Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Definition von Lehrplan 3
3. Funktionen staatlicher Lehrpläne 4
3.1. Die Legitimationsfunktion 4
3.2. Die Orientierungsfunktion 5
4. Die Benutzung von Lehrplänen 6
4.1. Benutzung der RRL und RP 6
4.1.1. Die RRL 7
4.1.2. Die RP 8
4.2. Es geht auch ohne 9
5. Schluss 10
6. Literaturverzeichnis 12
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Die Benutzung von Lehrplänen in Deutschland
Frage: Wie und in welcher Weise benutzen deutsche Lehrerinnen
und Lehrer die staatlichen Lehrpläne?
These: Deutsche Lehrerinnen und Lehrer benötigen überhaupt keine
staatlichen Lehrpläne.
1. Einleitung
Am Anfang meines 13-wöchigen Schulpraktikums bekam ich zuerst eine Führung durch die Schule und natürlich durch das Lehrerzimmer. Irgendwann erwähnte man mir beiläufig, „dort hinten liegen die Lehrpläne, wenn du Zeit hast, kannst du ja mal reinschaun“. Für meine Unterrichtsvorbereitungen schaute ich nic ht ein einziges Mal hinein. Ich zog viel mehr Schulbücher oder das Internet dafür zur Hilfe heran. Auch beobachtete ich die Lehrerinnen und Lehrer und in diesen 13 Wochen sah ich gerade einmal eine Lehrerin in den Lehrplan schauen. Dies zerstörte mein Bild vom staatlichen Lehrplan. Mein ganzes Schülerleben lang glaubte ich, dass der Lehrplan das wichtigste Instrument für den Lehrkörper sei. Oft hörte ich Lehrerinnen und Lehrer in dieser Zeit sagen, „im Lehrplan steht…“ und doch sah ich während meines Praktikums kaum jemanden diesen benutzen. Ich stellte mir also die Frage, ob die Lehrerinnen und Lehrer die Lehrpläne überhaupt benutzen und wenn ja wie und in welcher Weise. Aus meinen 13 Wochen Erfahrung schließe ich, dass die deutschen Lehrerinnen und Lehrer die staatlichen Lehrpläne überhaupt nicht benutzen und sie deshalb auch nicht benötigen. Dies möchte ich nun in meiner Hausarbeit hier zur Diskussion stellen.
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Zuerst möchte ich den Begriff „Lehrplan“ definieren und abgrenzen, um dann die Funktionen von Lehrplänen aufzuzeigen. Mit Hilfe einer Studie die zur Einführung neuer Rahmenpläne in Hessen durchgeführt wurden, möchte ich zeigen, wie Lehrpläne in Hessen benutzt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass das Beispiel in Hessen auch auf ganz Deutschland übertragbar ist. Um einen Vergleich zu bekommen, zeige ich an Hand der Niederlande, dass staatliche Lehrpläne nicht unbedingt notwendig sind.
2. Definition von Lehrplan
Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert den Lehrplan als „die Festlegung von Auswahl, Umfang, Zeitraum, Reihenfolge und Zusammenhang der Lehrinhalte (Lehrstoffe) im Rahmen eines umfassenderen Lehrgefüges der einzelnen Schularten oder -stufen; heute meist als Rahmenpläne oder Richtlinien für den Unterricht formuliert und von den Kultus-Min. der Länder erlassen“ (Brockhaus-Enzyklopädie, S.221). Tillmann vereinfacht was in Lehrplänen festgeschrieben wird, nämlich „welche schulischen Lernanforderungen eine Gesellschaft an die nachfolgende Generation stellt“ (Tillmann 1995, S.3).
Eine noch kürzere, aber meines Erachtens noch griffigere Definition gibt uns Weniger: „Der Lehrplan gibt an, was im Unterricht gelten soll“ (Weniger 1975, S.199). Was nun die passendste Definition des Lehrplans ist, sei dem Leser selbst überlassen.
Wie wir bei den Definitionen sehen konnten ist nicht Lehrplan gleich Lehrplan. Da aber der staatliche Lehrplan auf dem Weg zur Verwirklichung der Lernprozesse viele Veränderungen widerfährt, zeige ich nun in Ahnlehnung an Goodlad folgende Konkretionsformen des Lehrplans auf. Bei den Konkretionsformen des Lehrplans steht ganz oben die Gesellschaft mit ihren Bildungs- und Erziehungszielen. Erst danach kommt der staatliche Lehrplan, der hier auch „offizieller Lehrplan“ genannt wird. Er
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beinhaltet die Lehr-/Lernziele, Unterrichtsinhalte, Themen, didaktische Prinzipien, Methoden, Medien usw. Schulbücher und andere Unterrichtsmaterialien beeinflussen den institutionellen Lehrplan. Der institutionelle Lehrplan wird auch als Schulcurriculum bezeichnet. Erst danach gelangen wir zum individuellen Lehrplan, sozusagen dem Lehrplan der Lehrerinnen und Lehrer selbst. Wie allgemein bekannt ist, sind Planungen schön und gut, werden aber meist nicht exakt eingehalten, wobei wir beim tatsächlichen Lehrplan wären. Dem Lehrplan, der das Lehren und Lernen im Unterricht beschreibt. Auch wissen wir, dass nicht immer Input gleich dem Output ist und somit sind wir bei der letzten Station angelangt, dem realisierten Lehrplan. Der realisierte Lehrplan beinhaltet die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler (vgl. Vollstädt u.a. 1999, S.14-17).
3. Funktionen staatlicher Lehrpläne
3.1. Die Legitimationsfunktion
Staatliche Lehrpläne besitzen zwei Hauptfunktionen, die Legitimations- und Orientierungsfunktion.
In der Bundesrepublik Deutschland besitzen die Bundesländer die Bildungshoheit und somit erarbeiten diese eigenständig die Lehrpläne für ihr Bundesland. „Der Staat bzw. das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes legt mit Lehrplänen gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ab, welche Inhalte in den Schulen gelehrt und welche generelle Ziele und Prinzipien dabei eingehalten werden sollen“ (Vollstädt u.a. 1999, S.20). Weiter meinen die Autoren, dass zugleich beabsichtigt ist, „mit Lehrplänen staatliche Schul- und Bildungspolitik akzeptabel und öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.“
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Arbeit zitieren:
Susanne Freitag, 2005, Die Benutzung von Lehrplänen in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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