II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einführung in die Thematik 1
2 Grundlagen 2
2.1 Geltungsbereich von IAS 36 2
2.2 Wesentliche Begriffsinhalte zur außerplanmäßigen Abschreibung 3
3 Ermittlung des Wertminderungsaufwands für eine CGU 6
3.1 Identifizierung einer CGU 6
3.2 Der erzielbare Betrag einer CGU 9
3.2.1 Nettoveräußerungspreis einer CGU 9
3.2.2 Nutzungswert einer CGU 10
3.2.2.1 Schätzung zukünftiger Mittelzu- und -abflüsse 10
3.2.2.2 Bestimmung der Diskontierungsrate 10
3.2.2.3 Barwertberechnung 11
3.3 Ermittlung des vollständigen Buchwertes einer CGU unter Berück-
sichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes 12
3.3.1 Impairment-Test für einen Geschäfts- oder Firmenwert 13
3.3.2 Wertminderungstest für eine CGU 15
3.4 Erfassung des Wertminderungsaufwands für eine CGU 16
4 Zusammenfassende Betrachtung und Ausblick 19
Literaturverzeichnis 20
Anhang 23
Formela nhang 27
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bestimmung des erzielbaren Betrags 3
Abb. 2: Wertminderungstest für einen einzelnen Vermögenswert 5 nach IAS 36
Abb. 3: Ermittlung des Nettoveräußerungspreises nach IAS 36 9
Abb. 4: Der Ablauf des Wertminderungstests für den GoF nach IAS 36 14
Abb. 5: Die Verrechnung des Wertminderungsaufwands mit dem Buchwert des zurechenbaren GoF 18
Abb. 6: Die Verrechnung des Wertminderungsaufwands mit dem Buchwert des zurechenbaren GoF und den Buchwerten der einze lnen assets der CGU 18
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
bspw. beispielsweise
bzgl. bezüglich
CGU Cash-Generating Unit
FAS Financial Accounting Standard
FASB Financial Accounting Standards Board
f. folgende (Seite)
ff. folgende (Seiten)
GoF Geschäfts- oder Firmenwert
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
i.V.m. in Verbindung mit
IAS International Accounting Standard(s)
IASC International Accounting Standards Committee
IFRS International Financial Reporting Standard(s)
IOSCO International Organisation of Securities Commissions
Mio. Millionen
NSP net selling price
S. Seite
SFAS Statements of Financial Accounting Standards
sog. so genannte
u.a. und andere
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
Vgl. Vergleiche
VIU value in use
WACC Weighted Average Capital Costs
z.B. zum Beispiel
1 Einführung in die Thematik
Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung im wirtschaftlichen Bereich stellt auch hinsichtlich der Bilanzierung neue Anforderungen und Möglichkeiten an die Unternehmen. So besteht inzwischen für viele Unternehmen nicht nur die Möglichkeit zur Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP, sondern sogar die Notwendigkeit.
Die gestiegene Bedeutung der International Accounting Standards (IAS) ist in 1 Sie lässt sich auch an der der Literatur bereits häufig herausgestellt worden. stark a nwachsenden Zahl von Unternehmen erkennen, die IAS- 2 Zielder IAS ist es, eine bessere Vergleic hbarkeit Rechnungslegung anwenden.
von börsennotierten Unternehmen zu erreichen. Ab 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, IAS in ihrem Konzernabschluss anzuwenden. Es ist daher unabdingbar, sich mit diesem internationalen Referenzsystem auseinanderzusetzen.
3 Im Jahr 1998 wurde der Standard IAS 36 (Impairment of Assets) verabschiedet. In den folgenden Ausführungen soll nun speziell auf die Vorschriften und Verfahrensweisen dieses Standards eingegangen werden. Zum einen weichen die Regelungen nach IAS 36 zum Werthaltigkeitstest we- 4 Außerdemstößt der Standard aufgrund sentlich vom deutschen Bilanzrecht ab.
seiner praktischen Bedeutung auf besonderes Interesse. So wirken sich außerplanmäßige Abschreibungen betragsgemäß i.d.R. erheblich auf den Periodener- 5 folg von Unternehmen aus.
Ziel dieser Arbeit ist es dem Leser einen in sich schlüssigen Überblick über die außerplanmäßigen Wertminderungen von Cash-Generating Units und Goodwill zu geben. Deshalb wird zunächst insbesondere auf Geltungsbereich von IAS 36, terminologische Grundlagen und relevante Wertmaßstäbe eingegangen. Im anschließenden Kapitel wird die Vorgehensweise zur Ermittlung des Wertminde-rungsaufwandes einer CGU erläuternd dargestellt, wobei sich hier Zahlenbeispiele zur besseren Verständlichkeit einbeziehen. Eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse sowie einen Ausblick auf mögliche künftige Entwic klungen bilden den Abschluss dieser Arbeit.
1 Vgl. z.B. Coenenberg, A.G. (2003), S. 27; Pellens, B. (1999), S. 7ff.
2 Das IASC bietet auf seiner Internet-Seite eine Liste mit Unternehmen an, die Abschlüsse nach den IAS veröffentlichen: http://www.iasc.org.uk/frame/cen1_7.htm
3 Hierbei handelte es sich um einen der sog. core standards, die Gegenstand eines vereinbarten Arbeitsprogramms mit der IOSCO aus dem Jahr 1995 waren. 4 Vgl. Küting, K./Dawo, S./Wirth, J. (2003), S. 177
5 Vgl. Eberle, R. (2000), S. 190ff. ; Hurtt, D.N. u.a. (1999), S. 96; Nailo r, H. (1999), S. 80; Rodgers, P. (2000), S. 85
2 Grundlagen
2.1 Geltungsbereich von IAS 36
In IAS 36 werden die Regelungen zur Umsetzung des Niederstwerttests (im- pairmenttest) sowie der Wertminderungen durch außerplanmäßige Abschrei- 6 undWertaufholungen im Rahmen eines IASbungen ( impairment loss) 7 Abschlusses aufgezeigt.
IAS 36 ist zunächst für alle Vermögenswerte gültig, allerdings ist sie nicht als 8 Daher sind folgende Vermögenswerte allgemeingültige Vorschrift zu verstehen.
bei der Anwendung des Standards nicht zu berücksichtigen. Für sie sind spezie l- 9 le Bewertungsvorschriften in den jeweiligen Standards vorhanden.
§ Vorräte (inventories): IAS 2
§ Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen: IAS 11
§ Aktive latente Steueransprüche: IAS 12
§ Vermögenswerte im Zusammenhang mit employee benefits: IAS 19
§ Finanzielle Vermögenswerte, sofern sie unter den Anwendungsbereich des IAS 32 fallen
§ Finanzinvestitionen in Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: IAS 40 und
§ mit landwirtschaftlicher Tätigkeit in Zusammenhang stehende biologische Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich erwarteter Veräußerungskosten bewertet werden: IAS 41.
Somit verbleiben die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens (property, 10 plant and equipment), die immateriellen Vermögenswerte (intangible assets) sowie der Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) als bedeutende Bereiche, in 11 denen IAS 36 zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus werden Finanzinvestitionen in Immobilien, sofern diese gemäß IAS 32 nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, berührt. Hierzu gehören Beteiligungen (investment) an
- Tochterunternehmen (subsidaries): IAS 27
- Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures): IAS 31 und 12 - assoziierten Unternehmen (associates): IAS 28.
6 Der Begriff Impairment wird in englischen Wörterbüchern als „diminishment in strength, value or quality“ definiert. Vgl. Hochmann,J./Kiss, M. (1994), S. 20 7 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2003), S. 253f. 8 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2003), S. 254 9 Zu folgenden Ausführungen vgl. KPMG (2003), S. 41 10 Vgl. auch IAS 16.53 und IAS 38.97 11 Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2003), S. 293 12 Vgl. Beyhs, O. (2001), S. 73
2.2 Wesentliche Begriffsinhalte zur außerplanmäßigen Abschreibung
Eine wichtige Rolle beim Niederstwerttest spielt der erzielbare Betrag (recove- rableamount) eines Vermögenswertes. Er ist als der höhere Wert aus dem Ver- 13 DieseRegegleich von Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert zu sehen. lung ist darauf zurückzuführen, dass eine vernünftig handelnde Unternehmensleitung sich immer für die vorteilhaftere Zweckbestimmung entscheidet. Als Alternativen bieten sich der Verkauf oder die weitere Nutzung des Vermögens- 14 Eshandelt sich also um eine Investitionsentscheidung 15 , wie auch folwertes. gende Abbildung veranschaulicht.
Ist der Veräußerungserlös höher als der Nutzungswert, wird das Unternehmen den Gegenstand verkaufen. Umgekehrt wird es den Gegenstand weiterhin im Unternehmen nutzen.
Unter dieser Voraussetzung könnte man nun die tatsächliche Entscheidung des Unternehmens ableiten, jedoch ist sie laut Beyhs für den Niederstwerttest nicht 17 Lediglich der Vergleich der beiden Größen ist relevant. 18 von Bedeutung.
Von seiner Funktion her gesehen, entspricht der erzielbare Betrag dem beizule- 19 gendem Wert nach HGB.
13 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2003), S. 255
14 Vgl. Wagenhofer, A. (2003), S. 166
15 Dieses Verhaltensmuster wird an vielen Stellen der Basis of Conclusions zu IAS 36 betont, vgl. z.B. IAS 36.B20, IAS 36.B34 und IAS 36.B35. Eine ähnliche Rationalitätsannahme mit Rückwirkungen auf die Bilanzierung findet sich implizit auch in IAS 37, durch dessen Vorschriften die Bewertung von Rückstellungen für voraussichtliche Verlustgeschäfte immer auf die jeweils vorteilhafteren finanziellen Konsequenzen einer Vertragserfüllung oder einer Vertragsauflösung beschränkt wird. Vgl. IAS 37.68
16 Quelle: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2003), S. 256
17 Damit liegt ein grundlegender Unterschied zu FAS 121 vor, in dem unterschiedliche Vorschriften für den Impairment-Test gelten, je nachdem, ob das Management die weitere Nutzung oder den Abgang eines asset beabsichtigt. Vgl. FAS 121.3 ff. 18 Vgl. Beyhs, O. (2001), S. 88 19 Vgl. § 253 Abs. 2 HGB
Die wichtigsten Elemente zu Bestimmung des erzielbaren Betrags sollen nun kurz erläutert werden.
Der Nettoveräußerungspreis (net selling price) ist in IAS 36.5 definiert als der Betrag, „der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach 20 Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte“. Demzufolge besteht er aus den Komponenten Veräußerungspreis und der direkt 21 Diese schließen sämtliche Transaktionszurechenbaren Veräußerungskosten.
kosten (cost of disposal), wie z.B. Vertragskosten, Gebühren usw., sowie Trans- 22 portkosten mit ein.
Der Veräußerungspreis entspricht dem Marktpreis, sobald keine bindenden Ver- 23 Sollte kaufsvereinbarungen, jedoch ein aktiver Markt (active market) existiert. dies nicht erfüllt sein, so ist er aufgrund von vergleichbaren Geschäftsvorfällen 24 Unter Umständen kann denbzw. bestmöglichen Informationen anzunehmen.
noch für assets ein fair value und damit auch der jeweilige Nettoveräußerungspreis nicht bestimmt werden. In diesem Fall entspricht der erzielbare Betrag dem 25 Nutzungswert.
Der Nutzungswert (value in use) ist „der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows (ohne Finanzierungs- und Steuerzahlungen), die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögensgegenstandes und seinem Abgang am Ende der Nut- 26 zungsdauer erwartet werden“.
Er ist ein Wert, der nicht von Seiten des Marktes bestimmt wird, sondern die Unternehmensumstände und Erwartungen berücksichtigt. Diese können von den 27 Erwartungen am Markt abweichen.
20 Die Definition erinnert ein bisschen an die des beizulegenden Zeitwertes (fair value). Jener ist „der Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte“. (IAS 16.6) Allerdings besteht der Unterschied darin, dass sie unter Umständen auf unterschiedlichen Grundlagen festgelegt werden. Wenn für einen asset ein Marktpreis existiert, so stimmen die beiden Werte überein. Vgl. Wagenhofer, A. (2003), S. 167. Vgl. zu Differenzierung zwischen beiden Werten auch IAS 40.43, SFAS 144.22 21 In der Literatur wird oftmals der Begriff „Nettoveräußerungswert“ synonym mit „Nettoveräußerungspreis“ verwendet. Im Rahmen dieser Arbeit erfolgt die Bezeichnung entsprechend der eben vorgenommenen Trennung. 22 Vgl. Wagenhofer, A. (2003), S. 167
23 Ein aktiver Markt ist ein Markt, der alle nachstehenden Bedingungen erfüllt:
- Die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen,
- vertragswillige Käufer und Verkäufer können in der Regel jederzeit gefunden werden, und
- Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. 24 Vgl. Maukner, H./Rohatschek, R. (2002), S. 61f.
25 Vgl. Epstein, B.J./Mirza, A.A. (2003), S. 383f.; Küting, K./Dawo, S./Wirth, J. (2003), S. 179 26 IAS 36.5
27 Vgl. Wagenhofer, A. (2003), S. 167
Arbeit zitieren:
Bianca Bauer, 2004, Außerplanmäßige Wertminderungen von Cash-Generating Units und Goodwill nach IAS 36, München, GRIN Verlag GmbH
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