Literaturverzeichnis
N Altmeppen, Holger
Grundlegend Neues zum „qualifiziert faktischen“ Konzern und zum Gläubigerschutz in der Einmann-GmbH, ZIP 2001, 1837 Ausfall- und Verhaltenshaftung des Mitgesellschafters in der GmbH, ZIP 2002, 961
Gesellschafterhaftung und „Konzernhaftung“ bei der GmbH, NJW 2002, 321
Zur Entwicklung eines neuen Gläubigerschutzkonzeptes in der GmbH, ZIP 2002, 1553 N Altmeppen, Holger/Roth, Günther H. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 4. Aufl. 2003 N Baumbach, Adolf/ Hueck, Alfred GmbH-Gesetz 17. Aufl., 2000 (Zit.: Bearbeiter in Baumbach/Hueck) N Benecke, Martina
Existenzvernichtender Eingriff statt qualifiziert faktischer Konzern: Die neue Rechtsprechung des BGH zur Haftung von GmbH Gesellschaftern, BB 2003, 1190 N Bitter, Georg
Konzernrechtliche Durchgriffshaftung bei Personengesellschaften, 2000 (zit. „Durchgriffshaftung“) Der Anfang vom Ende des „qualifiziert faktischen GmbH-Konzerns“ - Ansätze einer allgemeinen Missbrauchshaftung in der Rechtsprechung des BGH WM 2001, 2133 Anmerkung zum Urteil des BGH v. 25.02.2002 - II ZR 196/00 -WM 2002, 960 N Burgard, Ulrich
Die Förder- und Treupflicht des Alleingesellschafters einer GmbH, ZIP 2002, 827 N Cahn, Andreas
Verlustübernahme und Einzelausgleich im qualifiziert faktischen Konzern, ZIP 2001, 2159
- 3 -
N Cozian Maurice /Viandier Alain „Droit des sociétés“, 6. Aufl. Paris 1993, Nr. 246 N Eberl-Borges, Christina
Die Konzernhaftung im Kapitalgesellschaftskonzernrecht, JURA 2002, 761 N Ehricke, Ulrich
Zur Begründbarkeit der Durchgriffshaftung in der GmbH, insbesondere aus methodischer sicht, AcP 199 (1999), 257 N Eidenmüller Horst
Wettbewerb der Gesellschaftsrechte in Europa ZIP 2002, 2233, 2242 N Eisenhardt, Ulrich Gesellschaftsrecht, 9. Aufl. 2000 N Emmerich, Volker/Sonnenschein, Jürgen/Habersack, Mathias Konzernrecht - Das Recht der verbundenen Unternehmen bei Aktiengesellschaft, GmbH, Personengesellschaften,
Genossenschaft, Verein und Stiftung, 7. Aufl., 2001 N Gisserot
„La confusion des patrimoines“ Rev. Trim. Dr. Com. 1979, 54 N Goette, Wulf
„Die GmbH- Darstellung anhand der Rechtsprechung des BGH“, 2. Aufl., 2002, 327-347 N Großfeld
in Staudinger, IntGesR, 13. Bearb. 1998 N Grunewald Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2002 N Hachenburg/Ulmer, Peter (Hrsg.)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) - Großkommentar 8. Aufl., 1992 (Zit.: Bearbeiter in Hachenburg/Ulmer) N Henze, Hartwig
Handbuch zum GmbH-Recht- 2.Aufl.,1997,263- 443 Gesichtspunkte des Kapitalerhaltungsgebotes und seiner Ergänzung im Kapitalgesellschaftsrecht in der Rechtsprechung des BGH, NZG 14/2003, 649 ff.
Die Entwicklung des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts in Deutschland in den Jahren 2000 - 2002, 2. Teil: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, NJW 2003, 1154, 1157 N Hoffmann, Jochen
Das GmbH-Konzernrecht nach dem „Bremer Vulkan“ - Urteil, NZG 2002, 68 N Immenga
Die personalistische Kapitalgesellschaft (1970) N Keßler, Jürgen
Die Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen „existenzgefährdender“ Eingriffe - Zur dogmatischen Konzeption des Gläubigerschutzes in der GmbH, GmbHR 2002, 945 N Kindler, Peter
„Inspire Art- Aus Luxemburg nichts Neues zum internationalen Gesellschaftsrecht, NZG 23/2003, 1090 N Kübler, Friedrich Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., 1999 N Kuhn
Strohmanngründung bei Kapitalgesellschaften (1964) N Lampert, Stephen
Anmerkung zum Urteil des BGH v. 17.09.2001 - II ZR 78/99„Bremer Vulkan“ JA 2002, 355
Haftungsdurchgriffs im Recht der Kapitalgesellschaften“ - Vortrag zum IX. Travemünder Symposium zur ökonomischen Analyse des Rechts, Sozialschutz oder Marktrationalität- Vor einem Paradigmenwechsel im Zivilrecht?“ N Lutter/Hommelhoff Kommentar GmbH Gesetz, 15. Aufl., Köln, 2000 N Lutter, Marcus /Banerjea, Nirmal Robert „Die Haftung des Geschäftsführers für existenzvernichtende Eingriffe“, ZIP, 48/2003, 2179 N Rehbinder
Konzernaußenrecht und allgemeines Privatrecht (1969) N Roth, Günter
Gläubigerschutz durch Existenzschutz, NZG 2003, 1085
- 5 -
N Röhricht, Volker
Die GmbH im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Dispositionsfreiheit ihrer Gesellschafter und Gläubigerschutz, in: Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum
Gesellschaftsrecht, in: VGR (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2001, VGR Bd. 5 (2002) N Schanze/Jüttner
„Kollisionsrecht und Gesellschaftsrecht nach Inspire Art“, AG 12/2003, 669 N Schmidt, Karsten Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002
Gesellschafterhaftung und „Konzernhaftung“ bei der GmbH, NJW 2001, 3577, 3579 N Scholz,Emmerich GmbHG, 9.Aufl., 2000 N Schröder, Henning
Kommentar zum Urteil des BGH v. 24.06.2002 - II ZR 300/00 GmbHR 2002, 904 N Servatius, Wolfgang AG Kapitalgesellschaftsrecht N Tricot, D.
Les critères de la gestion de fait, Droit et Patrimoine, janv.1996, 24 ff. N Ulmer, Peter
Von « TBB » zu « Bremer Vulkan »-Revolution oder Evolution?, ZIP 2001, 2022
Anmerkung zum Urteil des BGH v. 24.06.2002 - II ZR 300/00, JZ 2002, 1049
Der Gläubigerschutz im faktischen GmbH-Konzern beim Fehlen von Minderheitsgesellschaftern, ZHR 148 (1984), 391 N Veaux, Daniel
„La responsabilité personnelle dans les sociétés commerciales », Paris 1947, 319 ff.
„Essai d’une théorie générale de fraude en droit français“, Paris 1957, 208 N Walter Bayer
„Die EuGH- Entscheidung Inspire Art- und die deutsche GmBH im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen“, BB 45/2003, 2364 N Wilhelm Jan
Zurück zur Durchgriffshaftung - das „ KBV“ - Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 24.6.2002, NJW 2003, 175, 176 Rechtsform und Haftung bei der juristischen Person, 1981 Konzernrecht und allgemeines Haftungsrecht, DB 1986, 2113 N Wilken, Oliver
Cash-Management und qualifiziert faktische Konzernierung - Neue Perspektiven nach der Bremer Vulkan-Entscheidung, DB 2001, 2383
- 7 -
I. Einleitung
Die Attraktivität der GmbH besteht hauptsächlich darin, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit auf dem Stammkapital beschränkter Haftung einstehen: ohne viel investieren zu müssen (25.000 €) können sie Rechtsgeschäfte eingehen, ohne dass sie ihr Personalvermögen riskieren. Die wirtschaftliche Funktion der GmbH liegt weniger in der Förderung einer Trennung von Kapital und Management 1 . Der Sinn der Haftungsbeschränkung - auch bei Einpersonengesellschaften- liegt vielmehr in der Investitionsförderung: der Einmanngesellschafter riskiert grundsätzlich sein Privatvermögen nicht. Müsste er befürchten, dass er falls sein unternehmerisches Projekt misslingt, sein eigenes Vermögen verliert, würde er weniger interessiert sein, in ökonomisch interessante, aber risikoreiche Projekte zu investieren 2 . So regelt § 13 Abs. 2 GmbHG ausdrücklich, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Daher spielt die Haftungsbeschränkung in der GmbH eine attraktive Rolle aber ist auch mit Problemen verbunden, da sie unmittelbar die Frage nach einem adäquaten Gläubigerschutz hervorhebt. Dieses Problem ist heute noch akuter geworden, wenn man betrachtet, dass der EuGH durch die Überseering 3 - und Inspire Art 4 - Entscheidungen, die Sitztheorie endgültig aufgegeben und einen Markt für Gesellschaftstypen im Binnenmarkt ermöglicht hat.
1 Da es häufig kleine Unternehmen sind, kommt es oft vor, dass die Gesellschafter identisch mit den Gesellschaftsführern sind, insbesondere im Fall der Einmann-GmbH
2 Vgl. Zur ökonomischen Rechtfertigung der Haftungsbeschränkung in der GmbH Bitter, Konzernrechtliche Durchgriffshaftung bei Personengesellschaften, 2000, 150, 168
3 EuGH 5.11.2002- Rs. 208/00- Überseering BV./. Nordic Construction Company Baumanagement GmbH, IPRax 2003, 65 m. Anm. W.-H Roth, IPRax 2003, 117 ff., im Folgenden “Überseering”
4 EuGH 30.9.2003- Rs. C-167/01, AG 2003, 680 ff., im Folgenden „Inspire Art“
- 8 -
II. Unzureichender Gläubigerschutz gegen
existenzvernichtenden Eingriffe
A. Lex specialis
Stammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 I GmbHG 25.000 €. Es ist schon nachgewiesen worden, dass dieser Betrag an sich eigentlich keinen hinreichenden Gläubigerschutz gewährleistet 5 . Weiterhin kennt das Gesetz Regeln für Kapitalerhaltung, aber anders als im Aktienrecht regeln die §§ 30, 31 GmbHG keine umfassende Kapitalbindung über die Vorgaben des Grundkapitals hinaus 6 , sondern beschränken sich nur auf die Erhaltung des Stammkapitals. Gemäß § 30 I GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden 7 . Beim Verstoß ist der jeweilige Gesellschafter nach § 31 I GmbHG zur Rückgewähr der unerlaubten Auszahlung verpflichtet oder gemäß § 31 III die übrigen Gesellschafter, soweit von dem Zahlungsempfänger nichts zu erlangen ist. Dabei ist auch der Gesellschaftsführer nach § 43 III GmbHG schadenersatzpflichtig, soweit er entgegen § 30 GmbHG Zahlungen gemacht hat.
Das Haftungssystem der §§ 30, 31 GmbHG gewährleistet aber nur den Schutz im Falle eines Vermögenstransfers zu Gunsten eines Gesellschafters und nicht gegen alle Beeinträchtigungen des Gesellschaftsvermögens. Im Fall einer existenzbedrohenden Vermögensverlagerung die eine Insolvenz wegen
Zahlungsunfähigkeit bewirkt, dann gewährleistet § 31 GmbHG nur die Rückforderung des Auszahlungsbetrags aber ermöglicht keinen Ausgleich des durch die Existenzvernichtung bewirkten weiteren Schadens 8 .
5 Vgl. Burgard, ZIP 2002, 827 f., Vertiefend dazu Röhricht in: FS 50 Jahre BGH, S. 83 (92 ff.).
6 wie § 57 III AktG
7 Keßler, Durchgriffshaftung der GmbH- Gesellschafter, GmbHR 2002, 948
8 vgl. Keßler, Durchgriffshaftung der GmbH- Gesellschafter, GmbHR 2002, 949
- 9 -
B. Lex generalis
Nach § 826 BGB ist eine persönliche Haftung der Gesellschafter für „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ möglich. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein Gesellschafter einer GmbH planmäßig und systematisch ihre Haftungsmasse vermindert, damit den Gesellschaftsgläubiger keinen Zugriff auf das
Gesellschaftsvermögen mehr bleibt. Dabei ist unwichtig, ob der so handelnde Gesellschafter selbst bereichert wird oder ob die Auskehrung von Aktivvermögen zu Gunsten eines anderen Gesellschafters bewirkt wurde. Wichtig ist die objektive Existenz einer Schädigung Dritter. Die Schwäche der Delikthaftung besteht aber darin, dass die Beweislast auf der Seite des geschädigten Gesellschaftsgläubiger zugeordnet ist. Dieser muss nachweisen, dass der in Anspruch genommene Gesellschafter zumindest bedingt vorsätzlich (mit dolus eventualis) z.B. die Vermögensverschiebung getrieben hat, was oft für den Gläubiger ein unüberwindbares Hindernis darstellt 9 . Dasselbe gilt für die Voraussetzungen der Deliktansprüche aus § 823 II BGB i.V.m. § 266 oder § 263 StGB 10 . Dieser unzureichende Gläubigerschutz hat die Frage, auf welche anderen Rechtsgrundlagen eine unbegrenzte Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gestützt werden kann, mit sich gebracht. Fraglich ist also, ob man statt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auch den institutionellen oder individuellen Missbrauch des Rechtsinstituts der juristischen Person als Haftungsgrundlage ausreichen lassen will. In der USamerikanischen Judikatur ist dieser Rechtsgedanke aufgegriffen und weiterentwickelt worden (piercing the Corporate Veil). in der deutschen Judikatur aber nicht. Das deutsche GmbH- Gesetz scheint eine Durchgriffshaftung auszuschließen (§ 13 II GmbHG). Dem GmbH Recht ist aber allgemein typisch sich durch Ergänzungen seitens der Judikatur und der fachlichen Literatur
9 vgl. Keßler, Durchgriffshaftung der GmbH- Gesellschafter, GmbHR 2002, 947
10 Benecke, Existenzvernichtender Eingriff statt qualifiziert faktischer Konzern: Die neue Rechtsprechung des BGH zur Haftung von GmbH Gesellschaftern, BB 2003, 1190
- 10 -
Arbeit zitieren:
Andrea Carstoiu, 2004, Durchgriffshaftung für Existenzvernichtung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer für Schulde...
Seminararbeit, 31 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Andrea Carstoiu's Text Durchgriffshaftung für Existenzvernichtung ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Andrea Carstoiu hat den Text Durchgriffshaftung für Existenzvernichtung veröffentlicht
Andrea Carstoiu hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare