Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit I
INHALTSVERZEICHNIS
A. Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts der Weg von Nürnberg
nach Den Haag. 1
B. Das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg (IMT) 4
I. Rechtsgrundlage des IMT. 4
II. Kritik am Gerichtshof. 5
C. Die Kriegsverbrechertribunale der Vereinten Nationen. 7
I. Der ad hoc Gerichtshof in Jugoslawien (ICTY) 7
1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ICTY. 7
2. Rechtsgrundlagen des ICTY. 7
3. Kompetenzen des ICTY. 9
4. Fazit. 10
II. Der Ad- hoc- Gerichtshof in Ruanda (ICTR) 11
1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ad hoc Gerichtshofes in
Ruanda. 11
2. Rechtsgrundlagen des ICTR. 11
3. Kompetenz des Gerichtes. 12
4. Fazit. 13
D. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC, ISTGH) 13
I. Funktion des IStGH. 14
II. Zuständigkeit. 14
1. Persönliche Zuständigkeit. 14
2. Der Gerichtsbarkeit des Statuts unterliegende Verbrechen. 15
3. Zeitliche Zuständigkeit. 16
4. Formelle Zuständigkeit bzw. Gerichtsbarkeit des IStGH. 16
4.1. Art. 12 IStGH Statut. 16
4.2. Die Trigger Mechanisms 17
4.2.1. Staatenklage. 17
4.2.2. Überweisung durch den Sicherheitsrat. 17
4.2.3. Ex officio Befugnis des Anklägers. 18
5. Grundsatz der Komplementarität 18
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit II
III. Beschränkungen der Gerichtsbarkeit. 20
IV. Strafen und deren Ausführung. 21
V. Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. 22
VI. Third party jurisdiction. 23
VII. Fazit 24
LEHRBÜCHER:
• Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert, Baden Baden, 1. Auflage, 1999, Nomos Verlag.
• Digitale Bibliothek 5 Spektrum, Das Urteil von Nürnberg, Directmedia Publishing GmbH, Berlin, o. J.
• eva Wissenschaft, Von Nürnberg nach Den Haag. Menschenrechtsverbrechen vor
• Hamburger Institut für Sozialforschung: 200 Tage und 1 Jahrhundert: Gewalt und Destruktivität im Spiegel des Jahres 1945, Hamburg, 1995, Hamburger Edition. • Ipsen, Völkerrecht, München, 4. Auflage, 1999, C.H. Beck. • Kimminich, Die Menschenrechte in der Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg, Berlin, 1990, Gebr. Mann Verlag.
• Kimminich/Hobe, Einführung in das Völkerrecht, Tübingen/Basel, 7.Auflage, 2000. • Maier, Nürnberg, Den Haag, Rom - Gemeinsamkeiten und Unterschiede,
• Müller- Ballin, Die Nürnberger Prozesse 1945-1949 Vorgeschichte - Verlauf -
• Niehoff,Die von den internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des
• Roggemann, Die Internationalen Strafgerichtshöfe: Einführung, Rechtsgrundlage, Dokumente, Berlin, 2.Auflage, 1998, Berlin Verlag Spitz. • Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, Baden Baden, 1.Auflage, 2005, Nomos Verlag.
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit IV
AUFSÄTZE:
• Ambos, Zum Stand der Bemühungen um einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof und ein Internationales Strafgesetzbuch, ZRP, 1996, S.263ff. • Ambos, Der neue Internationale Strafgerichtshof - ein Überblick,NJW 1998, S.3743. • Ambos, 14 examensrelevante Fragen zum neuen Internationalen Strafgerichtshof, JA 1998, S.988ff.
• Ferencz, A Prosecuters Personal Account: From Nuremberg to Rome, Journal of International Affairs, 52 (1999), S.455ff.
• Geyer, US-Kongress droht Niederlanden mit Invasion, Spiegel Online, 12.06.2002 : http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,200430,00.html • Graefrath, Jugoslawientribunal Präzedenzfall trotz fragwürdiger Rechtsgrundlage, NJ 1993, 433ff.
• Graefrath, Jugoslawien und die internationale Strafgerichtsbarkeit, S.295 - 324 in:
• Hafner, A response to the american view as presentes by Ruth Wedgwood, EJIL 10 (1999), S.108ff.
• Hankel, Die Gacaca-Justiz, Freitag, 02.04.2004: http://www.freitag.de/2004/15/04150802.php .
• Hollweg, Das neue Internationale Tribunal der UNO und der Jugoslawienkonflikt Testfall für die humanitäre Weltordnung, JZ 1993, S.980ff.
• Irmscher, Das Römische Statut für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof, Kritische Justiz, 1998, S.472ff.
• Johnson, The International Tribunal for Ruanda, RIDP 1996, S.211ff. • Kindt, Die USA und der Internationale Strafgerichtshof, Kritische Justiz 2002, 417ff. • La Haye, The Jurisdiction of the International Criminal Court : Controversies over the preconditions for exercising its juridiction, NILR XLVI (1999), S.1ff. • Lahiri, Explanation of vote on the adoption of the Statute of the International Criminal
• von Lucius, Dorfgerichte gegen Völkermord, FAZ vom 06.03.2000,Nr.55, S.7. • Meron, International Criminalization of Internal Atrocities ,AJIL 89 (1995), S.554ff.
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit V
• Metzl, Rwandan Genocide and the international law of radio jamming, AJIL 91 (1997), S.628ff.
• Philips, The International Criminal Court Statute: Jurisdiction and Admissibility Criminal Law Forum 10 (1999), 61ff.
• Roggemann, Der Internationale Strafgerichtshof der Vereinten Nationen von 1993 und die Balkanverbrechen, ZRP 1994, S.297ff.
• Roggemann, Der Ständige Internationale Strafgerichtshof und das Statut von Rom, NJ 1998, S.505ff;
• Rosenberg, Die Welt gegen Kovacevic, Die Zeit, 1998, Nr. 26. http://www.zeit.de/archiv/1998/26/199826.kovacevic_.xml . • Schmalenbach, Die Auslieferung mutmaßlicher deutscher Kriegsverbrecher an das Jugoslawientribunal, ADV 36 (1998), S.285ff.
• Seidel/Stahn, Das Statut des Weltstrafgerichtshofes Ein Überblick über Entstehung, Inhalt und Bedeutung, JURA 1999, S.14ff.
• Tomuschat, Von Nürnberg nach Den Haag, Die Friedenswarte 70 (1995), S.143ff. • Wedgwood, The International Criminal Court: An american View, EJIL 10 (1999), S.93ff.
KOMMENTARE:
• Triffterer Williams, Commentary on the Rome Statute of the International Criminal
INTERNET:
• Akayesu Urteil:
http://www.ictr.org/default.htm . • Aktueller Stand der Ratifikationen:
• Der Gerichtsbarkeit des Statuts unterliegende Verbrechen:
http://www.igfm.de/IStGH/faqde.htm . • Entwurf eines Internationalen Strafgesetzbuches (1954): http://www.un.org/law/ilc/texts/offra.htm .
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit VI
• Historische Entwicklung der Idee eines Internationalen Strafgerichtshofs:
• Kodifikation der Nürnberger Prinzipien (1950):
http://www.un.org/law/ilc/texts/nurnfra.htm . • Resolution 95 (I):
• Resolution 808:
• Resolution 827:
http://www.un.org/icty/basic/statut/S-RES-827_93.htm . • Resolution 955:
• Resolution 1422:
www.un.org/news/press/docs/2002/sc7450.doc.htm . • Resolution 3314:
• Statut ICTR :
http://www.ictr.org/ENGLISH/basicdocs/statute/2004.pdf . • Statut ICTY:
http://www.un.org/icty/legaldoc/index.htm . • Statut von Rom www.un.org/law/icc/statute/romefra.htm . • Tadi Urteil:
http://www.un.org/icty/cases/jugemindex-e.htm . • UN General Assembly Resolution 44/39: http://www.un.org/documents/ga/res/44/a44r039.htm .
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit 1
A. Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts der Weg von Nürnberg nach Den Haag
Die Forderung nach einem internationalen Strafgerichtshof geht auf das vorige Jahrhundert zurück. Bereits 1872 hatte der Schweizer Gustave Moynier unter dem Eindruck der im deutsch französischen Krieg von 1870/71 begangenen Grausamkeiten den ersten förmlichen Vorschlag zur Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes unterbreitet. Im Zeitalter der Nationalstaaten und des ausgeprägten Souveränitätsdenkens hatte dieser Vorschlag jedoch lange Zeit keine Chance. 1 Die Grauen des 1.Weltkrieges und die massiven Verstöße gegen das vor allem in den Haager Landkriegsabkommen von 1899 und 1907 niedergelegte Kriegsvölkerrecht führten nach dem Ende der Feindseligkeiten zu einer Reaktivierung der von Moynier ins Spiel gebrachten Idee einer internationalen Strafgerichtsbarkeit. Gem. Art. 227 des Versailler Friedensvertrags 2 sollte der deutsche Kaiser Wilhelm II. für die Auslösung des 1.Weltkriegs wegen Kriegsverbrechens vor einem internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden. Die Entscheidungen des Gerichts sollten nach Art. 227 Versailler Vertrag jedoch nicht auf der Grundlage des Völkerrechts im heutigen Sinne getroffen werden, sondern nach erhabenen Grundsätzen der internationalen Politik mit Rücksicht auf bindende Verpflichtungen aus internationalen Zusicherungen und der internationalen Moral (Art. 227 III Versailler Vertrag).
Der Gerichtshof sollte also kein juristisches, sondern eher ein politisches Instrument darstellen. 3
Diese Bemühungen scheiterten jedoch an der Weigerung der Niederlande, den dorthin ins Exil geflüchteten Wilhelm II. auszuliefern. 4 Daneben sahen die Art.228 ff. Versailler Vertrag die Befugnis der alliierten und assoziierten Mächte vor, deutsche Staatsangehörige, die wegen Verstoßes gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges angeklagt wurden, vor ihrem Militärgerichtshof abzuurteilen. Die Anwendung der Art.
1 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/voelkerrecht/istgh/hintergrund_html#2 .
2 RGBl. 1919, S.981 983.
3 Niehoff, Die von Internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts, S.21.
4 Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, §12, Rn.3.
Die Entwicklung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit 2
228 ff. Versailler Vertrag scheiterte jedoch an dem massiven Widerstand aus allen gesellschaftlichen Schichten quer durch alle politischen Lager in Deutschland.
Da sich die deutsche Reichsregierung bereit erklärt hatte, Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher vor dem Reichsgericht durchzuführen, gaben die Alliierten letztlich dem massiven Druck nach. Nur unter dem Vorbehalt jedoch, bei unbefriedigendem Verlauf der Prozesse auf die Art. 228 ff. Versailler Vertrag zurückzugreifen. 5 Somit blieb die Errichtung des ersten internationalen ad hoc Strafgerichtshofs 1945 den Alliierten vorbehalten. In der so genannten Moskauer Erklärung vom 01.11.1943 einigten sich die USA, Großbritannien und die Sowjetunion auf eine justitielle Lösung bezüglich des Umgangs mit den Verantwortlichen für die unter dem Nazi Regime begangenen Verbrechen.
Im Londoner Viermächteabkommen vom 08.08.1945 beschlossen die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse und das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes. Die Grundlagen der Nürnberger Verfahren, das Londoner Statut 6 bzw. die Nürnberger Prinzipien, wurden nie direkt in das Völkerstrafrecht umgesetzt. Am 11.12.1946 wurden die Prinzipien lediglich mittels der Resolution 95 (I) 7 bestätigt, wodurch jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit geschaffen wurde.
Am 09.12.1948 bestätigte die UN Generalversammlung die neu geschaffene Völkermordkonvention 8 , die Anfang 1951 in Kraft trat. In ihr wurde verbindlich festgelegt, dass Völkermord ein Verbrechen nach Völkerrecht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sich alle Signatarstaaten verpflichten. Im weiteren Verlauf beauftragte die UN Generalversammlung die ILC (=International Law Commission) damit, die Grundsätze der Rechtssprechung des Nürnberger Militärgerichtshofs auszuformulieren und auf dieser Grundlage ein Strafgesetzbuch für
5 Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, §12, Rn.3.
6 abgedruckt in: AJIL 39 (1945), Supplement, S.257.
7 http://daccessdds.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/033/46/IMG/NR003346.pdf?OpenElement .
8 BGBl. 1954 II, S.730 ff.
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Ines Flesch, 2005, Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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