INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 3
2. BRUNONIS SAXONICUM BELLUM 4
2.1. Bruno von Magdeburg 4
2.2. Werk 4
3. URSPRÜNGE DES SÄCHSISCHEN WIDERSTANDES 5
3.1. Stammespartikularismus 5
3.2. lex Saxonum und sächsische libertas 6
4. AUSLÖSENDE ELEMENTE DER KONFRONTATION 8
4.1. Revindikationspolitk und Burgenbau 9
4.2. iniuriae und falsche Berater 11
4.3. Die Verletzung des Gefolgschaftsverhältnisses 12
5. WIDERSTAND NACH DER EXKOMMUNIKATION HEINRICHS IV. 15
5.1. Die Königswahl Rudolfs von Rheinfelden 15
5.2. Heinrich als communis omnium hostis 16
6. SCHLUßBETRACHTUNG 19
7. QUELLEN - UND LITERATURVERZEICHNIS 22
7.1. Quellen 22
7.2. Literatur 22
2
1. Einleitung
Gerade in Sachsen war ein staatlicher Dualismus zwischen König und Adel des mittelalterlichen Reiches besonders deutlich ausgepägt 1 . Die Wahrnehmung von Herrschaftsrechten, die der Adel eigenständig und nicht als ”Delegation königlicher Gewalt” 2 ausübte, hatte bereits seit Anfang des 11. Jahrhundert Spannungen zwischen dem salischen Königtum und den Sachsen zur Folge. Als Heinrich IV. versuchte, eine umfassende Neuordnung und insbesondere den Amtscharakter der Grafschaften in ihrem Gebiet durchzusetzen 3 , kam es zu einer Aufstandsbewegung 4 , die 15 Jahre andauerte. Der forcierte Landausbau ging gegen die ”sächsische Freiheit, gegen Stammesgewohnheiten bei Grund- und Bodenrecht” 5 . Mit dem Friedensschluß 1088 nahmen die Kämpfe ein Ende; der Einfluß der salischen Kaiser war jedoch in der Folgezeit in sächsischen Angelegenheiten gering 6 .
Der Magedeburger Kleriker Bruno schildert in seinem einzigen Werk Bellum Saxonicum die ersten achteinhalb Jahre des Krieges Heinrichs IV. gegen die Sachsen, wobei er sich zwar im Wesentlichen an der Chronologie der Ereignisse orientiert, das Verhalten Heinrichs jedoch stets in den Vordergrund stellt: Fast jedes der 132 Kapitel liest sich wie ein ”Anklagepunkt gegen Heinrich IV. und jede der Anklagen prangert massive Verstöße gegen seine Verpflichtungen und Aufgaben als Herrscher” 7 an: Nach Meinung der sächsischen Fürsten hatte Heinrich durch die Verletzung seiner Pflichten als König und Lehnsherr aufgehört, König zu sein 8 , die Sachsen sahen sich somit nicht mehr an die geleisteten Eide gebunden. Immer wieder ersuchten sie um Beratung und eine Entscheidung über die Frage, ob Heinrich noch rechtmäßig König sein könne oder nicht, immer wieder signalisierten sie ihre Bereitschaft, sich einem Schiedsgericht zu unterwerfen. In Brunos Buch erscheint der Sachsenkrieg als eine Kette von endlosen, gescheiterten Versuchen, die Eskalation des Streites mit den der Zeit gemäßen Mit- 1 vgl.Jordan (1958) S. 3f. Das Problem, das aus der Entstehungs- und Entwicklungszeit der
Herzogsgewalt in Sachsen stamme, wurde verschärft durch ein sächsisch geprägtes Reichsverständnis ostsächsischer Adliger, das noch aus ottonischer Königszeit herrührte.
2 ebda.
3 Weinfurter (1992) S. 120.
4 Von Anfang an war nur das östliche Sachsen und das nördliche Thüringen beteiligt; auch die Führung lag in ostsächsischer Hand , vgl. Jordan (1970), S. 547.
5 Giese (1991) S. 292.
6 Vgl. Jordan (1970) S. 548. Selbst auf Bischofseinsetzungen übten die Salier in der Folge nur noch teilweise Einfluß aus; Heinrich IV. hatte Sachsen seit 1089 nicht mehr betreten.
7 Althoff (1992) S. 104.
8 in der fingierten Rede Ottos von Northeim heißt es: ”Dum michi rex erat et ea, quae sunt regis, faciebat, fidelitatem, quam ei iuravi, integram et impollutam servavi; postquam vero rex esse desivit, cui fidem deberem servare, non fuit.” s. Bruno c. 25, S. 29.
3
teln beizulegen 9 .
In der vorliegenden Arbeit werden - nach einem kurzen Abriß über das Leben Brunos von Magdeburg und sein Werk - die Ursachen, die er für den sächsischen Widerstand nennt, genauer untersucht und das Verhältnis des sächsischen Adels zu Heinrich IV. vor und nach dem Bannspruch Gregors VII. charakterisiert. Abschließend sollen noch einige Überlegungen zur Funktion des Werkes ausgeführt werden.
2. Brunonis Saxonicum Bellum
2.1. Bruno von Magdeburg
Über das Leben des sächsischen Klerikers und Geschichtsschreibers Bruno ist wenig bekannt. Er gehörte dem Kreis der wichtigsten geistlichen Gegner Heinrichs IV. an, diente zunächst Erzbischof Werner von Magdeburg und, nach dessen Tod in der Schlacht von Mellrichstadt im Jahre 1078, Bischof Werner von Merseburg. Seine jeweilige Amtsstellung ist unbekannt, möglicherweise war er in der bischöflichen Kanzlei tätig und dort vornehmlich mit der Wahrnehmung der Korrespondenz betraut 10 . Daß Bruno der in den beiden Urkunden Hermanns von Salm genannte Kanzler Bruno sei, ist nicht erwiesen 11 . Er starb nach 1082, wie aus dem letzten Datum in seinem einzigen Werk, dem 26.12.1081, geschlossen wird 12 .
2.2. Werk
Das Bischof Werner von Merseburg gewidmete Buch Saxonicum bellum 13 entstand vermutlich 1082, doch sind spätere Abfassung und unvollständige Überlieferung nicht auszuschließen 14 .
In die Darstellung der Auseinandersetzungen flossen Brunos eigene Erfahrungen sowie Briefe von Bischof Werner von Magdeburg und dem Magdeburger Klerus, den sächsischen Großen, aber auch von Heinrich IV. und Gregor VII. ein. Diese Briefe sind nicht immer in der
9 Vgl. Althoff (1992) S. 97.
10 Die zahlreichen Briefe in seinem Werk legen das jedenfalls nahe: Vgl. Buchner in der Einleitung der ”Ausgewählten Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 12”, S. 28.
11 Vgl. Kost (1962) S. 130f.
12 bzw. nach 1100, falls er mit Kanzler Bruno identisch war.
13 Lediglich eine einzige Handschrift ist in der Leipziger Universitätsbibliothek erhalten. Darüber
hinaus existiert das Werk nur gekürzt um den Prolog und die Briefe, in den Gesta archiepiscoporum (1143/44 ) und im sogenannten Annalista Saxo aus dem Jahr 1152, verfaßt von Abt Arnold, der alle rhetorischen Ausschmückungen wegließ: Vgl. Schmale (1962) S. 236.
14 Mit Sicherheit kann nur gesagt werden, daß Bruno das Werk nach dem 26. Dez. 1081 und vor dem Todestag Werners von Merseburg am 11. oder 12. Januar 1093 beendete. Die Widmung deutet auf die Zeit der ”politischen Gegnerschaft” des Bischofs hin, die lediglich bis zum Frühjahr 1088 andauerte: Vgl. Sprigade (1967) S.545 und Kost (1962) S. 13, Anm. 2.
4
richtigen chronologischen Reihenfolge inseriert, sondern oftmals nach Gesichtspunkten
inhaltlicher Gleichartigkeit zusammengefaßt 15 und wurden zur Untermauerung der
Darstellung als authentische Zeugnisse aufgenommen, ohne im Weiteren auf sie
einzugehen 16 Zwei der drei Briefcorpora (die sog. Magdeburger Briefe aus dem Jahr 1075
und die Sachsenbriefe von 1078/79) sind nur hier überliefert 17
Dar über hinaus beruft sich Bruno auf genau bezeichnete, allerdings namentlich nicht genannte
K önigsgegner und unterscheidet zwischen dem, was er für sicher und bezeugt ansieht und
dem , für dessen Wahrheitsgehalt er nicht bürgen will 18 Er nennt Quellen manchmal
absichtlich nicht, nimmt Gerüchte in seine Darstellung mit auf 19 und stellt manchen Berichten
zum Schein der Unparteilichkeit ein fama fuit oder fertur voran 20 Nicht nur aus diesem
Grund ist eine kritische Perzeption des Werkes angebracht auch ist Brunos Parteinahme für
die Sachsen stets mit zu berücksichtigen.
3. Ursprünge des sächsischen Widerstandes
3.1. Stammespartikularismus
Die Ursachen des sächsischen Widerstandes wurzeln bereits in der Zeit Heinrichs III., als die
Hauptlast für den Unterhalt des Königshauses bei den Sachsen lag. Die Spannungen wurden
verschärft durch die Politik des Erzbischofs Adalbert von Bremen, der eine herzogähnliche
Stellung anstrebte, und dadurch in in scharfe Gegnerschaft zu den Billungern geraten war 21
Als einer der wichtigsten Ratgeber des Königs verkörperte er dessen Politik, was das Verhält-
nis der Sachsen zum Königshaus zusätzlich beeinträchtigte. Unmittelbar nach dem Tode
Heinrichs III. im Jahr1057 brach die latente Feindschaft 22 gegen das salische Königshaus
aus :
Principes Saxoniae crebris conventiculis agitabant de iniuriis, quibus sub imperatore affecti
fuerant , arbitrabanturque pulchre sibi de his satisfactum fore, si filio eius, dum adhuc aetas
15 Zur Chronologie der Sachsenbriefe s. Kost (1962) S. 121f.
16 ebda. 17
17 ebda.
18 Sed quia huius rei veritatem michi non contigit agnoscere, placui michi eam inter ambigua
relinquere , quamvis paene omnibus versaretur in ore. s. Bruno c.12, S. 20.
19 cuius vocabulum sicut aliorum multorum sponte praetereo. s. Bruno c.14, S. 21.
20 Fama fuit, quod quendam de familiaribus adolescentem nobilissimum sua manu, interfecerit.
s. Bruno c. 12, S. 20.
21 Jordan (1970) S. 545.
22 Wilke (1970) S. 27.
5
oportuna iniuriae esset, regum eriperent; nec procul ab fide aberat filium in mores vitamque patris pedibus, ut aiunt, iturum esse.” 23
In der zeitgenössischen Geschichtsschreibung wurden Mißstimmungen und coniurationes bereits für die Jahre 1067 24 , 1069 25 sowie 1071 26 vermerkt. Der sächsische Stammespartikularismus 27 hatte sich während der Minderjährigkeit Heinrichs IV. offenbar neu belebt 28 .
3.2. lex Saxonum und sächsische libertas
Eine Sonderstellung nahmen die Sachsen ferner aufgrund ihrer lex Saxonum 29 ein: Zweimal erwähnten Geschichtsschreiber im 11. Jh., daß Könige zu Beginn ihrer Herrschaft beim Königsumritt den Sachsen, die hier ein ausgesprochen ”selbstbewußtes, forderndes Auftreten einem bereits gewählten König gegenüber” 30 zeigten, ihr Recht bestätigen mußten: Thie tmar von Merseburg schildert für das Jahr 1002 31 , daß Heinrich II. den Sachsen die Wahrung alten Rechts zusichern mußte: ”Legem igitur vestram non in aliquo corrumpere, sed [...] in omnibus adimplere”. Parallel dazu schildert Wipo eine Art ”Nachwahl” Konrads II. zu Weihnachten 1024 in Minden, wo die anwesenden Adligen dem König offenbar erst nach Bestätigung ihrer lex huldigten: ”Reversus rex de Ribuariis ad Saxoniam venit; ibi legem crudelissimam Saxonum 32 secundum voluntatem eorum constanti auctoritate roboravit” 33 . Nach sächsischer
23 Lampert von Hersfeld, Annales ad a. 1057, S. 71. Giese sieht hierin einen Hinweis auf eine Schwurgemeinschaft aus ottonischer Zeit: Vgl. Giese (1991) S. 284.
24 Berthold, Annales ad a. 1067, S. 273: ”Saxonia civili laborat discordia...”, zit. nach Giese (1991) S.
286.
25 Annales altahenses maiores ad a. 1069, S. 77: ”Proxima etenim aestate duodecim Francorum et Saxonum principes contra regem coniuraverunt...”, zit. nach Giese (1991) S. 286.
26 Berthold, Annales ad a. 1071, S. 275: ”Heinricus rex multas insidias a Saxonibus passus, viriliter omnes transivit”, zit. nach Giese (1991) S. 286.
27 Vgl. hierzu: Jordan (1970) S. 530 - 548 sowie Anm. 1: Dieser gründet in den verfassungsmäßigen
Strukturen in Sachsen, die seit der Eingliederung in das fränkische Reich im Unterschied zu den anderen Stämmen in Germanien keine monarchische Spitze ausgebildet hatten. Unter den Ottonen war Sachsen fast ein Jahrhundert lang die wichtigste Königslandschaft in Deutschland, mit dem sächsischen Klerus als wesentliche Stütze in der Reichsverwaltung. Heinrich I. und Otto I. behielten das herzogliche Amt in Sachsen auch als Könige bei; erst nach dem Tode Ottos I. ging die herzogliche Gewalt an die Billunger. Selbst dann war diese niemals so stark ausgeprägt wie bei den anderen Stämmen, denn daneben leitete eine große Zahl geistlicher und weltlicher Herrschaftsträger ihre Gewalt unmittelbar vom König ab und betrachtete sie teilweise als Ausübung eigener Rechte. Vgl. auch Giese (1979) S. 8f: Die Sachsen kannten eine monarchische Spitze nur im Kriegsfall, wenn ein dux lediglich für die Dauer eines Feldzuges gewählt wurde.
28 Wilke (1970) S. 27.
29 Das Sachsenrecht bestand ab der zweiter Hälfte des 10. Jh. bis Anfang des 13. Jh. nur in der
Überlieferung durch Mündlichkeit und Verhaltensweisen. Wenn von ”Sachsenrecht” gesprochen wird, ist dieses nichtschriftlich überlieferte Recht gemeint. Vgl.. Theuerkauf (1991) S. 416.
30 Giese (1991) 1991, S. 276.
31 Thietmari Merseburgensis episcopi Chronicon V,16, zitiert nach Giese (1979) S. 29.
32 Schlesinger versteht unter der lex crudelissima das Recht des sächsischen Stammes in Bezug auf beschnittene Rechte des Königtums; Boshoff sieht darin das sächsische Strafrecht Vgl. Boshof (1987) S. 40 und Schlesinger (1972) S. 29.
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Elke Timme, 2001, Der sächsische Widerstand im Spiegel des Bruno von Magdeburg, München, GRIN Verlag GmbH
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Heinrich IV. und die Sachsenkriege
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