Inhaltsverzeichnis:
Abk ürzungsverzeichnis: III
1 Einführung: Das Realisationsprinzip 1884 und heute. - 1 -
2 Gewinnermittlung nach EStG. - 2 -
2.1 Methoden der steuerlichen Gewinnermittlung. - 2 -
2.2 Relevanz der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz. - 2 -
2.3 Inhalt und Bedeutung des Realisationsprinzips nach HGB. - 3 -
2.4 Zeitpunkt der Ertragserfassung im deutschen Bilanzrecht. - 4 -
2.4.1 Realisationszeitpunkt bei Liefer- und Veräußerungsgeschäften. - 4 -
2.4.2 Realisationszeitpunkt in anderen Fällen. - 5 -
3 Gewinnermittlung nach IAS im Vergleich zum HGB. - 6 -
3.1 „Accrual Principle“ und Realisationsprinzip nach IAS. - 6 -
3.2 Zeitpunkt der erfolgswirksamen Ertragserfassung nach IAS. - 7 -
3.2.1 Erträge nach IAS 18. - 7 -
3.2.2 Langfristige Fertigung und mehrperiodische Dienstleistungen. - 8 -
3.2.2.1 „Completed-Contract Method“ - 9 -
3.2.2.2 „Percentage-of-Completion Method“ - 9 -
3.2.2.3 Würdigung und Vergleich der beiden Modelle. - 10 -
3.2.3 Zeitlich nachgelagerte Ertragserfassung. - 11 -
3.3 Verknüpfung von Ertrags- und Aufwandserfassung. - 11 -
4 Zukünftige Bedeutung des handelsrechtlichen Realisationsprinzips im Kontext
einer Ausrichtung der dt. Rechnungslegung an internationale Standards. - 12 -
4.1 Anwendung von IAS/IFRS in Deutschland - Abschied vom
handelsrechtlichen Realisationsprinzip? - 12 -
4.2 „Revenue Recognition“ - Mögliche Änderungen bei der Ertragsermittlung
nach IFRS im Hinblick auf eine Relevanz für die steuerliche
Gewinnermittlung. - 14 -
5 Plädoyer für das deutsche Realisationsprinzip. - 15 -
Literaturverzeichnis : - 16 -
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen: - 18 -
II
Abkürzungsverzeichnis:
Abl. Amtsblatt Abs. Absatz AO Abgabenordnung Aufl. Auflage Bd. Band BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BStBl Bundessteuerblatt bzw. beziehungsweise BB Betriebs - Berater BFH Bundesfinanzhof DB Der Betrieb DStR Deutsches Steuerrecht DSWR Datenverarbeitung-Steuer-Wirtschaft-Recht Dt. Deutsch EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union FASB Financial Accounting Standards Board GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung HGB Handelsgesetzbuch IASB International Accounting Standards Board IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards Hrsg. Herausgeber i.V.m. in Verbindung mit Mio. Millionen Nr. Nummer o.V. ohne Verfasser RIW Recht der Internnationalen Wirtschaft Rz. Randzahl S. Seite SEC Securities and Exchange Comission
III
Stud. Studenten u.a. unter anderem U.S. United States US-GAAP US - Generally Accepted Accounting Principles Vgl. Vergleiche WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium z.B. zum Beispiel ZVglRWiss Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft
IV
1 Einführung: Das Realisationsprinzip 1884 und heute
Erstmals in der Geschichte der deutschen Rechnungslegung kam das Realisationsprinzip durch die Aktienrechtsnovelle von 1884 zum Vorschein. Ab diesem Zeitpunkt war es Aktiengesellschaften untersagt, Vermögensgegenstände höher als zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anzusetzen, um dadurch zu verhindern, dass noch nicht durch den Umsatz realisierte Gewinne zur Ausschüttung gelangen konnten. 1 Für die Steuerbilanz wurde das Realisationsprinzip mit der Gesetzesnovellierung von 1921 eingeführt und gilt seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 in Deutschland rechtsformunabhängig. Heute ist es als Ausfluss des Vorsichtsprinzips wesentlicher Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Durch die in den letzten Jahren zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung und die dadurch vertretenen unterschiedlichen Auffassungen über die Realisation von Gewinnen, wurden auch in Deutschland die Diskussionen über das Realisationsprinzips wieder neu entfacht. Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung des Realisationsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung zu erörtern und die geltende Rechtslage mit den internationalen Vorschriften zu vergleichen. Im ersten Teil werden die Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung sowie die Bedeutung des bilanzrechtlichen Realisationsprinzips für das Steuerrecht erläutert. Im zweiten Teil werden die Auffassungen und Vorschriften der internationalen Rechnungslegung nach IAS/IFRS bezüglich des Realisationsprinzips im Rahmen der periodengerechten Erfolgsermittlung dargestellt, mit den handelsrechtlichen Vorschriften verglichen und kritisch gewürdigt. Dabei wird hauptsächlich auf die Unterschiede bei der Gewinnermittlung des umsatzorientierten Kerngeschäfts der Unternehmen eingegangen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht hierbei die Behandlung mehrperiodischer Fertigungsaufträge bzw. Dienstleistungen. Auf die nach internationalen Standards zulässige Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte sowie auf die international zulässige Neubewertung von Sach- und Finanzanlagen soll im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden. Als Schlusspunkt der Arbeit werden noch mögliche Auswirkungen der internationalen Rechnungslegung auf das deutsche Realisationsprinzip erörtert, sowie in einem abschließenden Fazit für die Beibehaltung des deutschen Realisationsprinzips plädiert.
1 Vgl. Moxter, A., BB 1984, S. 1780.
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2 Gewinnermittlung nach EStG
Die Ermittlung des steuerlichen Gewinns im Rahmen der Aufstellung der Steuerbilanz dient im Wesentlichen der Zahlungsbemessungsfunktion für die Steuerlast und somit dem Fiskalziel. Daneben erfüllt sie noch die Lenkungsfunktion, sowie Dokumentations- und Informationsfunktionen. 2
2.1 Methoden der steuerlichen Gewinnermittlung
Das Steuerrecht sieht für die Gewinnermittlung zwei Arten vor. Zum einen den Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs.1 i.V.m. §5 EStG und zum anderen die Einnahme-Ausgabenrechnung nach §4 Abs.3 EStG. Die Ermittlung des Gewinns nach dem Betriebsvermögensvergleich ist der Regelfall bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und baut auf der Finanzbuchhaltung auf. Demnach müssen aufgrund §140 AO alle Gewerbetreibenden die gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet sind Bücher zu führen, ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögensvergleiches ermitteln (sog. Derivative Buchführungspflicht). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die handelsrechtlich nicht Kaufmann sind besteht nach §141 Abs. 1 AO eine eigenständige steuerliche Buchführungspflicht (sog. Originäre Buchführungspflicht). Des Weiteren ist eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich auch dann durchzuführen, wenn ein Gewerbetreibender freiwillig Bücher führt. 3 Besteht weder eine handelsrechtliche noch steuerrechtliche Buchführungspflicht, so wird der Gewinn durch die Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gemäß §4 Abs.3 ermittelt (Einnahme-Ausgabenrechnung). 4 Andere Gewinnermittlungsmethoden kommen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung und sollen hier nicht weiter erläutert werden.
2.2 Relevanz der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz
§5 Abs. 1 EStG bildet die Öffnungsklausel des Steuerrechts für handelsrechtliche Vorschriften.
„Das in § 5 Abs.1 EStG kodifizierte Maßgeblichkeitsprinzip führt dazu, dass die in der Handelsbilanz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsregeln auch für die Er-
2 Vgl.Scheffler, W., Besteuerung , 2004, S. 7.
3 Vgl. Scheffler, W., Besteuerung , 2004, S. 13-14.
4 Vgl. Schmidt, L., 2002, §4 EStG, Rz. 4.
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Arbeit zitieren:
Diplomkaufmann Dominic Sinzger, 2005, Zur Bedeutung des Realisationsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung - Darstellung und Beurteilung der geltenden Rechtslage im Vergleich mit IAS, München, GRIN Verlag GmbH
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