Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Entwicklung von Traumatisierung 8
2.1 Definition Traumatisierung 9
2.1.2 Posttraumatische Belastungsstörung 10
3. Rechtliche Rahmenbedingungen 12
3.1 Allgemeine Voraussetzungen für Abschiebehindernisse 13
gem äß § 60 Abs. 7 AufthG
4. Lebenssituation der Flüchtlinge in Deutschland 14
5. Traumatisierte Flüchtlinge zwischen Psychiatrie und Ausländerbehörde 20
- Konfliktdarstellung
5.1 Interventions - und Konfliktlösungsmöglichkeiten anhand eines 24
Forderungskataloges
6. Herausforderungen der Flüchtlingssozialarbeit 28
- Coping-Strategien am Beispiel von Refugio
7. Kritische Auseinandersetzung und Fazit 34
Anhang 37
Literaturverzeichnis 44
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1. Einleitung
Am 01.07.2005 erreicht mich eine Presseerklärung vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit der Schlagzeile „Ausländeramt holt traumatisierten Kurden zur Abschiebung aus Psychiatrie- Segeberger Ausländerbehörde bleibt sich treu“.
„In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni holte ein Greiftrupp der Segeberger Ausländerbehörde den nach Folter in türkischer Haft schwer traumatisierten Kurden Murat Savas aus dem Bett in der Ricklinger Psychiatrie, wo er sich zur Therapie in stationärer Behandlung befunden hatte. Der schwer kranke Mann wurde am Mittag des 28. Juni von seiner Familie getrennt und allein in die Türkei abgeschoben.
Die Abteilung für Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Segeberger Kreisverwaltung war schon Ende Mai durch ihre restriktive, gegen kranke ausreisepflichtige Menschen gezielte Vollstreckungspraxis aufgefallen.
Murat Savas lebte schon seit 1990 in Deutschland, seine Ehefrau Nurten folgte vor ca. 6 Jahren, seine Kinder Nurullah und Rojhat sind hier geboren. Savas' Asylgesuche waren abgelehnt worden. Die später offenbar gewordene und fachärztlich attestierte schwere posttraumatische Belastungsstörung hatte weder asylendscheidende Behörden und Gerichte noch die Härtefallkommission überzeugen und schon gar nicht die zuständige Ausländerbehörde erweichen können, ihren rechtlichen Spielraum für die Aufenthaltsverlängerung aus humanitären Gründen zu nutzen. (…)“ 1
In zunehmenden Maße werden körperlich oder psychisch k ranke Migranten, deren Aufenthaltstatus erloschen ist, gegen den Protest der behandelnden Ärzte während einer notwendigen stationären psychiatrischen Behandlung zwangsweise aus Krankenhäusern geholt und abgeschoben. 2
Die therapeutische Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen ist im Kontext der bundesdeutschen Asylpolitik problematisch, wie der Fall Savas eindrücklich aufzeigt. Manche abgelehnten traumatisierten Flüchtlinge erhalten aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Duldung, das heißt ihre Abschiebung wird zeitweise nicht vollzogen. Bei erfolgreicher therapeutischer Arbeit ist, mit Behandlungsabschluss, aus S icht der Behörden das „Abschiebungshindernis“ weg, die Duldung des Flüchtlings erlischt. Dies bedeutet für den
1 Karimi, B.: Presseerklärung Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, 01.07.2005.
2 Vgl. Eppendorfer Zeitung für Psychiatrie: Schutzlos in der Psychiatrie, S.1.
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Flüchtling, so er denn nicht freiwillig ausreisen will, dass er eigentlich nicht gesund werden „darf“ oder kann. Jede Tendenz zur Genesung führt möglicherweise durch die damit wieder aktuell drohende Abschiebung z ur Reaktualisierung des Traumas. Für andere Flüchtlinge entsteht die paradoxe und schwer erträgliche Situation, dass ihre Krankheit sie vor der Abschiebung bewahrt, aber die Angst vor der Abschiebung und der Rückkehr zum Teil für die Beschwerden mitverantwortlich ist. Ein Teufelskreis wird in gang gesetzt.
Die stetige Zunahme an neo-faschistischen, religiös- fundamentalistischen, antisemitischen und rassistischen Bewegungen weltweit macht eine Auseinandersetzung mit Terror, Gewalt und deren Auswirkungen unvermeidbar. Kriege, Bürgerkriege, Genozide, politische, ethnische oder rassistische Verfolgung, Folter und staatliche Repressionen zwingen Menschen aus allen Teilen dieser Welt dazu, aus ihrem Heimatland zu fliehen. „Niemals gab es so viele Flüchtlinge auf der Welt wie gegenwärtig. Zu Recht wird unser Jahrhundert als das der Flüchtlinge bezeichnet. H inter dem Be griff „Flüchtlinge“ verbergen sich vielfältige Schicksale von Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen gezwungen fühlen ihre Heimat zu verlassen. “ 3 Die Konfrontation mit einer existentiellen Bedrohung, die Erfahrung von organisierter und von Menschen initiierter Gewalt stellt ein tiefes Trauma dar und hinterlässt psychische Narben. Hinzu kommt, dass das Leid der traumatisierten Flüchtlinge mit der Ankunft im Exil längst nicht beendet ist, die psychischen Auswirkungen des Traumas „begleiten“ die Flüchtlinge oft Jahre- und jahrzehntelang. Deutschland kann vor dieser Tatsache nicht die Augen verschließen, denn ein nicht unerheblicher Teil der hier lebenden Flüchtlinge hat Erfahrungen mit organisierter Gewalt gemacht. Gerade vor dem Hintergrund unserer eigenen Vergangenheit, der Gräueltaten des Nazi-Regimes, die für Millionen Menschen Folter und Tod gebracht haben, hat Deutschland die moralische Verpflichtung, traumatisierten Flüchtlingen zu helfen, sowohl durch das zur Verfügung stellen geeigneter Rehabilitationseinrichtungen als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Die gegenwärtige Praxis der Asyl- und Ausländerpolitik jedoch zeichnet sich allenfalls dadurch aus, dass vielfach die Existenz von organisierter Gewalt in Herkunftsländern geleugnet oder beschönigt und damit das Leid traumatisierter Flüchtlinge bagatellisiert wird. Von Hilfsbereitschaft, Anteilnahme und Integration ist wenig zu spüren, vielmehr stellt eine Abschreckungs- und Marginalisierungspolitik die traurige Realität dar.
3 Wirtgen, W.: Flüchtlinge und Traumatisierung. Eine Annäherung. 1999, S.1
5
Daher ist es nötig, jeglichen Verleugnungs- und Bagatellisierungsversuchen von Folter, organisierter Gewalt und ihren Folgen ent gegenzutreten. 4
Diese Arbeit stellt zum Einen den Versuch dar, einen - wenn auch begrenzten - Überblick über psychische Traumatisierung und die daran anknüpfenden Lebensbedingungen der Opfer im Exilland zu geben, sowie Möglichkeiten und Grenzen von Therapie im asylrechtlichen Kontext aufzuzeigen.
Zum anderen ist der von mir gewählte Konflikt traumatisierter Flüchtlinge zwischen Psychiatrie und Ausländerbehörde nur eine von vielen unabwendbar entstehenden Ambivalenzen in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit, ist dieser Bereich der sozialen Arbeit doch wie kaum ein anderes berufliches Handlungsfeld von der politischen „Gesamtwetterlage“ abhängig. Um die daraus resultierenden Probleme für die soziale Arbeit im interkulturellen Bereich deutlich zu machen und zu sensibilisieren, möchte ich diesen Konflikt nutzen und ihn als ein Beispiel von bestehenden Herausforderungen in der Flüchtlingsarbeit charakterisieren.
Ich habe mich an den Verein Refugio, dem Zentrum für Behandlung, Beratung und Psychotherapie von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Schleswig Holstein, gewandt, um die Bedeutung von Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen aufzuzeigen.. Dort habe ein semi- strukturiertes Interview durchgeführt, von dem sich Ausschnitte in Form von Zitaten in dieser Arbeit wieder finden, mit denen ich die subjektiven Erlebnisdimensionen von sozialer Arbeit im Spannungsfeld von politischen und ökonomischen Gesichtspunkten und den daraus resultierenden A sylgesetzen, darstellen werde. Weiterhin werde ich im Rahmen dessen versuchen, Interventionsmöglichkeiten für jeden Einzelnen, der sich auf diesem Gebiet engagiert, zu erarbeiten. Den theoretischen Part aus der Literatur werde ich mit den subjektiven Ausführungen eines Interviewpartners aus der Praxis vergleichen und die Theorie damit widerlegen oder untermauern beziehungsweise lediglich beispielhaft deskriptiv Veranschaulichen.
Die Berücksichtigung aller releva nten Aspekte zum Verständnis der Probleme traumatisierter Flüchtlinge und mögliche Lösungsansätze würde die Niederschrift eines umfassenden, enzyklopädischen Überblicks über das gesamte Gebiet der Sozialwissenschaft und teilweise der Psychologie erfordern, was im Rahmen dieser Hausarbeit nicht annähernd möglich ist. Daher erhebt meine Arbeit keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern kann
4 Vgl. Haas, D.: Folter und Trauma. Therapieansätze für Betroffene. 1997, S. 9.
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allenfalls eine Auswahl an von mir subjektiv für wichtig erachteten Aspekten und Problemen darstellen. 5
Zunächst werde ich den Begriff Traumatisierung mit Hilfe der Ausführungen von Dietrich F. Koch definieren, mit der so genannten „posttraumatic stress disorder“ als einem universellen „Krankheitsbild“. Ich stütze mich in diesem Punkt fast ausschließlich auf diese Quelle, da sie sehr zuverlässig ist und es sich bei Definitionen im A llgemeinen lediglich um eine Wiedergabe vorhandener Kriterien handelt. Zudem werde ich einen kurzen Einblick zur rechtlichen Situation von Flüchtlingen auf der Basis der Asylgesetzgebung in Deutschland geben. Daran anknüpfend setze ich mich mit der Situation des traumatisierten Flüchtlings im Exil auseinander, mit den Lebensbedingungen, die der Flüchtling in Deutschland vorfindet. Dazu werde ich einen Auszug aus einem Interview schildern, das ich mit einem abgelehnten Asylbewerber in Bezug auf seine subjektiven Empfindungen zu seiner Lebenssituation in Deutschland geführt habe. Aus all diesen Faktoren resultierend werde ich den Konflikt, sowie einen Versuch von Lösungsansätzen herausarbeiten, um im letzten Kapitel aus den Schlussfo lgerungen einen Kriterienkatalog an Interventionsmöglichkeiten für die soziale Arbeit am Beispiel von Refugio zu erstellen.
5 Vgl. Haas, D.: Folter und Trauma. Therapieansätze für Betroffene. 1997, S. 9.
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2. Entwicklung von Traumatisierung
Damit man die besondere Situation traumatisierter Flüchtlinge nachvollziehen kann, ist es essentiell das Krankheitsbild und die Entstehung dessen zu kennen und sich damit auseinanderzusetzen.
1980, mit der Aufnahme von psychischen Reaktionen auf Extrembelastungen als neue Kategorie von Krankheitsursachen in das international gebräuchliche „ Diagnostische und Statistische Manual der Krankheiten“, das DSM III und wenig später in das „internationale Klassifikationssystem der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“, das ICD 9, wurde weltweit erstmals anerkannt, dass eine psychische Störung ausschließlich äußere Ursachen haben kann. Der wesentliche Begriff von Traumatisierung mit seinen lang wirkenden, tief greifenden Folgen, ist zunächst aufgrund der Feststellung von psychischen Auswirkungen des Vietnamkriegs auf Soldaten aus den USA und der Erkenntnisse bezüglich der Folgen von sexuellem Missbrauch und Misshandlungen bei Kindern, sowie Vergewaltigungen bei Frauen, wissenschaftlich abgesichert und geprägt worden. Diese Erkenntnis schuf die Grundlage für die Entwicklung eines neua rtigen psychiatrischdiagnostischen Denkens, eines für die psychiatrische Wissenschaft neuen Paradigmas, das bis heute noch nicht viele Vertreter der Fachwelt in Deutschland zur Kenntnis genommen haben. Begründet liegt dies darin, dass d ie verschiedenen F orschungsansätze zur p sychischen Traumatisierung sich über eine lange und schwierige Geschichte und vor allem im Ausland langsam entwickelt haben. Erschwert wurden die Fortschritte in Deutschland hauptsächlich durch politische und ökonomische Interessen wie das Bestreben, Entschädigungsansprüche von NS-Opfern zurückzuweisen, das Ausmaß der damals stattgefundenen Gewalt an sich zu verleugnen und die Entschädigungsleistungen der Versicherungsgesellschaften und des Staates gering zu halten. Auch psychische Barrieren wie die allgemein menschliche Neigung, Todesgefahr aus dem Bewusstsein zu bannen und Trauma folgen nicht wahrhaben zu wollen, mögen eine gewisse Rolle dabei gespielt haben. Das bedeutet, dass aktuell nur diejenigen Fachleute, die sich intensiv um die Anpassung ihrer Kenntnisse an den neuesten Forschungsstand bemühen, in der Lage sind, psychische Reaktionen auf Extrembelastungen sicher zu erkennen, zu diagnostizieren und richtig zu behandeln, was in der Regel nur für
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wenige Spezialisten zutrifft, die durch ihren professionellen Alltag gehäuft mit Überlebenden extremer Gewalt konfrontiert sind. In der gesundheitlichen Regelversorgung in Deutschland können diese Kenntnisse nicht als Allgemeingut vorausgesetzt werden. 6
2.1 Definition Traumatisierung
Der Begriff der „Traumatisierung“ erfuhr zunehmende Beliebtheit, gepaart mit zunehmend inflationärem Gebrauch. Er wurde unter anderem in solcher Weise verwendet, dass die Grenze zwischen einer „normalen“ psychischen Belastungsreaktion auf ein beliebiges belastendes Ereignis und dem klinischen Krankheitsbild schwerer chronischer Folgen von Extrembelastung zum Teil nicht mehr erkennbar war.
Jedoch wird der Begriff Trauma in der medizinischen Wissenschaft im Sinne von Wunde oder Verletzung gebraucht. Auch eine körperliche Verletzung, wie beispielsweise eine Schnittwunde, wird als Trauma bezeichnet. In Abgrenzung dazu spricht man von Psychotrauma, wenn ausschließlich eine seelische Verletzung gemeint ist. Beide internationale Klassifikationen beginnen ihre Kriterien zur Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung mit einer Definition des auslösenden traumatischen Ereignisses. Im ICD-10 (WHO, 1991) wird ein traumatischer Stressor als ein belastendes Ereignis mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß beschrieben. Das Ereignis muss eine bestimmte traumatisierende Kraft aufweisen, die nach menschlichem Ermessen ausreichend ist, um bei fast jedem Betroffenen starke Angst und Verzweiflung auszulösen. Zudem muss es seiner Natur nach geeignet sein, die traumatische Symptomatik zu determinieren. Das DSM IV gibt einem Ereignis dann eine traumatische Qualität, wenn es eine reale oder drohende Todesgefahr, ernsthafte Verletzung oder Gefahr für die körperliche Integrität beinhaltet und die Person mit i ntensiver Angst, Hilflosigkeit oder panischem Schrecken erfüllt wird und entsprechend reagiert. Dabei reicht es aus, wenn die betroffene Person auch nur unmittelbar Zeuge eines solchen Ereignisses wird. Man hat bei dieser Klassifizierung eine Unterscheidung gemacht zwischen den so genannten „man made desaster“, den vom Menschen verursachten Traumata, und solchen, die nicht durch Menschen verursacht sind. Diese Unterscheidung ist insofern sinnvoll, als auch die psychischen und sozialen Folgeschäden signifikante Unterschiede zeigen. Das Verhältnis der betroffenen Person zu ihrer sozialen Umwelt ist in aller Regel stärker beeinträchtigt, wenn das Trauma in einem sozialen Kontext verursacht wurde. Eine zweite Unterscheidung wurde hinsichtlich der Dauer und Frequenz der Einwirkung des traumatischen Stressors gemacht.
6 Vgl. Koch, D. F..: Stand des Wissens über Traumatisierungen bei Flüchtlingen. 2001, S. 8-9.
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Auch hier gibt es Hinweise, dass lang andauernde und wiederholte Belastungssituationen oder ganze Sequenzen traumatischer Erlebnisse (Typ II) einen stärker beschädigenden Einfluss auf den Betroffenen haben, als einmalige oder kurzzeitige Erlebnisse (Typ I). 7
2.1.2 Posttraumatische Belastungsstörung
Die posttraumatische Belastungsstörung ist die zentrale Form der pathologischen psychischen Reaktionen auf Extrembelastungen. Sie ist keinesfalls die einzige Folgeerkrankung nach einem Psychotrauma. Die PTBS steht in der öffentlichen Diskussion nur oft im Zentrum der Aufmerksamkeit, weil das Symptombild als typische Folge von Traumatisierungen zu erwarten zu sein scheint, es sich relativ klar beschreiben lässt und eine relativ große Kohärenz der Einzelsymptome aufweist.
7 Vgl. Koch, D. F..: Stand des Wissens über Traumatisierungen bei Flüchtlingen. 2001, S. 10-11.
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Arbeit zitieren:
Melanie Gemballa, 2005, Traumatisierte Flüchtlinge im Spannungsfeld von Asylrecht und Genesungsprozess. Coping-Strategien für Sozialpädagogen in der Flüchtlingssozialarbeit am Beispiel von Refugio, München, GRIN Verlag GmbH
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