Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Demokratiedefizit was ist das 2
2.1 Strukturelles und institutionelles Demokratiedefizit 2
2.2 Empirische und Normative Dimension 3
3. Legitimation trotz Demokratiedefizit 5
4. Die Stärkung des Europäischen Parlamentes als Lösungsansatz des institutionellen
Demokratiedefizits 5
4.1 Das Europäische Parlament 6
4.2 Verbesserungsvorschläge 6
4.3 Kritische Betrachtungen 8
5. Zusammenfassung 9
6. Literaturverzeichnis 12
1. Einleitung
Die Europäische Union (EU) hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einem neu- artigen politischen System entwickelt. Zunehmende Kompetenzübertragungen an die supranationale Institution lassen den Ruf nach politischer Legitimation immer deutli- cher werden. Kernelement der daraus entstandenen Diskussion sind die verschiede- nen Dimensionen des Demokratiedefizits der EU. Vor allem das institutionelle Defizit, dessen Überwindung in der Stärkung des Europäischen Parlaments (EP) gesehen wird, ist ein wesentlicher Bestandteil aktueller Debatten. Jürgen Hartmann verallge- meinert dies sogar, indem er sagt: „Wenn die Demokratiefortschritte in der EU be- sungen werden, geht es stets um das Europäische Parlament“ 1 . Die Überwindung des institutionellen Demokratiedefizits durch die Stärkung des EP’s steht auch im Mittelpunkt dieser Arbeit. Ziel ist es, zu untersuchen, ob eine Stärkung des EP’s zur Überwindung des Legitimationsproblems und insbesondere zur Überwindung des institutionellen Demokratiedefizits beitragen kann.
In der umfangreichen Literatur sind diesbezüglich sehr kontroverse Meinungen zu finden, die im Laufe der Arbeit skizziert werden.
Zunächst wird im Kapitel zwei erörtert, worum es sich beim Demokratiedefizit der EU handelt. Hierzu wird eine Unterscheidung zwischen dem strukturellen und dem insti- tutionellen Defizit getroffen. Außerdem wird auf die empirische und die normative Dimension des Begriffes eingegangen. Im Kapitel drei wird kurz die Frage behandelt, ob eine Legitimation der EU trotz vorhandenem Demokratiedefizit möglich ist. Da es im Rahmen der Arbeit unmöglich ist, die gesamte Legitimationsproblematik zu erör- tern, werde ich mich in der Folge nur mit dem institutionellen Defizit und dessen mög- liche Lösung durch die Stärkung des EP’s befassen. Im Kapitel vier werden dazu zu- nächst einige grundlegende Aussagen getroffen. Danach werden einige wichtige Verbesserungsvorschläge angebracht, die jeweils einer kritischen Betrachtung un- terworfen werden. Im letzten Kapitel erfolgen eine Zusammenfassung der gefunde- nen Ergebnisse sowie die Beantwortung der Fragestellung.
Durch die Gliederung ist es möglich, zunächst einen allgemeinen Überblick über die Gesamtdiskussion um das Problem der politischen Legitimation der EU zu geben,
1 Hartmann, J.: Das Politische System der Europäischen Union. Eine Einführung, Frankfurt/ Main, Köln 2001, S.
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um in der Folge speziell die Lösung des institutionellen Demokratiedefizits erörtern zu können. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Kapitel vier.
2. Demokratiedefizit – was ist das?
In diesem Kapitel wird beschrieben, worum es sich beim Demokratiedefizit der EU handelt. Hierzu erfolgt zunächst eine Unterscheidung zwischen dem strukturellen und dem institutionellen Demokratiedefizit. Danach werden sowohl die empirische als auch die normative Dimension dieses Defizits beschrieben.
2.1 Strukturelles und institutionelles Demokratiedefizit
Zunächst ist es wichtig, den Begriff der Demokratie selbst zu bestimmen. Dies ist notwendig um einen einheitlichen Maßstab zu schaffen, an dem ein Defizit überhaupt erst gemessen werden kann.
Karl Doehring bietet diesbezüglich einen interessanten Ansatz. Er führt an, dass es sich beim Demokratiebegriff der EU wohl nur um einen solchen handeln kann, „der zumindest in Rudimenten in den Verfassungen der europäischen Staaten Ausdruck findet“. 2 Er nennt dazu einige europäische general principles of law, die zumindest teilweise in den Verfassungen der europäischen Einzelstaaten vorzufinden sind. Der wichtigste Grundsatz dabei ist, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Des Weiteren führt er das Mehrheitsprinzip, die Kontrollierbarkeit delegierter Gewalt, die Gewalten- teilung und die Unabhängigkeit der Gerichte als grundlegende Elemente des europä- ischen Demokratiebegriffs an. 3 Anhand dieser Elemente kann nun ein mögliches Demokratiedefizit bestimmt wer- den. In der Literatur findet sich häufig die Unterscheidung zwischen dem strukturellen und dem institutionellen Demokratiedefizit der EU 4 . Das institutionelle Defizit umfasst vor allem zwei wichtige Komponenten: Einerseits die Übertragung von Hoheitsrech- ten von den einzelnen Mitgliedstaaten auf die Ebene der EU, wodurch bestimmte Entscheidungskompetenzen von den nationalen Parlamenten an die supranationale Organisation abgegeben werden und andererseits die Ausübung dieser Hoheitsrech-
2 Doehring, K.: Demokratiedefizit in der Europäischen Union? In: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 19 (1997), S. 1133.
3 Vgl. ebd., S. 1133f.
4 Eine weitere mögliche Bezeichnung sind Standardvariante (institutionelles Defizit) und erweiterte Variante (strukturelles Defizit). Vgl. dazu: Grande, E.: Demokratische Legitimation und europäische Integration. In: Le- viathan, Heft 3 (1996), S. 341.
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te durch nicht ausreichend oder gar nicht legitimierte Organe. 5 Axel Misch sieht vor allem das Rechtssetzungsverfahren im Mittelpunkt der Diskussion und problemati- siert diesbezüglich vor allem die Übertragung erheblicher legislativer Kompetenzen auf die Gemeinschaft. 6 Das institutionelle Defizit ist die „zwangsläufige Folge eines von Anfang an fehlenden Konsensus der Mitgliedstaaten über die anzustrebende Finalität der Integration“ 7 .
Das strukturelle Demokratiedefizit geht diesbezüglich noch weiter und kritisiert die Oberflächlichkeit des institutionellen Defizits. Als Hauptkomponente ist die fehlende kollektive europäische Identität zu nennen, welche die Abwesenheit religiöser, ethni- scher, sprachlicher, ideologischer und ökonomischer Gleichheit umfasst. Diese kol- lektive Identität sei notwendig, um auch Entscheidungen als legitim anzusehen, die eigenen Interessen und Überzeugungen zuwiderlaufen. Das Vorhandensein einer solchen Identität wird sogar als eine Grundvoraussetzung für die Demokratiefähigkeit der EU bezeichnet. 8 Marcus Höreth bringt zum Ausdruck, dass das Demokratiedefizit eindeutig strukturell bedingt ist und institutionelle Reformen somit nicht zum Erfolg führen können. Des Weiteren könne sich das EP auch nicht als Volksvertretung be- zeichnen, da kein europäisches Staatsvolk vorhanden ist. 9 Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist jedoch nur das institutionelle Defizit von Be- deutung, da die Stärkung der Institution des EP’s diesem Bereich angehört.
2.2 Empirische und Normative Dimension
Bei der empirischen Legitimität der EU geht es vor allem um den Legitimitätsglauben der Bevölkerung. Der Bürger und seine Einstellungen stehen im Mittelpunkt der Dis- kussion. Hierzu werden regelmäßige repräsentative Befragungen, zum Beispiel, die von der Kommission für das Eurobarometer in Auftrag gegebenen, Meinungsumfra- gen durchgeführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwiefern eine Herrschafts- ordnung fähig ist, einen Legitimitätsglauben in der Bevölkerung zu erzeugen und die- sen zu erhalten. Ausgangspunkt ist die These, dass ein politisches System mit zu-
5 Vgl. Grande, E.: Demokratische Legitimation und europäische Integration. In: Leviathan, Heft 3 (1996), S. 342.
6 Vgl. Misch, A. Europäische Union: Legitimation durch Parlamentarisierung? In: ZPol, Heft 4 (1996), S. 978. 7 Höreth, M.: Die Europäische Union im Legitimationsdilemma. Zur Rechtfertigung des Regierens jenseits der Staatlichkeit, Baden-Baden 1999, S. 42.
8 Vgl. Grande, E.: Demokratische Legitimation und europäische Integration. In: Leviathan, Heft 3 (1996), S. 345f.
9 Vgl. Höreth, M.: Warum sich das Vereinte Europa mit der Demokratie schwer tut. In: Internationale Politik und Gesellschaft, Heft 1 (1998), S. 81.
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Henri Schmidt, 2005, Die Stärkung des Europäischen Parlaments als Lösungsansatz des institutionellen Demokratiedefizits, Munich, GRIN Publishing GmbH
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