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Inhaltsverzeichnis
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Vorwort
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Einf ührung
A. Allgemeiner Teil
1 B e v ö l k e r u n g s e n t w i c k l u n g 9
1.1 Demographische Entwicklung in Deutschland 10
1.2 Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen 11
1.3 Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die
Konzeption der Tagesbetreuungseinrichtung 12
2. Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter 14
2.1 Demenz -Vielschichtigkeit einer Erkrankung 15
2.1.1 Klinische Symptomatik der Demenz 15
2.1.2 Formen und Risikofaktoren der Demenz 16
2.2 Bedeutung der Tagesbetreuungseinrichtung für Demenzkranke 19
B. Wesentliche Inhalte des Versorgungsvertrages
1. Der Versorgungsvertrag zwischen den Pflegekassen
und der Tagesbetreuungseinrichtung 20
2. Das Pflegeversicheru n g s g e s e t z 21
3. Die Vergütungsvereinbarung 24
4. Das Heimgesetz 25
5. Das Bundessozialhi l f e g e s e t z 26
6. Sonstige Kostenträger 27
7. Finanzierung gerontopsychiatrischer Leistungen 28
C. Sozialpädagogische Angebote und Ziele der Betreuungseinrichtung
1. Tagesstrukturierende Angebote 29
1.1 Angehörigenarbeit der Tagesbetreungseinrichtung 31
1.2 Biografiearbeiten als Bestandteil des Betreuungskonzepts 32
1.3 Wahrnehmungsförderung durch basale Stimulation 34
1.4 Gemeinsame Mahlzeiten 35
1.5 Gedächtnistraining 35
1.6 Bewegungstraining 36
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2. Kostengegenüberstellung 2.1 Vollstationäre Pflege und Betreuung
2.2 Teilstationäre Pflege und Betreuung 2.3 Bedeutung der Kostengegenüberstellung für die Tagesbetreuungseinrichtung 43
3. Immaterielle Vorteile der teilstationären Pflegeeinrichtung für den Klienten und seine pflegenden Angehörigen 44
4. Zielgruppenanalyse 46
4.1. Motivation zur Annahme des Tagesbetreuungsangebots 47 4.1.1 Krankheitsbild
4.1.2 Einkommen s s t r u k t u r e n 4.2. Leitziel der Einrichtung 52 4.2.1 Aufnahmebedingungen
4.2.2 Der Nutzervertrag 4.3 Pflegerische und Sozialpädagogische Ziele der Einrichtung 55
4.3.1 Qualitä t s s i c h e r u n g
4.3.2 Qualitätssicherung: Hygiene/Desinfektion/Reinigung
5. Marktanalyse 60
5.1 Ambulante Hilfe-Zentren (AHZ)
5.2 Tagespflege 5.3 Altenpflegeheime 5.4 Sonstige Angebote für Senioren in Ludwigshafen
D. Betriebswirtschaftliche Aspekte
1. Businessplan 66 1.1 Geschäftsidee
1.2 Persönliche Voraussetzungen 1.3 Markteinschätzung 1.4 Wettbewerbssituation 1.6. Standort und Räumlichkeiten
2. Kapitalbedarfsplan 72 2 . 1 D a r l e h e n
2.2 Beteiligungen 2.3 Bürgschaften - 4 -
3. Investitionsplan 3.1 Liquiditätsplan
3.2 Personalplanung 3.3 Private Ausgaben 4. Finanzierungsplan 82 4.1 Eigenmittel
4.2 Fremdmittel 4.3 Staatliche Finanzierungshilfen 5. Erfolgschancen des Dienstleistungsangebotes der Tagesbetreuungseinrichtung in Ludwigshafen 89 5.1 Früherkennung von Chancen und Risiken 90
6. Rechtsform der Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren 92 6.1 Rechtliche Bestimmungen
6.2 Genehmigungen und behördliche Formalitäten 7. Versicherungen 96
7.1 Versicherungen für den Betrieb
7.2 Private Versicherungen
Demographie ist die wissenschaftliche Untersuchung der Bevölkerung. Größe, Struktur, räumliche Verteilung und Wachstum werden analysiert und auf Ursachen und Folgen untersucht. Die Darstellung der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und speziell in Ludwigshafen beruht auf statistischen Daten des Landesamtes Rheinland-Pfalz, dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden und Erhebungen der Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, z.T. abrufbar unter www.destatis.de. Die statistischen Bevölkerungszahlen basieren auf der Volkszählung von 1987. Spätere Angaben ergeben sich durch Bevölkerungsfortschreibung, indem Geburten und Zuwanderungen jährlich addiert, Sterbefälle und Abwanderungen subtrahiert werden. Ins Ausland wegziehende Personen melden sich mitunter in den Einwohnermeldeämtern nicht ab, illegal Zugewanderte melden sich nicht an. Daraus resultieren Fehler in den Statistiken, deren Ausmaß unbekannt ist. 7 Demographisches Messen basiert auf der Relation von Bestandsgrößen und Ereignissen. Bezieht man zwei statistische Zahlen (Geburten, Bevölkerung) aufeinander, erhält man eine Ziffer (Geburtenziffer). 8 Lebenseinstellung und Werthaltung sind anhand der Zahlen ablesbar. Die Einstellung der Gesellschaft zu Familie und Kindern spiegelt sich in den Zahlen von Eheschließung, Scheidung, Geburtenentwicklung und Familiengröße wider. Die Altersstruktur hat direkte Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten der Bevölkerung und beeinflusst unmittelbar ihre Lebensweise. 9 Die Stärke einzelner Altersjahrgänge beeinflusst erheblich die Zahl der Geburten und Sterbefälle. Veränderungen bei Geburtenhäufigkeit und Sterblichkeit wirken sich wiederum unmittelbar auf die zahlenmäßige Besetzung der jeweiligen Jahrgänge aus.
Die Bevölkerungsdichte (1999 in Deutschland 230 Einwohner/km 2 ) verändert sich mit der Bevölkerungszahl. Am dichtesten besiedelt sind Städte wie Berlin, Hamburg und Bremen. Die geringste Dichte weisen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen auf. Deutschland zählte im Jahr 2000 ca. 82 Mio. Einwohner. Ohne die Zu- und Abwanderung seit 1960 wären es lediglich ca. 73 Mio. Zukünftige Immigration ist von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem wirtschaftlichem Gefälle potentieller Herkunftsländer und dem Zielland Deutschland, abhängig. Konjunkturelle Einbrüche haben eine rückläufige Immigration und einen Anstieg der Rückwanderungen zur Folge. 10
1.1 Demographische Entwicklung in Deutschland
Deutschland zählte im Jahr 2000 ca. 82 Mio. Einwohner gegenüber 69 Mio. im Jahr 1950. Das Bevölkerungswachstum wird sich so nicht weiter fortsetzen. 11 Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland wurde erheblich von der Entwicklung der Geburten und Sterbefälle und der Binnen- und Außenwanderungen beeinflusst. Der Bevölkerungsbestand konnte in den alten Bundesländern 1950 erhalten werden, weil eine Frau statistisch noch 2,1 Kinder bekam. Der Bevölkerungsrückgang erklärt sich durch die bis 1999 gesunkene Geburtenrate für Gesamtdeutschland auf ca. 1,4 Kinder/Frau.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung stieg von 1950 bis 2000 kontinuierlich um mehr als zehn Jahre. Seit 1972 sterben pro Jahr mehr Menschen, als geboren werden. Die in den nächsten 50 Jahren zu erwartende demographische Alterung, ist eine Folge der natürlichen Veränderungen des Bevölkerungsstandes durch Geborene und Gestorbene. Die Differenz zwischen Neugeborenen und Gestorbenen ist in Rheinland-Pfalz seit 1972 fast ununterbrochen negativ. Der Überschuss an Gestorbenen wird bis zum Jahre 2050 kontinuierlich größer werden. 12
Binnenwanderungen zwischen der alten Bundesrepublik und den neuen Bundesländern zählen auch zu den bevölkerungsverändernden Komponenten. Zwischen 1957 und 1999 sind rund 4,4 Millionen Menschen aus der ehemaligen DDR beziehungsweise den neuen Bundesländern zugewandert. Dem stehen 1,5 Millionen Fortzüge in die Gegenrichtung gegenüber. Hauptursache des demographischen Alterns ist die Lebenszeitverlängerung. Die Altersstruktur verschiebt sich zu Gunsten älterer Bevölkerungsgruppen. Damit erhöht sich auch die Zahl derer, die potentiell an chronisch degenerativen Erkrankungen leiden. Menschen, die 80 Jahre und älter sind haben ein erhöhtes Risiko, pflegebedürftig zu werden. Langfristig stehen der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger weniger mögliche Pflegende gegenüber. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist zu erwarten, dass infolge des abnehmenden familialen Pflegepotentials die professionelle Pflege zunehmend an Bedeutung gewinnt. 13
1.2 Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen
Demographischen Prognosen zufolge wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz von derzeit vier auf ca. drei Millionen Menschen schrumpfen. Ende 2002 zählte die Stadt Ludwigshafen 166.139 Einwohner. Dies bedeutete einen Zuwachs von 190 Personen gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2001 wurde eine Zunahme um 313 Personen registriert. Zwischen 1993 und 2000 hingegen musste die Stadt deutliche Rückgänge bei der Einwohnerzahl bilanzieren. Das Durchschnittsalter der männlichen Einwohner Ludwigshafens beträgt 40,5, das der weiblichen 43,0 Jahre. Das durchschnittliche Alter von Einwohnern deutscher Nationalität liegt bei 43,7, das von ausländischen Mitbürgern bei 32,8 Jahren. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 41,5 Jahren, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Jahre bedeutet. 14
Untersucht man die Verschiebung der Altersstruktur in den Jahren 2000 bis 2002, stellt man fest: Sie verläuft nicht linear. Diese Erkenntnis wird deutlicher, wenn man die Einwohner grob in drei Altersklassen einteilt. Die Zahl der Ludwigshafener Bürger mit 60 Jahren und älter stieg bis Ende 2002 gegenüber dem Vorjahr um 168 auf 40.531 an. Die Einwohnerzahl im mittleren Alter (30 bis 60 Jahre) sank um 186 auf 71.714 Personen. Diese Entwicklung verlief durchaus erwartungsgemäß, da den Abgängen dieser Altersklasse auf Grund des „Pillenknicks“ weniger Zugänge nachfolgten. Nicht erwartungsgemäß hingegen verlief die Entwicklung bei den unter 30jährigen. Trotz lang anhaltendem Geburtendefizit zählte man mit 53.894 Einwohnern 208 mehr als im Jahr 2001! Die Ursache hierfür sind die vermehrten Zuwanderungen unter der jüngeren Bevölkerung. Die Zuwanderung hat auf die Altersstruktur eine positive Wirkung. 53% der 2002 Zugezogenen war jünger als 30 Jahre gegenüber 32 % der Ansässigen in dieser Altersklasse. Der Anteil der 30 bis 60-jährigen beträgt 43 %, sowohl für die Zugewanderten als auch für die Einheimischen.
Dementsprechend gering ist der Anteil von lediglich 4% der über 60-jährigen bei den Zuzügen, während diese Altersklasse ein Viertel der Ludwigshafener Bevölkerung stellt. 15
Jahr 2002, STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN, Stadtentwicklung; S. 15 ff
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Der Sozialdezernent der Stadt Ludwigshafen, van Vliet, äußerte anlässlich seiner Amtseinführung 2003, dass „die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren geprägt sein wird von einem ständig steigenden Anteil älterer Menschen. Bereits jetzt stellen die über 60-jährigen mehr als 25% der Ludwigshafener Bevölkerung. Deutlich zugenommen hat auch der Anteil der Hochaltrigen. Fast 7.000 Ludwigshafener sind über 80, das sind 4% der Bevölkerung, mit stetig steigender Tendenz.“ 16
Die Einwohnerzahlen in Deutschlands Großstädten sinken. Ausnahmen hierbei bilden Frankfurt und München. Auch Ludwigshafen verzeichnet einen ständigen Zuwachs, während der Trend ins Umland zu ziehen rückläufig ist. Gründe dafür sind die verbesserten Lebensbedingungen in den Städten. Ältere Menschen schätzen vor allem die gute Infrastruktur, für Jüngere rücken Wohnen und Arbeiten wieder enger zusammen.
Im Jahr 2004 verzeichnete der Stadtteil Ludwigshafen-Mitte den größten Zuwachs und konnte 10.998 Einwohner melden. Der Stadtteil West wuchs auf 4.514 und Rheingönnheim verzeichnete einen Zuwachs auf 6.915 Personen. Friesenheim zählte 18.570 Einwohner, Oggersheim 22.775. Modernisierungen der Wohnungsbaugesellschaften und städtische Aktivitäten wie „Soziale Stadt“ sind der Motor der Bevölkerungsentwicklung. Die Zahlen in den anderen Stadtteilen blieben weitgehend konstant. Obwohl sich eine positive Bilanz bei der Einwohnerentwicklung abzeichnet wird mittel- und langfristig eine Bevölkerungsabnahme prognostiziert. Grund hierfür ist der demographische Wandel. Alterung und eine wachsende Zahl von Sterbefällen werden sich in naher Zukunft und mittelfristig bei gleich bleibendem Trend nicht mehr ausgleichen lassen. 17
1.3 Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die
Konzeption der Tagesbetreuungseinrichtung
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland verschiebt sich die Altersstruktur zu Gunsten älterer Bevölkerungsgruppen. Die Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen wird in der Zukunft ebenfalls von einem ständig steigenden Anteil älterer Menschen geprägt sein. Der damit verbundene Rückgang des familiären Pflegepotentials hat zur Folge, dass die professionelle Pflege in Tagesbetreuungseinrichtungen für ältere Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Erkenntnisse aus der demographischen Entwicklung und die daraus resultierenden Folgen belegen die Notwendigkeit, der Errichtung einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren mit Sozialpädagogischer Zielsetzung in Ludwigshafen.
www.ludwigshafen.de/rathaus/stadtvorstand/beigeordneter_wolfgang_van_vliet/
2. Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter
Im Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Hilfe und Pflegebedürftigkeit im Alter sind in § 61 Abs.1 SGB XII geregelt. Dort heißt es, dass Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu gewähren ist. Im SGB XI wird der Pflegebegriff spezifiziert. Demnach sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 SGB XI). Die Stufen der Pflegebedürftigkeit werden im § 15 SGB XI beschrieben. Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Mitgliederbeiträge von Arbeitgeber, Rentenversicherungs- und anderer Sozialleistungsträger finanziert. Die demographischen Veränderungen führen auch zu Veränderungen in den Familienstrukturen. Haushalte, die kein oder nur ein Kind haben, nehmen zu. Folglich gibt es immer mehr alte Menschen, die keine Enkel haben. Vom Geburtsjahrgang 1960 an wird ein Drittel enkellos sterben, ein Achtel wird nur einen Enkel haben. Bei jüngeren Menschen, werden die Verhältnisse noch gravierender sein, ein Fünftel der Bevölkerung wird keine Geschwister mehr haben. Verwandtschaftliche Beziehungen verschwinden. 18 Da der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung weiter ansteigt, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Für Pflege und Betreuung alter Menschen werden demnach verstärkt Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen. Die Pflegeversicherung gerät in Finanznot, wenn die Zahl der über 80jährigen von jetzt rund drei auf fünf Mio. im Jahre 2030 ansteigt. Pro Jahrzehnt steigt die Lebenserwartung um drei Jahre. Im Jahr 2040 wird der Durchschnittsdeutsche 50 Jahre alt sein. Dass die Bevölkerung einerseits schrumpft und andererseits altert, ist gewiss. Die Folgen sind es auch. Das ganze System der sozialen Sicherheit implodiert. Der gesamten Weltwirtschaft droht eine Krise. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner und Kranke unterhalten. 19
2.1 Demenz - Vielschichtigkeit einer Erkrankung In Deutschland leiden zurzeit ca. 1 Mio. Menschen an einer dementiellen Erkrankung. Demenz ist die häufigste und folgenreichste psychiatrische Erkrankung des Alters. Bei starker Ausprägung der Krankheit ist in der Regel eine selbständige Lebensführung nicht mehr möglich und eine Unterbringung in eine betreuende Institution wird notwendig.
In der Bundesrepublik wird, Prognosen zufolge, der Anteil der über 65jährigen von 23,6% im Jahr 2000 auf ca. 37,6% im Jahre 2050 ansteigen. 2005 wird diese Altersklasse 24,8% der Gesamtbevölkerung stellen. 20 „Entsprechend steigt auch die Zahl der Demenz-Erkrankungen. Experten erwarten, dass zukünftig jeder vierte über 80jährige an Alzheimer erkrankt.“ 21 In Deutschland gibt es zurzeit mehr als 1 Mio. pflegebedürftiger Demenzpatienten. Bis zum Jahre 2020 wird, lt. Fritz A. Henn vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, mit 2,2 Mio. Erkrankten zu rechnen sein. Wenn man davon ausgeht, dass besonders die Zahl der Hochaltrigen zunimmt und um 2030 jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre ist, kommt eine große Herausforderung auf pflegende Familien, Kostenträger, Altenpflege und unsere gesamte Gesellschaft zu. 22
2.1.1 Klinische Symptomatik
Die nach Alois Alzheimer 1906 benannte Krankheit ist die häufigste Form der Altersdemenz. Sie beginnt in der Regel schleichend und verläuft chronisch. Die Dauer vom Auftreten erster Krankheitsanzeichen bis zum Tod der Erkrankten dauert ca. 7 Jahre. 23 Erste Symptome werden häufig nicht als Krankheit erkannt. Später stellen sich kognitive Störungen in verschiedenen Bereichen ein. Persönlichkeitszüge verschärfen sich oder kehren sich ins Gegenteil, es findet sich eine Passivität mit Rückzug aus dem sozialen Leben nach vorher aktivem Lebenswandel. Im wesentlichen bilden sich vier Persönlichkeiten heraus:
- Untrübbare und zugleich unverbindlich wirkende Freundlichkeit
- zunehmende Aggressionen
- Rastlosigkeit und Unruhe, wenn Desorientierung im Vordergrund steht
- Misstrauen bei späterem sozialen Rückzug
Orientierungsstörungen beginnen mit Zeit-Raum-Wahrnehmungsstörungen, situative und ichbezogene Störungen folgen in späteren Stadien der Erkrankung. Betroffene begrenzen ihren Raum aufgrund des Orientierungsverlusts der Umgebung.
Das Gedächtnis ist von fortschreitenden Ausfällen betroffen, die intellektuelle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Probleme entstehen im Umgang mit dem Erkennen von Symptomen, die Problemlösefähigkeit geht verloren. Fähigkeiten wie Essen, Anziehen und Körperpflege bleiben dagegen relativ lange erhalten. Erst im fortgeschrittenen Stadium gehen diese verloren, die Betroffenen sind kaum noch in der Lage, einfachen Anweisungen zu folgen. Zu Beginn der dementiellen Erkrankung ist die Sprache kaum beeinträchtigt. Manchmal wird ein gesteigerter Redefluss erkannt. Allmählich verlangsamt sich die Sprache jedoch und Wortfindungsstörungen treten auf. Die Sprache wird floskelhaft und inhaltsleer. Der Prozess der Sprachverarmung führt letztendlich zum Sprachverlust. Störungen der Motorik beginnen sehr frühzeitig im Verlauf der Erkrankung. Typisch ist eine massive Rastlosigkeit (Lauf- und Sitzunruhe), die von Bettlägerigkeit abgelöst wird. 24 Alte, an Depressionen leidende Menschen können als Demenzkranke fehldiagnostiziert werden. Die Fehldiagnoserate liegt bei 20%. Gründe dafür sind sozialer Rückzug, Gedächtnisprobleme, reduzierter Realitätsbezug und verminderte Selbstversorgungskompetenz. Zur sicheren Diagnose werden deshalb Depressionsskalen verwendet. Unterschiede sind eindeutig im Selbstbild des Betroffenen zu erkennen. Der an Demenz Erkrankte hat gegenüber einem Depressiven ein normales, ohne Selbstvorwürfe gekennzeichnetes Selbstbild. 25
2.1.2 Formen und Risikofaktoren
Häufig wird Demenz, die lediglich ein Syndrom bezeichnet, pauschal mit der Alzheimer Krankheit gleich gesetzt. Demenz lässt sich grob in zwei Gruppen unterteilen. Man unterscheidet primäre Demenzen, hervorgerufen durch direkte Hirnschädigung und sekundäre Demenzen, die durch Krankheiten hervorgerufen werden. Degenerative und vaskuläre Gründe können Ursachen für eigenständige Hirnerkrankungen sein. Alzheimer ist gekennzeichnet durch irreversible degenerative Hirnschäden, die mit dem kontinuierlich progressiven Abbau intellektuell-kognitiver sozialer Leistungen, wie Vergesslichkeit, Wortfindungs- und Sprachstörungen einhergehen. Man unterscheidet Demenz mit frühem Beginn von der mit spätem Beginn. Ungefähr 10% der erkrankten Menschen sind in frühen Jahren, also vor dem 60. Lebensjahr betroffen. Demenz bei anderen Krankheiten wird der primären Demenz zugeordnet. Dazu zählen u.a. die Pick-Krankheit, Creutzfeld-Jakob, Chorea Huntington und Parkinson. 26
Bei der Demenz vaskulären Typs oder Multi-Infarkt-Demenz (MID) geht man davon aus, dass arteriosklerotische Prozesse der kleinen intrazerebralen Blutgefäße ursächlich für die Erkrankung sind. Die MID ist die Folge zunehmender zerebraler Infarkte und der damit einhergehenden Zerstörung des Hirngewebes.
Alzheimersche Erkrankung und MID unterscheiden sich vor allem durch den Verlauf und den Zeitpunkt ihres Auftretens. Bei der MID ist das vergleichsweise früh, zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr. Männer sind von MID häufiger betroffen, Frauen erkranken eher an Morbus Alzheimer. Durch Depressionen bedingte Demenzen sind Pseudodemenzen, die 10% der Erkrankungen ausmachen. Bei an Parkinson erkrankten kann es vorkommen, das die Krankheit mit einer Demenz einhergeht. 27 Risikofaktoren bzw. mögliche Ursache einer Demenzerkrankung vom Typ Alzheimer kann u.a. das Alter sein, da fast ausschließlich alte Menschen davon betroffen sind. Allein in Deutschland leiden ca. 1,2 Mio. an Demenz, wobei Frauen häufiger betroffen sind als Männer. Alle 5,1 Jahre verdoppelt sich die Prävalenz für die Erkrankung. Eine genetische Disposition kann ein möglicher Grund sein. Ein mögliches Risiko kann das Rauchen darstellen. 28 Wissenschaftler haben herausgefunden, dass im Vorfeld einer Demenz typische Belastungs- und biographische Faktoren von Bedeutung sind. Eine starke psychische und physische Belastung, der Verlust von Sozialkontakten und der Wegfall wichtiger motivationaler Bereiche erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung.
Bei Alzheimer geht man von der Annahme aus, dass multifaktorelle Bedingungen eine Rolle spielen. Ein genetischer Defekt des Chromosoms 14 könnte z.B. für das Auftreten der Krankheit verantwortlich sein. Davon geht man zumindest bei dem frühen Typ der Alzheimer-Erkrankung aus. Bei Späterkrankungen ist die genetische Beteiligung nicht nachgewiesen. Mögliche Risikofaktoren sind unspezifische Entzündungsprozesse, die eine Infektion des Gehirngewebes verursachen. Neuere Forschungsansätze über den Einsatz entzündungshemmender Medikamente bestätigen diese Theorie. 29
Abb. 2 Formen und Häufigkeit der Demenzen
Bei ca. 50-60 % der Demenzen im höheren Lebensalter handelt es sich um eine Demenz vom Alzheimer Typ. 15% haben vaskuläre Ursachen und 25% der Erkrankungen sind Mischformen. 10% entsprechen einer sekundären Demenz, das bedeutet, dass jeder 10. Erkrankte medizinisch behandelt werden kann. 30
2.2 Bedeutung der Tagesbetreuungseinrichtung für Demenzkranke
Wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben ist Alzheimer im wesentlichen eine Erkrankung des höheren Lebensalters, bei der mit zunehmendem Alter das Erkrankungsrisiko zunimmt.
Dementsprechend stellen Menschen mit einer solchen Erkrankung eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, die nur im Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe zu lösen sein wird.
Der Schwerpunkt der Versorgung dieser Menschen liegt in der täglichen Betreuung und Pflege. Eine intensive tägliche Pflege und krankheitsspezifische Betreuung bietet die Tagesbetreuungseinrichtung in Ludwigshafen. Menschen, die von einer Demenzerkrankung betroffen sind, leben mit einer ständigen existenziellen Bedrohung. Ihre Identität löst sich langsam auf, die innere Struktur geht verloren.
Diesem Verlust kann nur mit einer Umgebung begegnet werden, die Stabilität und Sicherheit vermittelt, wie dies die Tagesbetreuungseinrichtung bietet. Dazu gehören ein wohnlich überschaubares räumliches und zwischenmenschliches Milieu, das eine angstvermeidende, akzeptierende Atmosphäre gewährleistet. Eine Tagesbetreungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen gewährleistet alle genannten Anforderungen. Dazu gehören auch eine Tagesgestaltung mit aktivitätsanregenden Situationen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Leben.
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Tagesbetreuungseinrichtung
Die Pflegekassen dürfen nach § 72 Abs.1 Satz1 SGB XI, zur Sicherstellung der teilstationären Pflege nur Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen, mit denen ihre Landesverbände einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Der Versorgungsvertrag ist das Bindeglied zwischen den Leistungsansprüchen der Versicherten auf stationäre Pflege und dem Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen für ihre pflegerische Versorgung. Er bindet die Pflegeeinrichtung vertraglich, mit den Landesverbänden der Pflegekassen, in das öffentlichrechtliche Leistungssystem der sozialen Pflegeversicherung ein und ermöglicht dadurch den Pflegekassen, entsprechend § 72 SGB XI ihren Sicherstellungsauftrag gegenüber den Versicherten zu erfüllen.
Die Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit Sozialpädagogischer Zielsetzung wird zur Versorgung der Versicherten zugelassen und verpflichtet. Als Gegenleistung erhält sie gemäß § 72 Abs.4 SGB XI einen Vergütungsanspruch gegenüber den Pflegekassen. Parteien des Versorgungsvertrages sind gemäß § 72 Abs.2 Satz 1 SGB XI, einerseits der Leistungserbringer, also der Träger der teilstationären Tagesbetreuungseinrichtung mit sozialpädagogischer Zielsetzung in Ludwigshafen und andererseits die Landesverbände der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe, falls nach Landesrecht nicht der örtliche Träger zuständig ist.
Im Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festzulegen, die die Pflegeeinrichtung laut § 72 Abs.1 Satz 1 SGB XI während der Dauer des Vertrages zu erbringen hat. Diese werden als „pflegebedingte“ Leistungen bezeichnet. Darunter versteht man die pflegerischen Leistungen, die für die Versorgung der Pflegebedürftigen nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (vgl. §§ 43 Abs. 2, 84 Abs. 4 SGB XI). Der als „Umfang der pflegerischen Leistungen“ des Versorgungsauftrages festzulegende Teil, erfordert eine Absprache über die voraussichtliche Zahl der Versicherten, welche im Monats- oder Jahresdurchschnitt die Dienste der Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen werden und über die zu ihrer Versorgung erforderlichen Pflegebetten und sonstigen Betreuungskapazitäten. Das Gesetz schreibt für jede Pflegeeinrichtung, die zur Versorgung der Versicherten zugelassen werden soll, einen individuellen Versorgungsvertrag mit einem konkreten Versorgungsauftrag vor. Das bedeutet, dass im Versorgungsvertrag eine Absprache über die für die Versorgung notwendige räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung der Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren mit sozialpädagogischer Zielsetzung getroffen werden muss.
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Die Vorgabe entfällt, soweit die Landesverbände der Pflegekassen für den Personalbereich mit den Trägern der Einrichtung im Land einschlägige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen haben, die gemäß § 75 Abs. 2 Nr.3 i.V. m. Abs.1 Satz 4, für alle Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen im Land unmittelbar verbindlich sind, oder hinsichtlich der räumlichen und sachlichtechnischen Ausstattung bundesrechtliche Anforderungen nach dem Heimgesetz § 311 Abs. 3 SGB XI oder landesrechtliche Vorschriften bestehen. Die Pflegeinstitution wird ausdrücklich in die Pflicht genommen, ihre Leistungen in Anspruch nehmenden Pflegebedürftigen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu pflegen, zu versorgen und zu betreuen. Sie sind verpflichtet ihre Leistungen inhaltlich so zu gestalten und zu organisieren, dass eine humane Pflege unter Beachtung der Menschenwürde gewährleistet ist (§ 11 Abs. 1 SGB XI). Die gleiche Verpflichtung treffen die Pflegekassen bei der Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags gemäß § 89 Satz 1 SGB XI. Die Landesverbände der Pflegekassen dürfen daher Versorgungsverträge nach § 72 Abs. 3 SGB XI nur mit solchen Pflegeheimen und Pflegediensten abschließen, die die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftlich pflegerische Versorgung bieten. Beide genannten Begriffe - Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit - schließen die gebotene Qualität der Pflege ein.
2. Das Pflegeversicherungsgesetz
Wenn ein Mensch durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig wird, bedeutet das für den Betroffenen und seine Familie oft eine große Belastung. Das Pflegeversicherungsgesetz bietet in dieser schwierigen Lebenssituation die Möglichkeit, optimale Hilfe und Unterstützung zu beantragen. Das Pflegeversicherungsgesetz wurde zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als neuer Zweig der Sozialversicherung geschaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der in § 2 SGB XI geregelten Selbstbestimmung des Betroffenen.
Pflegebedürftige Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Nach einer erfolgten Antragstellung prüft der Medizinische Dienst der Pflegekassen (MDK) die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit.
Ein vom MDK beauftragter Arzt oder eine Pflegefachkraft führen beim Antragsteller einen Hausbesuch durch und ermitteln anhand vorgegebener Begutachtungsrichtlinien den Umfang der Pflegebedürftigkeit und stellen die Pflegestufe fest.
Die Begutachtung bildet die Grundlage für die Einstufung in einer der drei Pflegestufen.
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Arbeit zitieren:
Sylvana Mengel, 2005, Konzeption einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit sozialpädagogischer Zielsetzung, München, GRIN Verlag GmbH
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