- 2 -
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar 1-2
3. Verlauf der Hospitation 2-6
4. Vom Problem zur Lösung 6-8
Der Vorgang im ASD des Jugendamts Wetzlar
5. Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII 8
S. 8
5.1. Die Leistungen der SPFH
S. 8-9
5.2. Anforderungen an die SPFHler
S. 9
5.3. Ziele der SPFH
S. 9-10
5.4. Methoden der SPFH
6. Der Methodenbegriff 10
7. Soziale Gruppenarbeit 10
S. 11-13
7.1. Ein historischer Rückblick/Die fünf Phasen der S. Gruppenarbeit
S. 13-14
7.2. Der methodische Dreischritt: Fakten, Diagnose, Behandlung
S. 14-15
7.3. Die Prinzipien der Sozialen Gruppenarbeit
S. 15-16
7.4. Ziele der Sozialen Gruppenarbeit
8. Soziale Gruppenarbeit in der SPFH 16
8.1. Ein Praxisbeispiel:
S. 16-18
Familiennachmittag und erforderliche Rahmenbedingungen
9. Fazit und Kritik an der Sozialen Gruppenarbeit S 18-19
- 3 - 1.Einleitung
Meine Hospitation fand im Jugendamt der Stadt Wetzlar statt. Ich war dort für drei Tage Anfang Januar 2004 jeweils sechs Stunden in der Abteilung des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) eingeteilt. Der erste Teil meiner Hausarbeit befasst sich mit der Vorstellung des Jugendamts der Stadt Wetzlar. Danach beschreibe ich den Verlauf der Hospitation. Die Anwendung der Methode in der Praxis, beschreibe ich im Vorgang des ASD des Jugendamts Wetzlar. In diesem Vorgang wird ein Hilfeplan entwickelt, der die Sozialpädagogische Familienhilfe als Maßnahme vorsieht. Ich hatte leider weder die Möglichkeit an einem Hilfeplangespräch teilzunehmen, noch konnte ich die Anwendung der Sozialen Gruppenarbeit in der Praxis erleben. Trotzdem habe ich mit allen MitarbeiterInnen ausführlich über diese Vorgänge gesprochen. Um den Zusammenhang der Maßnahme und Methode besser verstehen zu können, habe ich mich dazu entschieden, die Sozialpädagogische Familienhilfe ebenfalls kurz vorzustellen. Daraus ergibt sich die Methode der Sozialen Gruppenarbeit, die ich von der Geschichte bis zu einem Praxisbeispiel aufzeige. Vorher beschäftige ich mich kurz mit dem Methodenbegriff und zum Schluss kommt ein Fazit und Kritik an der Sozialen Gruppenarbeit.
2. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar
Die Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ der Stadt Wetzlar ist ein Team aus sieben MitarbeiterInnen. Alle Fachkräfte sind entweder Diplom-SozialpädagogInnen oder Diplom-SozialarbeiterInnen. Die Aufgabe der ASD MitarbeiterInnen ist es, vertraulich in allgemeinen Fragen der Entwicklung und Erziehung junger Menschen sowie zu Trennung und Scheidung zu beraten. Sie suchen gemeinsam mit dem Betroffenen nach Lösungen bei Konflikten und Krisen innerhalb und außerhalb der Familie. Weitere Aufgaben des ASD sind die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen oder die Unterbringung in Pflegefamilien und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Das Jugendamt unterliegt dem SGB VIII und muss bei all seinen Handlungen den § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls beachten. Ist das Wohl des Kindes gefährdet, besitzt das Jugendamt eine Garantenstellung und ist nach §§ 42 ff. SGB VIII verpflichtet eine Inobhutnahme des Kindes oder des Jugendlichen einzuleiten. Dies
- 4 - kannauch ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten 1 erfolgen, wenn ein Beschluss der Inobhutnahme des Familiengerichts vorliegt. Handelt der Mitarbeiter des Jugendamts bei einer offensichtlichen Gefährdung des Kindeswohls nicht, kann Strafanzeige gegen ihn gestellt werden.
Leistungsberechtigte der Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamts sind junge Menschen bis 27 Jahre, Mütter und Väter, Personensorgeberechtigte bei einzelnen Leistungen, Stiefeltern, Pflegepersonen und über 27 Jährige. An erster Stelle bei der Arbeit im Jugendamt steht aber immer das Wohl des Kindes. Somit konzentrieren sich die Jugendämter auch nicht auf die Personensorgeberechtigten, sondern viel mehr auf die Kinder und Jugendlichen und deren Belange. Anforderungen an die Fachkräfte im ASD sind u.a. fachliche Kompetenzen wie die Gesprächsführung in einer Beratung, fundierte Rechtskenntnisse, Verwaltungswissen, methodische Kompetenzen sowie analytische Fähigkeiten. Außerdem sollte man gerade in Situationen der Kindeswohlgefährdung eine gewisse Entscheidungskraft mitbringen. Die Grundvoraussetzung für die Arbeit im Jugendamt ist aber eine menschliche Fähigkeit, ein größtmögliches Maß an Empathie. Nach § 4 SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe (Jugendamt) mit der freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das Jugendamt Wetzlar arbeitet daher mit den örtlichen freien Trägern wie z.B. dem Albert-Schweizer-Kinderdorf oder der GWAB (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen mbH) zusammen. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar ist zuständig für den gesamten Stadtbereich Wetzlar und die Stadtteile (Blasbach, Hermannstein, Naunheim, Garbenheim, Dutenhofen, Münchholzhausen und Steindorf). Die Räumlichkeiten befinden sich in einem kompletten Stockwerk im Untergeschoss der Stadtverwaltung. Dem Jugendamt steht ein jährlicher Etat von der Stadt Wetzlar zur Verfügung. Nach Angaben von Amtsleiter Herrn Becker ist dieser für das Jahr 2004 ein weiteres mal geschrumpft (Quelle: Alle Angaben stammen aus Gesprächen mit dem Amtsleiter und den Fachkräften des ASD Wetzlar).
3. Verlauf der Hospitation
Dienstag, 13.01.2004
Um 11.00 Uhr bespreche ich mit dem Amtsleiter Herrn Becker den Ablauf der Hospitation. Kurz vorher fand eine Dienstbesprechung mit allen Mitarbeitern des ASD statt. Dort haben
1 § 7 Abs. 1 SGB VIII Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen
Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht (vgl. SGB VIII 2002, § 7).
- 5 - dieMitarbeiterInnen gemeinsam mit Herr Becker den Verlauf meiner Hospitation geplant. Mich erwarten drei spannende Tage im Jugendamt.
Herr Becker und ich diskutieren die Funktion der Methoden in der Sozialen Arbeit. Danach erzählt er mir von einem Wohnprojekt, dass das Jugendamt gemeinsam mit dem Internationalen Bund vor zwei Jahren gestartet hatte. Er zeigt mir außerdem einen Wirtschaftsbericht des ASD des Jugendamtes Wetzlar.
Um 13.00 Uhr lerne ich Herr Borchers kennen. Er ist Mitarbeiter des ASD und erwartet eine Klientin zum Beratungsgespräch, an dem ich teilnehmen darf. Ich werde vorher allerdings darauf hingewiesen, dass ich in meiner Hausarbeit den Namen der Klientin nicht nennen darf. Ich darf aber den Verlauf der Beratung dokumentieren:
Die Klientin ist 26 Jahre alt und hat bereits ihr drittes Kind zur Welt gebracht. Sie war vor einigen Jahren drogenabhängig, ist mittlerweile aber „clean“. Herr Borchers vermutet, dass die Frau unter Essstörungen leidet. Sie ist stark abgemagert. Zwei ihrer Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht. Das dritte Kind ist im November 2003 zur Welt gekommen und liegt auf der Frühchenstation der Gießener Uniklinik. Die Frau wurde vor einem halben Jahr wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Daraufhin wurde das Jugendamt in diesem Fall tätig. Herr Borchers entschied damals, dass die Klientin nicht mehr in der Lage ist, ihre Kinder selbständig zu versorgen. Sie könne nicht einmal eigenverantwortlich handeln. Anzeichen dafür sind eine mangelnde Körperhygiene (verfaulte Zähne, starker Körpergeruch) und allgemeine Verwahrlosung. Die Frau hat außerdem Probleme mit Geld umzugehen und denkt nicht über die Konsequenzen ihrer Handlungen nach („...aber ich war doch so wütend, deswegen habe ich der Frau einen Stein gegen den Kopf geschleudert.“). Die Klientin klagt über körperliche Beschwerden. Sie hat starke Herzschmerzen und Schmerzen im Arm. Herr Borchers glaubt, dass diese Schmerzen Ausdruck von starken Angstzuständen sind. Die Frau will eine Therapie machen und bespricht mit Herr Borchers die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Herr Borchers und die Frau halten eine teilstationäre Therapie für die beste Lösung. Eine teilstationäre Therapie ist so aufgebaut, dass die Klientin z.B. eine Einzel- oder Gruppentherapie besucht, die in mehrere Stunden am Tag aufgeteilt ist. Sie kann so weiterhin zu Hause wohnen. Herr Borchers verhält sich in der Beratung eher ruhig und gibt lediglich Ratschläge. Er versteht sich eher als Zuhörer und macht der Frau keine Vorwürfe, sondern gibt ihr das Gefühl verstanden zu werden. Nachdem die Beratung zu Ende ist, erklärt mir Herr Borchers das Hilfeplanverfahren. Aufgrund des Datenschutzes darf ich leider keine Akten von ASD Vorgängen einsehen. Herr Borchers druckt mir aber einen unausgefüllten Hilfeplan aus.
- 6 - Mittwoch,14.01.2004
Heute morgen besuche ich zusammen mit Frau Rolshausen (Mitarbeiterin des ASD) einen Wetzlarer Kindergarten. Frau Rolshausen führt alle sechs Wochen ein Gespräch mit der Leiterin des Kindergartens. In dem Gespräch geht es um besonders auffällige Kinder, deren Familien eventuelle vom Jugendamt betreut werden müssen. In dem heutigen Gespräch geht es allerdings um Kinder, die dem Jugendamt bereits bekannt sind. Anhaltspunkte für mögliche Probleme sind hauptsächlich aus den Gesprächen der Kinder untereinander zu finden und aus dem was unter Umständen durch andere Eltern an den Kindergarten herangetragen wird. Die Leiterin berichtet Frau Rolshausen von einem Geschwisterpaar, dass seit einigen Tagen von einem Brand in der Wohnung ihrer Familie erzählt. Der Junge hatte behauptet, dass seine Schwester die Katze der Familie angezündet hätte und daraufhin plötzlich die ganze Wohnung in Brand stand. Frau Rolshausen beschließt so bald wie möglich einen Hausbesuch bei der betroffenen Familie zu machen. Hausbesuche können angemeldet und unangemeldet sein. Für unangemeldete Hausbesuche gibt es vor allem einen Grund, auf diese Weise hat man den besten und alltäglichsten Einblick in das Familienleben (z.B. Zustand der Wohnung, Hygiene der Kinder etc.). Im Gespräch mit der Kindergartenleiterin geht es noch um zwei andere Kinder. Beide stammen aus türkischen Familien und weisen starke Entwicklungsstörungen, vor allem im kognitiven Bereich, auf. Leider hat sich der Zustand der beiden Jungen nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert. Die Zusammenarbeit mit den Familien der Jungen erweist sich als sehr schwierig. Beide Mütter können kaum deutsch und die Väter weigern sich aus religiösen bzw. traditionellen Gründen die Ratschläge der Kindergärtnerinnen ernst zu nehmen. Zu dem Gespräch wird jeweils die zuständige Kindergärtnerin hinzugeholt. Sie berichtet über den aktuellen Stand der Dinge. Frau Rolshausen führt diese Gespräche mit dem Kindergarten übrigens freiwillig durch. Zumindest ist sie vom Jugendamt aus nicht dazu verpflichtet. Sie hält den Kindergarten jedoch für eine der wichtigsten Quellen, um von Problemen in Familien zu erfahren. Der Kindergarten scheint für Frau Rolshausens Bereitschaft sehr dankbar zu sein.
Nach dem Besuch im Kindergarten treffe ich mich mit Frau Rosenstock, auch sie ist ASD Mitarbeiterin. Sie führt ebenfalls Beratungsgespräche durch und begleitet den Lösungsprozess. Zu ihren Aufgaben gehören zusätzlich die Vermittlung von Sozialpädagogischen Familienhelfern und Mitarbeitern in der Erziehungsbeistandschaft. Frau Rosenstock erläutert den Aufbau und die Leistungen des Jugendamtes und nennt die Leistungsberechtigten. Zum Schluss habe ich ein weiteres Gespräch mit Herrn Becker, der mir Fragen zum IB Wohnungsprojekt beantwortet.
Arbeit zitieren:
Annegret Maas, 2003, Leistungen der Hilfe zur Erziehung gem. Paragraph 27 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe und Soziale Gruppenarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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