INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis.............................................................................................2
1. Einleitung 4
2. Strausberger Erklärung 5
3. Begriffsdefinitionen 6
3.1 Deutscher Pflegerat 6
3.2 Pflegekammern im rechtlichen Umfeld 9
4. Zweck und Funktion einer kammer im Gesundheitswesen 10
4.1 Zweck und Funktion einer Pflegekammer (Beispiele) 10
4.1.1 Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege
für die Bevölkerung 10
4.1.2 Beratung und Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren 11
4.1.3 Einheitliche Berufsordnung -bildung ethik 11
4.1.4 Registrierung Lizenzvergabe Sanktionierung 11
4.1.5 Gutachtertätigkeit Schiedstellentätigkeit
Sachverständigenbenennung Prüfungsabnahme 12
4.1.6 Informationsweitergabe Statistiken relevanter Daten 12
4.1.7 Nationale und internationale Kontaktpflege 12
4.2 Gegenüberstellung Pflegekammer Bundesärztekammer -
Bundespsychotherapeutenkammer 12
5. Pflegekammern im Europäischen Ausland 13
Dänemark In Dänemark sind ca 95 aller Pflegenden organisiert
Sie besitzen eine Selbstverwaltung und agieren als Tarifpartner 14
6. Erste Umsetzungsschritte 14
6.1 Registrierung wo und wie 15
2 NA
6.2 Registrierung warum 16
6.2.1 Aus Sicht der Pflegenden 16
6.2.2 Aus Sicht der Arbeitgeber 17
6.2.3 Aus Sicht der Klienten Patienten Angehörigen 17
6.2.4 Aus Sicht der Berufspolitik 17
7. Finanzielle Vorteile und Gründe der Verhinderung durch andere
17 NA
8. Schlussbemerkungen 19
Abbildungsverzeichnis...................................................................................21
Literaturverzeichnis 22 NA
3 NA
1. EINLEITUNG
Die Anzahl der berufspolitisch engagierten und aktiven Pflegepersonen in der Bundesrepublik ist im Vergleich zur Gesamtheit der professionell Pflegenden eher als gering anzus
ehen. Die Interessenvertretung der Pflege ist aufgeteilt in eine fast unüberschaubare Zahl (> 100) an Berufs- und Interessenverbänden. Erst seit Bestehen des Deutschen Pflegerates (DPR) wird der konkrete Versuch unternommen die unterschiedlichen Pflegeinteressen der Verbände zu bündeln und auf Bundesebene mit einer Stimme zu artikulieren.
In seiner diesjährigen Klausurtagung hat der DPR sich erneut mit dem Thema Selbstverwaltung auseinandergesetzt und sich klar für eine Errichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene ausgesprochen (Strausberger Erklärung) 1 . Diese Erklärung kann jedoch m. E. nur dann Wirkung erzielen, wenn sie auf breiter beruflicher Ebene diskutiert, analysiert und deren mögliche Umsetzung geprüft und dann gemeinsam forciert wird. Es gilt dabei eine enge Verzahnung der Information zwischen den berufspolitisch Aktiven, den Führungskräften, der Basis und insbesondere auch dem (Führungs-)Nachwuchs herzustellen.
Ein Referat mit diesem Thema vor und mit den Studenten des Pflegemanagements und der Pflegepädagogik aus unterschiedlichen Semestern der Evangelischen Fachhochschule ermöglicht eine solche Auseinandersetzung zeitnah und gibt mir persönlich die Möglichkeit zusätzlich meine eigene Sichtweise zu reflektieren und mit anderen auszutauschen.
2. STRAUSBERGER ERKLÄRUNG
Für die folgende Auseinandersetzung mit Aussage zur Strausberger Erklärung scheint es hilfreich sich den genauen Text anzusehen. Demzufolge habe ich die Erklärung des DPR direkt aus dem Internet kopiert. 2
Abbildung 1 Strausberger Erklärung des DPR
2 Vgl. Deutscher Pflegerat 2004, Seite 1
5
3. BEGRIFFSDEFINITIONEN
In der Folge werde ich zum besseren Verständnis die Begriffe „Deutscher Pflegerat“ und „Pflegekammern“ sowie deren
Zusammensetzung und rechtliches Umfeld näher erläutern. Dadurch sollen die Wichtigkeit einerseits und die mögliche Durchsetzungskraft der abgegebenen Erklärung beleuchtet bzw. relativiert werden.
3.1 Deutscher Pflegerat
Im DPR sind folgende Verbände vertreten:
Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände e. V. (ADS)
Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflgeberufe e. V. Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenpflegepersonen Bund Deutscher Hebammen e. V. (BDH) Berufsverband Kinderkrankenflege Deutschland e. V. (BeKD) Bundesvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA) Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e. V. (DGF) Deutscher Pflegeverband e. V. (DPV) Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU)
Der DPR fungiert als Bundesarbeitsgemeinschaft der bereits genannten Pflegeorganisationen und vertritt die Interessen des Pflege- und Hebammenwesens. Er wurde 1998 gegründet und besteht seit August 2003 als eingetragener Verein.
Die Arbeit des DPR erfolgt ehrenamtlich und erhält keine Unterstützung aus öffentlichen Kassen. Es erfolgt eine Finanzierung durch Anteile von Mitgliedsbeiträgen der Mitgliedsorganisationen. Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und versteht sich als konfessionell und parteipolitisch unabhängig.
Arbeit zitieren:
Iris Meyenburg-Altwarg, 2005, Strausberger Erklärung, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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