1
Gliederung:
Seite :
1. Einleitung 2
2. Definition des Begriffs „Menschenhandel“ 3
2.1. Definition laut der Brockhaus Enzyklopädie 3
2.2. Definition im Sinne des Strafgesetzbuches § 181 3
2.3. Anderweitige Definitionen 3
2.3.1. Definition des europäischen Parlaments 3
2.3.2. Definition der UN Crime Commission 3
3. Zielorte der Schlepperbanden 4
4. Opfer 4
4.1. Herkunftsländer der Frauen und Mädchen 4
4.2. Altersstruktur der Frauen und Mädchen 4
4.3. Gründe für eine freiwillige Ausreise aus dem Heimatland 5
4.4. Das Vorgehen der Schlepperbanden 5
5. Die Schlepperrouten 6
5.1. Die Ostroute 6
5.2. Die Südostroute 6
5.3. Die Südroute 7
5.4. Die Maghreb - Route 7
6. Problematik 7
6.1. Auf nationaler Ebene 7
6.2. Auf internationaler Ebene 8
7. Herausforderung für die Vereinten Nationen 9
7.1. Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 9
7.1.1. UNICRI (UN Interregional Crime and Justice Research Institute) 10
7.1.2. UNODC (UN Office on Drugs and Crime Prevention) 10
7.2. Das globale Programm zur Bekämpfung des Menschenhandels 11
7.3. Das Protokoll zur Prävention, Verhinderung und Bestrafung des 11
Menschenhandels , insbesondere des Frauen - und Kinderhandels
8. Schlussbetrachtung 13
9. Literaturverzeichnis 14
10. Anhang 16
2
1. Einleitung :
Die Worte Menschenhandel und Sklaverei lassen die Menschen an die Vergangenheit denken, doch selten sind sie sich darüber bewusst, wie aktuell und gegenwärtig sie sind. Menschenhandel ist die schlimmste Verletzung von Menschenrechten und obwohl dagegen vorgegangen wird und Menschenhändlerringe zerschlagen werden, so kann der Menschenhandel zu jeder Zeit, an jedem Ort uns selbst betreffen. Nur ein Gang in die Diskothek oder ein einfacher Stadtspaziergang könnte eine junge Frau oder ein Mädchen zu einem Opfer des Menschenhandels werden lassen.
Menschenhandel und die damit oft verbundene Prostitution sind in Deutschland immer noch ein Tabuthema, über das in der Öffentlichkeit kaum gesprochen wird.
Es werden jährlich über 500.000 Frauen und Mädchen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in EU - Länder geschleust. Davon, so schätzt die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), allein 200.000 Menschen von Ost - nach Westeuropa. 1 Die Schlepperbanden machen jährlich alleine in Europa etwa 7 - 13 Milliarden Dollar Gewinn mit der Ausbeutung oder Versklavung von Frauen. 2 Im Jahr 2000, so schätzte die deutsche Polizei, nahmen alleine die jungen Frauen aus Russland im Monat durchschnittlich 13500 DM ein, wovon sie ihren Zuhältern etwa 12600 DM zurückgeben mussten. 3
Jetzt, nachdem die Grenzen bei der EU - Osterweiterung weiter geöffnet wurden, wird es den Schleusern zunehmend leichter gemacht, weitere Frauen und Mädchen illegal nach Deutschland zu verschleppen.
Die Bekämpfung des Menschenhandels wird den Behörden nicht einfach gemacht, die Schleuserbanden entwickeln immer neue Pläne und Routen, um die Frauen und Mädchen in die Zielländer zu bringen. Diese Art der organisierten Kriminalität findet im Hintergrund statt, dass heißt, einen Menschenhändlerring zu zerschlagen, wird allein durch die unzureichende Detailinformation der Regierungen fast unmöglich gemacht. Dazu kommt ebenfalls die derzeit schwierige Situation aufgrund des Terrorismus`, da auch die Medien die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf diese Art der Kriminalität legen und den Menschen zu wenig Informationen über den Menschenhandel zukommen lassen.
Die Bevölkerung erlangt nur die Information, die ihr durch Massenmedien, wie zum Beispiel durch das Fernsehen, vermittelt wird.
Die Menschen fühlen sich durch den aktuellen Terrorismus stärker bedroht als durch den Menschenhandel, weil dieser nicht unbedingt in ihrer unmittelbaren Umgebung stattfindet. Es sollte mehr Aufklärung über dieses Thema geben, denn das Basiswissen über den Menschenhandel seitens der Medien, durch Polizei und Bundesgrenzschutz, sowie auch durch die Behörden und Regierungen, existiert.
Internationale Organisationen wie zum Beispiel die Vereinten Nationen befassen sich ebenfalls mit der Thematik des Menschenhandels. Mit zahlreichen Sonderorganisationen und Programmen versuchen sie seit Jahren den Handel mit jungen Frauen und Mädchen zu bekämpfen.
Doch wie können diese Verbrechen eingedämmt werden, wenn sich die Zahl der Opfer von Jahr zu Jahr vergrößert und sich Routen und Pläne von Tag zu Tag ändern?
Man muss ebenfalls die Tatsache bedenken, dass sich viele der jungen Frauen und Mädchen freiwillig in die Obhut der Menschenhändler begeben, in der Hoffnung auf ein neues und erfülltes Leben in einem Land, welches ihnen mehr Möglichkeiten bieten kann, als ihnen jemals in ihrem Heimatland geboten werden könnten. Doch sie lassen sich nur beschränkt freiwillig in ein fremdes Land schleppen, denn die Frauen kennen den Weg, den sie im Zielland gezwungen werden zu gehen, meist nicht. Auch wenn die Frauen und Mädchen eine Vorahnung haben, was sie in ihrer zukünftigen Heimat erwartet, nehmen manche dies bewusst für ein „neues Leben“ in Kauf, in der Hoffnung sich in der Fremde ein menschenwürdiges Leben mit bürgerlicher Arbeit aufbauen zu können.
Die Folgen der Massenschlepperei sind nicht abschätzbar. Solange in den Entwicklungsländern weiterhin Armut, Krieg und Tod das Leben der Menschen beherrschen, wird die Welle der geschleusten Frauen und Mädchen kein Ende nehmen.
1 Internetseite von Terre des hommes:
www.terre-des -hommes.de/content/materialien/download/index.htm?&action=details&id=24
2 Internetseite von MTV:
www.mtvexit.org/mtv3/articlehome.jsp?articlerow=283&langid=3§ionid=1§ionrow=549&articleid=2
3 Arlacchi, Pino: Ware Mensch. Der Skandal des modernen Sklavenhandels. München / Zürich 2000, S. 105.
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2. Definition des Begriffs „Menschenhandel“
2.1. Definition laut der Brockhaus Enzyklopädie :
„ Mädchenhandel“ beziehungsweise „Frauenhandel“:
„Das Anwerben, Verschleppen oder Entführen von Frauen oder Mädchen zur gewerbsmäßigen Unzucht im Ausland. Der Mädchenhandel wird seit dem Ende des 19. Jahrhunderts durch private oder amtliche Organisationen bekämpft. [...] Da durch das moderne innerstaatliche Strafrecht nicht nur Mädchen oder Frauen, sondern jede Person ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht oder Rasse gegen Anwerben usw. zur gewerbsmäßigen Unzucht geschützt wird, bürgert sich zunehmend der allgemeinere Begriff Menschenhandel ein. [...]“ 4
2.2. Definition im Sinne des Strafgesetzbuches § 181
§ 181 (1) Schwerer Menschenhandel
(1) „ Wer eine andere Person
1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Pro stitution bestimmt,
2. durch List anwirbt oder gegen ihren Willen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List entführt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, [...] zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
3. gewerbsmäßig anwirbt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ 5
2.3. Anderweitige Definitionen
2.3.1. Definition des Europäischen Parlaments:
„Das Europäische Parlament [...] versteht unter Menschenhandel die rechtswidrige Handlung einer Person, die direkt oder indirekt die Einreise oder den Aufenthalt eines Bürgers aus einem Drittland fördert, um ihn durch Betrug oder unter Anwendung von Zwang oder unter missbräuchlicher Ausnutzung einer schwierigen oder durch Behördenwillkür verursa chten Situation auszubeuten.“ 6
2.3.2. Definition der Crime Commission der Vereinten Nationen im Jahr 2000:
„Menschenhandel ist die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder der Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, d ie Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.“ 7
4 Brockhaus Enzyklopädie. 11. Band. 17. neubearbeitete Auflage. Wiesbaden 1970, S. 764.
5 Jescheck, Hans - Heinrich (Hg.): Strafgesetzbuch. § 181. 38. Auflage. Stand: 1. September 2002.
Sonderausgabe. München 2002.
6 Mentz, Ulrike: Frauenhandel als migrationsrechtliches Problem. Europäische Hochschulschriften. Reihe II.
Rechtswissenschaft. Bd. 3150. Frankfurt am Main et. al. 2001, S. 92.
7 Internetseite der Vereinten Nationen, UN Office on Drugs and Crime Prevention:
www.unodc.org/unodc/en/trafficking_human_beings.html
4
3. Zielorte der Schlepperbanden
Die Frauen und Mädchen werden hauptsächlich in größere Städte Deutschlands, wie zum Beispiel nach Frankfurt am Main, Hannover, München 8 , Berlin oder Hamburg geschleppt. In Österreich werden die meisten Frauen und Mädchen in den Bezirken Wien - Schwechat, Traiskirchen, Villach / Land oder Neusiedl / See an die „Käufer“ weitergegeben, in der Schweiz betrifft es unter anderem die Städte Bern, Zürich und Genf. In den Städten angekommen, werden sie direkt an die „Kunden“ in Bordellen oder Stripteaselokalen vermittelt. In größeren Städten dauert es wesentlich länger, um die Frauen und Mädchen, vor allem aber die Schleuser und Zuhälter, polizeilich zu ermitteln und festzunehmen.
Ein ebenfalls häufig zu beobachtendes Phänomen ist, dass die deutschen Großstädte nur Zwischenstationen für die Frauen und Mädchen darstellen, denn für diejenigen, die aus Lateinamerika oder anderen spanischsprachigen Ländern stammen, führt der Weg häufig weiter nach Südwesteuropa. Dort besteht für die spanisch sprechenden Schlepperbanden keine Sprachbarriere, das Verhandeln und der Verkauf wird ihnen dadurch erleichtert. 9
4. Opfer
4.1. Herkunftsländer der Frauen und Mädchen
Um 1990 stammten die Frauen und Mädchen hauptsächlich aus Thailand, Süd - Korea, Kenia, Ghana, der Dominikanischen Republik, Brasilien oder von den Philippinen. 10
Im Jahr 1999 registrierte das Bundeskriminalamt Deutschland 801 ausländische Opfer, davon stammten 174 Frauen aus der Ukraine, 115 aus Polen, 91 aus Russland, 88 aus Litauen, 55 aus der Tschechischen Republik, 47 aus Weissrussland, 30 aus Ungarn, 28 aus Bulgarien, 24 aus der Slowakei, 20 aus Lettland und 127 aus sonstigen Ländern. 11
Im Jahr 2003 registrierte das Bundeskriminalamt Deutschland inzwischen bereits 1108 ausländische Opfer des Menschenhandels, davon stammten 988 Frauen und Mädchen aus Russland, Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Polen, Lettland oder Litauen, 35 aus Nigeria, 36 aus Thailand, 16 aus Amerika und 21 aus anderen Ländern. 12 Anhand dieser Zahlen ist offensichtlich zu erkennen, dass der größte Teil der jungen Frauen und Mädchen aus Osteuropa stammten und von dort aus in den Westen Europas geschleppt wurden.
Was ebenfalls noch sehr deutlich anhand dieser Statistiken zu erkennen ist, ist die zunehmende Zahl der Opfer, diese stieg innerhalb von vier Jahren bereits um circa 28 Prozent.
In Österreich ermittelte die Bundespolizei im Jahr 2002, dass von den aufgegriffenen Frauen und Mädchen, 56 Prozent aus der Slowakei, der Tschechischen Republik oder aus Ungarn stammten. Circa drei Prozent kamen aus Italien. 13
In der Schweiz ermittelte das Bundesamt für Polizei im Jahr 2001, dass circa 120.000 bis 200.000 Frauen verschleppt wurden. Aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz ein Haupttransit - und Zielland darstellt, nimmt die schweizerische Gendarmerie an, dass davon mindestens 2200 bis 3700 der Opfer in der Schweiz blieben. Die aufgegriffenen Frauen und Mädchen stammten beinahe zu 50 Prozent aus O steuropa, jedoch auch aus der Dominikanischen Republik und Brasilien. 14
4.2. Altersstruktur der Frauen und Mädchen
Wenn man die Opferstatistiken der letzten zehn Jahre betrachtet, so ist deutlich sichtbar, dass in Deutschland in der Zeit von 1995 bis 1999 ein Rückgang der aufgegriffenen Frauen und Mädchen stattgefunden hat. Dies kann eine Folge von verstärkten Untersuchungen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes sein oder die Schlepperbanden agieren vermehrt im Hintergrund.
8 Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ vom 14.07.1987. In: Renschler, Regula: Ware Liebe, Sextourismus, Prostitution, Frauenhandel. Wuppertal 1987, S. 52.
9 Renschler, Regula: Ware Liebe, Sextourismus, Prostitution, Frauenhandel. Wuppertal 1987, S. 37.
10 Agisra (Hrg.): Frauenhandel und Prostitutionstourismus. Eine Bestandsaufnahme zu Prostitutionstourismus,
Heiratsvermittlung und Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen. München 1990, S. 15.
11 Lagebericht Menschenhandel 1999 des BKA : www.bka.de/lageberichte/mh/1999/mh1999.pdf, S. 6.
12 Lagebericht Menschenhandel 2003 des BKA : www.bka.de/lageberichte/mh/2003/mh2003.pdf, S. 7.
13 Jahresbericht 2003 „Organisierte Schlepperkriminalität“ des Bundesministeriums für Inneres, Österreich:
www.bmi.gv.at/downloadarea/schlepperberichte/Jahresbericht_2003.pdf, S. 27.
14 Internetseite des Bundesamtes für Justiz in der Schweiz:
www.ofj.admin.ch/themen/menschenhandel/ber-menschenhandel-d.pdf, S. 16.
5
Was ebenfalls aus den Lageberichten des Bundeskriminalamtes Deutschland im Jahre 1999 und 2003 hervorgeht, ist, dass die Frauen und Mädchen meist im Alter von 18 bis 25 verschleppt werden. Das Alter derer, die am zweithäufigsten verschleppt wurden, betrug über 25 Jahre, aber natürlich werden auch Frauen unter 18 oder über 25 an Bordelle oder sonstige Etablissements verkauft. 15 2003 waren die Opfer hauptsächlich zwischen 21 und 24 Jahren. Minderjährige Mädchen machen circa fünf Prozent der gesamten Opfer aus, die in den deutschsprachigen Raum verschleppt werden. 16
Aus dem Jahresbericht von 2003 des Bundesinnenministeriums Österreich in Zusammenarbeit mit dem Wiener Bundeskriminalamtes geht hervor, dass 44 Prozent der Frauen im Alter zwischen 19 und 30 Jahren waren. Siebzehn Prozent befanden sich im Alter von 31 bis 40, fünfzehn Prozent im Alter von 15 bis 18. 17 In der Schweiz geht man davon aus, dass circa 10.000 der in 2001 in das Land geschleusten Frauen und Mädchen unter 18 Jahren waren. 18
4.3. Gründe für eine freiwillige Ausreise aus dem Heimatland
Auf der einen Seite sind die Länder, aus denen die Frauen und Mädchen stammen, sehr arm und die Menschen versuchen, auf diesem Wege in einem anderen, industriell besser entwickelten Land viel Geld zu verdienen, um ihrer Familie finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Auf der anderen Seite denken die jungen Frauen und Mädchen, sie hätten in Deutschland eine bessere Chance auf eine glückliche Zukunft, die auf einer soliden Ausbildung beruht und sie sich so ein Leben in der westlichen Welt aufbauen können. 19 Die jungen Frauen und Mädchen werden von dem Glanz der „neuen Welt“ angelockt, denn nicht selten denken sie, dass sie nur so ihre Familien und ihre eigene Zukunft retten können. Die Armut in den Heimatländern zwingt die Frauen und M ädchen fast, das Land zu verlassen.
„Frauen, die sich auf den Weg machen, um ihre Situation - und die ihrer Familien - zu verbessern, entsprechen also nicht den Klischees des passiven Opfers, sondern haben sich im Kontext ihrer strukturellen Benachteiligung für eine eigene Überlebensstrategie entschieden.“ 20
Einige Frauen und Mädchen entfliehen auf diesem Wege Kriegen und Verfolgungen im Heimatland und denken, in Deutschland seien sie geschützt vor jeglichen Gräueltaten.
4.4. Das Vorgehen der Schlepperbanden
Es gibt hier drei Methoden der Schlepper, die Frauen und Mädchen anzuwerben.
Die erste ist die Anwerbung durch Arbeitsversprechen, das heißt, den Frauen wird eine Arbeit in Deutschland, meistens als Kellnerin, Reinigungskraft, Tänzerin, Sängerin oder al s Bürokraft, versprochen. Da die Frauen und Mädchen sich durchaus den Zukunftsmöglichkeiten in ihrem Heimatland bewusst sind, willigen sie deshalb dankbar ein, denn es ist üblich, dass die Familie bereits direkt nach der Einwilligung des Kindes, Geld für die Überlassung von den Schleppern bekommt, was die Frauen dann aber später zurückzahlen müssen. Die Familien vertrauen den Schlepper, da diese häufig aus der gleichen Region kommen und somit als „Respektperson“ gelten.
Die zweite ist die der Anwerbung durch Vortäuschung einer Liebesbeziehung, das heißt, deutsche Männer suchen sich gezielt Frauen und Mädchen aus ärmeren Ländern, um ihnen die „große Liebe“ vorzutäuschen und sie so nach Deutschland zu locken, wo sie dann in deren Bordellen arbeiten müssen. Meistens wird dann den Familien versprochen die Frauen dort zu heiraten und die Familien werden so in dem Glauben gelassen, dass den Mädchen und Frauen in einem fremden Land eine gesicherte Zukunft geboten wird. 21
15 Lagebericht Menschenhandel 1999 des BKA : www.bka.de/lageberichte/mh/1999/mh1999.pdf, S. 8.
16 Lagebericht Menschenhandel 2003 des BKA : www.bka.de/lageberichte/mh/2003/mh2003.pdf, S. 8.
17 Jahresbericht 2003 „Organisierte Schlepperkriminalität“ des Bundesministeriums für Inneres, Österreich:
www.bmi.gv.at/downloadarea/schlepperberichte/Jahresbericht_2003.pdf, S. 28.
18 Bericht Innere Sicherheit der Schweiz 2003: www.fedpol.ch/d/aktuell/berichte/_B_03_d.pdf, S. 55 - 57.
19 Mentz, Ulrike: Frauenhandel als migrationsrechtliches Problem. Europäische Hochschulschriften. Reihe II. Rechtswissenschaft. Bd. 3150. Frankfurt am Main et. al. 2001, S. 73 - 74.
20 Agisra (Hrg.): Frauenhandel und Prostitutionstourismus. Eine Bestandsaufnahme zu Prostitutionstourismus, Heiratsvermittlung und Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen. München 1990, S. 16.
21 Ebd., S. 40 - 43.
6
Die dritte Methode der Schlepperbanden ist, dass sie die Mädchen und jungen Frauen unter Androhung von Gewalt, unter anderem auch von Vergewaltigungen, dazu zwingen, mit ihnen zu kommen. Die Opfer werden somit außerhalb des Landes gebracht und dort verkauft.
Es sind jedoch nicht immer nur groß o rganisierte Schlepperbanden, die die Mädchen und Frauen anwerben, auch die eigenen Familienangehörigen oder Freunde bringen sie dazu, sich in ein fremdes Land schleusen zu lassen, oder die Familie selbst organisiert eine Ausreise aus dem Heimatland. Die Verwandten verkaufen ihre Kinder jedoch nicht selbst an die Bordellbesitzer im Zielland, diese Aufgabe übernehmen sogenannte Vermittler, die von dieser Transaktion am meisten profitieren. 22
Die Schlepperbanden haben bereits im voraus Abmachungen mit den Bordellbesitzern, den Zuhältern oder den Privatpersonen geschlossen, bevor sie die Mädchen und Frauen in ihren Heimatländern anwerben. Auch die verschiedenen Schlepperrouten sind schon geplant und bis in das kleinste Detail durchdacht. Es kann davon ausgegangen werden, dass manche Zollbeamten und Polizisten bestochen werden, um ohne Schwierigkeiten in die jeweiligen Länder einreisen zu können. 23 Sobald die Gruppen mit den Schleppern in Deutschland angekommen sind, werden die Mädchen und Frauen direkt in den Bordellen oder ähnlichen Etablissements abgegeben. Dort werden ihnen alle persönlichen Dokumente abgenommen, so dass diese nicht polizeilich gegen ihre Zuhälter vorgehen können oder jemandem die, meist falschen, Namen der Schlepper nennen können.
5. Die Schlepperrouten
5.1. Die Ostroute
Es gibt vier Möglichkeiten für die Schlepperbanden ihre Opfer in den deutschsprachigen Raum zu bringen. Die erste, hauptsächlich genutzte, ist die der Ostroute, die von Russland, aus der Ukraine, von Litauen, Lettland und Asien über Polen nach Deutschland führt.
Der Weg von China nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz führt die jungen Frauen und Mädchen von Peking via Flugzeug nach Moskau, von wo sie dann eine Bahnreise nach Prag antreten. Dort können sie in manchen Fällen ihr Zielland angeben und werden dann via Auto dorthin gebracht. Für die meisten aber führt der Weg über das deutsch - tschechische Grenzgebiet, per Auto oder zu Fuß, in die deutschsprachigen Regionen. Studien und Untersuchungen, unter anderem v on Pro migratio, haben ergeben, dass achtzig Prozent aller irregulär nach Deutschland Eingereisten über die Grenzen Osteuropas beziehungsweise über die der Balkanregion kamen, aber nur zwei Prozent aus dem Maghreb oder aus Gibraltar und acht Prozent über die Nordsee. 24
5.2. Die Südostroute
Die zweite Route ist die Südostroute, welche diverse Möglichkeiten bietet, um in die deutschsprachigen Länder zu gelangen. Eine Route führt aus der Tschechischen Republik, Albanien, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Moldawien, Bulgarien, Slowenien oder aus dem ehemaligen Jugoslawien über Österreich nach Deutschland. Nicht selten kommt es vor, dass die Schlepperbanden die berühmten LKW-Strecken Warschau - Berlin oder Budapest - Wien nutzen.
Eine weitere Route führt von der Türkei über Bulgarien, Rumänien, Ungarn sowie über die Slowakische und Tschechische Republik nach Deutschland, oder von der Türkei aus über Italien in die Schweiz, nach Österreich oder nach Deutschland. 25
Die Schlepperbanden führen ihre Opfer teilweise über Serbien hindurch nach Bosnien, Mazedonien, in den Kosovo und nach Westeuropa, meist dann durch die Hauptstadt Belgrad oder durch die südwestliche Region Sandzak, die an den Kosovo und an Montenegro grenzt.
Der Brennpunkt war, beziehungsweise ist, weiterhin Österreich, welchen die Schlepperbanden nach wie vor passieren müssen.
22 Arlacchi, Pino: Ware Mensch. Der Skandal des modernen Sklavenhandels. München / Zürich 2000, S. 122.
23 Mentz, Ulrike: Frauenhandel als migrationsrechtliches Problem. Europäische Hochschulschriften. Reihe II. Rechtswissenschaft. Bd. 3150. Frankfurt am Main et. al. 2001, S. 82 - 83.
24 Internetseite von Pro Migratio: www.g26.ch/migratio_facts_01.html
25 Internetseite des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge:
www.bafl.de/template/publikationen/ee_brief_2004/eebrief_2004_04.pdf, S. 4.
Arbeit zitieren:
Stefanie Leicht, 2005, Betroffenheit des deutschsprachigen Raumes von Frauen- und Mädchenhandel, München, GRIN Verlag GmbH
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