Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
1.1 Ausgangslage 3
1.2 Bewertung des Systems 5
1.3 Mechanismen und Märkte des Emissionsrechtehandels. 5
2. Entwicklung der Bilanzierungsregeln für Emissionsrechte 5
2.1 Ablehnung durch EU-Kommission 5
2.2 Bilanzielle Lösungsansätze. 6
3. Möglichkeiten des Erwerbs von Emissionsrechten 7
3.1 Bilanzrelevante Grundlagen im Überblick. 7
3.2 Die wichtigsten Kriterien für Bilanzierungszwecke in dieser Pilotphase 7
3.2.1 Aktivierungsfähigkeit und Ausweis kostenloser Emissionszertifikate. 7
3.2.2 Bewertung Kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate 9
3.3 Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten. 10
3.4 Gewinn- und Verlustrechnung 10
3.5 Zusammenfassung 11
4. Emissionsrechte nach IFRS (Immaterielle Vermögensgegenstände) 11
4.1 Definition 11
4.2 Ansatz 11
4.3 Bewertung 12
4.3.1 Erstbewertung. 12
4.3.2 Folgebewertung. 12
4.4 Anhang. 13
4.4.1 Bestandteile 13
4.4.2 Funktionen 13
4.4.3 Aufbau 14
4.4.4 Inhalt 14
5. Ergebnis 14
Quellenverzeichnis 15
2
1. Einleitung
Der Emissionsrechtehandel 1 ist ein Instrument der Umweltpolitik zum Klimaschutz 2 . Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe großräumig wirken und so die Minderung von Emissionen 3 nur über großflächige geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann. Die vom Menschen verursachte Emission von Treibhausgasen 4 , die zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll weltweit reduziert werden, um eine drohende Klimaveränderung abzuwenden bzw. deren Fortschreiten auszubremsen. Der ‚prominenteste’ Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß ist Kohlendioxid (CO 2 ).
1.1 Ausgangslage
Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundesemissionsschutzgesetz 5 ) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen. Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen. Doch neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wie viel Emissionen verme iden kann, können Unternehmer/innen sehr viel besser beurteilen, da sie ihre Technik, Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.
Um eine möglichst effiziente Verteilung einer Reduktion klimawirksamer Gase zu gewährleisten, wird die einem Land zugeteilte Berechtigung zur gesamten Emission - ähnlich wie die Stückelung von Unternehmenskapital in Aktien - aufgeteilt in so genannte Emissionszertifikate (im deutschen Recht - z.B. TEHG 6 , ZuG, ZuV - Emissionsberechtigungen genannt), die die Emission bestimmter Mengen klimarelevanter Gase gestatten. Diese werden nach Maßstab bisheriger Emissionen an Unternehmen vergeben (so genannter „nationaler Allokationsplan“). Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen diese von anderen Unternehmen kaufen die ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre
1 Definition: Allgemein ist darunter der Handel mit Verschmutzungsrechten für die Industrie zu verstehen.
Dieses Modell orientiert sich an den sog. Kyoto-Mechanismen, die im Dezember 1997 in Kyoto erstmals
besprochen wurden. Weitere Bedeutung haben die Prinzipien des Cap and trade und das Pool Modell.
2 Vgl. Wicke, L.: Beyond Kyoto - A New Global Climate Certificate System, Heidelberg, 2005.
3 Als Emission wird die Abgabe von Substanzen bezeichnet, die ökologisch schädlich sind.
4 Vgl. Linkohr, R.; Kriegel, A.; Widmer, B.: Luftgeschäfte oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die
Energiepolitik verändert, Essen, 2002.
5 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädli-
chen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgän-
gen. Es s tellt eines der wohl bedeutendsten und praxisrelevantesten Regelwerke des Umweltrechts dar.
6 Vgl. Frenz, W.: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Heidelberg, 2005
3
sonstigen Innovationspläne einpassen. Diese Frage wird marktwirtschaftlich 7 anhand der sich herausbildenden Marktpreise für die Zertifikate entschieden werden.
Jedem Marktteilnehmer ist es freigestellt, ein Emissionszertifikat zu erwerben oder um-weltfreundlichere Technologien einzusetzen. Der Emissionsrechtehandel stellt daher ein effizientes Mittel dar, negative externe Effekte von Gütern zu internalisieren, indem sich der effizienten Verteilung unter Ausnutzung der Effekte des Marktes bedient wird.
Die praktische Einführung des Emissionsrechtehandels 8 stellt den Übergang von einer Situation, in der Emissionen ein ‚freies’ kostenloses Gut waren, zu einem Zustand, in dem Emissionsberechtigungen ‚knapp’ und kostenpflichtig sind. Diesen Übergang so zu gesta lten, dass Unternehmen die Chancen haben, sich auf die neuen Kosten einzustellen, war die Aufgabe der nationalen Gesetzgeber 2004. Im Rahmen des europäischen Treibhausgas-handelssystems (EU - ETS Emission Trading Scheme) wurden den Mitgliedsstaaten ein relativ großer Spielraum bei ihrer Lösungsfindung gewährt. In Deutschland wurde im Grundsatz der Ansatz gewählt, die CO 2 -Emissionen der Unternehmen in den Jahren 2000-2002 zu betrachten und ihnen jährlich ca. 97% der durchschnittlichen damaligen Emissionen als Berechtigung "kostenfrei" zuzuteilen. Das bedeutet, dass im Falle eines durchschnittlichen Wachstums ein Unternehmen für das Jahr 2005 ca. 5% - 10 % CO 2 einsparen oder Berechtigung hinzukaufen muss. Ferner sehen die deutschen Vorschriften umfangreiche Sonder- und Ausnahmeregelungen vor. Dies ist vor allem für Neuanlagen erforderlich, weil die Gratiszute ilung der Altanlagen sonst einen Wettbewerbsvorteil darstellt, der den Eintritt neuer Anbieter behindert.
Europaweit wurde ein Emissionsrechtehandelssystem für CO 2 am 1. Jan. 2005 eingeführt (teilweise mit Verzögerungen). Die CO 2 Emissionsberechtigungen werden z.B. in Deutsch-land an der Leipziger Börse gehandelt 9 . Die Preise für die Berechtigung zum Ausstoß von einer Tonne CO 2 (1 EUA = EUropean Allowance) entwickelten sich von ca. 6 EUR Anfang 2005 auf ca. 20 EUR (Aug. 2005), wobei sie zwischenzeitlich fast 30 EUR erreic hten. Eine solche Höhe hatten wenige Experten erwartet. Die Kosten für Emissionsberechtigungen stellen für die betroffen Unternehmen einen Anreiz dar, CO 2 -Emissionen zu vermeiden - bis hin zur Diskussion, den Betrieb ganz oder zumindest zeitweise einzustellen. Je nach Branche, Art des Zuteilungsantrags und Ausnahmeregelungen, fallen die Belastungen sehr unterschiedlich aus bis hin zur Grenze der Existenzgefährdung 10 .
7 Vgl. Kirchartz, B.: Emissionshandel - Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht?, Wasser, Luft, Boden 48(6), S.
32 - 35, 2004.
8 Vgl. Mutschler, U.; Lang, M.: Das System des Emissionshandels und seine Auswirkungen auf die Reststel-
lung der Unternehmen, DB, 6.8.2004, S. 1711.
9 www.eex.de
10 Vgl. Alston, M. R.; Kearl, J. R., Vaughn, M. B.: Is There Consensus among Economists in the 1990s?
American Economic Review, May 1992, 203-209
4
1.2 Bewertung des Systems
Als positiv ist insbesondere zu bewerten, dass der Emissionsrechtehandel sich administrativ sehr einfach abwickeln lässt und dennoch effizient ist. Positiv ist ferner, dass ein Ziel festgelegt wird und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel.
Ein Problem bei der Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels sind Umweltverschmutzungen, die erst bei lokaler Konzentration ihre Wirkung entfalten. Eine lokale Ausgestaltung des Emissionshandels ist aber erschwert, insbesondere wenn lokal unabhängige Emi ssionsträger wie Fahrzeuge betrachtet werden. Auch wird der Aufwand zur Kontrolle tatsächlich freigesetzter Umweltverschmutzung oft vernachlässigt.
Der Ausgabemodus der Zertifikate entscheidet darüber, ob künftig ein Emissionshandel möglich wird, ob die Marktzutrittsschwelle für Unternehmensneugründungen erhöht wird, oder ob Konzerne von der Verzögerung anstehender Investitionsentscheidungen profitieren werden. Die Emissionsreduktion beginnt bei kontinuierlicher Abwertung der Emissionszertifikate. Der verstärkte Handel wird erst bei der Abwertung der Zertifikate einsetzen.
Der Anteil der kostenlosen Zuteilung steigt mit der Verknappung in seinem Wert und führt zu hohen Profiten in den betreffenden Industrien. Aktuell ist dieser Effekt in der Elektrizitätswirtschaft zu beobachten: Der Strompreis orientiert sich rein marktwirtschaftlich an den stark steigenden Grenzkosten (hohe Preise für Neuzertifikate). Damit steigen Gewinne aus der Stromproduktion, besonders für jenen Teil, der aus der Gratiszuteilung stammt.
Mechanismen und Märkte des Emissionsrechtehandels 11 1.3
Emissionsrechte werden z.B. in Europa über verschiedene Systeme gehandelt:
- Der Clean Development Mechanism (CDM), in Anlehnung an das Kyoto-Protokoll 12 ,
- Das EU Emission Trading Scheme (ETS),
- European Energy Exchange in Leipzig, Strom und Emissionsrechte.
2. Entwicklung der Bilanzierungsregeln für Emissionsrechte
2.1 Ablehnung durch EU-Kommission
Der IASB 13 hat im Juli 2005 die Interpretation IFRIC 3 ‚Emissionsrechte’, die im Dezember 2004 herausgegeben wurde, wieder zurückgezogen. IFRIC 3 legt fest, dass durch die Regierung gewährte Emissionsrechte immaterielle Vermögenswerte darstellen, die, in Ü- 11 Vgl.Fichtner, W.: Emissionsrechte, Energie und Produktion, Verknappung der Umweltnutzung und pro-
duktionswirtschaftliche Planung, Berlin, 2004
12 Das Kyoto-Protokoll ist ein Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC).
Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest.
13 Die International Financial Reporting Standards (IFRS), die Nachfolger der International Accounting Stan-
dards (IAS), sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Sie bestehen aus dem Framework, den Stan-
dards selbst und den Interpretationen des IFRIC bzw. des Vorgängers SIC.
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Arbeit zitieren:
Jan Hutterer, 2005, Bilanzierung von Emissionsrechten nach HGB und IFRS - eine kritische Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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