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Inhaltverzeichnis
EINLEITUNG 4
BEGRIFFSDEFINITION. 4
ARTEN DER KAPITALERHÖHUNG. 5
Kapitalerh öhung mit Geldmittelzufluss 5
KE gegen Einlagen (AktG§§182-191) 5
KE mit genehmigtem Kapital (AktG§§202-206) 5
KE mit bedingtem Kapital (AktG§§192-210) 5
Kapitalerh öhung ohne Geldmittelzufluss. 6
KE aus Gesellschaftsmitteln (AktG§§207-220) 6
GR ÜNDE FÜR EINE AKTIENEMISSION. 6
FALLSTUDIE. 7
EINLEITUNG. 7
MEINL EUROPEAN LAND LIMITED 8
Geschichte 8
Der Kapitalmarkt. 9
Ziele des Unternehmens 9
Investitionsstrategie 10
Management Strategie 10
Zielm ärkte: Ungarn und die Tschechische Republik. 10
Operativer Überblick. 11
Akquisitionen 12
3
Mieter - und Objektstruktur 12
Objektmix. 12
Mietermix 13
Finanzstruktur. 13
Fremdkapital Finanzierung. 14
Umsatzerl öse 14
Bilanzanalyse 15
Ausgegebenes Aktienkapital 15
Erl öse aus dem Abgang von Anlagevermögen. 17
Sonstige betriebliche Einnahmen. 17
Zinsenertr äge und -aufwendungen. 17
Steuern vom Einkommen und Ertrag 17
Grundst ücke, Gebäude und Betriebs- Geschäftsausstattung 18
Verpfändete Grundstücke und Gebäude 18
Transaktionen mit Aktionären und verbundenen Unternehmen. 18
Gewinn pro Aktie 19
Risikomanagement 19
Finanzierungsrisiko 19
W ährungsrisiko 20
Marktrisiko. 20
SCHLUSS 20
LITERATUR - UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS. 22
ANHANG 24
Einleitung
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft und die Finanzierung über den organisierten Kapitalmarkt, die Börse, haben im letzten Jahrzehnt in Deutschland einen bemerkenswerten Aufschwung erfahren. Dies ging einher mit dem großen Interesse an der Anlageform „Aktie“, das beispielsweise mit der Emission der Aktien der Deutschen Telekom AG auch bei vielen Privatanlegern geweckt wurde. Trotz des im März 2000 einsetzenden Abschwungs am Aktienmarkt stellt die Eigenkapitalfinanzierung über die Emission von Aktien eine wichtige Alternative zur Fremdkapitalaufnahme dar. Die Eigenkapitalfinanzierung über die Börse bietet einem Unternehmen viele Vorteile, sie ist aber auch mit der Erfüllung strikter gesetzlicher und privatrechtlicher Vorgaben verbunden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Emission von Aktien, sprich der Eigenkapitalaufnahme des Unternehmens über eine Kapitalerhöhung. Die Arbeit beschreibt zunächst in Form eines kurzen theoretischen Anrisses die unterschiedlichen Arten von Kapitalerhöhungen, sowie deren Motive und Vorraussetzungen. In einem umfangreicheren Teil der Arbeit wird die Durchführung einer Aktienemission am klassischen Markt anhand des Unternehmens Meinl European Land Limited skizziert. Dabei soll zunächst ein kurzer Überblick über die Geschichte, die Investitionsstrategie und das Marktumfeld zum eigentlichen Schwerpunkt dieser Arbeit führen. Ein Portefeuille Überblick sowie ein Operativer Vergleich der Jahre 2002 bis 2004 soll erste Analysen zur Unternehmensbewertung zulassen. Errechnete Kennzahlen anhand der Unternehmensbilanzen sollen eine endgültige Bewertung erreichen und die Vorige bestätigen bzw. widerlegen.
Erläuterungen zu Fachbegriffen und ein Abkürzungsverzeichnis befinden sich im Anhang.
Begriffsdefinition
Es gibt eine Vielzahl finanzwirtschaftlicher Definitionen für den Begriff der Kapitalerhöhung. Ich möchte mich dabei auf eine sehr kurze aber präzise Formulierung stützen:
„Als Kapitalerhöhung kann man an sich jede Erweiterung der Kapitalbasis eines Betriebes durch Einbringung eigener oder Aufnahme fremder Mittel bezeichnen; gewöhnlich wird der Begriff aber enger gefasst und nur für die Erhöhung des Eigenkapitals oder noch enger für die Erhöhung des Nominalkapitals der Aktiengesellschaft oder des Stammkapitals der GmbH verwendet. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann durch Zuführung neuer Mittel von außen (z.B. Einlagen des Unternehmers
bzw. der Mitunternehmer oder durch Ausgabe neuer Aktien) oder durch Selbstfinanzierung (z.B. durch Nichtentnahme von Gewinnen bzw. Zuweisung von Gewinnen an die Rücklagen) erfolgen“ 1 Arten der Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung mit Geldmittelzufluss
= Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung)
KE gegen Einlagen (AktG§§182-191)
Das Grundkapital wird durch die Ausgabe neuer Aktien um den Nennbetrag erhöht. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Hauptversammlung mit qualifizierter ¾ Mehrheit. Jeder Aktionär hat ein gesetzliches Bezugsrecht (Vorkaufsrecht) auf junge Aktien im Verhältnis seines Aktienanteils, damit der Aktionär seine bisherige Stellung als Anteilseigner erhalten kann. Er verliert kein Stimmrecht, das dem Wert seiner Aktien entspricht.
Wenn der Aktionär sein Bezugsrecht nicht ausübt, kann er es (je nach Bezugsverhältnis) an der Börse verkaufen. Damit kann ein anderer Interessent eine junge Aktie zum Ausgabekurs erwerben.
Der Wert des Bezugsrechts ist abhängig vom Bezugsverhältnis (Verhältnis des alten Grundkapitals zur Kapitalerhöhung), Bezugskurs der jungen Aktien (niedrigst zulässiger Bezugskurs = Nennwert) und dem Börsenkurs der alten Aktie
Durch die ,,Vermischung" des Kurswertes der alten Aktien mit dem der jungen Aktien (niedriger Erwerbskurs) wird ein ,,Mittelkurs" berechnet. Bezugsrecht =
(k a/n = Kurs alte/neue Aktien; a= alt Aktien n= neue Aktien)
KE mit genehmigtem Kapital (AktG§§202-206)
Die Hauptversammlung k ann den Vorstand der AG für maximal 5 Jahre ermächtigen, das Grundkapital um einen bestimmten Betrag zu erhöhen, höchstens allerdings um die Hälfte des Grundkapitals. Der Vorstand kann somit unabhängig vom Beschluss der Hauptversammlung günstige Kapitalmarktbedingungen abwarten, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
KE mit bedingtem Kapital (AktG§§192-210)
1 Wöhe, Günther: Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, (2002)
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur für einen bestimmten Personenkreis und Zweck durchgeführt. Beispiele wären unter anderem der Umtausch von Wandelanleihen in Aktien (zur Kredittilgung) oder die Gewährung von Bezugsrechten bei Optionsanleihen. Sie wird von der Hauptversammlung beschlossen.
Wandelobligationen
Die Schuldverschreibung kann während der Laufzeit in Aktien eingetauscht werden (FK wird zu EK). Das Wandlungsverhältnis ist festgelegt, wobei mit steigender Laufzeit eine sich erhöhende Zuzahlung notwendig wird. In der Regel wird getauscht, wenn der Bezugskurs niedriger ist als der Marktkurs. Optionsanleihen
Sind Schuldverschreibungen mit der ,,Option" für den Anleger, während der Laufzeit junge Aktien zu erwerben. Es besteht allerdings die Verpflichtung des Unternehmens dem Kapitalgeber den Schuldbetrag nach einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen.
Kapitalerhöhung ohne Geldmittelzufluss
= Kapitalumschichtung (Offene Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt)
KE aus Gesellschaftsmitteln (AktG§§207-220)
Der Aktiengesellschaft fließen keine neuen Mittel zu. Vielmehr werden Kapitalrücklagen und/oder Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt. Der Aktionär erhält neue Aktien, ohne eine Einzahlung leisten zu müssen (Berechtigungs-, Aufstockungs-, Gratisaktie). Ausschließlich Aktionäre haben das Bezugsrecht. Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die Aktienzahl, so dass die einzelne Aktie einem kleineren Bruchteil am Gesamtvermögen entspricht. Dabei verringert sich der Kurs der Aktie entsprechend der vorgenommenen KE um einen Abschlag. Der Depotwert/Vermögensstand eines Anlegers ist vor und nach Abschluss der Transaktion trotz des Mischkurses gleich.
Gründe für eine Aktienemission
Grund für die Aktienemission am Kapitalmarkt ist in der Regel die Beschaffung von Eigenkapital, das oftmals eine günstigere Alternative zur Fremdkapitalbeschaffung in Form von Anleihen oder Bankkrediten darstellt. Durch die verbreiterte Eigenkapitalbasis soll das langfristige Unternehmenswachstum gesichert und die Unternehmenskontinuität gewahrt werden. Darüber hinaus gibt es einige weitere Gründe für eine Kapitalerhöhung:
• Verbesserung der Liquiditätssituation: „ Durch Bareinlagen kann die aktuelle Liquiditätssituation verbessert werden, insbesondere in Krisenzeiten sind Einzelunternehmungen und Personengesellschaften durch „Liquiditätszuschüsse“ ungewöhnlich stark resistent“ 2
• Kapazitätserweiterung: meist aufgrund der guten Geschäftslage
• Rationalisierungsmaßnahmen: Bsp.: Modernisierungsinvestitionen zur Berücksichtigung technischer Fortschritte (z.B. neue Produktionslinie)
• Umschuldungsmaßnahmen: Durch den Ersatz von Fremdkapital durch Eigenkapital kann eine Änderung der Zusammensetzung des Kapitals eintreten. In diesem Fall wird die Kapitalbasis nicht erweitert. Solche Maßnahmen sind insbesondere bei der Ablösung von kurzfristigem Fremdkapital durch langfristiges Kapital in der Finanzierung von Anlagen erforderlich.
• Umwandlung der Rücklagen: Im Falle von Kapitalgesellschaften können offene Rücklagen in Nominalkapital umgewandelt werden (nominelle Kapitalerhöhung / Umfinanzierung).
• Personalpolitische Erwägungen: Ausgabe von jungen (neuen) Aktien an die Belegschaft: Mitarbeiter werden motiviert und gebunden
• Erhöhung der Kreditwürdigkeit: In vielen Fällen wird insbesondere bei geförderten Finanzierungen und „Eigenkapitalhilfen“ (z.B. DtA - Deutsche Ausgleichsbank) ein bestimmter Eigenkapitalanteil als Voraussetzung gefordert. Zudem können Banken und andere externe Geldgeber durch die Kapitalerhöhung sehen, dass die Gesellschafter hinter Ihrer Gesellschaft stehen und entsprechendes Engagement zeigen.
Fallstudie Einleitung
2 vgl. Kreis, Rudolf, BWL - Finanzwesen und Rechnungswesen (1998), S.46
Arbeit zitieren:
Annemarie Kremer, 2004, Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft am Beispiel der "Meinl European Land", München, GRIN Verlag GmbH
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