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1 Vorwort 3
2 Aufbau des Schulsystems vor dem Nationalsozialismus 3
3 Veränderungen des Aufbaus des Schulwesens 4
3.1 Umstrukturierung der Volksschule 4
3.2 Einführung von Ausleseschulen 6
3.3 Auflösung von privaten Vorschulen, Konfessions - und Bekenntnisschulen 6
4 Veränderung des Lehrplans 7
4.1 Erste Phase 7
4.2 Zweite Phase 8
5 Änderungen im Ablauf des Unterrichts 9
6 Veränderungen der Lehrerschaft 10
6.1 Säuberung der Lehrerschaft 10
6.2 Ausbildung der Volksschullehrer 11
6.3 Auswirkungen der Neuerungen auf die schulische Arbeit der Volksschullehrer 11
7 Einschränkung des Unterrichts durch die HJ 12
8 Resümee 13
9 Literaturverzeichnis 14
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1 Vorwort
Der Nationalsozialismus ist auch 60 Jahre nach seinem Ende immer noch ein Thema, welches die Menschen interessiert. Gerade nach dem Film „Der Untergang“ interessiert es wieder viele Leute, auf welche Art und Weise Adolf Hitler es geschafft hat, fast das ganze deutsche Volk so zu beeinflussen, dass es ihm auf seinem Weg zur totalen Weltmacht teils grenzenlos begleitet und unterstützt.
Die Antwort auf diese Frage findet man wohl in der Jugend dieser Zeit. Auf ihr lag die besondere Aufmerksamkeit von Adolf Hitler. Er hielt es für äußerst wichtig, dass sie im Geiste des Nationalsozialismus aufwuchsen und erzogen wurden. Im Klartext heißt dies, dass er eine Jugend wollte, die von klein auf mit dem nationalsozialistischen Gedanken indoktriniert und dahin erzogen wurde, dass sie willenlos einem Führer folgt, seine Befehle kritiklos ausführt, blindes soldatisches Gehorsam besitzt und für sie das Volk und der Staat alles ist.
Neben der Hitlerjugend sollte auch die Schule diese Erziehung im nationalsozialistischen Geiste gewährleisten. Doch damit die Schulen diese Aufgabe übernehmen konnte, mussten sie erst einmal systematisch „umgekrempelt“ werden. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass viele Lehrer entlassen wurden, die nicht loyal gegenüber der NSDAP waren, damit das arische Geschlecht herangezogen werden konnte. Auch zahlreiche Änderungen in der Struktur der Schule und in den Lehrplänen wurden vorgenommen, um diese Erziehung zu gewährleisten.
Auf diese systematischen Veränderungen der Volksschule im Sinne des Nationalsozialismus möchte ich gerne in dieser Hausarbeit näher eingehen und ausführlicher beschreiben.
2 Aufbau des Schulsystems vor dem Nationalsozialismus
In der Zeit der Weimarer Republik bestanden eine allgemeine achtjährige Volksschulpflicht und das Besuchen einer darauf aufbauenden Fortbildungsschule mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Volksschule bestand aus einer gemeinsamen vierjährigen Grundschulphase und trennte sich danach auf in das niedere, mittlere und höhere Schulwesen. Zusätzlich hierzu gab es Privatschulen. Diese brauchten eine Genehmigung und unterstanden den Landesgesetzen.
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Die Grundschule hatte die Aufgabe die Schüler nach dem 4. Schuljahr auf die weiteren Schulen zu überweisen. Die Zuteilung auf diese Schulen war abhängig von der Anlage und Neigung der Schüler und nicht von der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung der Familie oder Konfession.
Die Frage der konfessionellen Ausrichtung der Schulen wurden folgendermaßen gelöst: Es gab Simultanschulen, an denen das Fach Religion nach den Konfessionen getrennt unterrichtet wurde, Bekenntnisschulen, die an eine bestimmte Konfession gebunden waren und bekenntnisfreie Schulen (vgl. Klemm, 2001, S. 24)
„In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben.
Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, dass die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden. “ (Klemm, S. 25)
3 Veränderungen des Aufbaus des Schulwesens
Nach der Machergreifung der Nationalsozialisten war man bestrebt, Änderungen im Aufbau des Schulsystems vorzunehmen. Das Hauptziel der Änderungen bestand darin, das Schulsystem zu vereinheitlichen und die bestehende Typenvielfalt der Schulen zu reduzieren. Dieser Prozess vollzog sich in drei Schritten, die im Folgenden beschrieben werden.
3.1 Umstrukturierung der Volksschule
Zuerst einmal wurde am 30. Januar 1934 die Zuständigkeit für das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Ländern entzogen, dem Reich übertragen und das Reichserziehungsministerium gegründet. Dies hatte zur Folge, dass auch die schulpolitische Verantwortung nicht länger in der Hand der einzelnen Länder lag, sondern nun auf das Reich übertragen wurde. Dadurch hatte die neue an der Macht sitzende Partei mehr Einfluss auf das Schulsystem.
Unter dem Vorsitz v on Reichserziehungsminister Rust kame n alle Vertreter der Länderkulturministerien zusammen, um über eine Neugestaltung des Volksschulaufbaus zu diskutieren. Zusätzlich anwesend waren die Stellvertreter des Führers bzw. die Parteikanzlei und die Reichsleitung des NSLB (Nationalsozialistischer Lehrerbund). Diese versuchten die
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Vorstellungen auf Seiten der Partei in die Umstrukturierung d es Schulwesens mit einzubringen (vgl. Ottweiler, 1979, S. 89).
Am Anfang der Debatte stand die Länge der Grundschulzeit. Der Reichinnenminister Frick und auch Reichserziehungsminister Rust plädierten für eine dreijährige Grundschulzeit, hingegen waren die Vertreter des Landes Hamburg generell gegen die Vereinheitlichung der Volksschule. Die Hamburger Vertreter wollten ihren Schulaufbau erhalten wissen, der sich deutlich vom preußischen Schulaufbau unterschied. In Hamburg besuchte man sechs Jahre lang gemeinsam in die Grundschule und es existierte ein darauf aufbauender Oberbau, der mit der Volksschuloberstufe verbunden war und in dem man innerhalb von drei Schuljahren die mittlere Reife erhalten konnte.
Dieser Aufbau der Hamburger Schulen wurde vom NSLB als sehr positiv eingestuft und wollte diesen überarbeitet für das ganze Reich übernehmen. Doch hier griffen die Nationalsozialisten ein, die diesen Schulaufbau als sozialistisch- marxistisch bzw. sozialdemokratisch ansahen und diesen Vorschlag nicht zur Durchsetzung kommen ließen (vgl. Ottweiler, 1979, S. 92).
Nach vielen Kompromissen verfasste die NSLB - Reichsleitung zum Ende des Jahres 1936 hin einen Vorschlag zum „Neubau des Schulwesens“. Dieser Vorschlag erstrebte eine vierjährige Grundschulzeit und danach sollten die Schüler eine Oberschule besuchen, in der ihnen nach dem 6. Schuljahr die Tür offen stand, ob sie auf eine Aufbauschule wechseln wollten (vgl. Ottweiler, 1979, S. 93).
Am 6. Juli 1938 wurde von Rust das Reichsschulpflichtgesetz verfasst. In diesem wurde eine Schulpflicht ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und eine 8-jährige Volkschulpflicht bestimmt. Zusätzlich wurde für geistig und körperlich behinderte Schüler es Pflicht, eine für sie geeignete Sonderschule zu besuchen. Spätreife Kinder sollten die Möglichkeit erhalten einen Schulkindergarten zu besuchen. Außerdem wurde eine Berufsschulpflicht eingeführt die besagte, dass die Schüler nach Beendigung der Volksschule drei Jahre lang die Berufsschule besuchen mussten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufe, in denen man diese Schule zwei Jahre lang absolvieren musste. Insgesamt waren alle Lehrlinge bis zum Ende der Lehrzeit berufsschulpflichtig (vgl. Ottweiler, 1979, S. 94).
Zudem kamen zusätzliche Erlasse um eine „Gleichschaltung“ zu erreichen, wie z.B. dass der Beginn des Schuljahres und die Ferientermine einheitlich festlegt wurden (vgl. Ottweiler, 1979, S. 96).
Arbeit zitieren:
Alexandra Thiel, 2004, Der Einfluss des Nationalsozialismus auf die deutsche Volksschule in den Jahren 1933 bis 1945, München, GRIN Verlag GmbH
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