows. Unschuldige und Schuldige vor Gericht. veröffentlicht
Anca Klein hat einen neuen Text hochgeladen
Europarecht und die Gerichte der Transformationsstaaten
European Law and the Courts of...
Mahulena Hofmann
Schuldig. Mitgliedschaft und Tätigkeit in einer verbotenen Vereinigung...
Israelische Militärgerichte 20...
Ulrike Vestring
Reading Seminar XI: Lacan's Four Fundamental Concepts of Psychoanalysi...
Richard Feldstein, Maire Jaanus, Bruce Fink
0 Kommentare