Inhaltsverzeichnis
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Islam in Afghanistan 2
Die Paschtunen 5
Soziale Ordnung und Paschtunwali 7
Schnittmengen und multiple Identitäten: Islam, 12
Paschtunwali , Ethnizität und Politik
Bibliographie 18
1
Die vorliegende Arbeit versucht, sich dem Paschtunwali, dem traditionellen Rechtssystem der Paschtunen zu nähern, die in Afghanistan und Pakistan leben. Es sollen die Sozialstrukturen der Paschtunen erläutert werden, die multiplen Identitäten, sowie die Stellung des Islam und die Vereinbarkeit von Paschtunwali und Sharia.
Vorab stellt sich die grundsätzliche Frage, als wer und aus welchem Blickwinkel man sich dieser Fragestellung nähert? Geographen, Islamwissenschaftler, Soziologen, Ethnologen u.a. nähern sich Themen gewöhnlich aus verschiedenen Richtungen. Zusätzlich stellt sich als Autor die Frage, ob man Konzepte wie „Gott“ als legitime Begründung für Handlungen zulässt oder diese eher als eine identitätsstiftende, narrative Form des Diskurses ansieht. Welchen Stellenwert räumt man klimatischen, geographischen und ökonomischen Faktoren bei der Beschäftigung mit sozialen Strukturen ein? All diese Fragen lassen sich im Falle der vorliegenden Arbeit leicht dadurch beantworten, dass es sehr wenig wissenschaftliche Literatur zum Thema Paschtunwali gibt und mir noch weniger davon zugänglich war.
Die Arbeit ist unterteilt in vier Kapitel. Nach einer Darstellung des Islams in Afghanistan werden die Paschtunen beschrieben, daraufhin ihr soziales System und das Paschtunwali und abschließend die Schnittmenge zwischen Sharia, Paschtunwali und Politik dargestellt.
Islam in Afghanistan
Der Islam wurde bereits im 7. Jahrhundert in das heutige Gebiet Afghanistans gebracht, aber erst unter der Herrschaft der Ghaznawiden (977-1186) wurde er zur vorherrschenden Religion. 1 Bei der afghanisch-paschtunischen „Staatsgründung“ von 1747 bildete der Islam das einzige gemeinsame Band zwischen den sehr unterschiedlichen Gruppen und wurde so zur gemeinsamen Hauptidentifikation der Einwohner.
Mit der Islamisierung „Afghanistans“ wurde der monotheistische Glaube eingeführt, der aber mit vorhergehenden Praktiken, z.B. schamanistischen vermischt wird. 2 Bis heute finden sich
1 Vgl. Schwarz, Helena, Afghanistan. Geschichte eines Landes, Essen 2002, 238.
2 Vgl. Wieland-Karimi, Almut, Islamische Mystik in Afghanistan. Die strukturelle Einbindung der Sufik in die Gesellschaft, Stuttgart 1998 (Beiträge zur Südasienforschung Band 182), 19.
2
Einflüsse anderer vormaliger Systeme in Afghanistan, u.a. hinduistische, zoroastrische, assyrische, sumerische , akkadische , hellenistische, buddhistische und manichäistische. 3
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen zwei Ausprägungen des Islam in Afghanistan, der orthodoxe der ´ulama und der Sufi-Islam, verbunden mit dem traditionelle n „V olksislam“ der Stämme und Dorfbevölkerung. 4
Besondere Bedeutung kommt in Afghanistan dem Einfluss des Sufismus auf den „Volksislam“ zu. Mystische Elemente haben in der Geschichte den afghanischen „Volksislam“ geprägt, was immer wieder auch zu Kollisionen mit der Orthodoxie geführt hat. 5 Im Großen und Ganzen konnten sich beide Gruppen jedoch arrangieren und „sowohl die mystischen, wie auch die orthodoxen Richtlinien als Bestandteile der afghanischen Religion ansehen.“ 6 In Afghanistan hat sich auf diese Weise „ein eigenes Gesicht des Islams“ entwickelt, die sog. tariqa-Variante, die von Sufismus und dessen Orden beeinflusst wurde. 7 Aus der M ischung von vorislamischen Elementen, Sufismus u.a. entstand die spezielle afghanische Kultur, die „farhang-e khass-e afghani“ 8 Die heutigen religiösen Zentren des Landes sind so gut wie alle ehemalige Sufi-Zentren mit Heiligengräbern: Herat, Kabul, Kandahar, Mazar-i-Sharif, Maimana u.a. 9 Der in der Literatur benutze Ausdruck „Volksislam“ ist natürlich problematisch. Die Selbstbezeichnung der Muslime lautet neutral ´adat und taqalid (Gewohnheiten und Traditionen), abwertend bid´a und kufr (ungesetzliche Erneuerungen und P olytheismus). Er soll hier im Sinne der neutralen Bezeichnung für Traditionen benutzt werden. 10
Nach Schätzungen lebten in Afghanistan 1989 13,3 Millionen Menschen, 11 von denen heute 80-85% Sunniten, 13-18% Zwölferschiiten (v.a. die Hazara und auch einige Paschtunen) und
3 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 231-238.
4 Vgl. Ghanie Gaussy, A., Artikel “Afghanistan”, in: Der Islam in der Gegenwart, hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach unter redaktioneller Mitarbeit von Gundula Krüger, München 4 1996, 269.
5 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 242.
6 Ebd., 242.
7 Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 20.
8 Vgl. ebd.
9 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 242; Vgl. Grötzbach, Erwin, Afghanistan. Eine geographische Landeskunde, Darmstadts 1990 (Wissenschaftliche Länderkunden Band 37), 66.
10 Vgl. hierzu De Jong, F., Kapitel “Die mystischen Bruderschaften und der Volksislam”, in: Der Islam in der Gegenwart, hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach unter redaktioneller Mitarbeit von Gundula Krüger, München 4 1996, 648-650.
11 Vgl. Ahmed, Munir D., Beitrag “Afghanistan”, in: Politisches Lexikon Nahost/Nordafrika, hrsg. von Udo Steinbach, Rolf Homeier und Mathias Schönborn, München 3 1994, 11.
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1% Ismaeliten sind. 12 Bis auf einige wenige Juden und Hindus ist Afghanistan somit ein rein islamisches Land. 13 Bei den Sunniten ist die hanafitische Rechtsschule vorherrschend, nach lokalen Überlieferungen soll auch der Begründer der Rechtsschule in Kabul oder der Parwan-Provinz geboren sein. 14 Ihr gehören etwa 85% der afghanischen Bevölkerung an und staatliche Gesetzgebung berief sich -bei aller Modernisierungsversuche im 20. Jahrhundertimmer auf die hanafitische Rechtsschule. 15 Der König hatte traditionell der hanafitischen Lehre anzuhängen. 16 Eine zentrale religiöse Instanz zur Interpretation und Anwendung der Sharia hat es in Afghanistan jedoch nie gegeben, was durchaus als problematisch anzusehen ist. 17 Weder die Sunniten, noch die Schiiten waren oder sind in Afghanistan klerikal organisiert. 18 Seit 1951 gibt es an der Kabuler Universität eine Sharia-Fakultät, aus der sich die afghanischen Richter rekrutieren. Ein Nachteil ist es, dass sie in der Regel zwar mit klassischem islamische m Recht vertraut sind, nicht jedoch mit den modernen Gesetzen des Staates. 19
Der Islam ist in Afghanistan Staatsreligion, und auch „nahezu allgegenwärtig. Er durchdringt den privaten Alltag ebenso wie das öffentliche Leben, selbst unter dem kommunistischen Regime.“ 20 Der Stellenwert der Religion wird als sehr hoch eingeschätzt. In den Dörfern strukturieren i n der Regel die Moschee und die muslimischen Gebete den Tagesablauf der Menschen. 21 Das formale Wissen über den Islam ist jedoch gering. Nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung hat heute eine religiöse Ausbildung und beispielsweise Arabischkenntnisse, was das faktische Wissen über den Islam und Koran sehr begrenzt macht. 22
12 Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 66; Vgl. Schwarz, Afghanistan, 240; Vgl. Ghanie Gaussy, Artikel “Afghanistan”, 268; Vgl. Artikel „Afghanistan“, in: Der Fischer Weltalmanach 2005. Zahlen, Daten, Fakten, Frankfurt/M. 2004, 37.
13 Vgl. Ahmed, Beitrag “Afghanistan”, 25
14 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 241.
15 Vgl. ebd.
16 Vgl. Afghanistan. A country study, hrsg. von Foreign Area Studies of the American University, Washington ND 1984, 167.
17 Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 84.
18 Vgl. Ghanie Gaussy, Artikel “Afghanistan”, 268
19 Vgl. ebd., 270.
20 Grötzbach, Afghanistan, 66.
21 Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 19-20.
22 Vgl. ebd., 19.
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Die Paschtunen
Die Paschtunen 23 sind ein indogermanisches Volk und sprechen eine indogermanische Sprache, das Paschtu. 24 Sie hie ßen im 3. Jahrhundert n. Chr. „abgan“ und im 6. Jahrhundert „avagana“, woraus sich „afghan“ herleitet. „paschtun“ und „pathan“ sind ursprünglich griechische oder arisch-indische Fremdbezeichnungen. 25 Der Ursprung der Paschtunen und wann sie auf dem Gebiet des heutigen Afghanistan leben, scheint unbekannt. Die Hauptmerkmale der Paschtunen sind ihre Stammesgliederung, ihr Stammesbewusstsein und ihre gemeinsame Sprache. 26 Im 16. und 17. Jahrhundert kam es in den paschtunischen Gebieten zur Roushaniyya-Bewegung, einer religiös-sozialen Bewegung, die die Unabhängigkeit von Mogul-Indien forderte. 27 In dieser Zeit entstand auch die bis heute bedeutsame paschtunische Dichtung, die sich an arabischen, persischen und indischen Vorbildern orientierte, vor allem dem Ghazal. 28
Nicht unproblematisch sieht die afghanische Historiographie die „Staatsgründung“ von 1747 als das Werk von Paschtunen an, die den ersten afghanischen Zentralstaat gegründet haben. 29 Seither sind sie zumindest das staatstragende Volk in Afghanistan und werden seitdem vom Staat bevorzugt behandelt. 30 Sie stammen von einem legendären Ur-Vorfahren ab 31 und praktizieren das Paschtunwali. Ausnahmen gibt es heute, z.B. unter den Paschtunen, die in Kabul leben und weniger oder gar nichts mehr mit den traditionellen Strukturen zu tun haben. 32 Im Grunde besteht bis heute nicht eine Paschtu-Ethnie, sondern zwei große Stammeskonföderationen, die Dorrani und die Ghilzay. 33 Sie sind tribal und stark hierarchisch gegliedert in Stämme und Unterstämme, die die Grundlage der Identität des einzelnen Paschtunen und seine soziale Rolle festlegen. 34
23 In Pakistan werden sie auch als „Pathanen“ und „Pathans“ bezeichnet Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69-70; Vgl. Grevemeyer, Jan-Heeren, Afghanistan. Sozialer Wandel und Staat im 20. Jahrhundert, Berlin ND 1990, 22.
24 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 201.
25 Vgl. ebd., 201.
26 Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 70.
27 Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 31.
28 Vgl. ebd., 40.
29 Vgl. Grevemeyer, Afghanistan. Sozialer Wandel und Staat im 20. Jahrhundert, 134.
30 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 202; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69.
31 Vgl. Berrenberg, Jeanne, Eine Sache der Ehre. Über die Grundlagen sozialer Prozesse bei den Pashtunen Pakistans und Afghanistans anhand ihrer Heiratsformen, Frankfurt/M. u.a. 2002, 9.
32 Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 103.
33 Vgl. ebd., 103-104.
34 Vgl. Schwarz, Afghanistan, 202; Vgl. Berrenberg, Eine Sache der Ehre, 9; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 70.
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Andre Kahlmeyer, 2005, Schnittmengen: Paschtunen, Islam, Paschtunwali und Politik, München, GRIN Verlag GmbH
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