II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einführung in die Thematik 1
2 Grundlagen der Mitbestimmung 2
2.1 Begriffsbestimmungen 2
2.2 Historische Entwicklung der Mitbestimmung 4
3 Gesetzliche Grundlagen der Mitbestimmung 5
3.1 Montanmitbestimmungsgesetz 1951 5
3.2 Mitbestimmungsgesetz 1976 6
3.3 Betriebsverfassungsgesetz 8
3.4 Personalvertretungsgesetz 10
4 Beteiligungsrechte des Betriebsrates 10
4.1 Soziale Angelegenheiten 10
4.2 Arbeitsplatzbezogene Angelegenheiten 11
4.3 Personelle Angelegenheiten 11
4.4 Wirtschaftliche Angelegenheiten 12
5 Kritische Beurteilung der Mitbestimmung 12
6 Zusammenfassende Betrachtung und Ausblick 16
Literaturverzeichnis 17
Rechtsquellenverzeichnis 21
Anhang 22
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Abgrenzung Mitbestimmung und Mitwirkung
Abb. 2: Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsebenen
Abb. 3: Mitbestimmung nach dem Montan-MitbestG
Abb. 4: Beteiligung nach dem MitbestG
Abb. 5: Beteiligung nach dem BetrVG
Abb. 6: Terrainverlust der Mitbestimmung
Abb. 7: Die zusätzlichen Kosten der Mitbestimmung
Abb. 8: Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften
Abb 9: Mitglieder in Betriebsräten nach altem und neuem Recht
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Abb. Abbildung
AG Arbeitgeber
AN Arbeitnehmer
AP Arbeitsrechtliche Praxis
AR Aufsichtsrat
BDA
BDI Bund Deutscher Industrie
Beschl. Beschluss
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
BR Betriebsrat
BRD Bundesrepublik Deutschland
bspw. beispiel sweise
bzw. beziehungsweise
CGB Christlicher Gewerkschaftsbund
DAG Deutsche Angestelltengewerkschaft
DBB Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
d.h. das heißt
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
f. folgende (Seite)
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
ff. folgende (Seiten)
Gew. Gewerkschaft
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IV
Hrsg. Herausgeber
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
i.d.R. in der Regel
IDW Institut der Deutschen Wirtschaft
i.e.S. im engeren Sinne
i.w.S. im weiteren Sinne
IG Metall Industriegewerkschaft Metall
iwd Informationsdienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft
Jg. Jahrgang
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
leitd. leitender
LPersVG Landespersonalvertretungsgesetz
mind. mindestens
MitbestG Mitbestimmungsgesetz
Montan-MitbestG Montanmitbestimmungsgesetz
Nr. Nummer
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Rn. Randnummer
S. Seite
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
u.a. unter anderem
v. von
Ver.di Vereinte Dienstleistungsgesellschaft
Vgl. Vergleiche
z.B. zum Beispiel
1 Einführung in die Thematik
„Menschen, deren Leben durch eine Entscheidung berührt und verändert wird, müssen an dem Prozess, der zu dieser Entwicklung führt, beteiligt sein und gehört werden.“ (John Naisbitt, amerikanischer Prognostiker) 1
„Die Debatte um die Mitbestimmung ist fast so alt wie die Bundesrepublik Deutsch-land.“ 2 Geführt wird die Diskussion mal intensiv und heftig, mal sachlich und ruhig. Verdammt und verwünscht, bejubelt und gefeiert wird die Mitbestimmung. Nur eins scheint sicher zu sein: Die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung wird weitergehen. 3
Das System der Mitbestimmung wird als Standortvorteil und -nachteil gesehen, da sie nach ihrer ökonomischen Effizienz bewertet und an ihrer Effekt ivität gemessen wird.
Die Mitbestimmung sei effizienzmindernd, weil jede Einschränkung der Vertragsfreiheit und des Rechts auf Privateigentum zu Effizienzverlusten führe. 4 Die Mitbestimmung stärke das Vertrauen der Belegschaft in das Unternehmen, stellen mit ebensolcher Gewissheit die Befürworter der effizienzfördernden Wirkung fest. Die Produktivität des Unternehmens stiege, da durch die Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungen der Unternehmensführung und somit das verfügbare Kapital des Unternehmens erhöht werde. 5
Und schließlich kommen Dritte zu dem Ergebnis, dass durch die Mitbestimmung die Effektivität eines Unternehmens entweder nicht maßgeblich oder überhaupt nicht beeinträchtigt werde. 6
Ob die Mitbestimmung die deutsche Wirtschaft blockiert oder fördert, eins bleibt in dieser Debatte zunehmend unberücksichtigt: Die Mitbestimmung ist Teil unserer politischen Demokratie und entspricht dem verfassungsrechtlichen Schutz der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer.
In den nun folgenden Ausführungen wird im ersten Teil zunächst einige Grundlagen geschaffen, um danach auf den rechtlichen Rahmen der Mitbestimmung einzugehen. Dabei werden die wichtigsten Gesetze zur Mitbestimmung vorgestellt. Anschließend werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrates ein wenig näher beleuchtet. Das nächste Kaptitel hat eine kritische Analyse der Mitbestimmung zum Inhalt, wobei auf das Für und Wider sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen eingegangen wird. Berücksichtigt werden dabei auch aktuelle Diskussionen und Meinungen. Zusammenfassung sowie Ausblick bilden den Abschluss dieser Arbeit.
1 Naisbitt, J. (1930)
2 Kißler, L. (1992), S. 11
3 Vgl. Kißler, L. (1992), S. 11f.
4 Zu folgenden Ausführungen vgl. Kreutz, M. (2001), S. 472ff.
5 Vgl. Kommission Mitbestimmung (1998), S. 63
6 Vgl. Kreutz, M. (2001), S. 472ff.
2 Grundlagen der Mitbestimmung
2.1 Begriffsbestimmungen
Deutschland ist im internationalen Vergleich das Land mit den meisten Mitbestimmungsgesetzen. In keinem anderen Land sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und Gewerkschaften so weitgehend geregelt wie hier. 7 Dennoch ist oft nicht klar, was Mitbestimmung überhaupt ist und wie der Begriff definiert ist. 8
Allerdings ist es schwierig in der Literatur eine einheitliche Definition von Mitbestimmung zu finden. Je nach Interessenlage ergeben sich dabei Unterschiede. 9 Von Seiten der Arbeitgeber lautet sie:
„Mitbestimmung ist die gesetzliche Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter (z.B. der Betriebsrat) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Arbeitgeber am Willensbildungsprozess im Unternehmen.“ 10 Eine weitere Begriffsbestimmung lautet hingegen:
„Unter Mitbestimmung der Arbeitnehmer versteht man die maßgebliche Beteiligung der Arbeitnehmer an den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Betriebes oder Unternehmens. Zu unterscheiden sind betriebliche und Unternehmensmitbestimmung.“ 11
Eine in der Literatur allgemein akzeptierte Definition ist die „maßgebliche und systematische Beteiligung abhängig Beschäftigter an Entscheidungsprozessen“. 12 Der Entscheidungsprozess im Unternehmen lässt sich in die Phasen Entscheidungs-vorbereitung, Entscheidungsakt und Entscheidungsverwirklichung untergliedern. 13 Inwiefern die Arbeitnehmer in diesen Phasen beteiligt sind, soll folgende Abbildung deutlich machen:
7 Vgl. Niedenhoff, H. (1991), S. 12f., Horst Niedenhoff ist Leiter des Referats für Gewerkschaftspolitik, Mitbestimmung und Industriesoziologie im Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
8 Vgl. Niedenhoff, H. (2002), S. 28
9 Vgl. Dentz,W. (2003), S. 25
10 Niedenhoff, H. (2002), S. 28
11 Avenarius, H. (1991), S. 310
12 Vgl. z.B. Bartölke, K./Kiunke, S. (1999), S. 120 und Wächter, H. (1983), S. 72ff.
13 Vgl. Wächter, H. (1983), S. 72f., Dentz, W. (2003), S. 25
14 Die Mitbestimmung i.e.S. wird in der Literatur auch als die „echte“ Mitbestimmung bezeichnet. Vgl. z.B. Oechsler, W.A. (1997a), S. 60; Quelle Abbildung: Wächter, H. (1983), S. 75
Arbeit zitieren:
Bianca Bauer, 2004, Mitbestimmung - Regelungen in Deutschland und ökonomische Auswirkungen, München, GRIN Verlag GmbH
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