Catherine A. MacKinnon - Kriegsverbrechen -Friedensverbrechen
1. Zu den Rechten und Menschenrechten
MacKinnons Auffassung von Recht ist, dass dieses in der Interaktion von Veränderung und Widerstand gegen die Veränderung erkämpft wird. Sie meint, dass Rechte aus einer Notwendigkeit heraus entstehen. Sie stellt fest, dass das Recht auf Erfahrung beruht, nicht auf Logik. Wichtig dabei wäre jedoch auch, wessen Erfahrungen in diese Rechte mit eingebracht werden. Ebenfalls die Menschenrechte würden auf Erfahrung beruhen. Besonders das Dritte Reich hat die Inhalte und die Prioritäten der Menschenrechte stark geprägt. Jedoch beruhen die Menschenrechte nicht auf den Erfahrungen der Frauen. MacKinnon will damit nicht sagen, dass Frauen solche Erfahrungen nicht gemacht haben, sondern dass die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen an Frauen nicht dokumentiert wird. MacKinnon ist der Meinung, dass Frauen als nichtmenschliche, rechtlose Geschöpfe definiert werden und deshalb in den Menschenrechten nicht beachtet werden. Folgende Punkte erläutern ihre konkrete Kritik an der Menschenrechtsdefinition:
• Männer definieren, was ein Individuum heißt, d.h. es gibt keine Frauen, somit müssen
diese in den Menschenrechten nicht beachtet werden.
• Ein Menschenrecht ist etwas, was der Mann in der Gesellschaft der Frau wieder
wegnehmen kann. D.h. eigentlich können nur die Menschenrechte der Männer verletzt werden.
• Eine Frau sei noch keine Bezeichnung für eine bestimmte Art des Menschseins. Wenn
die Frau kein Mensch ist, müssen die Menschenrechte auch nicht auf solche abgestimmt werden.
• Im Großen und Ganzen ist die männliche Realität zum Prinzip der Menschenrechte
geworden. Männer nehmen sich die Rechte als Funktion sozialer Macht.
• Wenn man soziale Macht hat, gilt man als menschlich. Genau diese Macht aber wird
den Frauen gesellschaftlich verweigert.
MacKinnons vertritt die Meinung, dass das Leiden der Frauen nicht genug beachtet wird. Wenn Frauen geschieht, was Männern geschieht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder
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wird die besondere Tatsache, dass dies Frauen angetan wurde, nicht in die Summe menschlichen Leidens eingerechnet oder nicht als menschliches Leiden gewertet. Sie meint, dass der Grund, dass diese Tatsachen ignoriert werden, darin liegt, dass es sich meist um sexuellen Missbrauch handelt (Gewalt zu Hause durch den Ehemann, Prostituierte treiben nach dem Missbrauch tot in Flüssen usw.). Diese Art von Gewalt gilt speziell nur den Frauen. Sie ist anrüchig und unangenehm. Es wird nicht darüber gesprochen. „Was Frauen geschieht, ist entweder zu partikular, um universal zu sein, oder zu universal um partikular zu sein, d.h. entweder zu menschlich, um weiblich zu sein, oder zu weiblich, um menschlich zu sein.“ (MACKINNON, S. 105) Somit würde das weibliche Leiden entweder nur allgemein gesehen werden, nicht als ein spezielles weibliches Leiden, sodass der direkte Angriff auf Frauen als Frauen ignoriert wird, oder dass die Frau zu weiblich ist, um überhaupt noch dem Menschen zugeordnet werden zu können.
MacKinnon möchte eine Unterscheidung der Gewalt an Männern zu der Gewalt an Frauen unterstreichen. Gegenüber Frauen herrscht meist eine andere Art von Gewalt als gegenüber Männern. Es handelt sich meistens um reproduktive oder sexuelle Gewalt. Diese Gewalt müsste eigentlich in die Zuständigkeit von Menschenrechtskonventionen fallen, doch dies wird von diesen nicht thematisiert.
„Was Frauen am häufigsten geschieht, fällt durch das Netz der Menschenrechte hindurch!“( MACKINNON, S.105)
Die Themen der Frauen werden häufig umgangen, z.B. über die juristische Zuständigkeit oder die mangelhafte Beweislage.
Zudem wirft sie den Staaten und ihren Staatsmännern vor, sich zu sehr aus dem sozialen Leben herauszuhalten. Sie würden nur rechtlich eingreifen, um Männern Macht einzuräumen. MacKinnon meint, dass die Männer von den Staatsmännern gedeckt werden. D.h. Frauen werden nicht direkt vom Staat unterdrückt, sondern von den Männern. Damit sind die internationalen Menschenrechte nicht zuständig. Manchmal lassen sich die internationalen Rechte erweitern, dies wird aber nur selten wahrgenommen.
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Frauen haben im Allgemeinbild einen schwachen Anspruch auf Menschenrechte, da diese eine schlechte Grundlage bilden. Sie beruhen weitestgehend auf einer Moral und lassen sich sehr schlecht einklagen.
Dies beruht auf der Tatsache, dass Staaten durch die Menschenrechte berechtigt werden gegen andere Staaten vorzugehen, d.h. nur Staaten können die Menschenrechte verletzen und nur Staaten können sie auch ahnden.
Folgende Punkte sind eine mögliche Erklärung für das Versagen der Menschenrechte in Hinsicht auf die Vertretung der Frauen:
• Kein Staat garantiert effektiv die Menschenrechte von Frauen.
• Kein Staat setzt Standards für die Stellung und Behandlung von Frauen.
• Von Männern geführte Staaten decken sich gegenseitig.
MacKinnon sagt, dass weder die Gesellschaft noch das Gesetz der Meinung ist, dass die Natur die Frauen zum Menschen macht. Wenn die Gesellschaft den Frauen keine Rechte gewährt, ist die formelle Garantie im Völkerrecht als nichtig zu erklären.
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Arbeit zitieren:
Lea Schulz, 2005, Catherine A. MacKinnon: Kriegsverbrechen-Friedensverbrechen, München, GRIN Verlag GmbH
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