hierüber Luft zu machen. Dabei wirkten alle aufeinander ein, da sie in ständigem Briefkontakt standen, außerdem waren ihre Wohnorte nicht weit voneinander entfernt. Die literarischen Stoffquellen für das Kindsmordmotiv waren a) das Puppenspiel, b) das Bänkelsängerlied und c) das Volkslied. Puppenspiel und Volkslied dürften bekannt sein, zum Bänkelsängerlied ist zu sagen, dass es sich hierbei um erschütternde Tagesereignisse handelt, die der Bänkelsänger, auf einer Bank stehend, wiedergibt. Dies geschah meist an öffentlich stark frequentierten Orten. Bei Wagner stößt man auf zwei literarische Quellen: Das Motiv des verabreichten Schlaftrunks entnahm er dem Volkslied, das Freudenhaus aus Richardsons Roman „Clarisse Harlowe“. Außerdem schien das Verbrechen geradezu ideal, um die Rückständigkeit der damaligen Verfassung und Justiz, sowie deren Grausamkeit zu verdeutlichen. Denn, nach den Vertretern Sturm und Drangs hat der Verführer die größte Schuld am Verbrechen und eben dieser läuft frei herum, wird niemals verurteilt werden. Es muss betont werden, dass die Bewegung für eine mildere Strafrechtspflege vor allem von der literarischen Seite ausging, will man Juristisches erfahren, findet man viel zum Thema Kindsmord, jedoch wenig über die Bewegung für eine menschlichere Bestrafung desselben. Einiges kann ma n der Dissertation des Schweizers J. Wehrli, „Der Kindesmord“ 9 , entnehmen. Der erste, der die Strafrechtsbewegung in Verbindung mit der Literatur betrachtete war Erich Schmidt in seiner Wagner- Biografie 10 .
Wenden wir uns nun dem ersten gossen Thema des Referates zu und betrachten wir die historische Seite des Themas:
Die Menschen leben in Armut, während an den meisten Fürstenhöfen der pure Luxus vorherrscht. Den Großteil der Steuern, um diesen Luxus zu bezahlen, gaben die Bauern und Bürger ab. Wie wir schon erfahren haben, waren die Offiziere und Soldaten damals besonders berüchtigt, sie waren zur Ehelosigkeit gezwungen. Somit stellten sie eine ständige „Gefahr “ für die Bürgerstöchter dar, zumal sie ja auch bei bürgerlichen Familien einquartiert wurden, denn Kasernen existierten noch nicht. Friedrich der Große beschrieb die damalige Zeit so:
„Edelleute und Bauern waren geplündert, gebrandschatzt, ausgezehrt worden von soviel verschiedenen Heeren, derart, dass ihnen nur das nackte Leben und elende Lumpen geblieben waren, um ihre Blöße zu bedecken. Kein Kredit, um auch nur für die täglichen Bedürfnisse aufzukommen, die die Natur erheischt; keine Polizei mehr in den Städten: an Stelle des Geistes der Billigkeit und der Ordnung war niedrige Selbstsucht und anarchische Selbsthilfe getreten; Finanzkammern und Gerichte hatten die Arbeit einstellen müssen bei dem häufigen
9 Wehrli, J. : Der Kindesmord. Frauenfeld: 1889.
10 Schmidt, Erich: Heinrich Leopold Wagner. Goethes Jugendgenosse. Jena 1879.
Einbruch so vieler Feinde; das schweigen der Gesetzte hatte im Volk die Lust an der Ausschweifung entfesselt und daraus war eine allgemeine Jagd nach Gewinn um jeden Preis entstanden: der Edelmann, der Bauer, der Pächter, der Kaufmann, der Fabrikant, alle steigerten den Preis ihrer Werte und Waren nach belieben und schienen nur zu arbeiten auf ihren gegenseitigen Ruin.“ 11
Die damalige Strafrechtspflege erfüllte eine Doppelrolle: Einerseits war sie Vergeltung für das ausgeübte Verbrechen, eine Art Rache im Namen des Volkes, andererseits sollte sie vor allem abschreckend wirken und musste daher besonders hart und grausam ausfallen. An eine Art Rehabilitation des Verbrechers im heutigen Sinne wurde damals nicht gedacht. Die Todesstrafe war alltäglich:
„Mit den hinzutretenden Verschärfungen nahm die Hinrichtung folgenden Lauf: nachdem der Delinquent die ordentliche und außerordentliche Folter erduldet und sodann öffentliche Kirchenbuße geleistet hatte, wurde er im Hemde auf einem Karren zum Richtplatz geführt. Dort angelangt wurde er auf einem drei bis vier Fuß hohen Schafott, welches den zur Hinrichtung erforderlichen Pferden Platz bieten musste, auf dem Rücken liegend, mit eisernen Fesseln angebunden. Die Waffe, mit der er sein Verbrechen begangen hatte, wurde ihm in die Hand gegeben und diese mit Schwefel abgebrannt. Dann riß man ihm mittels Zangen Stücke Fleisch aus der Brust, den Armen und den Schenkeln und träufelte eine Mischung von flüssigem Blei, Öl, Pech, Wachs und Schwefel in die Wunden. Hierauf band man um seine Arme und Beine Stricke, deren Ende an die Pferde befestigt wurden, die ihn auseinander reißen sollten. Anfangs ließ man diese Pferde nur mit geringer Kraft, dann aber mit aller Gewalt ziehen. Leisteten die Bänder und Kapseln der Gelenke zu großen Widerstand, so wurden sie durchschnitten. Schließlich schleppte jedes der vier Pferde ein Glied des Unglücklichen fort, dessen Rumpf in einen brennenden Holzstoß geworfen wurde. Die Asche wurde in alle Winde zerstreut.“ 12 Dies ist zwar eine Beschreibung der Todesstrafe in Frankreich, sie lief jedoch in Deutschland ganz ähnlich ab.
Wie genau wurde der Kindmord bestraft? Was waren seine Ursachen?
Heute unterscheidet man drei verschiedene Formen der Kindstötung:
a) psychotische Störungen der Mutter nach der Geburt
11 Oncken: Das Zeitalter Friedrichs des Großen
12 Hertz: Voltaire und die französische Rechtspflege im 18. Jahrhundert, S.8.
b) Der Mord aufgrund von sexuellen Besitzwünschen, Eifersucht gegen den sexuellen Partner (Medea- Mord)
c) Kindsmord aus Besorgtheit um die Zukunft des Opfers
Der Kindesmord ist im 18. Jh. ein häufiges Ereignis:
Pestalozzi schreibt in „Über Gesetzgebung und Kindermord“: „Verhüll dein Angesicht, Jahrhundert! Beug dich nieder, Europa! Von deinen Richterstühlen erscheint die Antwort: Zu Tausenden werden meine Kinder von der Hand der Gebärenden erschlagen.“ 13 Die Ursachen sind natürlich immer ein Stück von der Persönlichkeit der Frau abhängig, die den Kindesmord begeht. Jedoch lassen sich Gemeinsamkeiten entdecken. Im oben genannten Werk nennt Pestalozzi beispielsweise „die acht Quellen des Kindesmordes“:
- Die Untreue und der Betrug verführender Jünglinge
- Die Strafen, die auf Unzucht stehen
- Die Armut
- Die Umstände der dienenden Schloss- und Stadtmädchen
- Die Furcht vor unvernünftigen Eltern, Vormünden, Verwandten
- „Heuchlerischer Ehrbarkeitsschnitt“
- Die inneren und äußeren Folgen der früheren „Laster“
- Die äußeren Umstände der Mädchen während der Geburtsstunde Er verweist noch auf weitere Komponenten, die da wären: Die Furcht vor der Schande, der Einfluss der zur Ehelosigkeit verdammten Soldaten, die nicht eingehaltenen Eheversprechungen.
Die Geschichte der Bestrafung des Kindesmordes ist lang und grausam und beginnt bei den Römern: Hier hatte der Vater zwar das Recht, Kraft der patria potestas frei über Leben und Tod seines Kindes zu entscheiden, aber Kindstötung seitens der Mutter wurde mit der „Lex Cornelia de sicariis“ bestraft. Kindsmord im Sinn der „Kindermörderin“ war jedoch dem römischen Gesetz völlig fremd.
In bekannten früheren Rechtsbüchern (Sachsenspiegel, Deutschenspiegel, Schwabenspiegel) wird der Begriff nicht erwähnt, jedoch war er bekannt. Der unehelichen Mutter wurde bereits die Todesstrafe angekündigt.
Im Laufe der Zeit verhärtete sich die Bestrafung immer mehr, im ausgehenden Mittelalter werden die Kindermörderinnen lebendig begraben oder gepfählt 14 .
13 Pestalozzi: Über Gesetzgebung und Kindermord. Hrsg. v. K. Wilker, S. 81-120.
14 Pfählen: Die verurteilte wurde bis zum Hals mit Erde/Dornengestrüpp zugedeckt, dann wurde ein spitzer Pfahl in die Gegend des Herzens gestochen.
Quote paper:
Nadine Merten, 2003, Die Kindsmordproblematik und die Strafrechtsreform im 18. Jhd. im Kontext der "Kindermörderin", Munich, GRIN Publishing GmbH
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