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1. Einleitung
Qualitätssicherung wird in der konkreten Praxis immer mehr um ein „sich-im-Kreisdrehen“, oder gar als „Qualitätszirkus“ (SPECK 1999: 34) erlebt, einerseits wegen der dem Qualitätsmanagement immanenten Paradoxie der nie enden wollenden Flut von ständigen Überarbeitungen von Dokumentationsformen, bei gleichzeitig angestrebter Kostenreduzierung. Andererseits scheint dem Prinzip der Qualitätssicherung eine nie enden wollende Spirale der Perfektionierung und Optimierung, sowohl der Dokumentationsformen, als auch der Arbeit, um die es gehen soll, zu charakterisieren. Und drittens scheint mir dem System Qualitätsmanagement ein gerüttelt Maß von Selbstdarstellungstendenzen innezuwohnen, die vor allem dem Bedürfnis des, von den Leitungen für die Qualitätssicherung beauftragten und dafür spezialisierten Personals, sich nicht unübersehbar theatralisch darstellen zu können (vgl. GOFFMAN 1969), Rechnung trägt. Diese drei Aspekte tragen zu dem sich mir immer mehr verdichtendem Bild von einem Zirkus bei, im Sinne von Speck, nicht ohne einer Zirkusstimmung mit obligatorischer leistungsorientierter Artistik in der Manege. Die Personen bleiben in diesem Bild abstrakt, eine Leitfigur ist nicht erkennbar, die das Publikum durch das Programm führt. Kurz gesagt: in diesem „Zirkusbild“ von Qualitätsmanagement ist das Bild vom Menschen nicht deutlich sichtbar.
Im Rahmen dieser Hausarbeit wird der Frage nachgegangen, welches Menschenbild die Qualitätssicherungsbemühungen in der heilpädagogischen Arbeit innerhalb der Behindertenhilfe aktuell leitet. Worin sich das Menschenbild von
Qualitätssicherungssystemen und das Menschenbild der Heilpädagogik unterscheiden, wird aufgrund einer ethischen Reflexion genauer fokussiert. Vor diesem Hintergrund frage ich weiter nach notwendigen, hilfreichen und gültigen Folgerungen für die heilpädagogische und qualitätssichernde Arbeit.
Zunächst wird dargestellt, wie die Qualitätssicherung innerhalb eines allgemeinen Qualitätsmanagementsystems verortet ist: es wird beleuchtet, welche Herkunft und welches Ziel, welcher Qualitätsbegriff und welches Menschenbild hinter einem allgemeinen Qualitätsmanagementsystem stehen und dieses bestimmt. Schließlich wird aufgeführt, welche Instrumente der Qualitätssicherung aktuell in der Behindertenhilfe zum Einsatz kommen und welchen Einfluss sie in der heilpädagogischen Arbeit ausüben.
Demgegenüber wird die Herkunft und das Ziel der Heilpädagogik, sowie der Qualitätsbegriff und das Menschenbild der Heilpädagogik beleuchtet. Erste daraus zu folgernde Kriterien zur Sicherung heilpädagogischer Qualität werden kurz skizziert.
Anschließend sollen zwei mögliche ethische Reflexionsebenen vorgestellt werden, aufgrund derer die Gegenüberstellung der Hintergründe des Menschenbilds von Qualitätssicherungssystemen und der Heilpädagogik verdichtet reflektiert werden soll : die utilitaristische, nach dem Nutzen fragende Ethik und die deontologische, nach den Werten innerhalb und außerhalb unseres Menschseins fragende Ethik. Diese zweite
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Ebene möchte ich, in der einer Hausarbeit gebotenen Kürze, mit einem kleinen Exkurs über die christozentrische Ethik Diedrich Bonhoeffers vertiefen. Vor diesem Verständnis ethischer Reflexion soll quasi die Quintessenz des Unterschieds der gegenübergestellten Menschenbilder herausgearbeitet werden. Abschließend möchte ich versuchen aufzuzeigen, welche Formen von Qualitätssicherung in der heilpädagogischen Arbeit der Behindertenhilfe notwendig und hilfreich sein können. Welche Qualitäts- bzw. Wertemaßstäbe für die Sicherung der Qualität heilpädagogischer Arbeit Gültigkeit haben und diese leiten sollten, möchte ich in Bezug zu den möglichen Formen und Kriterien hilfreicher heilpädagogischer Qualitätssicherung herausstellen.
Eine letzte Reflexion, verbunden mit einem Ausblick in die Zukunft, soll den Schlusspunkt der Arbeit bilden.
2. Qualitätssicherung - ein Instrument innerhalb eines Qualitätsmanagementsystems 2.1 Definition und Herkunft von Qualitätsmanagement Zunächst möchte ich ergründen, wie es zur Entstehung des Begriffs „Qualitätsmanagement“ kam. Dazu ein kurzer geschichtlicher Aufriss, der veranschaulichen soll, wie sich seit der Antike bis heute das Bewusstsein um, und der Umgang mit „Qualitätsbemühungen“ im weitesten Sinne entwickelte. Schon in der Antike, bei den Ägyptern wurde kontrolliert und vermessen. Nur so war es möglich funktionierende Bauten und Geräte herzustellen. Man denke nur an die berühmten Bauwerke, wie die Cheops-Pyramiden, mit ihrer überwältigenden Präzision von ästhetischer dauerhafter Bauproportion. Im Mittelalter, bei uns besonders bei den Handwerkszünften, musste gute Arbeit geleistet werden. Nur so konnten Kunden und Erfolg sicher gestellt werden. Sehr stark orientierte sich der Qualitätsbegriff an der Ehre des Handwerks. Wer nicht ausreichend gut arbeitete wurde ausgeschlossen.
Wie diese schon damals bestehende handwerkliche Selbstkontrolle funktionierte, zeigt ein in diesem Sommer aufgeführtes Drama der mittelalterlich geprägten süddeutschen Kleinstadt Nördlingen sehr anschaulich. Schon damals erlag mancher Handwerker, auch aus der Loden und Tuchmacherzunft der Versuchung, Massenware für die enorm steigende Nachfrage für verlockenden Mehrgewinn herzustellen. Dafür konnte nicht die Qualität des Materials und der Verarbeitung gewährleistet werden, wie die Zunft verlangte. Diese schon damals entwickelten „Qualitätsstandards“ wurden in aller Öffentlichkeit von Zunftvertretern überprüft und mit einem Bleisiegel, dem Nördlinger Reichsstadtadler ausgezeichnet, indem dieses „Qualitätssymbol“ in das geprüfte Tuch eingewoben wurde. Massenhersteller, die diese „Qualitätsprüfung“ zu fürchten hatten, weil sie dieser nicht standhalten konnten, fälschten das Gütesiegel und woben es in ihren minderwertigen Tuchstoff ein. Im Nördlinger Stadtmuseum ist die schriftliche authentische Überlieferung des Urteils über den Nördlinger Bleisiegelfälscher Georg Cratzer zu sehen. 1613 wurde er enthauptet (vgl. „Rieser Nachrichten“ v. 24.06.04 S.28). Um 1800, im Zeitalter der Industrialisierung handwerklicher Betriebe, wurde durch Taylor begonnen, die Produktion in kleine Einzelschritte zu zerlegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurden „Qualitätskontrollen“ immer wichtiger. Zu viele schlecht geschulte Arbeiter mussten Massenware fertigen (Taylorismus). In den Fabriken, z.B. bei „Ford“ in den USA, mussten Kontrollen eingeführt werden, als Fremdkontrolle durch innerbetriebliche Systemkontrolle. Von 1920 bis Ende der 50er Jahre dominierte die aus ersten Standards für die Herstellung von Militärmaterial entwickelte Qualitätskontrolle in Deutschland. Erst Anfang der 60er Jahre wurde das Prinzip der „Qualitätssicherung“ eingeführt. Edward Deming entwickelte dazu das „Demingsche Rad.“ Er fand in Deutschland weniger Beachtung als in Japan. Dort wurde sein „Qualitätssicherungssystem“ übernommen und weiter ausgebaut.
Joseph M. Juran folgte Deming nach Japan und verstärkte die Qualitätsphilosophie des kundenorientierten Qualitätsbegriffs. Der japanische Wirtschaftsexperte Kaoru Ishikawa entwickelte diese Qualitätsphilosophie weiter zum unternehmensweiten „Qualitätskonzept“. Nicht nur die nachgelagerten Abteilungen, jeder Mitarbeiter, auch in der Produktion und Administration, hat zum Wohle der Firma seine beste Leistung zu geben. Die Selbstkontrolle wurde durch Schaffung von Produktions-Kleingruppen verstärkt. Zu Tagesbeginn wurde das Tages-Motto, bzw. das Tagesziel, ritualisiert und gegenseitig eingeschärft.
Bereits um 1970 wurden die Japaner dadurch weltweit führend, was Qualität und Fehlerlosigkeit ihrer Produkte betraf. Erst Mitte der 80er Jahre begann man in Europa über Qualitätssicherung verstärkt nachzudenken (vgl. VOLLMAR, Ingeborg 2004:htm 1).
Seit etwa 15 Jahren besteht der Begriff „Qualitätsmanagement“, abgekürzt „QM“ in der deutschen Industrie, seit 10 Jahren in Pflegeeinrichtungen, bedingt durch die Einführung der Pflegeversicherung nach § 80 SGB XI. Seit der Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes vor 5 Jahren ist QM auch Thema in der Behindertenhilfe (vgl. BAUR/HARTMANN-TEMPLER 1999: 258). Dieser geschichtliche Aufriss macht deutlich, dass das Thema
„Qualitätsmanagement“ zunächst in den USA und in Japan eine markantere Rolle spielte, als in Deutschland selbst. Obwohl der kleine Einblick in das Mittelalter zeigt, dass die reine „Qualitätskontrolle“ in der handwerklichen Produktion auch in Deutschland eine traditionsreiche bis in Untiefen reichende Wurzel hatte. Die aktuelle Weiterentwicklung der Thematik, verbunden mit dem Transfer in die soziale Dienstleistung, und insbesondere in die Behindertenhilfe hinein, wird begleitet durch Bestrebungen der öffentlichen Hand, mit weniger finanziellen Mitteln mehr Qualitätsbewusstsein in dem Sektor sozialer Dienstleistungen zu bewirken.
Die Ökonomisierungsbestrebungen des Staates sind dabei inzwischen unübersehbar: Fast täglich werden wir in unserer Tagespresse mit Artikel konfrontiert, die für Menschen mit Behinderung zum Teil gravierende Einschränkungen ankündigen, so z. B. dass :
• Nicht alle Menschen mit Behinderungen, die unter 65 Jahre alt sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen mehr aufgenommen und beschäftigt werden können (vgl. AZ 13.04.04).
• Die Regierungsbezirke als Kostenträger in Bayern nicht länger mehr in der Lage sind, für jeden Menschen mit Behinderung eine „pauschale Finanzierung einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Heimen auf Dauer zu schultern“ (vgl. NN 03./04. 2004).
• Die Befreiung von Fahrtkosten für Busse und Bahnen für Behinderte mit einem entsprechendem Schwerbehindertenausweis im Umkreis von 50 km
vom Heimatort entfallen und nur noch auf Strecken innerhalb des Heimatortes beschränkt bleiben sollen ( Radio Bayern 5 am 07.06.04). In der Öffentlichkeit fast unbemerkt blieb andererseits eine Novellierung des § 93 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), das Leistungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen der Behindertenhilfe (Leistungserbringer) und den Kostenträgern in der Form fordert (§ 93a BSHG):
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Dieser neuformulierte Gesetzestext wirft bereits ein ganzes Bündel von Fragen auf:
Diese Fragen beschäftigten schon seit Jahren Unternehmen, die unter zunehmendem Konkurrenzdruck innerhalb der freien Marktwirtschaft Produkte produzieren und absetzen wollen. Der neuformulierte Gesetzestext hat die Fragestellungen der Produktgüterindustrie (Profit-Unternehmen) in die Einrichtungen sozialer Dienstleistungen (Non-Profit-Unternehmen) hineingetragen. Dadurch wurde Qualitätsmanagement zu einem Thema in der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Aus dem novellierten Gesetzestext sind weitreichende Konsequenzen für die Behindertenhilfe zu entnehmen: ab dem Jahr 1999 sind „Vereinbarungen über Inhalt, Umfang und Qualität“ zu schließen, und „Regelungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität“ zu treffen (vgl. BAUR/HARTMANN-TEMPLER 1999: 258). Dies bedeutete der „point of no return“ auf dem Weg der Suche nach einem Norm- und Regelwerk, das in der Industrie bereits geboren war: die „DIN EN ISO 9000 ff“. Die Abkürzungen bedeuten : DIN
EN ISO 9000ff. unter diesem “Familiennamen” werden alle Normen
Diese Normenreihe ist ein Instrument zur Regelung der Abläufe und zur Gewährleistung einer immer gleich bleibenden Qualität eines beschriebenen Produktes oder einer vereinbarten Dienstleistung. Sie macht keine Aussagen zum Produkt und dessen Qualität selbst.
Die Beschreibung der Qualität ist nicht Bestandteil der Norm, sondern die Norm setzt die Qualitätsbeschreibung als Grundlage eines Qualitätsmanagements voraus. Nach dieser Normenreihe werden keine Produkte oder Dienstleistungen zertifiziert,
Arbeit zitieren:
Johannes Keller, 2004, Menschenbild und Qualität: Welches Menschenbild leitet die Qualitätssicherung heilpädagogischer Arbeit der Behindertenhilfe? - Eine ethische Reflexion, München, GRIN Verlag GmbH
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